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Autor Thema: Außerordentliche Kündigung  (Gelesen 10466 mal)

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Offline gesch

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Außerordentliche Kündigung
« am: 15. Mai 2014, 07:43:37 »
Hallo. Mein Vertrag bei almado endet normalerweise am 31.05.14. Dies wurde mir auch ursprünglich von almado per e-mail bestätigt. Am 14.4.14 bekam ich eine e-mail das aufgrund des endenden Vertrag zum 31.5.14 die fälligen Abschläge nicht mehr eingezogen werden können und daher die noch ausstehenden Abschläge überwiesen werden sollen. Da ich vergessen hatte den Abschlag Anfang Mai zu überweisen, bekam ich am 9.5.14 eine Zahlungserinnerung, dass ich bis 12.5.14 den offenen Abschlagsbetrag überweisen solle. dies habe ich am gleichen tag gemacht und der betrag wurde am 9.5. bereits von meinem Konto abgebucht, so dass das Geld am 12.5.14 auf das Konto bei almado eingegangen sein muss. Am 12.5.14 bekam ich nochmals eine mail dass der Vertrag außerordentlich zum 22.5.14 gekündigt wird, da ich meine Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen bin. daraufhin habe ich eine e-mail zurückgesandt mit dem Beleg, dass ich den Abschlag bis 12.5.14 wie in der Zahlungserinnerung vorgegeben geleistet hab und die kündigung somit nicht rechtens ist. ich bat darum, dass der vertrag erst am 31.05.14 endet. Daraufhin erhielt ich gestern folgende mail:

"Wie Sie wissen, sind wir bestrebt, unsere Prozesse sehr schlank und möglichst automatisiert zu gestalten, um die damit verbundenen Preisvorteile an Sie weitergeben zu können.
Im Zuge eines solchen automatisierten Prozesses wurde Ihr Vertrag als zahlungsgestört eingestuft und dementsprechend aus wichtigem Grunde wegen Zahlungsverzuges außerordentlich gekündigt.
Ein nachträglicher Zahlungseingang würde an der Wirksamkeit der Kündigung nichts mehr ändern.
Da die Belieferung durch die almado-ENERGY kündigungsbedingt zum 22.05.2014 endet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich unverzüglich um einen neuen Stromlieferanten zu bemühen, der Sie zu günstigeren Konditionen beliefert, als dies in der sonst automatisch erfolgenden Grundversorgung der Fall wäre."
Wie soll ich nun weiterverfahren?

Offline gesch

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #1 am: 15. Mai 2014, 07:54:32 »
Hallo,

habe gerade nochmal meine Kündigungsbestätigung aufgerufen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob diese überhaupt korrekt ist. Da der Vertrag am 1.6.13 begann müsste dieser mit ablauf des 31.05.14 enden, dass ich den Bonus erhalte.

Die Bestätigung war so formuliert:

"wir bestätigen den Eingang der Kündigung der ..... AG zum 31.05.2014. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden. Für den Zeitraum der Belieferung erstellen wir Ihnen eine Schlussrechnung.
 
Für den Zeitraum der Belieferung wird Ihnen eine Schlussrechnung erstellt. Bitte teilen Sie dem zuständigen Netzbetreiber und auch uns den Schlusszählerstand zum 31.05.2014 mit. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen und geprüft sind werden wir Ihnen eine Endabrechnung erstellen. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie nach diesem Zeitraum noch keine Schlussrechnung von uns erhalten haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten."

Offline khh

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #2 am: 15. Mai 2014, 09:44:54 »
Hallo @gesch,

Ihr Fall riecht (besser „stinkt“) nach den bekannten Machenschaften von Almado/365 AG zwecks Bonus-Vorenthaltung, für die dieser unseriöse Versorger von der VZ NRW abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (alles hier im Forum nachzulesen!).

1. Ist die praktizierte Nicht-Weiterverwendung der erteilten Einzugsermächtigung nach erfolgter Vertragskündigung höchst fragwürdig (prüfen Sie, ob eine solche Klausel überhaupt Bestandteil der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses verwendeten AGB ist);
2. Ist fraglich, ob im Mai 2014 überhaupt noch ein 12. Abschlag zu zahlen ist (prüfen Sie, ob der Gesamtpreis des Tarifs für die Belieferung 1.6.13 - 31.5.14 bereits mit den vorherigen 11 Abschlägen vollständig bezahlt war);
3. Ist eine außerordentliche Vertragskündigung nach eventuell einmaliger vielleicht um 1 Tag verspäteter Zahlung m.E. völlig unangemessen.

