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Autor Thema: Stadtwerke Lehrte  (Gelesen 45255 mal)

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Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« am: 15. November 2005, 11:33:26 »
:shock:
Die Stadtwerke Lehrte haben zum 01.08.2005 alle Gaspreise
im Mittelwert zum 01.10.2004 um 10,33% erhöht. 8)  8)
Ich habe mit dem Musterschreiben Einspruch gegen die Preise vom 01.08.2005 eingelegt.
Die Stadtwerke haben wie ich erwartete mit einem Standardschreiben geantwortet.
Inhalt sinngemäß "der §315 BGB seie nicht Grundlage des Versorgungsvertrages sondern nur der §30 AVBGasV.
- Keine Verpflichtung die Billigkeit nachzuweisen.
- Einwände können meinerseits im Rückforderungprozeß geltend gemacht werden.
- Keine Berechtigung Teilbetrag zurückzuhalten
- Vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages
- Liefervertrag nach AVBGasV nur zu veröffentlichten Tarifpreisen
- Ich könne einen anderen Anbieter auswählen, über die Netzpreise der Stadtwerke Lehrte.

Antwort von mir:
§30 AVGGasV schließt den §315 BGB nicht aus. (7U 140/04 Kammergericht)

- Es ist falsch, daß ich Einwände im Rückforderungprozeß geltend machen muss. BGH "Der Gaskunde darf sich gegenüber dem Zahlungsverlangen des Versorgers auf §315 BGB berufen. dieser führt im Klageverfahren des Versorgers zu einer Einwendung, die nur durch den Nachweis der Billigkeit beseitigt werden kann.

Die Beweislast liegt auch im Rückforderungsprozeß beim Versorger.
BGHZ 41,281 und LG Berlin 55S 369/00,in ZMR 2002, 120

Bis zum Nachweis erfolgen künftige Zahlungen nur zu alten Preisen auf die    Hauptfälligkeit.

Mann wird behandelt wie ein Verbrecher.
Sollte die Preiserhöhung billig sein werde ich Sie natürlich auch bezahlen!
Wer kommt aus Lehrte und möchte mit Einsteigen in den Protest?
Gruß
2017672 - Der Gaspapst

Wie wird es weitergehen? Hat jemand Erfahrungen auf was ich mich einstellen muss?

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #1 am: 15. November 2005, 11:45:09 »
@2017672

lesen sie bitte mal alle Threads hier in den vergangenen Monaten.

Ist zugegebenermaßen viel Arbeit.

Sie gewinnen aber damit einen guten Überblick über die Situationen, insbesondere wie man sich weiter verhalten soll.

Sie haben ja schon den richtigen Ansatz für den Widerspruch gefunden.

Machen Sie sich auch mal den Geschäftsbericht der SW Lehrte zugänglich, da kann man auch viel rauslesen.

Wer hat alles Beteiligungen an den SW? Die Stadt Lehrte selbst auch?
MFG
Gerd Cremer
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Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #2 am: 15. November 2005, 12:37:43 »
Hallo Herr Cremer,

was wären denn die Möglichkeiten der Stadtwerke?
- Einstellung der Versorgung oder Androhung solcher bie Nichtzahlung.
Wie sollte man sich daraufhin verhalten?
Welche Maßnahmen kann man vorbereiten?
Was kann weiter passieren?

Gruß
Der Gaspapst aus Lehrte

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #3 am: 15. November 2005, 13:41:05 »
@2017672,

Einstellung der Versorgung nach Widerspruch §315 dürfen sie nicht.

Androhung einer konkreten Sperre (14 Tage Frist) mittels Mahnschreiben kann zu einem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft führen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline stromdesigner

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #4 am: 15. November 2005, 19:35:08 »
Im Haushaltsplan der Stadtwerke Lehrte steht auf Seite 352 das die Stadt über 2Mio von den Stadtwerken bekommt. Ist doch was, oder? :o

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #5 am: 15. November 2005, 22:49:50 »
@stromdesigner,


na also ist doch was !!!

Die SW KH führen gemäß einem Gewinnabführungsvertrages (siehe Geschäftsbericht Seite 21) in 2004 3,6 Mio € an die BGK (Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach, zu 100% im Besitz der Stadt) ab.

Damit werden alle anderen defizitären Betriebe, insbesondere das Bäderhaus, Werbesolgan: das schönste Wellness Paradis Deutschlands, mit 1,1 Mio Verlust und die TuM (Tourismus und Marketing) mit 1,6Mio € Verlust am Leben erhalten.

