hallo -
soeben erhalte ich mein Antwortschreiben der EWE - - zur Erinnerung:
inzwischen wurde ja wieder gemahnt - da ich ja bereits zur Preiserhöhung 1. Sep. 2004 und 1. Aug. 2005 die Musterbriefe nach § 315 BGB geschichkt hatte - wurde dies nicht mal in der Endabrechnung berücksichtigt und ich habe mich wieder beschwert
Jetzt das Antwortschreiben:
mit Brief vom 25. Nov. 2005 teilen Sie uns mit, dass Sie Ihre aktuelle Jahresabrechnung betreffend die aus der Preiserhöhung zum 1. Sep. 2004 und 1. Aug. 2005 resultierenden Mehrkosten nicht bezahlen.
Sie vertreten in dem Schreiben die Auffassung, das unsere Jahresabrechnung nicht ordnungsgemäß fällig gestellt ist . Dieser Auffassung können wir nicht folgen unsere Rechnung ist fällig - Bitte haben Sie verständnis dafür dass wir Ihrer Forderung die aus den preiserhöhungen resultierenden und bis heute unbezahlten Mehrkosten nicht weiter anzumahen, nicht nachkommen werden.
Wir bitten Sie die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung der zur Zeit geltenden Erdgaspreise zu zahlen. Falls Sie die Erdgaspreiserhöhungen nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung die über den bisherigen Preis hinaus gehenden Beträge nicht zahlen werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein eing erichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für sie zusätzliche Kosten entstehen klönnen.
Wir haben ihnen in unseren Schreiben vom 15. 12.2004, 22.9.2005 und 6.10.2005 umfassend die Umstände dargelegt aufgrund derer die Erhöhung der Preise für Erdgas für uns unvermeidbar war - Auch nach der Erdgaspreiserhöhung unseres Unternehmens zählt EWE nach wie vor zu den günstigsten Anbietern.
Beide Seiten, Sie und wir haben ihre Argumente vorgetragen ohne dass bislange eine Übereinstimmung erzielt werden konnte - Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.
Anschliessend möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln - Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wg. überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal, ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht....
Freundliche Grüße
Meine Frage -
soll - ich/ wir weiter drauf reagieren?
Hier geht aus dem Schreiben gar nicht hervor, dass wir Widerspruch nach § 315 BGB gemacht haben - - mir klingt das mehr - als wären wir gar nicht bereit zu zahlen - oder?
Gruß Biene