Ich würde per Email ("Cc" auch an deren sogen. "Kundenanwalt") und zusätzlich schriftlich per Einschreiben-Einwurf von Almado/365 AG verlangen:
1. der vertraglichen Lieferverpflichtung bis zum Ablauf des 31.05.2014 nachzukommen;
2. für das Lieferjahr 1.6.13 - 31.05.14 eine bis spätestens 12.07.14 (innerhalb von 6 Wochen gem. § 40 Abs. 4  EnWG) zugehende Schlussrechnung einschließlich Gutschrift des vertraglich vereinbarten Bonus zu erstellen.
Für den Fall, dass dem nicht nachgekommen wird, würde ich Almado/365 AG ankündigen:
1. dass ich mich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden und zusätzlich Schadensersatz für die Mehrkosten der Belieferung im Zeitraum 23. - 31.05.14 sowie eventuellen weiteren Schadensersatz verlangen werde (für die Belieferung ab 1.6.14 haben Sie hoffentlich einen seriösen Versorger beauftragt);
2. dass ich eine vertrags- und rechtswidrige vorzeitige Vertragsbeendigung oder eine in der Schlussrechnung fehlende Bonusgutschrift der Verbraucherzentrale NRW melden werde.

Lesen Sie am 22.5.14 für sich und am 31.5.14 (jeweils zeitnah 24 Uhr) den Zählerstand ab und teilen Sie Letzteren sowohl Almado/365 AG als auch dem zuständigen Netzbetreiber (eventuell auch Ihrem neuen Versorger) mit.

Viel Erfolg und berichten Sie über die weitere Entwicklung.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 13:23:58 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline gesch

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #3 am: 18. Mai 2014, 11:05:52 »
Hallo. Habe noch eine Frage: Habe ja den Tarif fair&einfach. Hätte ich hier überhaupt 12 Abschlagsbeträge zahlen müssen? Hab leider keine AGB´s mehr vom Zeitpunkt meines Abschlusses am 17.12.2012. Soll ich den Brief per Gerichtsvollzieher zusenden lassen?

Offline khh

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #4 am: 18. Mai 2014, 11:58:34 »
@gesch, prüfen Sie selbst:

[...]
2. Ist fraglich, ob im Mai 2014 überhaupt noch ein 12. Abschlag zu zahlen ist (prüfen Sie, ob der Gesamtpreis des Tarifs für die Belieferung 1.6.13 - 31.5.14 bereits mit den vorherigen 11 Abschlägen vollständig bezahlt war);
[...]

Beispiel aus dem Forum:
... ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:

4200 kWh  x  Brutto-Arbeitspreis  =  X   /   X  +  Brutto-Jahresgrundpreis  =  Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto  :  Abschlagsbetrag  =  ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)

Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen. ...

Wichtige Schreiben können Sie vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen, Zusendung per Einschreiben (Rückschein oder Einwurf) und zusätzlich per Email reicht aber üblicherweise aus.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 12:17:07 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline gesch

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #5 am: 29. Juni 2014, 15:10:44 »
Hallo. Habe wieder ein Problem. Kurz nochmals zu meiner Vorgeschichte: Mein Vertrag wäre normalerweise am 31.5.14 ausgelaufen. Almado kündigte mir jedoch außerordentlich am 22.5.14, da ich angeblich nicht den Abschlag für den Mai rechtzeitig gezahlt hätte, was gar nicht gestimmt hat, da für den mai gar kein Abschlag mehr fällig gewesen wäre. Ich habe dann am 18.5. einen Brief an almado geschickt, dass ich der außerordentlichen Kündigung widerspreche, da diese nicht rechtens ist. Gleichzeitig habe ich in diesem Brief verlangt, dass ich innerhalb 6 Wochen nach Lieferende eine Schlussrechnung haben möchte mit dem vereinbarten Neukundenbonus. Dieser Brief wurde am 21.5.14 durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Mit E-Mail vom 23.5.14 erhielt ich folgende E-Mail von almado:

..."zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Eine Weiterbelieferung ist auf Grund der bereits erfolgten Netzabmeldung zum 22.05.2014 technisch leider nicht möglich.
Dennoch teilen wir mit, dass Sie eine den vertraglich vereinbarten Bonus enthaltene Schlussrechnung sowie eine Erstattung Ihres Guthabens erhalten werden. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte übermitteln Sie uns für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung zeitnah Ihren aktuellen Zählerstand. Im Anschluss wird Ihnen die Rechnung umgehend zugehen"....

