Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung  (Gelesen 19785 mal)

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Offline Naturbursche

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Liebe Almado-Geplagten,

auch ich bin Almado-Opfer geworden und habe zufällig von der versteckten Preiserhöhung erfahren.

Ich habe alle Informationen hierzu im Forum zusammengesucht (Vielen Dank allen Mitforisten, welche Hilfe gegeben haben) und daraus einen Musterbrief abgeleitet.

Vielleicht könnte der eine oder andere nochmal drüberschauen und Feedback geben? Besonders die Nutzer kkh und bolli scheinen über sehr viel Fachwissen zu verfügen. Falls jemand von euch einen Musterbrief anhängen möchte, mit dem er/sie Erfolg hatte, würde ich mich ebenfalls freuen

Den Brief würde ich dann Almadao zukommen lassen - und euch berichten, was weiter passiert.

---
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 28.11.2013 teilten Sie mir eine Erhöhung des Grundpreises auf 19,95 € mit.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein.
Diese Erhöhung entspricht nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG.

Wie der Schlussabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.

Viele Grüße,
Naturbursche

-------

Ich freue mich auf euer Feedback!
« Letzte Änderung: 03. August 2014, 16:13:57 von Naturbursche »

Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #1 am: 03. August 2014, 21:39:56 »
@Naturbursche,

welchen Tarif hatten Sie ursprünglich mit welchen Angangs-Konditionen und welchem Vertrags-/Lieferbeginn? War das ein Tarif mit Bonus und wurde dieser korrekt abgerechnet? Gab es ab Beginn des 2. Vertragsjahres eine Tarif-Änderung?

Mit Wirkung ab wann wurde welche Preiserhöhung/en wie mitgeteilt - ggf. "versteckt" in mehrseitigen Info-Mails? Gab es zum 1.1. d. J. auch Preiserhöhungen wg. "Weiterreichung" von Umlagen etc. und wurden diese vorab mitgeteilt?

Gruß, khh
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Offline Naturbursche

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #2 am: 03. August 2014, 22:00:28 »
Hallo khh,

mein Vertrag begann im Juni 2013 und ja, es war ein Bonustarif (25%).
Im November 2013 kam dann die versteckte Preiserhöhung (in mehrseitigem SEPA-Info-PDF "3 gute Nachrichten auf einen Blick"). Dort wird versteckt mitgeteilt, dass sich Arbeitspreis (auf 24,36 ct) und Grundpreis (auf 19,95).
In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).
Der Bonus wurde - wenn auch sehr verspätet, korrekt im Juli (!) abgerechnet, die Auszahlung erfolgte im August.

Gegen die Erhöhung des Arbeitspreises habe ich gar nichts einzuwenden - lediglich die Erhöhung des Grundpreises ist maßlos, versteckt und einfach nur frech.

Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.

Danke,
Naturbursche
« Letzte Änderung: 03. August 2014, 22:15:03 von Naturbursche »

Offline Eni

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #3 am: 03. August 2014, 23:42:58 »
In der Jahresabrechnung (Juni 2014, erhalten im Juli 2014) wird weiterhin der verabredetet Grundpreis von Netto 6,36€ für das ganze Vertragsjahr aufgeführt - lediglich der Arbeitspreis hat sich leicht erhöht (was aber m.E. ok ist).

Wenn der Grundpreis gar nicht tatsächlich erhöht wurde, ab wann soll der denn dann gelten? Will Almado das jetzt noch rückwirkend geltend machen oder hat Almado angekündigt, dass sich der Grundpreis ab nächsten Monat erhöht?

Zu Ihrem Widerspruch:

Der ist unglücklich formuliert. Sie können nicht einerseits Widerspruch wegen der Intransparenz erheben, aber andererseits den Eindruck erwecken, dass Sie das Schreiben zum gegebenen Zeitpunkt gelesen und die angekündigte Preiserhöhung auch zur Kenntnis genommen haben. Damit schießen Sie ihren eigenen Widerspruch ins Aus. Es muss also zwingend auch geschrieben werden - so, wie Sie es hier tun - dass Sie erst jetzt durch das Telefonat von der Preiserhöhung erfahren haben und sich daher das Dokument noch einmal haben schicken lassen. Damit kann jedoch von Intransparenz keine Rede mehr sein. Jetzt haben Sie spätestens Kenntnis und daher ist es vorab wichtig zu wissen, ob Almado die Preiserhöhung nun noch durchziehen will oder eigentlich bereits zurückgenommen hat. Wenn Almado nun verspätet noch den Grundpreis erhöhen will und Ihnen nun explizit dazu angefordertes Informationsmaterial geschickt hat, dürfte für die Zukunft nur schwerlich mit Intransparenz argumentiert werden können. Dazu müsste man aber wissen, wie das Dokument nun aussieht und ob es eine Erhöhung für die Zukunft oder für die Vergangenheit aufzeigt. Siehe auch meine Eingangsfrage.

Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #4 am: 04. August 2014, 00:26:04 »
Hallo Naturbursche,

aus Ihren Beiträgen ist schon zu schließen, dass die Grundpreiserhöhung ab dem 2. Lieferjahr gelten soll und insoweit nicht in der Verbrauchsabrechnung (nicht Schlussabrechnung lt. Ihrem Musterbrief) für das 1. Lieferjahr auftaucht ;).

In Ihr Schreiben an die ... sollten Sie gemäß Hinweis von @Eni sinngemäß (möglichst in verkürzter Form) aufnehmen:
... Ich habe nur zufällig von der Erhöhung erfahren, als ich nach Zugang der Jahresabrechnung bei der Hotline anrief und meine Abschlagszahlungen reduzieren wollte - dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er die Abschlagszahlung nicht senken kann wegen der Preiserhöhung. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, er schickte mir nochmals das fraglicthe pdf zu, und tatsächlich - mitten zwischen 2 Guten Nachrichten dann plötzlich versteckt die schlechte.

Ich würde auch noch als Forderung einfließen lassen, dass Almado/365 AG die besagte Grundpreiserhöhung zurücknimmt und verlangen, dass dies bis zum ... (Datum benennen, max. 10 Arbeitstage) schriftlich bestätigt wird. Für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs würde ich ankündigen, dass schnellstmöglich eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (vgl. §§ 111a und b EnWG!).

Im Übrigen dürfte auch die von Almado für Ihren Vertrag verwendete AGB-Preisanpassungsklausel einer gerichtlichen Prüfung gemäß § 307 BGB nicht standhalten und folglich unwirksam sein.

Viel Erfolg und berichten Sie bitte über das Ergebnis.

Gruß, khh


PS: Spätestens ab Juni 2015 (sofern Almado nicht schon vorher ein Vertragsauflösung anbietet ;D) sollten Sie sich besser einen seriöseren Versorger suchen !
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:32:05 von DieAdmin »
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Offline Naturbursche

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #5 am: 04. August 2014, 08:17:43 »
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.

Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.

Offline bolli

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #6 am: 04. August 2014, 08:44:58 »
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.
Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt.

Meine Frage: könnte ich nicht einfach jetzt - da ich von der Erhöhung erfahrener haben, von meinem sondernündigungsrecht gebrauch machen? Dann wär ich den Laden los und der Spuk hätte ein Ende.
Problem könnte hier sein, dass eine außerordentliche Kündigung JETZT nicht mehr möglich ist, da Sie die Abrechnung ja schon im Juni erhalten haben.
ABER: Wenn Sie den höheren Grundpreis jetzt in der Abrechnung entdeckt haben, dürfte die Abrechnung doch wohl nicht mehr stimmen, oder ? Es wäre ungewöhnlich wenn Almado nicht schon ab März den höheren Grundpreis berechnet hätte. Damit wäre die Rechnung aber falsch gewesen und müsste per Widerspruch angegriffen werden (mit eigener Berechnung).

Ich empfehle ebenfalls (wie khh oben schon erwähnte) die AGB-Preisanpassungsklausel dem. § 307 BGB  als unwirksam zu rügen und etwaige Preisanpassungen nicht anzuerkennen. Dann die Einzugsermächtigung entziehen und nur noch nach eigener Berechnung überweisen (ggf. Überschuss aus dem ersten Jahr wg. erhöhtem Grundpreis anrechnen, auch wenn das rechtlich strittig sein mag, Mahnungen bekommen Sie bei eigener Rechnung eh). Meist reagiert der Anbieter dann so wie Sie es gerne hätten.  ;)

Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #7 am: 04. August 2014, 12:06:42 »
Zitat von: Naturbursche link=topic=19140.msgäch110327#msg110327 date=1407133063
... Ich habe mir nochmal die Verbrauchsabrechnung angeschaut. Darin wird als geltender Tarif schon der Grundpreis von 19,95 aufgeführt. ...

Lediglich informativ als (angeblich) geltender Tarif aufgeführt oder auch tatsächlich (ggf. für welchen Zeitraum des 1. Lieferjahres) abgerechnet ?

Ich frage deshalb, weil eine hier genannte Aufrechnung fragwürdig ist (vgl. §§ 387 ff BGB) und wg. vielleicht weniger Euro sollte man m.E. nicht riskieren, selbst möglicherweise rechtswidrig vorzugehen, was in einem eventuellen Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren wohl kaum gut ankommen dürfte.
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Offline Didakt

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #8 am: 04. August 2014, 13:00:30 »
@ khh,

kurzer Einwurf von mir: Wenn @ Naturbursche eine reine Jahresabrechnung erhalten hat (Juni 13 bis Mai  14 oder Mitte Juni 13 bis Mitte Juni 14) und es sich um einen Vertrag mit "12 Mon eingeschränkte Preisgarantie" handelt (eigentlich die gängige Version), dürfte in dieser Abrechnung noch keine Grundpreiserhöhung enthalten sein. Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!

