Hallo phantomplanet,
Sie haben bekanntlich einen Vertrag mit einer Laufzeit von jeweils 1 Jahr. Wenn Vertrags- und Lieferbeginn der 14.01.2013 war, dann hätte Ihnen die
Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 14.01.13 – 13.01.14 spätestens
bis zum 24.02.2014(!) zugehen müssen (innerhalb von 6 Wochen gemäß § 40 Abs. 4 EnWG). Mit Ihrer Anforderung bzw. Erinnerung im Mai (warum erst mit 3-monatiger Verspätung?) haben Sie hoffentlich den selbst abgelesenen
Zählerstand per 13.01.2014 an
immergrün UND an Ihren Netzbetreiber übermittelt. Falls nicht, dann holen Sie das jetzt unverzüglich nach.
Wenn bis zum 09.06.2014 keine ordnungsgemäße
Jahresabrechnung mit Bonusgutschrift zugeht (womit wohl zu rechnen ist), würde ich folgendermaßen verfahren:
1. am 10.06.2014 mit Bezugnahme auf die Anforderung und Erinnerung im Mai nochmals per Email und Einschreiben-Rückschein sowie letzter Fristsetzung bis zum 20.06.2014 (4 Wochen nach Ihrer ersten Reklamation!) eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung und Guthabenauszahlung verlangen sowie das erteilte SEPA-Mandat widerrufen;
2. inhaltlich der Email/des Einschreibens für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs gleichzeitig ankündigen, dass ich a) mich am 21.06.2014 mit einer Beschwerde an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden werde sowie
b) bis zu einer vertrags- und rechtskonformen Abrechnung für das 1. Lieferjahr sowie Eingang der Guthaben-erstattung meine Abschlagszahlungen für das 2. Lieferjahr zurückbehalte.
Eventuell könnte man zusätzlich die Abschlags-Lastschriften April und Mai wg. Widerspruch von der eigenen Bank zurückbuchen lassen (innerhalb von 8 Wochen nach Belastung möglich). Wenn
immergrün dann die anfallenden Gebühren für diese Rücklastschriften (das sind nur wenige Euro) in Rechnung stellt, wäre das zu akzeptieren.
Ihr Vertragspartner müsste sein (lt. aktueller AGB und gem. Impressum der immergrün-HP):
immergrün-Energie GmbH, c/o 365 AG; Aachener Straße 1253, Bürogebäude 1; 50858 KölnGruß, khh
Nachtrag:
Nicht vergessen, das Vertragsverhältnis
zum Ablauf des Lieferjahres am 13.01.2015 per Einschreiben-Einwurf fristgemäß kündigen (das Kündigungsschreiben muss immergrün/365 AG spätestens am 02.12.2014 zugehen = Kündigungsfrist 6 Wochen) und zu einem seriöseren Anbieter wechseln (Anregungen für die Anbieterwahl und für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier:
www.bezahlbare-energie.de )

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