Mit Datum vom 15.6. erhielt ich die Schlussrechnung per E-Mail, wie erwartet ohne Bonus. Daraufhin versuchte ich jeden Tag eine E-Mail an almado zu senden, da ich ja der Schlussrechnung widersprechen möchte, aber alle e-mails kommen zurück (Service@almado-energy.de, Service@meisterstrom.de.) Dann habe ich es per Fax versucht (0221/985 999 56) und einmal ging es glücklicherweise durch. Danach habe ich noch 2 mal angerufen, um zu fragen, wann ich endlich die korrigierte Schlussrechnung erhalte, aber es wurde nur immer gesagt, dass mein Anliegen zur Prüfung weitergegeben wird.

Nun meine Frage: Soll ich nochmals einen Brief mit Gerichtsvollzieher an almado senden, da sie ja sonst wieder behaupten können, sie haben keinen Widerspruch bezüglich der Schlussrechnung erhalten. Dann würden sie vielleicht sagen, ich hab ein leeres weißes Blatt gefaxt.

Gibt es ein Musterschreiben, welches ich Almado zusenden kann, wegen der Nichtzahlung des Neukundenbonuses? Bitte um Hilfe!

Vielen Dank!

Offline SepaWerner

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #6 am: 29. Juni 2014, 17:38:33 »
Schlichtungsstelle einschalten und die Verbraucherzentrale informieren.

Lange geht das mit Beinhoff nicht gut.

Offline Eni

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #7 am: 29. Juni 2014, 18:34:05 »
Schlichtungsstelle einschalten und die Verbraucherzentrale informieren.

Lange geht das mit Beinhoff nicht gut.

Sehe ich auch so. Aber um ein Widerspruchsschreiben kommen Sie erst mal trotzdem nicht rum, da die Schlichtungsstelle erst 4 Wochen nachdem dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, tätig wird. Das Unternehmen muss daher zwangsläufig zunächst durch den Kunden informiert werden und Gelegenheit zur Abhilfe bekommen.

Sind die verwendeten Faxnummern und Email-Adressen die, welche zu diesem Zwecke auf der Schlussrechnung aufgeführt sind? Es sollten auf jeden Fall diese verwendet werden.
Zusätzlich ist es jedoch auch dringend geboten, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden. Mit Gerichtsvollzieher habe ich selbst noch nie zustellen lassen; ist aber sicher noch mal sicherer als Einschreiben, aber aus meiner Sicht nicht unbedingt nötig. Im Prinzip hätten Sie dem Schreiben vom 23.05. bereits widersprechen müssen.

Argumentationsgrundlage für Almado zur Verweigerung des Bonus ist ja der unterjährige Vertrag. Zwar teilte Ihnen Almado mit, dass sie dennoch den Bonus einrechnen werden, aber auch, dass dies "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" geschieht. Das war also sozusagen "Hinhaltetaktik", so dass Sie eben nicht sofort widersprechen. Sie können sicher versuchen aufgrund dieser Umstände bereits jetzt ihr Anliegen bei der Schlichtungsstelle vorzubringen, da der Ursprung der Angelegenheit bereits weiter zurückreicht und bereits 1 Widerspruch von ihnen Almado erfolgte.

Daher halte ich es für die beste Vorgehensweise, jetzt sofort den Widerspruch per Einschreiben/Gerichtsvollzieher zu versenden und gleichzeitig sämtliche Unterlagen, inkl. diesem Widerspruch, an die Schlichtungsstelle zu senden. Mehr als dass diese Ihnen mitteilt, dass erst noch eine Reaktion von Almado abgewartet werden muss, riskierten Sie dabei ja nicht.

