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Autor Thema: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...  (Gelesen 14635 mal)

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Offline Beatzekatze

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Hallo,

da bin ich ja mal gespannt was daraus wird. Leider schreibst Du keine konkreten Daten dazu. Wann begann der Vertrag? Wann hast Du die Mail erhalten? usw....

Bei mir war folgendes:
ich habe zum Juni 2013 zum Energieanbieter Almado gewechselt. Soweit war ich damit auch zufrieden.
Letzte Tage habe ich meine Abrechnung erhalten und war über einige Punkte etwas erschrocken.
Nach telefonischer Rückmeldung teilte man mir mit, dass ich zum Ende letzten Jahres eine Mail von denen erhalten. In der Mail war ein PDF Dokument beigefügt in dem sehr weit hinten und schwer zu erkennen, der Arbeitspreis sowie der Grundpreis sich zum 01.01.2014 für mich erhöht. Dieses war in der Mail nicht zu erkennen und ich hatte den Eindruck, dass man das Dokument eher als Infoschreiben getarnt hat, damit keiner die Erhöhung richtig wahrnimmt.
Jetzt habe ich zunächst denen meinen korrekten Zählerstand genannt nachdem der zunächst geschätzt wurde. Zusätzlich habe ich eine neue Abrechnung angefordert.
In dem Zeitraum ab 01.01.2014 wurde der Verbrauch entsprechend auch einfach höher angesetzt. Frage mich wie man dieses wohl festgestellt hat... Vermutlich auch einfach so, da es sich besser rechnet  ;D ;D
Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. Gut!! Ist mein Fehler, muss ich akzeptieren, steht auch in den Bedingungen klar drin.
Aber mit der Preiserhöhung bin ich noch nicht durch. Das werde ich klären oder klären lassen. Im Zweifel gehe ich vor Gericht, habe eine Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie mich vorher rauslassen, dann können Sie die paar Euro auch gerne behalten. Aber jetzt noch ein Jahr bei denen zu bleiben, werde ich so nicht akzeptieren. Der Grundpreis wurde um 10,- Euro erhöht....




Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #1 am: 05. August 2014, 12:55:02 »
Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. Gut!! Ist mein Fehler, muss ich akzeptieren, steht auch in den Bedingungen klar drin. ...

@Beatzekatze,

ist das wirklich so, oder wird das lediglich von Almado behauptet (und Sie geben dann gleich auf)? Was steht denn explizit zum Bonus und zur privaten/gewerblichen Nutzung des Stroms in der für IHREN Vertrag verwendeten AGB? Die aktuelle Almado-AGB, die m.W. erst seit 01.08.2013 für die ab dann abgeschlossene Verträge gilt, ist jedenfalls nicht für Sie maßgeblich!

Verwenden Sie die Suchfunktion des Forums und geben Sie z.B. "Gewerbe angemeldet" ein, dann finden Sie bereits einige Information zum Thema, welches hier im Forum sehr ausführlich behandelt wurde. Als Begründung für die Bonusverweigerung hat Almado/365 AG sich bspw. auf § 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) berufen, was völliger Blödsinn ist, denn dort heißt es in Nr. 22.
Zitat
Haushaltskunden [= H0-Kunden sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
[Einfügung und Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]

Und wie sinnvollerweise gegen die "versteckte" Preiserhöhungsmitteilung und damit unwirksame Grundpreis-erhöhung vorzugehen ist, können Sie hier ebenfalls nachlesen. Dazu muss man nicht unbedingt einen Anwalt einschalten oder vor Gericht ziehen, oftmals reicht bereits eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-endergie.de (siehe deren Verfahrensordnung oder §§ 111a und b EnWG !).

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 13:01:04 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #2 am: 05. August 2014, 13:26:19 »
Hallo khh,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Hier mal eine Hardcopy aus den Auszügen:


Also, wenn da noch was zu machen ist, bin ich dabei. Allerdings muss ich sagen, dass ich daran überhaupt nicht gedacht habe und somit wäre der Fehler schon bei mir zu suchen, wenn die es explizit ausschließen.

Was mich einfach sehr ärgert ist die versteckte Preiserhöhung. Ich habe zwar die Mail Ende letzten Jahres erhalten, jedoch nur überflogen und somit meine persönliche Anpassung überlesen, da es mehr als Werbung aufgemacht war. Habe denen die Tage mitgeteilt, dass ich darüber nicht informiert worden bin und sie haben mir die Mail noch mal geschickt. Erst da habe ich es gelesen. Somit werde ich versuchen, dass das ganze rück abgewickelt wird.
Und dann mal schauen, ob sie sich auf ein außerordentliches Kündigungsrecht einlassen. Habe jetzt erst mal eine korrigierte  RE mit dem richtigen Zählerstand angefordert.

