... In der Regel sollte er schon so aussehen: ...
@scooter44,
bei der heute üblicherweise praktizierten Online-Auftragserteilung  - in der Regel über ein Vergleichsportal (Papierantrag ist dort z.T. auch möglich) -  ist das "so" wohl kaum darstellbar.
Jeder antragende Kunde hat zudem auch Online durchaus die Möglichkeit, sich seinen Lieferauftrag und die 
im Portal eingestellte AGB des Anbieters auszudrucken bzw. abzuspeichern.
Gruß, khh