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Autor Thema: LG Halle: Mitgas-Kunden mit Sonderverträgen müssen Preiserhöhungen nicht zahlen  (Gelesen 12142 mal)

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Offline Gare

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mal zur info......

VZSA 16.01.2014


Landgericht Halle erklärt Preisanpassungsklausel für unwirksam


Kunden der Mitgas müssen laut Urteil Preiserhöhung nicht zahlen
Mit Urteil von 20.12.2013 (AZ: 5 O 524/06; noch nicht rechtskräftig) erklärte das Landgericht Halle die von der Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH in Sonderverträgen verwendeten Preisanpassungsklauseln gemäß § 307 BGB für unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen. Der in den Sonderverträgen enthaltene Hinweis auf die damals geltenden AVB GasV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden) und das jeweilige Preisblatt begründet nach Auffassung des Landgerichtes kein Preisänderungsrecht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V hatte schon seit Jahren die Gaskunden zum Widerspruch gegen Preiserhöhungen ermutigt. Bereits im Dezember 2006 wurde die Klage beim Landgericht Halle eingereicht, um festzustellen, dass die Preiserhöhungen des Gasversorgers Mitgas nicht wirksam waren. 104 Kläger wollten die steigenden Preise so nicht mehr hinnehmen und widersprachen den Preisänderungen. Die Verbraucherzentrale hat dieses Sammelklageverfahren initiiert und in den Folgejahren koordiniert.
Laut dem Urteil hatte Mitgas somit kein Recht die Preise zu ändern. Die strittigen Preiserhöhungen sind unwirksam; betroffene Kläger müssen diese Erhöhungen des Arbeitspreises nicht zahlen und der Versorger muss vorgenommene Rechnungskürzungen akzeptieren. Mitgas wird zudem in dem Urteil auch verpflichtet, Klägern, die ihre erhöhten Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, das zu viel gezahlte Entgelt in Höhe von insgesamt über 27.000 Euro zurück zu erstatten.
Das Landgericht folgt damit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.
Das Urteil zeigt nun auch der Mitgas die Schranken des Gesetzes auf und macht deutlich, dass Verbraucher nicht rechtlos sind, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stand: 16.01.2014

Offline gastrom

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" ... Urteil von 20.12.2013 (AZ: 5 O 524/06; noch nicht rechtskräftig)..."


Wer weiß denn, wie lange es dauern kann, bis so ein Urteil rechtskräftig wird?

Übrigens: lange keine 2. Mahnung mehr von Mitgas bekommen. 

Grüße von gastrom

Offline khh

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" ... Urteil von 20.12.2013 (AZ: 5 O 524/06; noch nicht rechtskräftig)..."

Wer weiß denn, wie lange es dauern kann, bis so ein Urteil rechtskräftig wird?

Das Urteil dürfte Ergebnis sein der Urteile
EuGH v. 21.03.2013, Az C-92/11 und BGH v. 31.07.2013, Az. VIII ZR 162/09
(vgl. hier im Forum unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile").

Warum es nicht sofort rechtskräftig war, ist nicht ersichtlich  -  siehe auch hier:
http://www.test.de/Illegale-Strom-und-Gaspreis-Erhoehungen-So-wehren-Sie-sich-4631884-0/
"Update 22.01.2014" !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline RR-E-ft

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Das Urteil wird binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung durch Berufung zum OLG Naumburg anfechtbar (gewesen?) sein, weil der Streitwert wohl über 600 EUR liegen wird.

Offline gastrom

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Heute teilte mir die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. auf meine entsprechende Anfrage vom 01.03.2014  mit:

"Sehr geehrter Herr ...,
gegen das Urteil des Landgerichtes Halle vom 20.12.2013 hat Mitgas keine Berufung eingelegt, es ist mit Ablauf des 13.02.2014 rechtskräftig geworden."

Grüße von Gastrom

 

Offline gastrom

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Es scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen. MITGAS versucht, trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel einbehaltene Beträge aus den Jahren 2006 - 2013 (Sondervertrag "Service-Paket") einzutreiben.

Grüße von Gastrom

Offline gastrom

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Sollte ich wirklich der Einzige sein, den MITGAS nun mit einer Klage dazu zwingen will, trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel einbehaltene Beträge aus den Jahren 2006 - 2013 (Sondervertrag "Service-Paket") zu zahlen?

Grüße und beste Wünsche für 2016
Gastrom

Offline gastrom

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Die Klage wurde vom zuständigen Amtsgericht durch ein entsprechendes Urteil abgewiesen.

Ein herzliches Dankeschön an meinen Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Thomas Fricke aus Jena.

Grüße von Gastrom

 

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