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #3 am: 05. August 2014, 14:31:14 »
@Beatzekatze,

und, sind Sie "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" gemäß § 3 Nr. 22 EnWG ?

Wenn ja, dann würde ich mit entsprechender Begründung den Bonus sowie die Abrechnungskorrektur unverzüglich per Einschreiben-Einwurf mit Fristsetzung bei Almado/365 AG geltend machen und für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ankündigen!

Außerdem würde ich die Rücknahme/Stornierung der Grundpreiserhöhung verlangen, wofür man (ggf. auszugsweise/angepasst) den nachstehenden Muster-Text des Users Naturbursche verwenden könnte
Muster-Text:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.
 
Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich - bezugnehmend auf § 307 BGB - die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 18.08.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen:
15.8.: 49 €
15.9.: 49 €
15.10.: 49 €
usw., letztmalig am 15.04.2015 (insgesamt also 11 Abschläge).

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015 und bitte um eine entsprechende Bestätigung.

Viele Grüße

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 14:50:20 von khh »
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Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #4 am: 06. August 2014, 10:43:20 »
Hallo Beatzekatze,

wie ist das denn jetzt bzgl. der Behauptung von Almado/365 AG
... Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. ...
und
... Also, wenn da noch was zu machen ist, bin ich dabei. ...

Nehmen Sie die Bonus-Verweigerung unwidersprochen hin oder gehören Sie nicht zu den "Haushaltskunden (Standardlastprofil H0)" i. S. des § 3 Nr. 22 EnWG, was nach der Almado-AGB maßgeblich ist für den Bonus-Anspruch ?

Gruß, khh
 
« Letzte Änderung: 06. August 2014, 10:51:07 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #5 am: 08. August 2014, 11:55:45 »
Hallo khh,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Selbstverständlich werde ich die Bonus-Verweigerung nicht akzeptieren, da ich mich schon als Haushaltskunde sehe. Ich war die Tage beruflich sehr eingespannt, so dass ich noch keine Zeit gefunden habe das Schreiben zu fertigen und hier zu antworten. Ich werde das heute erledigen, das Schreiben hier posten und alle über den aktuellen Stand informieren.

Eine super Unterstützung hier....


Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der mir zugesandten Verbrauchsabrechnung widerspreche.
Durch Kontakt mit Ihrer Hotline Anfang August erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Arbeits- und Grundpreises ab 01.01.2014. Das pdf-Dokument, aus welchem diese Erhöhung hervorgehen soll, habe ich mir noch einmal zusenden lassen und fand darin auch den Hinweis auf die Erhöhung des Grund- sowie Arbeitspreises, allerdings sehr versteckt.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich, bezugnehmend auf § 307 BGB, die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel.

Den aktuellen Zählerstand habe ich Ihnen mitgeteilt. Dieser stand am 04.08.2014 bei 26224 kWh. Somit hatte ich über 14 Monate einen Verbrauch von 3.524 kWh. Auf 12 Monate ergibt dieses einen Verbrauch von 3.024 kWh.

Bis Ende Mai 2014 habe ich 12 x 68 Euro bezahlt, in der Summe somit 816 Euro.

Vertraglich vereinbart war ein Arbeitspreis von 0,2358 €/kWh und ein Grundpreis von 8,20 Euro monatlich. Somit wären bei dem Verbrauch von 3.024 kWh über 12 Monate Gesamtkosten von 811,46 Euro entstanden.

Ferner verweigern Sie die Zahlung des Bonus. Sie beziehen sich mit Ihrer Begründung auf § 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt). In Ihren Vertragsbedingungen steht explizit, dass der Bonus ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt wird.
In dem Gesetz heißt es jedoch: „Haushaltskunden (H0 Kunden)…. die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 .000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen…“
Daher zähle ich aus meiner Sicht lt. Gesetz zu den Haushaltskunden und fordere Sie hiermit auf, mir den zustehenden Bonus in Höhe von 187,32 Euro gutzuschreiben.

Ebenfalls bitte ich Sie mir eine korrigierte und richtige Abrechnung bis zum 25.08.2014 zuzusenden. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.
« Letzte Änderung: 08. August 2014, 14:16:38 von Beatzekatze »

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #6 am: 08. August 2014, 18:18:18 »
... Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

... Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.

Zum Ablauf des 2. Lieferjahres bzw. besser zum Ablauf des 365. Liefertages (Benennung des Datums) kündigen !

