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Autor Thema: Antwortschreiben der EWE  (Gelesen 4241 mal)

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Offline biene

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Antwortschreiben der EWE
« am: 03. Dezember 2005, 10:33:21 »
hallo -

soeben erhalte ich mein Antwortschreiben der EWE -  - zur Erinnerung:
inzwischen wurde ja wieder gemahnt - da ich ja bereits  zur Preiserhöhung 1. Sep. 2004 und 1. Aug. 2005  die Musterbriefe  nach § 315 BGB geschichkt hatte - wurde dies nicht mal in der Endabrechnung berücksichtigt und ich habe mich wieder beschwert

Jetzt das Antwortschreiben:

mit Brief vom 25. Nov. 2005 teilen Sie uns mit, dass Sie  Ihre aktuelle Jahresabrechnung betreffend die aus der Preiserhöhung zum 1. Sep. 2004 und 1. Aug. 2005 resultierenden Mehrkosten nicht bezahlen.

Sie vertreten in dem Schreiben die Auffassung, das unsere Jahresabrechnung nicht ordnungsgemäß fällig gestellt ist . Dieser Auffassung können wir nicht folgen unsere Rechnung ist fällig - Bitte haben Sie verständnis dafür dass wir Ihrer Forderung die aus den preiserhöhungen resultierenden und bis heute unbezahlten Mehrkosten nicht weiter anzumahen, nicht nachkommen werden.

Wir bitten Sie die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung der zur Zeit geltenden Erdgaspreise zu zahlen. Falls Sie die Erdgaspreiserhöhungen nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung die über den bisherigen Preis hinaus gehenden Beträge nicht zahlen werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein  eing erichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für sie zusätzliche Kosten entstehen klönnen.

Wir haben ihnen in unseren Schreiben vom 15. 12.2004, 22.9.2005 und 6.10.2005 umfassend die Umstände dargelegt aufgrund derer die Erhöhung der Preise für Erdgas für uns unvermeidbar war - Auch nach der Erdgaspreiserhöhung unseres Unternehmens zählt EWE nach wie vor zu den günstigsten Anbietern.

Beide Seiten, Sie und wir haben ihre Argumente vorgetragen ohne dass bislange eine Übereinstimmung erzielt werden konnte - Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.

Anschliessend  möchten wir noch ergänzen, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir alle Kunden gleich behandeln - Sollte das Bundeskartellamt oder die höchstrichterliche Rechtssprechung EWE wg. überhöhter Preise zur Zurücknahme der Preiserhöhung zwingen, so werden wir natürlich alle Kunden gleich behandeln - egal, ob sie Beschwerde eingereicht haben oder nicht....

Freundliche Grüße


Meine Frage -

soll - ich/ wir weiter drauf reagieren?

Hier geht aus dem Schreiben gar nicht hervor, dass wir Widerspruch nach § 315 BGB gemacht haben -  - mir klingt das mehr - als wären wir gar nicht bereit zu zahlen - oder?

Gruß Biene

Offline RR-E-ft

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Antwortschreiben der EWE
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2005, 14:12:00 »
@Biene

Das normale Procedere.

Fein ist ja, dass EWE freiwillig bereit ist, an alle Kunden Rückzahlungen zu leisten, wenn das Unternehmen vom Bundeskartellamt oder vom BGH gezwungen wird, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zurückzunehmen.

Zur Bereitschaft gezwungen?

Die Frage der Billigkeit der EWE- Preiserhöhungen soll nach den Ankündigungen alsbald gerichtlich anhängig gemacht werden.

Nach den Vorstellungen der EWE sollen Sie erst einmal zahlen, bis der BGH (ggf. in fünf Jahren) abschließend entschieden hat......

Das Gesetz und die BGH- Rechtsprechung sehen es anders.

Bleiben Sie mit Ihrem Versorger weiter in Verbindung:

Wer schreibt, der bleibt. Der Posteineingang ist wohl bei den Versorgern auch ein Gradmesser dafür, wieweit man das Problem im Griff hat.

Und Sie sichern wohl auch Arbeitsplätze.

Bei E.ON Thüringen sollen drei neue Stellen geschaffen worden sein, um die Post zu beantworten. Auch ein Erfolg.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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Antwortschreiben der EWE
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2005, 14:50:07 »
@ Fricke

Hallo Herr Fricke

noch bin ich nicht \"gezwungen\" .

Dann soll ich ruhig weiter schreiben - oder?

Mich irritiert - dass die überhaupt nicht auf den § 315 BGB eingehen ..

Tja - vielleicht sollte man sich auch da bewerben? als Schriftführerin - der Tipp war nicht übel .

Gruß

Biene

Offline Cremer

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Antwortschreiben der EWE
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2005, 07:41:05 »
@biene,

so ähnlich wars auch bei uns mit den SW KH.

Das ist die Argumentation der Rechnungsabteilung
MFG
Gerd Cremer
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Offline terminator3

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Antwortschreiben der EWE
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2005, 22:14:36 »
8) hi,@all:

Jo, biene ich würde nix mehr machen. Wie sagt man so schön: Papier ist geduldig...Mich schreiben die auch nicht mehr an.....***lol***

 :twisted:

Offline Cremer

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Antwortschreiben der EWE
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2005, 07:53:51 »
@terminator3,

ich weis, dass Biene Zeit zum Schreiben hat.  

Hallo Biene, wenn du möchtest und Lust hast, kannst Du ja weiter schreiben und Briefmarken investieren.

Bin mal gespannt wie das argumentativ mit der EWE weitergeht.
MFG
Gerd Cremer
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