Dies alles kann man im Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach
http://www.stadt-bad-kreuznach.de/
Band 3 ab der Seite 1369 nachlesen, inklusive der Entwicklung des Haushaltes bis zum Jahre 2010.
Auf der Seite 1383 für die Sparte Wasser der SW kann man zwischen Umsatzerlös und Ergebnis nachrechnen, dass die SW in 2005 19,8 % Gewinn in der Sparte Wasser machen sollen!

Wasser ist ein Lebensmittel !!!!

Und gerade in der Sendung am 15.11.05 des ZDF, Frontal 21:
Teurer Spaß, Luxusbäder bei leeren Kassen
 wurde ebenso darüber berichtet, das mit Geldern aus den Stadtwerken teuere Bäder am Leben erhalten werden sollen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #6 am: 15. November 2005, 23:04:53 »
@Cremer

Ich bin schon aus ordnungspolitischen Gründen auch gegen solche Quersubventionierungen.

Es stellt sich die Frage,  wie man das schönste Bad Deutschlands anders finanzieren könnte oder ob es geschlossen werden müsste (das schönste Bad!). Wie bei Schneewittchen freut sich dann die Stadt mit dem zweitschönsten Bad....

Und wenn es denn geschlossen werden müsste, stellt sich die Frage nach den versenkten Investitionen.

Bisher rechneten ja alle damit, dass es immer so weitergehen kann.

Es stellt sich die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn diese Rechnung nicht mehr aufgeht. Meines Erachtens haben diejenigen die Verantwortung zu tragen, die ggf. von Anfang an die Rechnung ohne den gemacht haben, der für alles zur Kasse gebeten werden soll.

Die Gegenseite wird einwenden:

Mancher wünscht sich dies am Ort, der nächste ein anderes, um die Lebensqualität zu heben. Die laufenden Einnahmen aus dem Daseinsvorsorge- Sektor müssen dafür herhalten, weil es nicht besonders auffällt.

Indes ohne Bad vielleicht keine Besucher/ Gäste und somit keine Kaufkraft von außen, die den Ort zusätzlich aufwertet, vielleicht gar Arbeitsplätze schafft. Das Thema ist also komplex.

Man sollte sich getrost mal in verschiedenen Richtungen darüber Gedanken machen.

Im Übrigen:

Gelingt es, die Vorlieferantenpreise zu drücken, bleibt am Ende vielleicht immer noch genügend übrig, um das schönste Bad weiter zu betreiben, trotz sinkender Energiepreise.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #7 am: 16. November 2005, 00:02:50 »
€Fricke,

das kam schon so ähnlich in der Einwohnerfragestunde der Stadtratsitzung im Februar aus dem Mund von OB Ludwig: \"Herr Cremer Sie wollen mit Ihrem Protest, Abschaffung der Quersubventionierung, unsere 200-jährige Badtradition kapput machen. Sie wollewn Arbeitsplätze abbauen. Im Übrigen, wenn es nach mir ginge, könnte die Quersubventionierung noch höher sein\"

Natürlich wird die Quersubventionierung auch ein Thema in der Livediskusion sein. Gerade heute nachmittag mit der Fernsehredaktion diesen Punkt besprochen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Graf Koks

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #8 am: 16. November 2005, 00:40:57 »
@Cremer:
@RR-E-ft:

Es sind verkappte Abgaben. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man es strengt nimmt, ein Eingriff in die Finanzhoheit bzw. die Kompetenzverteilung des GG im Bereich der Verbrauchssteuern. Als solcher verfassungswidrig. Oder sollte ich irren ?


M.f.G.
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #9 am: 16. November 2005, 11:22:47 »
@Graf Koks

So kann man es sehen.

Möglich erscheint allenfalls, dass die Quersubventionen tatsächlich aus dem angemessenen Gewinn für die Eigenkapitalverzinsung betritten werden.

Wofür angemessene Gewinne verwandt werden, steht grundsätzlich im Belieben der Gesellschafter.

Ich finde es gleichwohl bedenklich, wenn man sich als Kommune wirtschaftlich in Bereichen betätigt, die aus sich heraus von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Bedenklich wird es darüber hinaus, wenn man dafür auch noch von Dritter Seite Subventionen erhält.

So ist auch in Thüringen eine Bäderlandschaft sondersgleichen entstanden. Jeder rechnete mit hohen Besucherzahlen aus einem großen Einzugsgebiet, ohne zu bedenken, dass nicht fern liegende Gemeinden  genauso rechnen. Subventionen gab es dazu. Viele dieser Thermen stehen nun am wirtschaftlichen Abrund. Die Leute können ihr Geld nur einmal ausgeben und nicht alle Thermen gleichzeitig besuchen. Lediglich an der notwendigen Freizeit wird es den Thüringern oft nicht mangeln.

