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Autor Thema: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?  (Gelesen 14866 mal)

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Offline phantomplanet

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Hallo,

durch diverse Meldungen in Medien & Internet aufgeschreckt, vermute ich, dass auch mir Ärger ins Haus steht. Ich möchte mir deshalb schon zu Beginn meiner wahrscheinlichen Auseinandersetzung mit Almado/365AG/immergrün Rat holen.

Hier die Fakten:
- Ich beziehe seit 14.01.2013 "Windkraft6" der Marke immergrün!. Abbuchung per Lastschrift
- gewünschte Übermittlung Zählerstand zum 31.07.13
- 15.09.13 SEPA Mitteilung. Die neue Einzugsermächtigung für SEPA hatte ich seinerzeit übersehen.
- 21.11.13 Mitteilung "Negativer Saldo Ihres  Kundenkontos" wegen fehlender SEPA Einzugsermächtigung. Habe ich dann direkt an dem Tag abgeschickt und den negativen Saldo überwiesen.
- bis heute, 1.5 Jahre nach Beginn der Stromlieferung, keine Jahresabrechnung.
- 22.05.14 fehlende Jahresabrechnung per email angefordert, keine Reaktion.
- 26.05.14 Brief und Fax mit Erinnerung an Jahresabrechnung, Berücksichtigung des 25% Bonus, sowie Neufestsetzung der Abschläge. Da Ich wöchentlich Zählerstände notiere, konnte ich diese nachliefern. Ich habe im ersten Jahr rund 1.000KWh weniger verbraucht als mit den Abschlägen vorausgezahlt. Fristsetzung für die Antwort bis 09.06.14.

was wird wohl weiter passieren?

Konkret bin ich mir nicht sicher, welche Firma eigentlich mein Vertragspartner ist und an wen ich mich zu wenden habe.
auf der Vertragsbestätigung steht "immergrün! c/o almado AG", die weiteren mails waren jedoch mit "immergrün-Energie GmbH" unterzeichnet.





Offline scooter44

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #1 am: 03. Juni 2014, 20:50:30 »
Aus einger Erfahrung kann ich sagen, dass immergrün weiterhin jegliche Stellungnahme verweigern wird! Es bleibt nur der Beschwerdeweg über die Schlichtungsstelle Energie. Und vorsorglich wäre Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert. Im Falle einer falschen Abrechnung mit Bonusverweigerung kann auch außerordentlich gekündigt werden.

Offline khh

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #2 am: 03. Juni 2014, 21:48:35 »
Hallo phantomplanet,

Sie haben bekanntlich einen Vertrag mit einer Laufzeit von jeweils 1 Jahr. Wenn Vertrags- und Lieferbeginn der 14.01.2013 war, dann hätte Ihnen die Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 14.01.13 – 13.01.14 spätestens bis zum 24.02.2014(!) zugehen müssen (innerhalb von 6 Wochen gemäß § 40 Abs. 4 EnWG). Mit Ihrer Anforderung bzw. Erinnerung im Mai (warum erst mit 3-monatiger Verspätung?) haben Sie hoffentlich den selbst abgelesenen Zählerstand per 13.01.2014 an immergrün UND an Ihren Netzbetreiber übermittelt. Falls nicht, dann holen Sie das jetzt unverzüglich nach.

Wenn bis zum 09.06.2014 keine ordnungsgemäße Jahresabrechnung mit Bonusgutschrift zugeht (womit wohl zu rechnen ist), würde ich folgendermaßen verfahren:
1. am 10.06.2014 mit Bezugnahme auf die Anforderung und Erinnerung im Mai nochmals per Email und Einschreiben-Rückschein sowie letzter Fristsetzung bis zum 20.06.2014 (4 Wochen nach Ihrer ersten Reklamation!) eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung und Guthabenauszahlung verlangen sowie das erteilte SEPA-Mandat widerrufen;
2. inhaltlich der Email/des Einschreibens für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs gleichzeitig ankündigen, dass ich a) mich am 21.06.2014 mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden werde sowie
b) bis zu einer vertrags- und rechtskonformen Abrechnung für das 1. Lieferjahr sowie Eingang der Guthaben-erstattung meine Abschlagszahlungen für das 2. Lieferjahr zurückbehalte.

Eventuell könnte man zusätzlich die Abschlags-Lastschriften April und Mai wg. Widerspruch von der eigenen Bank zurückbuchen lassen (innerhalb von 8 Wochen nach Belastung möglich). Wenn immergrün dann die anfallenden Gebühren für diese Rücklastschriften (das sind nur wenige Euro) in Rechnung stellt, wäre das zu akzeptieren.

