Es wird offenbar von verschiedenen EVU\'s versucht, mit Hilfe von Gutachten von Wirtschaftsprüfern die Preiserhöhung zu rechtfertigen. U.a. das Bremer Landgericht hatt hierzu dem Bremer Versorgungsunternehmen in der mündlichen Verhandlung vor aller Öffentlichkeit mitgeteilt, dass man mit derlei Gutachten so lange nichts anfangen könne, bis die Unterlagen, die in den Gutachten verwertet wurden, auch den Prozessgegnern zur Verfügung gestellt würden. Das heißt natürlich, dass auch hier das Versorgungsunternehmen die Kalkulationsunterlagen besser gleich der Verbraucherseite vorlegen sollte. Man spart sich dann das Geld für die - teuren - Prüfer.
Das entspricht auch der Rechtslage. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon eine Beweisführung durch einen .... Wirtschaftsprüfer abgelehnt, wenn dessen Gutachten auf Geschäftsunterlagen basierte, die die Parteien nur dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt hatten und die auch im Gerichtsverfahren dem Gericht und dem Prozessgegner nicht offengelegt worden sind. (Zitiert von Säcker RdE 2005 S. 65, 73)