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Autor Thema: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu  (Gelesen 16907 mal)

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Offline Jerry

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Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« am: 04. März 2013, 15:08:42 »
Vielleicht kann ich von einigen "Erfahrenen" ein Feedback auf die Richtigkeit meines Vorgehens bekommen ?
zur Sache: Im Zuge der Preisumstellungen Ende letzten Jahres habe ich mir über Check24 am 13.11.12 im Internet ein Angebot von Prio Strom geben lassen. Per Mail erhielt ich eine Bestätigung . Ich hab das Schreiben erst ignoriert, da auch das Design aussah wie ein Antrag.(es war allerdings ein Onlinevertrag der auch ohne Unterschrift gültig sein soll)
Am 14.12.12 teilte mir Prio dann mit das der Vertrag zum 01.01.2013 zustande kommt und dem Netzbetreiber die Ummeldung angewiesen wurde.
Daraufhin wurde ich tätig und kündigte schriftlich wie auch per Mail noch am 17.12.2012 den Vertrag. Dabei bezog ich mich auf die Strombelieferung  ab dem 01.01.13 und der Kündigungsfrist mit Beginn der Lieferung.
Hier auf der Webseite habe ich dazu auch folgenden Link gefunden, der den Sachverhalt wiedergibt:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

Dazu meine Frage: Liege ich mit meiner Sicht im juristisch grünen Bereich ?

Prio hat bis heute von mir kein Geld erhalten, beliefert mich mit Strom und schreibt Mahnungen. Ich stelle Prio ebenso Mahnungen zu , da sie mich bei meinem Netzbetreiber nicht freigeben. Dieses Spiel wird wohl wohl jetzt so 1 Jahr gehen. Dabei spekuliert Prio wahrscheinlich, dass ich die Hosen bekomme und irgendwann den Vertrag akzeptiere.
Wie seht Ihr das ?

Offline BMCMUC

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #1 am: 04. März 2013, 17:06:09 »
Hallo Jerry,

ich hatte am 16.11.12 einen Vertrag mit Prio Strom über www.preisvergleich.de abgeschlossen um am 19.11.12 von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Am 30.11.12 habe ich eine Widerrufssbestätigung von Priostrom erhalten.

Prio Strom hat  trotzdem dem die Versorgung bei den Stadtwerken München angemeldet und mich letztendlich für 5 Tage = geschätzte 27 kWh beliefert. Das Paket sollte sollte für 3200 kWh 648,00 Euro Kosten. Aus Kulanz hat man mit der Schlussrechnung 618,80 Euro gutgeschrieben und  ich soll nun 29,20 Euro für 27 kWh (geschätzt) = 1,08 Euro je kWh bezahlen obwohl mein Widerruf 21 Tage vor Lieferbeginn eingegangen ist.

Ich habe aus Kulanz die geschätzten 27 kWh mit 0,2025 Euro/kWh überwiesen und wünsche Prioenergie, ExtraEnergie GmbH viel Erfolg vor Gericht...Heute kam die erste Mahnung von prioenergie natürlich mit Mahngebühren...
 

Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #2 am: 06. März 2013, 18:05:57 »
Ohne jemad zu nahe treten zu wollen, aber es ist doch zuindest sehr unüblich, erst einen Vertrag zu machen und ihn dann wenige Tage darauf wieder zu kündigen.
Im Falle BMCUMC ist doch der angebotene Tarif super.
Wenn die angegebenen Werte stimmen, werden pro Tag ca. 9 KWh verbraucht, d.h. bei 5 Tagen wären das 45 KWh und nicht 27. Zumal man im November eher über dem Durchschnitt liegt.

Was nun die rechtliche Seite anbelangt, da wäre ich mit einer Beurteilung sehr zurückhaltend.
Der BdE mag gute Ratschläge geben, aber vor Gericht muss das der Einzelne durchziehen.
Vom Grundsatz her ist es aber so, dass gelieferte Ware (hier Strom) auch bezahlt werden muss.
Es sei denn, man kann eindeutig nachweisen, dass man die Ware nicht bestellt hat und die Fehlhandlung eindeutig beim Stromlieferer liegt.
Meistens helfen hier ein paar klärende Sätze, am besten beim Geschäftsführer.
Ob sich wirklich ein Rechtsstreit lohnt?

Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #3 am: 06. März 2013, 18:45:58 »
Ohne jemand zu nahe treten zu wollen, aber ob es unüblich ist oder nicht, von einem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch zu machen, dürfte für den angesprochenen Sachverhalt wenig relevant sein.   ;)

Da der Widerruf fristgerecht erfolgte, ein Vertrag folglich nicht zustande kam und der Versorger insofern wusste, dass er zu Lieferung nicht verpflichtet war, dürfte nicht einmal ein Anspruch auf Wertersatz bestehen.   :)
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Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #4 am: 06. März 2013, 19:39:37 »
Richtig, man kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Zitat
Da der Widerruf fristgerecht erfolgte, ein Vertrag folglich nicht zustande kam und der Versorger insofern wusste, dass er zu Lieferung nicht verpflichtet war, dürfte nicht einmal ein Anspruch auf Wertersatz bestehen. 
Der Versorger war nicht nur zur Lieferung nicht verpflichtet, er hätte gar nicht liefern dürfen!
Alles unter dem Vorbehalt, dass die hier gemachten Angaben so auch stimmen.
Die Frage ist doch aber: weiß das Prio Strom nicht, setzen sie sich über die gesetzlichen Regelungen hinweg oder versuchen sie, mit unlauteren Mitteln zu arbeiten?
Ich halte es in jedem Fall für richtiger, die Sache zunächst so zu klären.
Natürlich kann man es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #5 am: 06. März 2013, 20:16:52 »
Die Frage ist doch aber: ..., setzen sie sich über die gesetzlichen Regelungen hinweg oder versuchen sie, mit unlauteren Mitteln zu arbeiten?
Ich halte es ... für richtiger, die Sache zunächst so zu klären. Natürlich kann man es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Die Frage kann sich wohl jeder selbst beantworten, da "die Sache" rechtlich klar ist:
Zitat
BGB § 814 Kenntnis der Nichtschuld
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden,
wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ...
und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man insofern sehr gelassen entgegen sehen.  :)
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Offline superhaase

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #6 am: 06. März 2013, 20:32:35 »
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden,
wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ...
Naja, den Strom wird Priostrom wohl auch kaum zurückfordern - es wäre auch schwer möglich. ;)
8) solar power rules

Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #7 am: 06. März 2013, 20:51:52 »
Naja, den Strom wird Priostrom wohl auch kaum zurückfordern - es wäre auch schwer möglich. ;)

Ein Zahlungsanspruch und selbst ein Wertersatz scheidet aber wohl auch aus.  ;)   :)
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Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #8 am: 06. März 2013, 22:04:34 »
Zitat
und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man insofern sehr gelassen entgegen sehen
Ich sehe dem auch sehr gelassen entgegen - aber nur, weil es mich nicht selbst betrifft!

Es wird zunächst keine gerichtliche Auseinandersetzung geben.
Wenn sich keine andere Lösung findet, wird Prio Strom die Sache einem Inkasso-Onternehmen übergeben und mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen. Wenn sich auch hier nichts tut, dann wird möglicherweise geklagt.

Da wünsche ich jetzt schon Jerry und BMCMUC viel Durchstehvermögen.

Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #9 am: 07. März 2013, 04:09:58 »
@Stromfraß, Sie haben Recht, meine "schlauen" Ausführungen ;) muss ich relativieren bzw. differenzieren:

Die vorstehende Einschätzung bezog sich auf den "Fall" von @BMCMUC. So wie die (zeitlichen) Abläufe dargestellt sind, scheint die Rechtslage eindeutig zu sein: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio.

Den "Fall" von @Jerry hab ich mir erst jetzt angesehen. Hier ist eine "Ferndiagnose" kaum möglich und es bedarf wohl einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts
- da der Weg über Check24 am 13.11.12 wohl eher für ein Auftragserteilung spricht und nicht für die von @Jerry gewollte Angebotsanforderung!?
- da es sich bei der Email tatsächlich um die Auftrags-Annahme durch Prio handeln könnte, mit der ggf. ein wirksames Vertragsverhältnis begründet wurde!?
- da es sich bei der Mitteilung von Prio am 14.12.12 "nur" um die Bestätigung des Lieferbeginns ab 01.01.13 handeln könnte und nicht um die vermeintliche Vertragsbestätigung!?

Nicht ersichtlich ist, warum @Jerry meint, den Vertrag am 17.12.12 wirksam zum 31.12.12 kündigen zu können und was eine "Kündigungsfrist mit Beginn der Lieferung" sein soll ?
Innerhalb von 14 Tagen hätte ein Vertrag widerrufen werden können. Ggf. auch noch am 17.12.12 (und vielleicht sogar noch jetzt?), falls Prio nicht ordnungsgemäß nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge informiert und damit nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben sollte [siehe z.B. hier: www.schlichtungsstelle-energie.de , unter 'Schlichtungsempfehlung' die vom 20.07.12].

@Jerry, es ist wohl dringend zu empfehlen, dass Sie sich unverzüglich von sachkundiger Stelle beraten lassen (durch BdEV oder VZ oder Anwalt). !
 

 
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Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #10 am: 07. März 2013, 09:31:14 »
Deswegen habe ich mich mit einer rechtlichen Beurteilung auch sehr zurückgehalten.

