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Autor Thema: Verlust der Genossenschaftsanteile  (Gelesen 101736 mal)

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Offline uli07

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #45 am: 31. Dezember 2012, 13:22:00 »
Kann mir denn nun irgendeiner sagen wieviel meine 100€ noch Wert sind oder Wert sein könnten?

Dadurch, das hier nur herumgepöbelt wird ist das eigentliche Thema völlig in den Hintergrund gedrängt worden.

Allen ein frohes neues Jahr!

Gruß  Uli07

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #46 am: 31. Dezember 2012, 17:17:36 »
off-topic

... Es liegt doch ganz offensichtlich auf der Hand: Hinter diesem fraglichen Pseudonym versteckt sich ein „falscher Fuffziger“! ...
... ein großmäuliger, bekennender Alleswissender, der sich von einer höheren Macht auserkoren betrachtet, zu nichts und allem
seine quatschigen Kommentare abgeben zu müssen ...
Dazu fällt mir abschließend nur noch folgender Spruch ein:
„Mit den Wölfen kannst du heulen, eine weise Vorsicht spricht, aber mit den Schweinen grunzen braucht du deshalb doch noch nicht!“

Dazu fällt mir der Spruch ein:
'Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.' (Theodor Storm)
« Letzte Änderung: 01. Januar 2013, 08:45:08 von khh »
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Offline Neu-Genosse

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #47 am: 02. Januar 2013, 18:47:45 »
Das Lesen dieser Beiträge ist schon hochinteressant. Insgesamt geht es ja wohl um Inhalte der letzten Generalversammlungen der EGNW. Interessanter Weise hat aber nur einer der Kontrahenten allen Versammlungen beigewohnt. Diesen möchte ich einmal außen vor lassen, sein Ehrenamt innerhalb der EGNW verbietet ihm sicherlich manche Argumentation, seine Emotionen tun ein Übriges. Vergessen wird auch gern, dass jroettges kein offizieller Sprecher der EGNW ist, mithin hier lediglich seine private Meinung, wenn auch mit reichlich Hintergrundwissen, kundtut. Wer offizielle Verlautbarungen hören will sollte sich wohl besser an den Vorstand der EGNW wenden. Der wird dann Stellung beziehen oder aber auch nicht, was ja sein gutes Recht ist.
Einer war bei keiner GV anwesend, der Starter dieses Disputs entweder auch nicht, leidet an einer pathologischen Wahrnehmungsstörung oder verdreht ganz einfach zweckgesteuert die Tatsachen. Dabei wird sich vielfach auf die Protokolle der GV bezogen. Vergessen wird aber, dass es sich hierbei um Ergebnisprotokolle, nicht um Wortprotokolle handelt. Dies hat natürlich zur Folge, dass viele Informationen, z. B. aus Diskussionsbeiträgen, Beantwortung von Fragen etc. sich in den Protokollen nicht wiederfinden. Die Protokolle geben also nicht alle geflossenen Informationen wieder.

Ich hatte das teilweise zweifelhafte Vergnügen sowohl an der GV im August 2011, im Juni 2012 wie auch im Oktober 2012 teilzunehmen. Der August 2011 gewinnt an Bedeutung dadurch, dass hier Joachim Kreye zum Aufsichtsrat gewählt wurde. Zu dieser Wahl gibt es im Nachhinein etwas anzumerken.

Vorgestellt wurde er vom Vorstand als mit tiefen Kenntnissen im Energiegeschäft, als Energiefachmann. Nach einem interessanten Vortrag über Lastprofile, Bilanzkreise, Energieverteilung etc. kam es dann zur Wahl des AR, unter anderem mit dem Energiefachmann als Kandidaten. Nach meinen Erinnerungen stellte er sich als Betreiber eines Beratungsunternehmens, das auch im Energiesektor tätig ist vor der sich dem Genossenschaftswesen sehr verpflichtet fühlt. Er wurde mit großer Mehrheit gewählt. Ein anderer Bewerber, der für ein EVU tätig ist und das in der Vorstellungsrunde auch deutlich machte, wurde nicht gewählt, weil die GV keinen Vertreter eines konkurrierenden Unternehmens im AR haben wollte. Heute behauptet der Energiefachmann, dass er sich sehr wohl als Unternehmer im Energiebereich vorgestellt hat. Trügt mich da mein Gedächtnis?
Interessant:  https://www.handelsregister.de/rp_web/documents-hb.do;jsessionid=BCD526E426CBA2A60A1DB45584E88138.tc03n04 Danach war die FirstCon kein EVU, lediglich Vermittler. Der Energiehandel kam erst 2012 ins Spiel. Zum Erfolg dieser Vermittlungstätigkeit später mehr.