In der Privatwirtschaft würde man solches nicht zulassen, sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und unrentable Bereiche abstoßen/ schließen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2005, 10:16:29 »
Hallo,
die Richter kennen das verfahren in Lehrte ja schon dazu. Gegen das erste schreiben der Stadtwerke gibt es bereits Urteile gegen Firmen die einen ähnlichen passus haben. Die Gassperre werden sie auch bei Ihnen durchsetzen wollen. Ruf doch mal den freundlichen Herrn Osterl.... an und frag Ihn wie es weitergehen soll. Nach der sicherlich arroganten Antwort von dem Herrn, beruf Sie sich doch auf den aktuellen Vergleich mit Herrn Tameling aus Steinwedel. Der Herr wird Ihnen dann sicherlich vor Freude um den Hals fallen.
Nich t das man mich falsch versteht, ich habe nichts dagegen wenn jemand seine Seite vertritt, auch wenn sie falsch ist, aber die Art und Weise wie arrogant aufgetreten wird und man gezeigt bekommt für wie blöd die einen halten, ist schon nicht mehr zu beschreiben.

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #11 am: 04. Januar 2006, 13:21:27 »
Hallo Leute,

ist doch toll oder nicht - Ich habe durch Zufall diese Erhöhung auf der Seite der Stadtwerke gelesen.

Aber nun zum eigentlichen Thema.

Ich habe nun meine Verbrauchswerte für das letzte Jahr an die Stadtwerke Lehrte mitgeteilt!

Ich werde eine Nachzahlung leisten müssen.
Wie soll ich mich Verhalten bei Mahnungen etc... und was kann auf mich zukommen.

Vielen Dank
Gruß
Der Gaspapst aus Lehrte - Ich glaube aus meiner Gasleitung kommt Gold! oder der Goldesel steht da...

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #12 am: 05. Januar 2006, 08:59:39 »
Hi,
also ich habe den Stadtwerken angeboten, den Preis vom 30.10.04 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Sollte ich mehr Verbraucht haben werde ich auf Basis dieses Preises eine Nachzahlung leisten. Sollte ich weniger verbraucht haben, müßten die Stadtwerke mir etwas zurück zahlen oder ich werde die nächste Zahlung entsprechend kürzen. Wichtig ist vielleicht das man über die Stadtwerke immer informieren sollte. Andererseits ist es aber so, das man mit der Billigkeit den gesamten Preis in Frage stellt (meine persönliche Rechtansicht).

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #13 am: 05. Januar 2006, 09:36:34 »
Hallo Rotam,

das wäre der beste Fall! Nur was tun wenn es hart auf hart geht?

Stadtwerke werden versuchen mich nach dem neuen Preis abzuledern - meine Vermutung.

Ich habe derzeit zu wenig überwiesen es wird so vermutlich eine Forderung aufgestellt.

Wie könnte es weitergehen??
Ich werde berichten.

Ich habe auch den aktuellen Bericht der Stadt gelesen. www.lehrte.de
Dort ist der Geschäftsbericht - dort enthalten auch die Beteilung an den Stadtwerken die immer schon die Gewinne an die gegründete GmbH überweisen.

Tolle Wurst --- Defizite der Stadt ausgleichen für Gaspreise - ist das fair?

Gruß
vom Gaspapst aus Lehrte

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #14 am: 05. Januar 2006, 14:39:44 »
Umarmen wird Dich Herr Oster..... nicht im Gegenteil, mir haben sie eine Gasperre angedroht. Das Amtsgericht Lehrte hat aber entschieden (in einem Vergleich) Zahlung auf Basis 30.10.04. Ausserdem soll der genaue Durchschnittsverbrauch errechnet werden. Die Differenz zahle ich (ca 200 Euro), da ich ebenfalls etwas mehr verbraucht habe (Stadtwerke haben über 900 Euro gefordert). Danach soll der errechnete Durschnittsverbrauch mit dem Preis vom 30.10.04 ersteinmal weiterbezahlt werden. (Kann ich mit Leben).  Keine Angst vor den wilden Drohungen, haben die bei mir auch gemacht, standen sogar vor der Tür (am besten gleich Hausverbot erteilen) vor Gericht waren auch die ganz ruhig. Da zählt nur die Sachlage und die Entscheidung der Richter/in.

 

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