Rechtsfolge einer gar nicht bzw. nicht rechtskonform zugegangenen Preiserhöhungsmitteilung ist, dass eine solche Preiserhöhung unwirksam ist! Damit wird für Kunden die Fortführung des Vertrages aber nicht unzumutbar. Ein „Recht“, diesbzgl. Sonderkündigungen wirksam „nachholen“ zu können, ist nirgendwo ersichtlich.
Ihre Argumentation ist wieder am Thema vorbei. Es geht nicht um eine "Unzumutbarkeit" der Vertragsfortführung durch eine rechtlich unzulängliche Preiserhöhungsankündigung. Wenn überhaupt ergibt sich eine Unzumutbarkeit nach BGB aus der Summe sämtlichen Fehlverhaltens des Anbieters, insbesondere erheblichem Zahlungsverzug. Sie schmeißen die Ausführungen der von Ihnen zitierten Anwältin bunt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung durcheinander.
Sie kennen die Rechtsfolge beim Versagen des Sonderkündigungsrechts nicht, sondern Sie greifen hier den Gerichten vor, in dem Sie blind behaupten, dass dieses nicht wirksam nachholbar sei. Die Gerichte werden aber derzeit noch nicht entsprechend bemüht, da das Begehren einer Sonderkündigung aufgrund intransparenter oder unterlassener Preiserhöhungsmitteilungen nach verzögerter Kenntnisnahme regelmäßig vom Anbieter akzeptiert wird. Unterm Strich bleibt dabei die Tatsache, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht geltend macht und dem entsprochen wird. Das ist das einzige, worauf es den betroffenen Kunden ankommt. Der wird im Gegensatz zu Ihnen auch ohne entsprechendes Präzedenzurteil oder Gesetzt glücklich damit.
Zu Ihrerseits propagierte höchst fragwürdige „Wildwest-Methoden“ werde ich auch weiterhin ungefragt antworten (auch wenn Ihnen das nicht zu passen scheint ), damit andere Betroffene diese tunlichst nicht kopieren und sich womöglich eine Feststellungsklage der 365 AG & Co. einfangen.
Sie sind doch derjenige, der nun zum x-ten Male ankündigt, in derlei Diskussion nicht mehr einzusteigen. Sie entscheiden sich dennoch immer aufs Neue dies zu tun, um regelmäßig dann zu dem Schluss zu kommen, dass es ja völlig sinnlos ist. Ja nun, da können Sie sich nur selbst helfen.
Und nein, die Betroffenen sollen natürlich Ihren Vorstellungen folgen. Was ist Ihr Ziel? Zum Guru zu werden, der nichts neben sich gelten lässt und dem blind gefolgt werden muss? Ist das wirklich so erstrebenswert innerhalb einer demokratischen Diskussionskultur?
Und nehmen Sie sich selbst nicht so wichtig, niemand „stürzt sich wie ein Geier auf alles, wo 'Eni' steht“ !
Die Aussage ausgerechnet von Ihnen dürfte nicht nur mir ein breites Grinsen abringen.
... ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, ...
... Das ist hier doch wirklich nur noch "Kindergarten".
Mit Kraftausdrücken „agieren“ Sie nicht. Aber regelmäßig mit Mitdiskutanten herabsetzende oder verunglimpfende persönlich werdende „Anwürfe“; und zwar immer dann, wenn Ihnen augenscheinlich sachliche Argumente ausgehen .
Mit "Verunglimpfen" kennen Sie sich ja bestens aus. Der Unterschied ist nur, dass ich nicht jeden Pup von Ihnen melde. Aber offensichtlich möchte die Administration es ja nicht anders. Daher werde ich dann gleich auch mal zur Tat streiten.
Und zu Letzterem: Falls SIE dem "Kindergarten" schon entwachsen sein sollten, dann verlassen Sie ihn doch !
Damit Sie Ihr Ziel erreichen, hier jeden mundtot zu machen, der nicht auf Ihrer Welle schwimmt? Im Leben nicht!