Tja, irgendwie auch selbst schuld, wer den Lockangeboten solcher "Newcomer" vertraut und dann (manchmal auch zu spät) feststellen muss, dass vermutlich von vornherein eine "Abzocke" geplant war.
Die Weiterreichung der EEG-Umlagenerhöhung ab 01.01.2014 dürfte übrigens wohl schon mal unzulässig und nicht zu bezahlen sein, da diese zum Zeitpunkt der Vertragsbestätigung am 05.11.2013 (oder war das lediglich der Tag der Angebots-Abgabe durch den Kunden über Verixox?) bereits seit dem 15.10.2013 bekannt war - vgl. unter "Grundsatzfragen > Interpretation von AGB-Formulierungen"!
Und auch der weiteren Preiserhöhung ab 01.04.2014 hätte ich widersprochen und diese nicht bezahlt, weil nirgendwo ersichtlich ist, welche Kostenanteile warum bis zum vorgesehenen Preiserhöhungszeitpunkt entsprechend steigen bzw. gestiegen sein sollen (ein Preiserhöhung kann nicht willkürlich erfolgen, vielmehr müssen Anlass und Umfang bereits in der AGB definiert sein!).
Fazit: Zum "Abzocken" gehört auch immer jemand, der sich abzocken lässt und nicht (möglichst sachkundig) wehrt!