Die GV am 15.6.2012 war dann ein trauriges Highlight. Da sich alle auf das stützen, Protokollführerin war eine Beschäftigte der EGNW. Sie musste aus dem Plenum mind. einmal aufgefordert werden wichtige Dinge doch endlich einmal aufzuschreiben. Daneben war als halblauter Zwischenruf aus dem Plenum zu hören, ob die Dame eigentlich noch mehr macht als ihre Fingernägel zu betrachten. Vom Vorstand, bestehend aus einem wohl selbsternannten Vollkaufmann (im Handelsrecht sucht man diesen Begriff vergeblich) und einem Formkaufmann, der nach meinem Kenntnisstand weder eine kaufmännische Ausbildung hatte noch in seiner Berufstätigkeit kaufmännisch tätig war, wurde als Versammlungsleiter der Geschäftsführer eines Genossenschaftsverbandes, von Hause aus Jurist, vorgeschlagen und auch vom Plenum gewählt. Unter dem Protokoll finden sich die Unterschriften der Protokollführerin und des Versammlungsleiters. Grade die Unterschrift des Versammlungsleiters bürgt nach meinem Dafürhalten für die Korrektheit dieses Dokumentes. Daneben hat auch niemand dem Protokoll widersprochen bzw. es beanstandet, es ist also gültig.
Die TO sah 4 sehr interessante Punkte vor, die Abnahme der Bilanz 2011, die Mitteilung des VS zur 50 %-Unterschreitung, eine Abstimmung über die Zukunft der EGNW und über diesen sog. Kooperationsvertrag.
Der Knackpunkt war dann das Rechnungsergebnis 2011. Die Unterlagen hierüber waren den Mitgliedern nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, ein klares Versäumnis unserer beiden angeblich so perfekt arbeitenden Kaufmänner, ein reiner Formfehler. Daneben äußerte der AR Zweifel an der Richtigkeit der Bilanz, die der AR angeblich auch erst sehr kurzfristig vor der GV nach diversen Versionen erhalten hat. Ein Beschluss hierzu wäre sofort anfechtbar gewesen. Folgerichtig hat der Versammlungsleiter diesen TOP von der TO genommen. Als Kleines Bonbon: Der VS hat natürlich über seine aufopferungsvolle Arbeit für die Genossenschaft berichtet, dabei auch darüber informiert, dass der Steuerberater bis zum Vortag noch am Jahresabschluss gearbeitet hat. Sehr lobenswert, nur welche Version wurde dann verspätet an die Mitglieder ausgeliefert, welche dem AR zugeleitet und welche hatte der Steuerberater in der Tasche?

Die Mitteilung über die 50 %-Unterschreitung wurde von der Protokollführerin festgehalten und im Protokoll vermerkt sowie vom Versammlungsleiter mit seiner Unterschrift bestätigt. Mit dieser Mitteilung wurde die gesetzliche Anzeigepflicht erfüllt. Daneben wurde festgehalten, dass es durchaus aus den Reihen des AR Zweifel an der Richtigkeit dieser Feststellung gab, ob nun substantiiert belegt und begründet ist dabei unerheblich. Der AR kann lediglich auf Informationen zugreifen, die er vom Vorstand erhält. Unser Vollkaufmann hat ja per Mitgliederbrief verlautbart, dass er diese Informationen verweigert und sich von Rückfragen des AR belästigt oder überfordert fühlt. Ob diese Anzeige bei pflichtgemäßem Handeln der beiden Kaufmänner rechtzeitig war ist ein anderes Thema.

Eine Aussprache über diesen Punkt und damit ein Beschluss über die Zukunft der EGNW war dann nicht möglich.
Warum? Es gab keine von der GV abgenommene Bilanz 2011. Damit auch keinen Eröffnungssaldo für die Buchführung in 2012. Damit keine feststehenden Zahlen über die man sich überhaupt unterhalten konnte. Wie soll dann eine Abstimmung stattfinden ohne fixe Zahlen an der Hand. Auch hier hat der Versammlungsleiter dann in meinen Augen die richtige Entscheidung getroffen und diesen Punkt auf die nächste GV vertagt.

