Das Lesen dieser Beiträge ist schon hochinteressant. Insgesamt geht es ja wohl um Inhalte der letzten Generalversammlungen der EGNW. Interessanter Weise hat aber nur einer der Kontrahenten allen Versammlungen beigewohnt. Diesen möchte ich einmal außen vor lassen, sein Ehrenamt innerhalb der EGNW verbietet ihm sicherlich manche Argumentation, seine Emotionen tun ein Übriges. Vergessen wird auch gern, dass jroettges kein offizieller Sprecher der EGNW ist, mithin hier lediglich seine private Meinung, wenn auch mit reichlich Hintergrundwissen, kundtut. Wer offizielle Verlautbarungen hören will sollte sich wohl besser an den Vorstand der EGNW wenden. Der wird dann Stellung beziehen oder aber auch nicht, was ja sein gutes Recht ist.
Einer war bei keiner GV anwesend, der Starter dieses Disputs entweder auch nicht, leidet an einer pathologischen Wahrnehmungsstörung oder verdreht ganz einfach zweckgesteuert die Tatsachen. Dabei wird sich vielfach auf die Protokolle der GV bezogen. Vergessen wird aber, dass es sich hierbei um Ergebnisprotokolle, nicht um Wortprotokolle handelt. Dies hat natürlich zur Folge, dass viele Informationen, z. B. aus Diskussionsbeiträgen, Beantwortung von Fragen etc. sich in den Protokollen nicht wiederfinden. Die Protokolle geben also nicht alle geflossenen Informationen wieder.
Ich hatte das teilweise zweifelhafte Vergnügen sowohl an der GV im August 2011, im Juni 2012 wie auch im Oktober 2012 teilzunehmen. Der August 2011 gewinnt an Bedeutung dadurch, dass hier Joachim Kreye zum Aufsichtsrat gewählt wurde. Zu dieser Wahl gibt es im Nachhinein etwas anzumerken.
Vorgestellt wurde er vom Vorstand als mit tiefen Kenntnissen im Energiegeschäft, als Energiefachmann. Nach einem interessanten Vortrag über Lastprofile, Bilanzkreise, Energieverteilung etc. kam es dann zur Wahl des AR, unter anderem mit dem Energiefachmann als Kandidaten. Nach meinen Erinnerungen stellte er sich als Betreiber eines Beratungsunternehmens, das auch im Energiesektor tätig ist vor der sich dem Genossenschaftswesen sehr verpflichtet fühlt. Er wurde mit großer Mehrheit gewählt. Ein anderer Bewerber, der für ein EVU tätig ist und das in der Vorstellungsrunde auch deutlich machte, wurde nicht gewählt, weil die GV keinen Vertreter eines konkurrierenden Unternehmens im AR haben wollte. Heute behauptet der Energiefachmann, dass er sich sehr wohl als Unternehmer im Energiebereich vorgestellt hat. Trügt mich da mein Gedächtnis?
Interessant:
https://www.handelsregister.de/rp_web/documents-hb.do;jsessionid=BCD526E426CBA2A60A1DB45584E88138.tc03n04 Danach war die FirstCon kein EVU, lediglich Vermittler. Der Energiehandel kam erst 2012 ins Spiel. Zum Erfolg dieser Vermittlungstätigkeit später mehr.
Die GV am 15.6.2012 war dann ein trauriges Highlight. Da sich alle auf das stützen, Protokollführerin war eine Beschäftigte der EGNW. Sie musste aus dem Plenum mind. einmal aufgefordert werden wichtige Dinge doch endlich einmal aufzuschreiben. Daneben war als halblauter Zwischenruf aus dem Plenum zu hören, ob die Dame eigentlich noch mehr macht als ihre Fingernägel zu betrachten. Vom Vorstand, bestehend aus einem wohl selbsternannten Vollkaufmann (im Handelsrecht sucht man diesen Begriff vergeblich) und einem Formkaufmann, der nach meinem Kenntnisstand weder eine kaufmännische Ausbildung hatte noch in seiner Berufstätigkeit kaufmännisch tätig war, wurde als Versammlungsleiter der Geschäftsführer eines Genossenschaftsverbandes, von Hause aus Jurist, vorgeschlagen und auch vom Plenum gewählt. Unter dem Protokoll finden sich die Unterschriften der Protokollführerin und des Versammlungsleiters. Grade die Unterschrift des Versammlungsleiters bürgt nach meinem Dafürhalten für die Korrektheit dieses Dokumentes. Daneben hat auch niemand dem Protokoll widersprochen bzw. es beanstandet, es ist also gültig.