Auch unter der Voraussetzung, dass alle gemachten Angaben so stimmen, wird oftmals ein Detail übersehen, was für die Gesamtbeurteilung aber wichtig ist.
Insbesondere beim Fall „Jerry“ hat khh diesbezügliche Ausführungen gemacht. Es ist eben ein Unterschied, ob man einen Vertrag kündigt –dann ist er ja zustande gekommen- oder ob man in Widerspruch geht, um zu vermeiden, dass er wirksam wird. Ich glaube, da ist Jerry schlecht beraten, wenn er nach dem Motto handelt: Augen zu und durch.

Bei BMCMUC scheint der Sachverhalt klarer zu sein.
Wenn PrioStrom zum 30.11.12 eine Widerspruchsbestätigung geschickt hat, dann ist doch die Sache gelaufen. Wieso und für welchen Zeitraum haben sie denn dann Strom geliefert und berechnet? Für 16. – 20.11. oder für 01. – 05.12. oder einen anderen Zeitraum? Das wäre für die Beurteilung der „Leistungserbringung“ und deren Berechtigung schon wichtig, denn offensichtlich gab es ja zunächst einen Vertrag. Das ist wohl auch unbestritten. Es geht nun um die Höhe der Schlussrechnung für 5 Tage Stromlieferung. BMCMUC sieht da 27 KWh (geschätzter Stromverbrauch) als berechtigt, PrioStrom offensichtlich einen anderen Verbrauch. Das müsste ja aus der Schlussrechnung ersichtlich sein. Eine „Ferndiagnose“ zu diesem Sachverhalt stellen zu wollen, ist unmöglich ohne genauere Kenntnis. Wegen einiger Euro würde ich es jedenfalls nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Der überwiesene Betrag von ca. 5,50 Euro erscheint mir jedenfalls als zu gering. Außerdem: mit dem Wort "geschätzter Stromverbrauch" würde ich nicht argumentieren. Ein Strompaket mit 3200 KWh für 365 Tage suggeriert doch förmlich wie hoch der Stromverbrauch für 5 Tage ist.

Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #11 am: 07. März 2013, 11:05:49 »
Bei BMCMUC scheint der Sachverhalt klarer zu sein.
Wenn PrioStrom zum 30.11.12 eine Widerspruchsbestätigung geschickt hat, dann ist doch die Sache gelaufen. Wieso und für welchen Zeitraum haben sie denn dann Strom geliefert und berechnet? Für 16. – 20.11. oder für 01. – 05.12. oder einen anderen Zeitraum? Das wäre für die Beurteilung der „Leistungserbringung“ und deren Berechtigung schon wichtig, denn offensichtlich gab es ja zunächst einen Vertrag. Das ist wohl auch unbestritten.

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kann es keinen wirksamen Vertrag gegeben haben. Und nach den Zeitangaben von @BMCMUC wurde das Widerrufsrecht fristgerecht ausgeübt, was sich auch aus der Widerrufsbestätigung von Prio ergibt. Alles andere hat keine Bedeutung.

Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio !

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Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #12 am: 07. März 2013, 12:18:37 »
Zitat
Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio !

Im Prinzip sehe ich es auch so.
Allerdings war dann die Handlungsweise von BMCMUC nicht konsequent.
Er selbst schreibt ja, dass er die Forderung aus der Schlussrechnung aus "Kulanzgründen" an sich anerkennt, nur die Höhe nicht.
Damit hat er sich in eine Verteidigerrolle begeben, was nicht nötig war.
Obwohl durch den fristgerechten Einspruch kein Vertrag zustande kam, hat PrioStrom offensichtlich doch geliefert, was auch von BMCMUC anerkannt wurde. Inwieweit nunmehr ein Zahlungsanspruch und in welcher Höhe besteht - da fehlen noch ein paar Fakten.



Offline khh

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #13 am: 07. März 2013, 12:33:30 »
Allerdings war dann die Handlungsweise von BMCMUC nicht konsequent.
Er selbst schreibt ja, dass er die Forderung aus der Schlussrechnung aus "Kulanzgründen" an sich anerkennt, nur die Höhe nicht.
Damit hat er sich in eine Verteidigerrolle begeben, was nicht nötig war.

Richtig, konsequent und hilfreich war die Zahlung nicht. Und wenn schon, dann hätte er anstatt aus "Kulanzgründen" besser
"ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen sollen.
Aber vielleicht kann er das ja noch in einer Antwort auf die 1. Mahnung, verbunden mit einem Hinweis auf § 814 BGB, "nachschieben" !?   ;)
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Offline Stromfraß

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Re: Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu
« Antwort #14 am: 07. März 2013, 16:00:48 »
Ich denke, das ist eine gute Möglichkeit.
Ich finde es zwar etwas dreist, wenn Prio Strom für 5 Bezugstage 29,20 Euro verlangt, aber drauf ankommen lassen würde ich es nicht. Das kostet letzten Endes Nerven und inwieweit man Recht bekommt ... das lohnt nicht.
Soweit ich weiß, fordert PrioStrom bei Mehrverbrauch über dem Paketpreis 40 Ct /KWh und so einen Preis in etwa werden sie wohl berechnet haben.

 

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