An diesem Dilemma der AR oder „diesem nahestehenden Kreisen“ die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen ist schon eine wirkliche Dreistigkeit. Alles hing im Grunde daran, dass unsere angeblich unfehlbaren Kaufmänner Briefe nicht rechtzeitig in die Post gegeben haben, sofern überhaupt rechtzeitig etwas in die Post gegeben werden konnte (siehe das Bonbon von oben).

Die Preisfrage ist nun natürlich ob die Anzeige nach 33,3 rechtzeitig erfolgte. Spätestens bei der GV im Oktober kamen mir hier erhebliche Zweifel..
Dort informierte der Vorstand über eine sehr seltsame Angelegenheit. Bekanntlich setzt sich der Strompreis ja aus einigen Komponenten zusammen, u. a. ist auch die Stromsteuer an den Zoll zu zahlen, vorläufig als monatliche Abschläge. Aber da selbst Beamte nur Menschen sind können hier auch Fehler auftreten. Dem Zoll war ein kleiner Rechenfehler unterlaufen, er hatte den eigentlichen monatlichen Abschlag noch einmal gezwölftelt und das Ergebnis dann als monatlichen Abschlag gefordert. Offenbar war das keinem aufgefallen, weder dem Zoll noch unseren Kaufmännern. Keinem? Falsch! Der Energiefachmann, den ich auf der GV im August 2011  kennengelernt habe, hat sich im Juli an den Zoll gewandt und ihn auf diesen Rechenfehler aufmerksam gemacht. Ein Schelm, der böses dabei denkt. Übrigens hat der amtierende Vorstand sich ausdrücklich und öffentlich für diese Mithilfe bei der Klärung der wahren Finanzlage der EGNW in der GV im Oktober bedankt. Fand ich eine sehr nette Geste.

Um welche Summe es überhaupt geht? Die Kleinigkeit von 160.000 Euro, immerhin mehr als die Hälfte des Kapitals.

Hat das der Steuerberater nicht gemerkt? Der Steuerberater bucht die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen. Führt die sich daraus ergebenden Abgaben ab und fast das Ganze in die korrekte Form. Über diese Stromsteuer gab es aber nur Belege über 1/12. In die Buchhaltung konnte also auch nichts anderes einfließen. Hier wäre es dann Aufgabe unserer Kaufmänner gewesen über ein entsprechendes Controlling die noch ausstehenden Abgaben zu überwachen. Erst am Jahresende wären diese als Rückstellungen in die Buchführung eingeflossen.

Wenn man sich auf die betriebswirtschaftlichen Auswertungen stützt ohne ein entsprechendes Controlling zu betreiben, fällt man hier voll auf die Schnauze. Da hilft auch eine kostenintensive Präsenz des Steuerberaters bei der GV nichts. Er hat einfach nicht die richtigen Zahlen Die brauchen und dürfen erst mit den Abschlussbuchungen einfließen. Nach meiner Meinung und dem Kenntnisstand von heute hätte die Anzeige nach 33,3 eher erfolgen müssen. Was dann natürlich wieder die Haftungsfrage ins Spiel bringt, nur in eine andere Richtung. Die Kaufmänner waren jedenfalls wohl mehr mit dem Transfer der Gelder Richtung FirstCon beschäftigt als mit einem Controlling.

Auf der GV im Oktober wurden dann die am 15.6.2012 von der TO entfernten oder vertagten Punkte abgehandelt, die Mitglieder haben sich fast einstimmig für die Fortführung der EGNW auch unter den herrschenden widrigen Bedingungen ausgesprochen. Eine ständige Wiederholung der Anzeige nach 33,3 wird vom Gesetzgeber nicht verlangt, einmalig genügt. Auf die nicht zusammenhängende Behandlung mehrerer im Zusammenhang stehender Punkte ist gesetzeskonform, damit auch die erfolgte Vertagung in den Oktober. Oder kennt jemand eine anderslautende Aussage im GenG?