Die TO sah 4 sehr interessante Punkte vor, die Abnahme der Bilanz 2011, die Mitteilung des VS zur 50 %-Unterschreitung, eine Abstimmung über die Zukunft der EGNW und über diesen sog. Kooperationsvertrag.
Der Knackpunkt war dann das Rechnungsergebnis 2011. Die Unterlagen hierüber waren den Mitgliedern nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, ein klares Versäumnis unserer beiden angeblich so perfekt arbeitenden Kaufmänner, ein reiner Formfehler. Daneben äußerte der AR Zweifel an der Richtigkeit der Bilanz, die der AR angeblich auch erst sehr kurzfristig vor der GV nach diversen Versionen erhalten hat. Ein Beschluss hierzu wäre sofort anfechtbar gewesen. Folgerichtig hat der Versammlungsleiter diesen TOP von der TO genommen. Als Kleines Bonbon: Der VS hat natürlich über seine aufopferungsvolle Arbeit für die Genossenschaft berichtet, dabei auch darüber informiert, dass der Steuerberater bis zum Vortag noch am Jahresabschluss gearbeitet hat. Sehr lobenswert, nur welche Version wurde dann verspätet an die Mitglieder ausgeliefert, welche dem AR zugeleitet und welche hatte der Steuerberater in der Tasche?
Die Mitteilung über die 50 %-Unterschreitung wurde von der Protokollführerin festgehalten und im Protokoll vermerkt sowie vom Versammlungsleiter mit seiner Unterschrift bestätigt. Mit dieser Mitteilung wurde die gesetzliche Anzeigepflicht erfüllt. Daneben wurde festgehalten, dass es durchaus aus den Reihen des AR Zweifel an der Richtigkeit dieser Feststellung gab, ob nun substantiiert belegt und begründet ist dabei unerheblich. Der AR kann lediglich auf Informationen zugreifen, die er vom Vorstand erhält. Unser Vollkaufmann hat ja per Mitgliederbrief verlautbart, dass er diese Informationen verweigert und sich von Rückfragen des AR belästigt oder überfordert fühlt. Ob diese Anzeige bei pflichtgemäßem Handeln der beiden Kaufmänner rechtzeitig war ist ein anderes Thema.
Eine Aussprache über diesen Punkt und damit ein Beschluss über die Zukunft der EGNW war dann nicht möglich.
Warum? Es gab keine von der GV abgenommene Bilanz 2011. Damit auch keinen Eröffnungssaldo für die Buchführung in 2012. Damit keine feststehenden Zahlen über die man sich überhaupt unterhalten konnte. Wie soll dann eine Abstimmung stattfinden ohne fixe Zahlen an der Hand. Auch hier hat der Versammlungsleiter dann in meinen Augen die richtige Entscheidung getroffen und diesen Punkt auf die nächste GV vertagt.
An diesem Dilemma der AR oder „diesem nahestehenden Kreisen“ die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen ist schon eine wirkliche Dreistigkeit. Alles hing im Grunde daran, dass unsere angeblich unfehlbaren Kaufmänner Briefe nicht rechtzeitig in die Post gegeben haben, sofern überhaupt rechtzeitig etwas in die Post gegeben werden konnte (siehe das Bonbon von oben).
Die Preisfrage ist nun natürlich ob die Anzeige nach 33,3 rechtzeitig erfolgte. Spätestens bei der GV im Oktober kamen mir hier erhebliche Zweifel..
Dort informierte der Vorstand über eine sehr seltsame Angelegenheit. Bekanntlich setzt sich der Strompreis ja aus einigen Komponenten zusammen, u. a. ist auch die Stromsteuer an den Zoll zu zahlen, vorläufig als monatliche Abschläge. Aber da selbst Beamte nur Menschen sind können hier auch Fehler auftreten. Dem Zoll war ein kleiner Rechenfehler unterlaufen, er hatte den eigentlichen monatlichen Abschlag noch einmal gezwölftelt und das Ergebnis dann als monatlichen Abschlag gefordert. Offenbar war das keinem aufgefallen, weder dem Zoll noch unseren Kaufmännern. Keinem? Falsch! Der Energiefachmann, den ich auf der GV im August 2011 kennengelernt habe, hat sich im Juli an den Zoll gewandt und ihn auf diesen Rechenfehler aufmerksam gemacht. Ein Schelm, der böses dabei denkt. Übrigens hat der amtierende Vorstand sich ausdrücklich und öffentlich für diese Mithilfe bei der Klärung der wahren Finanzlage der EGNW in der GV im Oktober bedankt. Fand ich eine sehr nette Geste.
