Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigen bei immergrün  (Gelesen 60991 mal)

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Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #60 am: 08. Februar 2015, 12:10:32 »
Ich habe mir mal eben das kleingedruckte in meiner falsch erstellten Rechnung durchgelesen. Dort steht u.a.: 

"Schlichtungsstellen / Verbraucherbeschwerden:
immergrün!-Energie hat für seine Versorgungskunden außerhalb des Kundenservice eine hausinterne Schlichtungsstelle eingerichtet, die
sich in Streitfällen gern bemüht, schnell und unbürokratisch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie erreichen die Schlichtungsstelle
unter kundenanwalt .strom @immergruen-energie.de.
"

Der ist gut..... x D   das hätten die wohl gerne....die haben doch nur eine neue email-Adresse eingerichtet um gutgläubige Kunden nur noch länger hinzuhalten und zu zermürben.
Das wär ja so als würde ich jemanden der mich gerade verprügelt, gleichzeitig um Hilfe bitte mir aus dieser Lage raus zu helfen... 
Für wie blöd halten die die Leute eigentlich?  ;D  ;D
« Letzte Änderung: 08. Februar 2015, 12:21:13 von UR »

Offline Christian Guhl

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #61 am: 08. Februar 2015, 18:09:03 »
Das Schlimme daran ist, dass es bestimmt Kunden gibt, die meinen, das sei die offizielle Schlichtungsstelle Energie.
Eigentlich müsste ein Verbraucherschutzverband vor Gericht ziehen, damit dort klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um die staatliche Schlichtungsstelle handelt.

Offline bolli

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #62 am: 09. Februar 2015, 10:18:15 »
Das Schlimme daran ist, dass es bestimmt Kunden gibt, die meinen, das sei die offizielle Schlichtungsstelle Energie.
Eigentlich müsste ein Verbraucherschutzverband vor Gericht ziehen, damit dort klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um die staatliche Schlichtungsstelle handelt.
Also, ein kleines bisschen Grips muss man den Kunden aber auch zutrauen bzw. von Ihnen verlangen. Da steht EINDEUTIG hausinterne Schlichtungsstelle. Wer hier die staatliche Schlichtungsstelle hinter vermutet, hat wohl das Klassenziel verfehlt. 8)
Auf jeden Fall wird da meines Erachtens kein Verbraucherschutzverband ne Änderung erreichen können.

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #63 am: 09. Februar 2015, 10:36:40 »
So, nachdem wir ja per Widerspruch angekündigt haben die echte Schlichtungsstelle einzuschalten und rechtliche Schritte gegen die Damen und Herren einzuleiten, bekam ich eben schon beim email checken um 9.30 Uhr nach 30 Stunden eine Antwort:

[EMail entfernt]


Ich hab mal die Sätze unterstrichen die zeigen wie es hier wohl weitergeht. Ich wette das als nächstes eine "Droh"-Mail mit der typischen Anwalt, Gericht Kosten und hoher Aufwand für Sie-Tour kommt, in der versucht wird den Kunden mit einer nicht rechtsbindenden Zahlung in Höhe von 50-100 euro abzuspeisen.

Ich habe den Herrschaften deshalb gleich mal vorsorglich auf die email geantwortet:

                                                                                                                                                                                                                                                                           
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir helfen Ihnen gerne dabei zusätzliche Kosten bei der Schlichtungsstelle Energie zu verhindern.
Dies können Sie ganz einfach tun. Indem Sie nämlich wie vertraglich zugesichert, den 15 % Bonus auf die Gesamtkosten in der SCHLUSSRECHNUNG mit auführen und auf die Gesamtkosten mit anrechen. Bei allen anderen Sachlagen die Sie mir anbieten oder erläutern, wird unser Rechtsanwalt unverzüglich
bei der Schlichtungstelle Energie e.V. in Berlin, gemäß Energiewirtschaftsgesetz nach § 111a und b,
Beschwerde einreichen und wenn es notwendig sein sollte, weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, da es ab so einem Zeitpunkt offentsichtlich wäre,
das Sie den vertraglich zugesicherten 15% Bonus auf die Gesamtkosten nicht zu zahlen bereit sind.