Was die 100 Euro noch wert sind? Jedenfalls nicht viel. Bevor das festgestellt werden kann ist erst einmal die nächste GV fällig mit einem Beschluss zum Rechnungsergebnis und zur Verwendung der Mittel.
Der Didakt freut sich, dass er rechtzeitig ausgetreten ist? Im Aktienhandel gilt es als ausgemachte Dummheit zu verkaufen, wenn die Preise vollkommen im Keller sind. Aber Geno-Anteile sind natürlich keine Aktien. Aber auch für Geno-Anteile gibt es einen Punkt, ab dem es nur noch aufwärts gehen kann. Zu dieser Erfahrung haben uns unsere Kaufmänner verholfen.

Eines an dieser Geschichte verstehe ich allerdings bis heute auch nicht. Wo wollte der Energiefachmann oder natürlich besser die Kaufmänner, eigentlich die über 70.000 Euro hernehmen, über die siedie GV im Juni abstimmen lassen wollten? Wo wollten die Kaufmänner die geforderte Sicherheitsleistung für die FirstCon herzaubern? Etwa dem Zoll die Abgaben vorenthalten und auf den Insolvenzantrag von dort warten?

Zum Thema Sicherheitsleistung fällt mir auch noch ein Schmankerl ein. Nach dem Urteil des LG Hannover ist zu entnehmen, dass für eine GmbH mit einem einzelnen Gesellschafter besondere Bedingungen gelten, dem Sinn nach sind Kenntnisse des Alleingesellschafters der Gesellschaft zuzuordnen. Umgekehrt wären dann auch Zahlungen an die Gesellschaft dem Alleingesellschafter zuzuordnen. Danach konnte der Energiefachmann über die GmbH die Sicherheitsleistung als gleichzeitiger Aufsichtsrat der EGNW gar nicht entgegennehmen. Er hätte spätestens zum 30.6. als Aufsichtsrat zurücktreten müssen um die Hand für die 150.000 weit offenzuhalten. Damit ist dann der schmerzvolle Rücktritt auf Druck der bösen Genossen als reines Schmierentheater eines talentierten Laienschauspielers vor ausgesuchtem Publikum entlarvt.

Kommentare bitte nur von Lesern, die auch wirklich überall dabei waren. Uninformierte Besserwisser, Hörensagenzuhörer, Scheisshausparolenverbreiter und unberufene Protokollinterpretierer können sich gern zurückhalten.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 16:22:53 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline Neu-Genosse

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #48 am: 02. Januar 2013, 19:03:29 »
Die FirstCon GmbH ist nach eigener Darstellung ein unabhängiges Familienunternehmen ohne fremde Beteiligung. Ich kann nur sagen --- Zum Glück.

Die Veröffentlichungen zum Handelsregister hatte ich ja schon verlinkt, aufschlussreich ist auch die öffentlich zugängliche Bilanz der FirstCon im Bundesanzeiger.

Die Bilanz 2011, unmittelbar vor dem verhängnisvollen Engagement bei der EGNW, weist ein Eigenkapital von rd. 6.800 € und einen Jahresfehlbetrag von 16 658 € aus, das Ergebnis von einigen Monaten im Energiegeschäft. Um hier überhaupt agieren zu können wird ein Darlehensstand von über 980.000 € angehäuft, davon sind allein über 380.000 € 2012 fällig!

Bemerkenswert ist auch, dass durch die Wahl der GmbH ein Haftungskapital von 25.000 € vorgegaukelt wird, vorhanden ist aber bestenfalls eine gut gefüllte Portokasse. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das GmbH-Gesetz hier in unzulässiger Weise ausgetrickst wird. Ich würde jedenfalls von einem seriösen Unternehmen etwas anderes erwarten.

Da war aber dringender Handlungsbedarf fällig. Zum Glück gab es ja die EGNW. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Kreditblase überhaupt als Rettungsschirm taugt oder selbst Mühe hat der Überschuldung zu entgehen.

