Was Almado da schreibt, ist völliger Blödsinn ...
@LearPilot,
da haben Sie ganz offensichtlich völlig Recht (wer lesen kann, ist klar im Vorteil ) !
Das "mit Heizlüfter zugeheizt" sollte @Hewey aber vielleicht besser "vergessen", falls die für seinen
Vertrag geltenden AGB in Ziff. 1 (1) den Passus "Die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet" beinhaltet,
obwohl zugeheizt wohl unproblematisch sein dürfte.
Gruß, khh
Na ja, "die Nutzung als Heizstrom ist nicht gestattet":
Fön, Kaffeemaschine, Trockner, Wasserkocher...
:
Braucht man dann für den Stromkreis der Ölheizung einen separaten Stromanbieter
Ach ja, was ist dann mit dem Quarzstrahler oberhalb der Wickelkommode?