Da wir schon lange rechtschutzversichert sind, weil wir als Familie jeden Cent zwei mal umdrehen müssen, übernimmt ab einer möglichen Beschwerde bei der Schlichtungstelle unser Rechtsanwalt, daher bedeutet dieses keinen zusätzlichen, hohen zeitlichen - und keinen zusätzlichen, hohen sachlichen Aufwand.

Bitte verschonen Sie uns mit Ihren unseriösen "nicht rechtsbindenden Angeboten", in denen Sie versuchen die Kunden mit einen geringen Betrag abzuspeisen, und/oder in denen Sie Anwalt und Gericht ankündigen, nur damit eventuell ein paar Kunden Angst bekommen, kleinbeigeben und Sie Ihren Profit maximieren können.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXX



Mal sehen wie es weitergeht...Wenn die wohl kein Schlupfloch mehr sehen, so schätzt mein Anwalt, werden sie wohl die vier Wochen Frist komplett ablaufen lassen um wenigstens noch auf diesem Weg die gesetzlich maximal mögliche Zeit mit dem Geld arbeiten zu können...
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:11:34 von DieAdmin »

Offline Scenicexception

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #64 am: 09. Februar 2015, 18:27:24 »
Hallo,

ich habe definitiv kein Gewerbe.

Ich nehme an, dass die immergrün! meine email nicht als Beschwerde annimmt. Daher bis jetzt keine Reaktion.

Mein Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung noch unterwegs. Bleibt noch die Frage, ob diese den Brief einfach als nicht angekommen deklarieren :(

Kann jemand über diesen ominösen Verrechnungsscheck berichten?
Hat diesen jemand bekommen?
Wie lange hat es gedauert bis der kam?
Konnte man den einlösen oder war der nicht gedeckt?

Ich überlege gerade den letzen Abschlag zurückzuholen. Meint ihr, dass dies gut ist? Oder schieße ich mir da ein Eigentor?

Grüße, Scenicexception

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #65 am: 09. Februar 2015, 19:04:45 »
Hallo,

um einen Widerspruch rechtskräftig zuzustellen reicht eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail). Einfach noch ein wenig warten, die melden sich schon noch. Den Abschlag würde ich nicht zurückholen um keinen Grund zu liefern das eventuell AGBs greifen und so der Bonusanspruch tatsächlich verlischt. Also ruhig abwarten und gesendete emails archivieren.

Grüße  :)

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #66 am: 09. Februar 2015, 21:15:35 »
... Ich nehme an, dass die immergrün! meine email nicht als Beschwerde annimmt. Daher bis jetzt ...
Mein Einschreiben ist laut Sendungsverfolgung noch unterwegs. Bleibt noch die Frage, ob diese den Brief einfach als nicht angekommen deklarieren :(
Kann jemand über diesen ominösen Verrechnungsscheck berichten? ...

Unmaßgeblich ist, ob immergrün/365 AG Ihre Reklamation "nicht annimmt" oder wie diese vom Versorger "deklariert" wird. Die gesetzliche Vierwochen-Frist gem. §§ 111a und b EnWG ist Ihrerseits jetzt einzuhalten und ohne vollständige Abhilfe durch immergrün/365 AG sollte Ihre Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de als nächster Schritt folgen!

Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend. Eine Beschleunigung des Vorgangs mit Ihrer Übermittlung des Zählerstands per 31.01.2015 haben Sie leider verpasst. Das Thema "V-Scheck" wurde explizit im Forum abgehandelt (mal die Foren-Funktion "Suche" verwenden!).