Offline Hurraapostel

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #8 am: 29. Juni 2014, 22:06:39 »
Hallo. Habe wieder ein Problem. Kurz nochmals zu meiner Vorgeschichte: Mein Vertrag wäre normalerweise am 31.5.14 ausgelaufen. Almado kündigte mir jedoch außerordentlich am 22.5.14, da ich angeblich nicht den Abschlag für den Mai rechtzeitig gezahlt hätte, was gar nicht gestimmt hat, da für den mai gar kein Abschlag mehr fällig gewesen wäre. Ich habe dann am 18.5. einen Brief an almado geschickt, dass ich der außerordentlichen Kündigung widerspreche, da diese nicht rechtens ist. Gleichzeitig habe ich in diesem Brief verlangt, dass ich innerhalb 6 Wochen nach Lieferende eine Schlussrechnung haben möchte mit dem vereinbarten Neukundenbonus. Dieser Brief wurde am 21.5.14 durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Mit E-Mail vom 23.5.14 erhielt ich folgende E-Mail von almado:

..."zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Eine Weiterbelieferung ist auf Grund der bereits erfolgten Netzabmeldung zum 22.05.2014 technisch leider nicht möglich.
Dennoch teilen wir mit, dass Sie eine den vertraglich vereinbarten Bonus enthaltene Schlussrechnung sowie eine Erstattung Ihres Guthabens erhalten werden. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte übermitteln Sie uns für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung zeitnah Ihren aktuellen Zählerstand. Im Anschluss wird Ihnen die Rechnung umgehend zugehen"....

Mit Datum vom 15.6. erhielt ich die Schlussrechnung per E-Mail, wie erwartet ohne Bonus. Daraufhin versuchte ich jeden Tag eine E-Mail an almado zu senden, da ich ja der Schlussrechnung widersprechen möchte, aber alle e-mails kommen zurück (Service@almado-energy.de, Service@meisterstrom.de.) Dann habe ich es per Fax versucht (0221/985 999 56) und einmal ging es glücklicherweise durch. Danach habe ich noch 2 mal angerufen, um zu fragen, wann ich endlich die korrigierte Schlussrechnung erhalte, aber es wurde nur immer gesagt, dass mein Anliegen zur Prüfung weitergegeben wird.

Nun meine Frage: Soll ich nochmals einen Brief mit Gerichtsvollzieher an almado senden, da sie ja sonst wieder behaupten können, sie haben keinen Widerspruch bezüglich der Schlussrechnung erhalten. Dann würden sie vielleicht sagen, ich hab ein leeres weißes Blatt gefaxt.

Gibt es ein Musterschreiben, welches ich Almado zusenden kann, wegen der Nichtzahlung des Neukundenbonuses? Bitte um Hilfe!

Vielen Dank!

Grundsätzlich würde ich immer per Einschreiben mit denen kommunizieren. Möglicherweise reicht hier sogar ein Einwurfeinschreiben (per Internet kann man mit der Sendungsnummer die Zustellung beweisen). Ich habe jedoch meistens Einschreiben/Rückschein verwendet, mittels dem Rückschein kann ich dann immer nachweisen, dass das Teil auch zugegangen ist.

Die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher wäre mir zu kostenlastig und auch zu aufwendig, vom Verfahren her.

Die Zustellung per Mail sehe ich als problematisch an, ebenso des Fax - hier sind mir zu viele Möglichkeiten vorhanden, sich raus zu reden.

Ein Muster gibt es möglicherweise, aber warum schreiben Sie nicht einfach:

Hiermit widerspreche ich Ihrer Abrechnung Nr. xxxxxxxxxxxxx von xx.xx.2014, da der mir Ihrerseits zugesagte Bonus (siehe Mail vom xx.xx.2014) nicht berücksichtigt wurde. Ich bitte bis zum xx.xx.2014 (10 oder 14 Tage) um Erstellung einer korrekten Abrechnung mit 25%-igem Bonus.


Ganz wichtig: Wenn die neue Rechnung eintrudelt, nachrechnen ob es sich tatsächlich um eine 25%-ige Bonuszahlung handelt, oder nur um einen Teil davon.


Aber grundsätzlich wundere ich mich doch ein wenig über die 365ag, denn Mitte Mai 2014 wurden die seitens der VZ NRW abgemahnt und haben zugesichert, diese Tricks zukünftig zu unterlassen. Offensichtlich ist die Zusage wenig wert.
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Eni

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #9 am: 29. Juni 2014, 22:35:59 »
@gesch

Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.

Offline Hurraapostel

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #10 am: 29. Juni 2014, 23:13:28 »
@gesch

Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.


Fragt sich dann nur, warum Sie auch eMail und Fax abgeschickt haben, denn der Verfasser der Kanzlei Hollweg legt deutlich offen, warum diese beiden Methoden nicht besonders sicher sind.  ??? ??? ???
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Eni

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #11 am: 29. Juni 2014, 23:30:47 »
@gesch

Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.


Fragt sich dann nur, warum Sie auch eMail und Fax abgeschickt haben, denn der Verfasser der Kanzlei Hollweg legt deutlich offen, warum diese beiden Methoden nicht besonders sicher sind.  ??? ??? ???

Dies bedarf wirklich noch einer Erklärung? Die Kanzlei Hollweg schreibt auch dieses dazu:

Zitat
Auf welche Weise soll ich den Widerspruch gegen die falsche Rechnung nun versenden?
 
Meine Empfehlung lautet, eine Kombination von verschiedenen Versandmethoden anzuwenden. Damit gehen Sie den sichersten Weg. Wenn Sie den Rechnungswiderspruch auf drei Wegen gleichzeitig verschicken, kann später kaum jemand behaupten, den Brief nie erhalten zu haben. Machen Sie es daher so: Scannen Sie Ihren Forderungswiderspruch ein und versenden diesen als PDF im E-Mail-Anhang an die Gegenseite. Anschließend verschicken Sie den Brief als Fax, und schließlich per Einschreiben mit Rückschein.

Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Ich finde, die Antwort liegt auf der Hand und ein solcher Kommentar wie Ihrer bläht daher einen Thread nur unnötig auf. Mal abgesehen davon, dass ich auch Fristen zu wahren hatte. In diesem Fall bietet sich Vorabversand per Email und Fax immer an.

Offline bolli

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #12 am: 30. Juni 2014, 08:39:07 »
Um nochmal zum Thema zurück zu kommen:
Die Kündigung ist eine zugangsbedürftige einseitige Willenserklärung. Im Zweifelsfall muss der Kündigende den Zugang NACHWEISEN. da gelten keine Fiktionen im Sinne von 3 x abgeschickt aber KEINEN Nachweis heisst nach aller Lebenserfahrung = mindestens einmal zugegangen. Das können Sie vor Gericht getrost vergessen. Wie der Anwalt zu seiner Meinung kommt, weiss ich nicht, aber meine Variante wäre es nicht.

100% sicher ist tatsächlich nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher oder persönliche Übergabe. In den meisten Fällen reicht aber Einschreiben/Rückschein oder bei Zeitkritischen Dingen Einwurfeinschreiben aus. Ggf. kann man sich von einem Zeugen bei Aufgabe bei der Post den Inhalt des Schreibens noch bestätigen lassen (damit nicht die Behauptung kommt, es wäre nur ein leeres Blatt verschickt worden).

Offline scooter44

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #13 am: 30. Juni 2014, 09:58:37 »
Zitat
... Boykottierung von Hilfe?


@Eni Zwischenbemerkung: Fachliche Hilfe in rechtlicher Hinsicht bekommt man nur von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale - jedoch nicht in einem Forum!

Offline winwood

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Re: Außerordentliche Kündigung
« Antwort #14 am: 30. Juni 2014, 10:05:22 »

Aber grundsätzlich wundere ich mich doch ein wenig über die 365ag, denn Mitte Mai 2014 wurden die seitens der VZ NRW abgemahnt und haben zugesichert, diese Tricks zukünftig zu unterlassen. Offensichtlich ist die Zusage wenig wert.

Almado scheint auch hier die Geschichte auszusitzen, denn nach wie vor wird auf nichts reagiert, was vom Kunden kommt.
A hat die Abbuchungen trotz gültigen Lastschriftmandats von sich aus eingestellt, und sofort das EWD Inkasso eingschaltet.
Nach Rücksprache mit Herrn Martens lasse ich die Geschichte laufen, habe dem Mahnbescheid vom Inkasso zwar ausführlich widersprochen, aber ich lasse es bis zur gerichtlichen Klärung weiterlaufen. Bis dahin überweise ich die alten Abschläge, da einmal Guthaben vorhanden ist, und immer noch keine Jahresabrechnung, bzw. lediglich eine geschätzte Abrechnung vorhanden ist.
Wir werden sehen. Herr Martens findet mein Vorgehen völlig in Ordnung.

 

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