MfG

Offline Naturbursche

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #9 am: 04. August 2014, 13:05:29 »
Zur Klärung folgende Hinweise:
In dem pdf von November steht, dass der neue erhöhte Grundpreis ab dem 15.6.2014 gilt (siehe unten, Hervorhebung von mir):
---
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Veringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpasen, der
hiernach bei 24,36 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bite der Grafik.
Nach ofizieler Bekantgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <htp:/www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekant
geben.

Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einflus haben. Denoch könen wir Ihnen bereits jetzt eine
volumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 15.06.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditonen automatisch und unwideruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg volumfänglich geschützt.
---

In der Abrechnung von Juni 2014 steht (hervorhebung von mir):

Geltende Tarife:
Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfast ale Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. almado-ENERGY ist
somit jederzeit berechtigt - sofern nicht vertraglich ausgeschlosen - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb.
EEG, KWKG, Konzesionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueler
Brutoarbeitspreis: 0,2436 €/kWh, Ihr aktueler Brutomonatsgrundpreis: 19,95 €.
Weitere Tarifnformationen zu Steuern, Umlagen und
Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.

Rücktritsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:
Über die gesetzlichen Rücktritsrechte hinaus besteht kein Rücktritsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 12 Monaten
geschlosen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 14.06.2015. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit
einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf der jeweilgen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

---

Die Abrechnung von Juni 2013-Juni 2014 ist also korrekt.
Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.

Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #10 am: 04. August 2014, 13:44:12 »
... Ich selbst gebe in einem Fall wie diesen nur eine Empfehlung ab, wenn mir Abrechnung und Vertrag zur Kenntnisnahme gegeben wird. Dann kann man kurz, bündig und treffend antworten!

So ist es! Aber auf meine Anfrage in Antwort #1  kam leider zunächst (zu) wenig ;).


@Naturbursche,

OK, dann ist das jetzt ja auch geklärt: Die Abrechnung für das 1. Lieferjahr vom 15.06.2013 bis 14.06.2014 war lt. Ihren Angaben korrekt und damit hat sich auch das Thema "Aufrechnung" erledigt.

Gehen Sie so vor wie aufgezeigt. Mit der Formulierung "zum Ablauf des 14.06.2015" würde ich bereits jetzt per Einschreiben-Einwurf ordentlich kündigen, damit almado/365 AG gleich sieht, dass "Versuche" weitreichende Folgen haben.

Gruß, khh 

 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:31:46 von DieAdmin »
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Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #11 am: 04. August 2014, 13:55:21 »
... Für Juni 2014-Juni 2015 gilt dann der höhere Grundpreis - diesen würde ich gerne wg. Intransparenzt oder der ABG-Preisanpassungsklause (Frage: was ist denn das?) widersprechen.

Der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung widersprechen und außerdem die Wirksamkeit der verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB bestreiten, das reicht (vorerst) völlig aus und almado/365 AG wird wissen, was damit zum Ausdruck gebracht wird.

Wer möchte, kann sich in diversen Beiträgen unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile zum ..." informieren, wann von der Unwirksamkeit einer AGB-Preisanpassungsklausel auszugehen ist (vom BGH ist bisher wohl noch KEINER der dort auf den Prüfstand gekommenen diesbzgl. Klauseln die Wirksamkeit attestiert worden ;D).
« Letzte Änderung: 04. August 2014, 14:18:23 von khh »
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Offline bolli

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #12 am: 04. August 2014, 15:39:44 »
Und nicht vergessen, mit dem Widerspruch auch die Einzugsermächtigung entziehen, eine eigene Rechnung aufmachen und NUR DIESES überweisen. Das ganze ebenfalls schriftlich den Versorger in dem Widerspruchsschreiben mitteilen.

Offline Naturbursche

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #13 am: 04. August 2014, 17:47:00 »
Leute, ihr seid super!
Ich habe eure Anregungen aggregiert zu folgender Zusammenfassung (damit zukünftige Nutzer auch was davon haben).
Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden.

---
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da sie nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher möchte ich Sie bitten, die Abschlagzahlung von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren.

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig leisten
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.49€
usw.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015.

Viele Grüße,
Naturbursche

-------

Offline khh

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Re: Widerspruch gegen versteckte Stompreiserhöhung/Grundpreiserhöhung
« Antwort #14 am: 04. August 2014, 18:37:56 »
... Ich hoffe, ich habe alles korrekt wiedergegeben - falls nicht, bitte rückmelden. ...

Vorschlag für kleine Änderungen bzw. Ergänzungen:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig
[Streichung Doppelt-Text] von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 18.08.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.8.: 49€
15.9.: 49€
15.10.: 49€
usw., letztmalig am 15.04.2015.

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015 und bitte um eine entsprechende Bestätigung.

Viele Grüße, ...

Gruß, khh
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