Hier im Forum wurde x-mal aufgezeigt, wie durch stringente Argumentation erfolgsversprechend vorgegangen werden kann. Es ist bedauerlich, wie durch neuere "übereifrige" Beiträge alles wieder "verwässert" wird.  :(   

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Core2max

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #67 am: 09. Februar 2015, 21:32:05 »
Diese interne Schlichtungsstelle ist ja nur eine der Ideen die Immergrün /365 AG hat.
Ich persönliche finde dies hier  https://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/

am besten. Echt "witzig" was da so abgefragt wird. Mir hatte man ja auch ein Gewerbe vorgeworfen um sich vor dem Bonus zu drücken.  Uebrigens 25%,nicht wie oben 15% erwähnt.  Ich Pflichten kkh zu sich an die bereits mehrfach beschrieben Wege zum nachweislichen Erfolg zu halten. Hat ja auch bei mir geklappt :)

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk


Offline Scenicexception

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #68 am: 10. Februar 2015, 07:26:17 »
Hallo,

ich habe gestern Abend folgende email (als Antwort auf meinen Widerspruch) erhalten:

[EMail entfernt]

Im Betreff ist kein Bezug zu meinem Widerspruch. Wie kann ich nachweisen, dass ich in dieser email Widerspruch eingelegt habe und das ab jetzt die 4 Wochen Frist gilt?

Grüße
Scenicexception
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:12:30 von DieAdmin »

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #69 am: 10. Februar 2015, 08:21:33 »
Weitere Korrespondenz mit dem sogen. immergrün!-Energie Beschwerdemanagement (wie bspw. von @UR praktiziert ::)) ist NICHT zielführend.

Ach wissen Sie, ich finde so ein Unternehmen kann man ruhig ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen, indem man einmal deutlich macht das man nicht Lieschen Müller heisst, um die Machenschaften detalliert Bescheid weiss und in so einem Fall etwaige Konsequenzen genauso im Detail ankündigt. Es ist ja nun mal offensichtlich das es sich bei dieser Firma nicht um Zufälle und Missgeschicke handelt. Und eine weitere Korrespondenz sieht für mich anders aus. Für mich ist dieses der letzte Kontakt und eine letzte Ansage an diese "Firma",  in der ich ankündige das bei jeglichem Abweichen von der zu 100% nachweisbaren Zahlungspflicht des Bonus, sofort eine Beschwerde zur Schlichtungstelle geht. Weite Korrespondenz die von der Bonusbestätigung/zahlung abweicht, werde ich ja überhaupt nicht mehr ernstnehmen und nicht beantworten. Außerdem mache ich den Herrschaften damit klar, dass ich nicht einer von den Kunden sein werde, der sich in einer frühen Phase des Schlichtungsverfahren mit einem kleinen Betrag abspeisen lässt. Wenn nämlich nur die geringste Chance besteht DAS, geht mein Anwalt davon aus das es ig erstmal immer zum Schlichtungsverfahren kommen lässt. Wenn dann nämlich früh eine interne, einvernehmlich Lösung gefunden wird, belaufen sich die Kosten für ig bei nur 100€ für die Schlichtungsstelle, plus den Mini-betrag mit dem man den Kunden von seinem Bonusrecht " weglocken" konnte. Und da es ja oft um recht satte Bonusbeträge geht, lohnt sich das natürlich für ig. Anscheinend geben sich immer noch sehr viele Kunden mit dieser internen Lösung aus Angst vor Gerichts/Anwaltskosten zufrieden.

Hierzu Artikel 4 §4 Fallpauschalen der Kostenordung Schlichtungsstelle Energie:

Endet ein Schlichtungsverfahrennach § 9 Abs. 1 lit c) Verfahrensordnung im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 1 Verfahrensordnung, beträgt die Fallpauschale 100 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die sofortige Abhilfe bzw. die einvernehmliche Einigung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt und nachweist.


Alle Verfahren die länger laufen werden deutlich teurer für ig, und in den meisten Fällen ist es dann günstiger den Bonus zu zahlen. Und das zeige ich ig hier auf.
Wenn ich schon bei einer 100% klaren Rechtslage solche Sätze von ig lese: Entsprechend des dort festgestellten Prüfungsergebnisses wird ein Lösungsvorschlag für Ihr Anliegen erarbeitet. Genau das drückt dieser Satz aus. Die prognostizieren jetzt die möglichen Kosten/Chancen einer internen Einigung und wägen dann ab welcher Weg der günstigere/profitablere ist. Ich zeige ig nur auf das in meinem Fall der günstigste Weg der ist, den Bonus ohne weitere Umwege zu zahlen. Mehr nicht.


Grüße  :)

« Letzte Änderung: 10. Februar 2015, 08:31:57 von UR »

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #70 am: 10. Februar 2015, 14:09:02 »
@UR,

Sie werden diesen "ausgebufften Laden" mit NICHTS "erschrecken" oder "Wind aus den Segeln"
nehmen können.

Es kommt allein darauf an, die eigenen berechtigten Forderungen zum richtigen Zeitpunkt stringent
(ausschließlich sachlich!) und mit Fristsetzungen vorzubringen.

Bewährt haben sich die vom User @Didakt entwickelten Muster (Schreiben und Eigenabrechnung).
Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( .
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #71 am: 10. Februar 2015, 14:47:36 »
Ich stimm Ihnen da schon zu, die sind schon sehr routiniert im Umgang mit solchen Schreiben bzw. haben auch schon bestimmt eine Menge "Hass-Schreiben von enttäuschten Kunden bekommen. Allerdings hoffe ich, das durch das deutliche Absehen das ich wohl nicht bereit bin mich abspeisen zu lassen, die Schlussrechnung korrigiert und korrekt inkl. Bonus erstellt wird, bevor es möglicherweise zur Schlichtungsstelle geht. Schliesslich kann ig ja jetzt absehen..."entweder Kosten oder Kosten. Kunde ist unnachgiebig. Sofortige Bonuszahlung ist langfristig günstiger."   
Ich hoffe so in etwa wird entschieden.  ;)

Man darf gespannt sein, ich werd auf jeden Fall berichten wie`s weitergeht.

Grüße  :)

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #72 am: 10. Februar 2015, 15:46:41 »
... Im Betreff ist kein Bezug zu meinem Widerspruch. Wie kann ich nachweisen, dass ich in dieser email Widerspruch eingelegt habe und das ab jetzt die 4 Wochen Frist gilt?

@Scenicexception,

hier bedarf es keines "gerichtsfesten" Nachweises. Wenn Ihrem Anliegen nicht fristgemäß abgeholfen wird (oder wenn vorher eine konkrete Ablehnung kommt), sofort die Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de und u.a. den Schriftverkehr beifügen; die Schlichtungsstelle wird dann schon tätig werden.

Gruß, khh 
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Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #73 am: 10. Februar 2015, 15:59:13 »
UR,

"Hass-" oder sonstige emotionale Briefe bringen ebenso NICHTS wie Spekulationen (zu Letzterem gehört auch Ihr in einem anderen Thread geäußertes "Hier kann man sehr schön, zwecks Profitmaximierung, die versteckte, interne Rechnung, die immergrün aufgemacht, sehen.").

Die Reaktion von 365AG & Co. jeweils in Ruhe abwarten und nach jeweiligem Fristablauf selbst Schritt für Schritt substantiiert vorgehen !

Gruß, khh
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Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #74 am: 10. Februar 2015, 21:05:02 »
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...

@ khh,

welche Schlüsse Sie auch immer ziehen, Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand. Ich führe inzwischen eine sehenswerte Erfolgsstatistik. Bislang keinen Fehlpass gespielt! Nicht schlecht, oder? :D

 

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