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@bernd7
Um mal auf die Schlichtungsstelle zurückzukommen. Wenn ich mich recht erinnere, gehört zu den Formalien bei der Schlichtungsstelle, dass man 4 Wochen den Versorger Zeit geben muss, ehe man eine Schlichtung beantragt. Mir scheint, dass die noch nicht um sind?
Wichtig ist natürlich auch, dass man die Weigerungen des Versorgers nachweisen kann. Da sind geführte Telefonate ungünstig. Schreiben in Text- bzw. Schriftform sind nachweisbarer zur Beilage an den Schlichtungsantrag.
Entweder nach 4 Wochen ohne Reaktion des Versorgers zum vorgetragenen Anliegen, oder, wenn man eine endgültige Absage erhalten hat, geht das auch sofort.
Das ist natürlich sinnvoll das nachweisen zu können, entweder schriftlich oder mindestens das Telefongespräch sorgfältig dokumentieren, Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Inhalt... ich mache sowas immer schriftlich, per Mail hat bisher immer funktioniert.
Ich würde jetzt erstmal die Schlussrechnung abwarten und diese entsprechend kürzen, ggf. die Lastschrift zurückbuchen, dann kommt da ganz schnell Bewegung in die Sache.