Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......  (Gelesen 31501 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Hewey

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #45 am: 27. Juli 2014, 10:01:41 »
Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn ...

@LearPilot,

da haben Sie ganz offensichtlich völlig Recht (wer lesen kann, ist klar im Vorteil  ;) ) !

Das "mit Heizlüfter zugeheizt" sollte @Hewey aber vielleicht besser "vergessen", falls die für seinen
Vertrag geltenden AGB in Ziff. 1 (1) den Passus "Die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet" beinhaltet,
obwohl zugeheizt wohl unproblematisch sein dürfte.

Gruß, khh

Na ja, "die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet":

Fön, Kaffeemaschine, Trockner,  Wasserkocher... :-\ :

Braucht man dann für den Stromkreis der Ölheizung einen separaten Stromanbieter ::)

Ach ja, was ist dann mit dem Quarzstrahler oberhalb der Wickelkommode?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Hilfe ich bin Kunde bei Almado und bekomme gerade Panik ......
« Antwort #46 am: 27. Juli 2014, 10:46:33 »
@Hewey,

vorrangig geht es doch um die Begründung von almado/365 AG für die Bonusverweigerung, nämlich um die mehr als "blödsinnige" Behauptung
Zitat
... Der Begriff des Haushaltskunden ist im Energiewirtschaftsgesetz legal definiert (§ 3 Nr. 22 EnWG). Entsprechend ist der Letztverbraucher, der ein Jahresvolumen von 10.000 Kilowattstunden verbraucht, gerade kein Haushaltskunde.

Da Sie eine (korrekte) Schlussrechnung schon mehrfach nachgefragt haben, würde ich versuchen, ob die www.schlichtungsstelle-energie.de eine Beschwerde bzgl. der Bonusgewährung bereits jetzt annimmt. Wenn nicht, dann muss noch einmal die vorgenannte "Begründung" explizit beanstandet und die 4-wöchige sogen. Abhilfefrist abgewartet werden (siehe Verfahrensordnung der SE oder § 111a EnWG).

Viel Erfolg und berichten Sie bitte weiter.

Gruß, khh 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz