@ axel
hallo axel,
soweit ich es sehe, können die swm dir die gaspreisverweigerung, also den widerspruch gegen die unbilligkeit des gaspreises nach § 315 BGB, nicht untersagen. dass sie dir in eine ratenzahlung dann nicht einwilligen, ist eine andere sache.
da du alg-empfänger bist, könntest du auch ein (so weit ich weiß: zinsloses) darlehen bei der arge/arbeitsagentur beantragen und dort ratenweise zurückbezahlen. damit könntest du bei preiserhöhungen der swm einrede bzw. widerspruch wegen unbilligkeit erheben, um nicht die erhöhten preise zu zahlen.
um bei den gaskosten den überblick zu behalten, kannst du die zählerstände bei jeder preisveränderung oder monatlich ablesen, was die berechnung vereinfacht. hier auf dem forum oder energienetz.de gibt es hilfestellungen dazu, auch eine exceltabelle zur berechnung gibt es, soweit ich weiß. ansonsten kannst du hier nochmal fragen oder mir eine private nachricht (PN) senden, die dann nicht öffentlich ist.