Nachtrag:
Erfolgte die Grundpreiserhöhung tatsächlich ab dem 01.01.14 oder womöglich erst ab Beginn des 2. Lieferjahres ?
Wie kommen Sie auf den Bonus 187,32 €, müssten das nicht 25% vom Rechnungsbetrag der ersten 12 Mon. sein ? 
« Letzte Änderung: 08. August 2014, 18:42:46 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #7 am: 09. August 2014, 15:33:29 »
Hallo,

die Preiserhöhung hat tatsächlich wurde tatsächlich zum 01.01.2014 durchgeführt.

Und zwar ist auf der Abrechnung klar zu erkennen, dass der Arbeitspreis einmal vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013 mit netto 0,19 Euro berechnet wurde. Dann noch einmal ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 netto 0,20 Euro. Und dann den dreizehnten Monat vom 01.06.2014 bis 30.06.2014 ebenfalls netto mit 0,20 Euro. Die Preise habe ich jetzt hier gerundet und nicht acht Stellen hinter Komma geschrieben.
Und genauso ist auch der Grundpreis aufgeführt. Die Mail mit dem Hinweis auf Erhöhung habe ich ja auch zum Ende November erhalten. Daher passt die zeitliche Achse schon.

Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.

Bei dem Bonus sieht es wie folgt aus:
Bei Abschluss habe ich damals Screenshots gemacht:


Und dann steht noch folgendes:


Ich musste ja zu Beginn einen voraussichtlichen Verbrauch angeben. Davon 25% sind genau die Summe. Das sollte aus meiner Sicht stimmen. Was darüber liegt wird nicht berücksichtigt. Das ist eine klare Aussage. Und der Bonus wurde klar benannt bei Abschluss.


Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #8 am: 09. August 2014, 16:23:28 »
Hallo Beatzekatze,

OK, dann sind Ihre Forderungen inhaltlich des eingestellten Schreibens nachvollziehbar.

Die (rechnerische?) Verbrauchsaufteilung 1.384 kWh für 7 Monate in 2013 und 1.601 kWh für 5 Monate in 2014 wird wohl das Geheimnis von almado/365 AG bleiben. Aber durch Ihre Widerspruch bzgl. der Arbeitspreiserhöhung ab 01.01.2014 hat das ja keine weitere Bedeutung.

Bei der vorgenannten Preiserhöhung um netto ca. 0,01 Euro dürfte es sich übrigens um die "Weiterreichung" von Erhöhungen der Umlagen etc. handeln, wo nicht wenige Versorger meinen, dies vorab nicht mitteilen und insbesondere kein Sonderkündigungsrecht einräumen zu müssen. Dass eine solche AGB-Klausel und damit die Preiserhöhung eher unwirksam ist, wurde in einem anderen Thread (ich meine unter "Grundsatzfragen") mit sachkundigen Ausführungen zur BGH-Rechtsprechung usw. durch RR-E-ft ausführlich diskutiert!   

Nicht ersichtlich ist, warum almado/365 AG auch die vorgesehene (ohnehin unwirksame) Grundpreiserhöhung bereits ab dem 01.01.2014 (nach 7 Monaten) in Rechnung stellt. Beinhaltet der Tarif Ihres Vertrages keine 12-monatige sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie?

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 16:27:20 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #9 am: 09. August 2014, 17:59:16 »
...Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.

@ Beatzekatze,

Ihre Irritationen stünden nicht an, wenn Sie für sich ständig eine Verbrauchskontrolle durchführten. Dazu gehört als Minimum, an jedem Monatsletzten seinen Zählerstand festzuhalten und diesen an relevanten Schnittpunkten, z. B. immer den Stand vom 31.12. 24:00 d. J., an seinen Versorger und Netzbetreiber zu melden. Soviel steht jedenfalls fest, Almado hat Sie schlicht und einfach betuppt. Darin ist dieser Laden bekanntlich ganz groß und es wird denen von einem großen Teil der Kunden leider auch sehr leicht gemacht!

(Weiteren Text mit Übersicht "Verbrauchskontrolle" gelöscht, da Zweck erfüllt.)
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 20:19:46 von Didakt »

Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #10 am: 09. August 2014, 18:09:50 »
@Didakt,

vielen Dank für den Hinweis. Wenn es so einfach wäre, dann hätte ich diesen Weg bestimmt beschritten!
Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, wenn ich dem einmal im Monat damit nerve....
Ansonsten gebe ich Ihnen recht und eine solche Excel-Liste zu führen ist ja nicht wirklich schwer. Aber vom Grundsatz kann das auch keine Lösung sein, dass ich regelmäßig meinen Stromanbieter kontrollieren muss. Vielmehr sollte es hier engere gesetzliche Regelungen geben, die sowas verhindern bzw. nicht zulassen.
Ferner muss man ja auch sehen, dass es Menschen gibt, die dieses technisch nicht umsetzen können. So müssten die ja nach Ihrer Meinung beim Grundversorger bleiben, da sie sonst Gefahr laufen übervorteilt zu werden.
Daher ist Ihr Ansatz zwar richtig, jedoch gibt es wie immer zwei Seiten der Medaille.


