Nochmals: In diesem Thread geht es gemäß dem Eröffnungsbeitrag um die für den Vertrag des Users @cuibono geltende AGB-Bonusklausel Ziff. 9 Abs. 4
"Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standard-lastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." !
Entweder ist der genannte User "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" - dazu die Begriffs-Definition durch das Spezialgesetz (lex specialis) EnWG § 3 Nr. 22
"Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen." -
oder es handelt sich um eine gewerblich (Standard-lastprofile G0 - G7) bzw. landwirtschaftlich (SLP L0 - L2) genutzte Abnahmestelle.
Beides, nämlich Letztverbraucher ist Haushaltskunde
und Gewerbe/gewerbliche Nutzung, geht logischerweise NICHT! Zumindest dürften zur o.g. Klausel "Zweifel bei der Auslegung" i.S.d. § 305c Abs. 2 BGB bestehen bzw. die Klausel "nicht klar und verständlich" i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB sein, was bekanntlich gemäß § 305c Abs. 2 BGB jeweils "zu Lasten des Verwenders" der AGB geht.
Eine AGB-Klausel
"nur für pure Haushaltskunden unter Ausschluss jeder gewerblichen oder sonstigen selbständigen Nutzung" ist allein Ihre 'Kreation', die es bei der 365 AG so jedenfalls nicht gibt. Eventuell könnte man die Bedeutung einer solchen Formulierung mit der aktuell verwendeten AGB-Bonusklausel
"Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt" gleichsetzen, aber um diese Klausel geht es in
diesem Thread genau NICHT !
Leider tragen besonders Ihre Beiträge Antwort #30 und #32 eher nicht zur Entwirrung der Thematik bei.