Ihr Vertragspartner müsste sein (lt. aktueller AGB und gem. Impressum der immergrün-HP):
immergrün-Energie GmbH, c/o 365 AG;  Aachener Straße 1253, Bürogebäude 1;  50858 Köln

Gruß, khh

Nachtrag:
Nicht vergessen, das Vertragsverhältnis zum Ablauf des Lieferjahres am 13.01.2015 per Einschreiben-Einwurf fristgemäß kündigen (das Kündigungsschreiben muss immergrün/365 AG spätestens am 02.12.2014 zugehen = Kündigungsfrist 6 Wochen) und zu einem seriöseren Anbieter wechseln (Anregungen für die Anbieterwahl und für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de ) ;) !
« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 01:09:55 von khh »
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Offline khh

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #3 am: 04. Juni 2014, 01:30:33 »
[...]
- 15.09.13 SEPA Mitteilung. Die neue Einzugsermächtigung für SEPA hatte ich seinerzeit übersehen.
[...]

@phantomplanet,
haben Sie womöglich auch eine in dieser oder in einer anderen Mitteilung von immergrün "versteckte" Preiserhöhungs-Info für das 2. Lieferjahr (z.B. eine drastische Grundpreis-Erhöhung/-Einführung) "übersehen" ?
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Offline phantomplanet

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #4 am: 05. Juni 2014, 15:35:08 »
vielen Dank khh für diesen ausführlichen Kommentar! folgende Anmerkungen noch:

- ja, die fehlende Jahresabrechnung hatte ich wirklich nicht im Blick. Da hätte ich aufmerksamer sein sollen.
- Eine Preisänderung ab dem 2. Jahr wurde mir definitiv nicht zugestellt, auch nicht mit der SEPA Mitteilung.

Eine Antwort von Immergrün habe ich bisher natürlich nicht bekommen. Jedoch: mein örtlicher Versorger war vorgestern bei mir um meine aktuellen Zählerstände abzufragen. Ob das was damit zu tun hat?

Grüße, Phantomplanet

Offline Hurraapostel

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #5 am: 05. Juni 2014, 16:11:02 »
- Eine Preisänderung ab dem 2. Jahr wurde mir definitiv nicht zugestellt, auch nicht mit der SEPA Mitteilung.

Da würde ich nochmal genau nachlesen, das war so ein langer Text (ca. 14 Seiten und viel BlaBla) und irgendwo darin ist die Preiserhöhung erwähnt. Ob solches Vorgehen rechtlich haltbar ist, ist zweifelhaft. Aber dazu wurde hier im Forum auch schon hinlänglich Stellung bezogen.

Jedoch: mein örtlicher Versorger war vorgestern bei mir um meine aktuellen Zählerstände abzufragen. Ob das was damit zu tun hat?

Wahrscheinlich nicht, denn die örtlichen Versorger erheben hin und wieder diese Zahlen um die eigenen Statistiken zu füllen. Aber da kann man anrufen und den Grund erfragen, der Ableser kennt den Grund in den seltesten Fällen.

Grüße Sie
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline khh

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Re: immergrün! - Keine Jahresabrechnung - wie richtig verhalten?
« Antwort #6 am: 05. Juni 2014, 16:21:12 »
... Eine Preisänderung ab dem 2. Jahr wurde mir definitiv nicht zugestellt, auch nicht mit der SEPA Mitteilung. ...

Wie von @Hurraapostel schon angesprochen, wäre das ungewöhnlich. Haben Sie wirklich alle Emails von Immergrün sowie Ihr beim Versorger eventuell bestehendes Kundenportal auf in längeren Texten versteckte Preiserhöhungsmitteilungen überprüft ?


... mein örtlicher Versorger war vorgestern bei mir um meine aktuellen Zählerstände abzufragen. ...

Das dürfte die turnusmäßige jährliche Ablesung des Netzbetreibers gewesen sein (den Zählerstand bzw. Verbrauch benötigt dieser für verschiedene eigene Zwecke), was aber im Regelfall nur dann eine Abrechnung mit dem Endverbraucher auslöst, wenn der vom Grundversorger beliefert wird. Hingegen ist von Immergrün ausschließlich der jeweilige vertragliche Jahres-Zeitraum abzurechnen (in Ihrem Fall vom 14.01. bis 13.01. des Folgejahres) !
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 16:48:40 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

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