Als ersten Schritt kann man ja Energie kaufen, sagen wir für 5,8 ct. KWh. Wenn wir den an die EGNW verkaufen, uns dabei als sozialer Wohltäter darstellen, großzügig auf Sicherheiten verzichten, weil Papa ja für Einblick in die Bücher der EGNW gesorgt hat und wir denen notfalls sofort den Hahn zudrehen können und vielleicht noch deren Kunden einsacken können, könnte das  bei einem angepassten Preis schon ein wenig die Sorgen lindern. Wenn wir einfach 0,5 ct. aufschlagen tut denen das bestimmt nicht weh, ist ja nicht viel. Und die dummen Genossen merken das eh nicht. Mal rechnen. Das wären 50 € je MWh, diese Genossen brauchen im Schnitt im Jahr 3,5 MWh, 3000 von diesen Trotteln gibt es. Das macht dann 525.000 Euronen für unser kleines unabhängiges Familienunternehmen in diesem Jahr. Nicht besonders viel, aber das Darlehen könnte ich davon schon mal bezahlen und 2 Wochen Bahamas wären wohl auch drin. So wird sich das der Geschäftsführer gedacht haben.

Die Zahlen sind gegriffen, der EK dürfte etwa hinkommen, der Aufschlag ist reine Beispiel-Rechengröße. Nach meiner Einschätzung aber nicht völlig weltfremd. Die Hälfte würde der FirstCon aber auch schon ein wenig helfen, nur Bahamas wären dann natürlich gestrichen.

Anscheinend war die Marge aber so groß, dass richtig Appetit entstand. Diese Kuh muss sich doch weiter melken lassen. Irgendwann hat mir einmal jemand erzählt, dass die FirstCon für die EGNW auch Managementaufgaben übernommen hat, richtig nett von denen. Möglicherweise hat das auch der Energiefachmann irgendwo verlautbart. Jedenfalls sollen für diese umfangreiche Arbeit rund 7000 € geflossen sein, monatlich. Das sollte eigentlich für die Beschäftigung von 2 qualifizierten Kräften reichen. Kann das wirklich so aufwändig sein? Eine kleine Recherche ergab, dass die Übernahme solcher Aufgaben nicht unüblich ist, sich dafür sogar ein Marktpreis gebildet hat. Der liegt bei 3000 Abnehmern etwa bei 4.000 € netto ................. jährlich. Da haben die Kaufmänner der EGNW mal wieder ihre Fähigkeiten bewiesen und die Bahamas rücken sofort wieder in greifbare Nähe.

Der Kapitaltransfer über diese kleinen Summen ist natürlich nicht besonders ergiebig, warum also nicht gleich Kunden einkassieren, das Kapital für irgendwelche obskuren Leistungen abziehen. Zur Not kann ich ja noch absolut notwendige Sicherheiten erfinden, die Trottel vom Vorstand Wickel ich mir eh um den Finger und so nen abgehalfterten Kapitän und andere halbsenile Senioren schaff ich doch wohl noch vor dem Frühstück.

Hätte auch fast geklappt, der einzige Gedankenfehler war, die alten Kerle sind doch nicht ganz so senil.
Der größte Bluff sollten ja wohl die Sicherheiten von 150.000 € sein, die uns Genossen gebetsmühlenartig als absolut notwendig und branchenüblich aufgeschwatzt werden sollten.

Sicherheiten sind üblich und auch gerechtfertig für die Energielieferungen vom Vorlieferanten an den Endlieferanten, besser zwischen Großhandel und Einzelhandel. Der Einzelhandel lässt sich von seinen Kunden monatliche Abschläge in der Regel im laufenden Monat zahlen. Der Großhändler stellt dem Einzelhändler die gelieferte Energie monatlich in Nachhinein in Rechnung hierbei können wohl Verzögerungen bei der Ermittlung der Liefermengen auftreten. Während dieser Zeit könnte der Einzelhändler in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und der Großhändler erhält kein Geld. Um dieses Risiko abzufangen wird vom Einzelhändler Geld beim Großhändler als Sicherheit hinterlegt. Im Verhältnis EGNW – FirstCon ist nun aber ab 1.7.2012 die FirstCon in der Rolle des Einzelhändlers, die EGNW erhält keine Abschläge, die EGNW bezahlt keine Rechnungen an den Großhändler, kennt den vermutlich nicht einmal. Von unserem Energiefachmann angelegt als reiner Transfer des Kapitals an die FirstCon.

Das Ganze erinnert mich sehr stark an einen Filmklassiker, Der Clou . Die Errichtung eines Potkemtinschen Dorfes zur Abzocke.