Um welche Summe es überhaupt geht? Die Kleinigkeit von 160.000 Euro, immerhin mehr als die Hälfte des Kapitals.
Hat das der Steuerberater nicht gemerkt? Der Steuerberater bucht die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen. Führt die sich daraus ergebenden Abgaben ab und fast das Ganze in die korrekte Form. Über diese Stromsteuer gab es aber nur Belege über 1/12. In die Buchhaltung konnte also auch nichts anderes einfließen. Hier wäre es dann Aufgabe unserer Kaufmänner gewesen über ein entsprechendes Controlling die noch ausstehenden Abgaben zu überwachen. Erst am Jahresende wären diese als Rückstellungen in die Buchführung eingeflossen.
Wenn man sich auf die betriebswirtschaftlichen Auswertungen stützt ohne ein entsprechendes Controlling zu betreiben, fällt man hier voll auf die Schnauze. Da hilft auch eine kostenintensive Präsenz des Steuerberaters bei der GV nichts. Er hat einfach nicht die richtigen Zahlen Die brauchen und dürfen erst mit den Abschlussbuchungen einfließen. Nach meiner Meinung und dem Kenntnisstand von heute hätte die Anzeige nach 33,3 eher erfolgen müssen. Was dann natürlich wieder die Haftungsfrage ins Spiel bringt, nur in eine andere Richtung. Die Kaufmänner waren jedenfalls wohl mehr mit dem Transfer der Gelder Richtung FirstCon beschäftigt als mit einem Controlling.
Auf der GV im Oktober wurden dann die am 15.6.2012 von der TO entfernten oder vertagten Punkte abgehandelt, die Mitglieder haben sich fast einstimmig für die Fortführung der EGNW auch unter den herrschenden widrigen Bedingungen ausgesprochen. Eine ständige Wiederholung der Anzeige nach 33,3 wird vom Gesetzgeber nicht verlangt, einmalig genügt. Auf die nicht zusammenhängende Behandlung mehrerer im Zusammenhang stehender Punkte ist gesetzeskonform, damit auch die erfolgte Vertagung in den Oktober. Oder kennt jemand eine anderslautende Aussage im GenG?
Was die 100 Euro noch wert sind? Jedenfalls nicht viel. Bevor das festgestellt werden kann ist erst einmal die nächste GV fällig mit einem Beschluss zum Rechnungsergebnis und zur Verwendung der Mittel.
Der Didakt freut sich, dass er rechtzeitig ausgetreten ist? Im Aktienhandel gilt es als ausgemachte Dummheit zu verkaufen, wenn die Preise vollkommen im Keller sind. Aber Geno-Anteile sind natürlich keine Aktien. Aber auch für Geno-Anteile gibt es einen Punkt, ab dem es nur noch aufwärts gehen kann. Zu dieser Erfahrung haben uns unsere Kaufmänner verholfen.
Eines an dieser Geschichte verstehe ich allerdings bis heute auch nicht. Wo wollte der Energiefachmann oder natürlich besser die Kaufmänner, eigentlich die über 70.000 Euro hernehmen, über die siedie GV im Juni abstimmen lassen wollten? Wo wollten die Kaufmänner die geforderte Sicherheitsleistung für die FirstCon herzaubern? Etwa dem Zoll die Abgaben vorenthalten und auf den Insolvenzantrag von dort warten?
Zum Thema Sicherheitsleistung fällt mir auch noch ein Schmankerl ein. Nach dem Urteil des LG Hannover ist zu entnehmen, dass für eine GmbH mit einem einzelnen Gesellschafter besondere Bedingungen gelten, dem Sinn nach sind Kenntnisse des Alleingesellschafters der Gesellschaft zuzuordnen. Umgekehrt wären dann auch Zahlungen an die Gesellschaft dem Alleingesellschafter zuzuordnen. Danach konnte der Energiefachmann über die GmbH die Sicherheitsleistung als gleichzeitiger Aufsichtsrat der EGNW gar nicht entgegennehmen. Er hätte spätestens zum 30.6. als Aufsichtsrat zurücktreten müssen um die Hand für die 150.000 weit offenzuhalten. Damit ist dann der schmerzvolle Rücktritt auf Druck der bösen Genossen als reines Schmierentheater eines talentierten Laienschauspielers vor ausgesuchtem Publikum entlarvt.
Kommentare bitte nur von Lesern, die auch wirklich überall dabei waren. Uninformierte Besserwisser, Hörensagenzuhörer, Scheisshausparolenverbreiter und unberufene Protokollinterpretierer können sich gern zurückhalten.