@khh,

ich habe eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart.


Mal schauen wie sie auf das Schreiben reagieren.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:47:34 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #11 am: 09. August 2014, 19:25:08 »
... Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, ...

@Beatzekatze,

als Mieter haben Sie ein Zugangsrecht zum Strom- oder Gaszähler  -  siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Ihr-gutes-Recht__260/ !

Insbesondere bei einem Versorgerwechsel oder bei (ggf. sich ohne Kündigung verlängernde) Verträge mit z.B. 12-monatiger Dauer sollte man zu den vertragsrelevanten Terminen unbedingt selbst den Zählerstand ablesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber übermitteln!

Die turnusmäßigen Ablesungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers stimmen zeitlich selten mit den vertragsrelevanten Terminen überein und führen somit zwangsläufig zu fehlerhaften Verbrauchsschätzungen/rechnerischen Verbrauchsermittlungen oder bspw. zur eigentlich nicht vertragskonformen Abrechnung eines 13-monatigen Verbrauchszeitraums wie in Ihrem Fall durch Almado!

Mit der Übermittlung des Zählerstandes per Ablauf des Lieferjahres verbunden mit einer Fristsetzungen für den Zugang der korrekten Abrechnung (spätestens nach 6 Wochen) und für die Guthabenüberweisung (Eingang spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung) macht man es den Bonus-Prellern auch nicht so leicht, endlos die "Hinhalte-Machenschaften" zu praktizieren (bei Anwendung dieser Empfehlung kann man sich nämlich nach jedem fruchtlosen Fristablauf sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden ! :) ). 

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 09. August 2014, 22:31:11 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #12 am: 09. August 2014, 21:17:08 »
Hallo khh,

danke für den Hinweis. Mir was das mit dem Zugangsrecht so nicht klar.
Allerdings muss man schon zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht notwendig oder verkehrt ist. Aber eben nicht Alltag. Das wäre aber auch vermutlich ein Thema für ein neuen Post und somit Off-Topic.

Ich möchte mich aber trotzdem noch mal bei Ihnen bedanken für die wirklich hilfreichen Tipps und Ratschläge. Ohne Sie wäre ich vermutlich direkt zum Rechtsanwalt gelaufen. Grundsätzlich kenne ich mich schon mit "Juristendeutsch" recht gut aus, aber dieses Thema sprengt auch meinen Wissensschatz....

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #13 am: 09. August 2014, 21:56:10 »
... Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. ...

"Nachschauen" reicht bei einem Versorgerwechsel und zum Ablauf eines vertraglichen Lieferjahres nicht aus, eine Übermittlung des Zählerstandes an den Versorger und an den Netzbetreiber ist aus den obengenannten Gründen unverzichtbar, auch ohne eine ausdrückliche Aufforderung!
Und der Aufforderung zur Zählerablesung durch einen Versorger würde ich nur dann nachkommen, wenn das bzgl. der Vertragsgestaltung auch einen Sinn macht (hier im Forum ist schon mal eine völlig unsinnige und für Kunden nachteilig verwendete Ablese-Aufforderung durch almado/365 AG erwähnt worden ???).

... Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird, einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. ...

Das wird ja auch nur empfohlen, wenn man die Verbrauchskontrolle so perfekt durchführen will (oder kann) wie der User @Didakt. ;)
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #14 am: 26. August 2014, 14:56:55 »
Hallo allerseits,

ich habe 365 AG mein Schreiben zugesandt und habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Innerhalb dieser Frist habe ich lediglich eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2015 erhalten. Auf mein eigentliches Anliegen wurde nicht eingegangen.

Daher habe ich eben alle Unterlagen bei der Schlichtungsstelle eingereicht. und den Sachverhalt geschildert.

Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.

Zitat
10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?

Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle
.

Ich habe meinen Antrag dennoch dort mal hochgeladen und bin gespannt was daraus wird. Habe ja nur ein häusliches Arbeitszimmer. Habe denen auch schon mitgeteilt, dass wenn es erfolglos bleibt ich in jedem Falle den rechtlichen Schritt beschreiten werde....

 

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