Nachdem das Konzept der FirstCon durch ein paar Engagierte und Massenkündigungen zum 30.6. 2012 wohl nicht aufgegangen ist, warte ich sehr gespannt auf die Pflichtveröffentlichung der Bilanz für 2012.
Der Neu-Genosse

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #49 am: 02. Januar 2013, 21:15:35 »
... aufschlussreich ist auch die öffentlich zugängliche Bilanz der FirstCon im Bundesanzeiger.
Die Bilanz 2011, unmittelbar vor dem verhängnisvollen Engagement bei der EGNW, weist ein Eigenkapital von rd. 6.800 € und einen Jahresfehlbetrag von 16 658 € aus, das Ergebnis von einigen Monaten im Energiegeschäft. Um hier überhaupt agieren zu können wird ein Darlehensstand von über 980.000 € angehäuft, davon sind allein über 380.000 € 2012 fällig!
Bemerkenswert ist auch, dass durch die Wahl der GmbH ein Haftungskapital von 25.000 € vorgegaukelt wird, ... Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das GmbH-Gesetz hier in unzulässiger Weise ausgetrickst wird. ...

In der Bilanz 2011 wird ein EK von 6,8 T€ nach 16,6 T€ Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Viel mehr als "Portokasse" war damit tatsächlich nicht vorhanden.  ;)
Wenn man sich die Verbindlichkeiten ansieht (insgesamt 981.404,62 € davon 381.404,62 € mit Restlfz. bis 1 Jahr), dann könnte es sich bei der Differenz i.H. von 600 T€ womöglich um ein EK-ähnliches Gesellschafterdarlehen handeln. Einer baldigen Überschuldung hätte man durch ein solches "Privatvergnügen" des Alleingesellschafters schon mal vorgebeugt (Banken dürften sich jedenfalls mangels vorhandener Kapitaldienstfähigkeit der GmbH selbst mit einer 100%-Absicherung wohl kaum engagieren).  ;D
Interessant ist auch die Aktiva der Bilanz 2011: Wieso hat ein Energieversorger "Vorräte" von rd. 423 T€ ?  -  möglicherweise beim Einkauf total "vergaloppiert" ?  ???
Ein "austricksen" des GmbH-Gesetzes oder anderer rechtlicher Vorschriften ist allerdings nicht ersichtlich.

@Neu-Genosse,
für Ihren hochinteressanten Beitrag um 18:47:45 Uhr vorab schon mal vielen Dank. Es ergeben sich jedoch noch einige Fragen, auf die ich baldmöglichst zurück kommen möchte und auf eine Antwort hoffe.   
« Letzte Änderung: 02. Januar 2013, 21:38:53 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Didakt

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #50 am: 03. Januar 2013, 13:06:05 »
@ Neu-Genosse,

für Ihren sachlichen, aufschlussreichen Beitrag und die damit verbundene Mühewaltung gebührt Ihnen Dank und Anerkennung.
Durch Ihre Ausführungen sehe ich mich in meiner Einschätzung weiter oben durchaus bestätigt.

Von Ihnen:

Zitat
Der Didakt freut sich, dass er rechtzeitig ausgetreten ist? Im Aktienhandel gilt es als ausgemachte Dummheit zu verkaufen, wenn die Preise vollkommen im Keller sind. Aber Geno-Anteile sind natürlich keine Aktien.

Wohl wahr! Man sollte schon wissen, dass mit dem Eintritt in eine Genossenschaft auch bestenfalls keine nennenswerten Gewinne zu erschließen sind. Im Gegenteil, die Geno-Anteile können äußerst verpflichtende Auswirkungen haben. Zuvor empfiehlt sich schon ein kritischer Blick in das GenG und naturgemäß in die gegenständliche Satzung und Geschäftsordnung und später in die einschlägigen Niederschriften und Korrespondenzen der Genossenschaft. Oh Graus, was da vorliegend so zu Tage getreten ist! Mein Austritt war der richtige Schritt zur richtigen Zeit, auch eingedenk des absehbaren vollen Verlustes meines Anteils. Ein Ausgleich hat schon stattgefunden! :D

Aber trotzdem, viel Erfolg weiterhin.

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #51 am: 03. Januar 2013, 13:10:02 »
@Neu-Genosse

Sie hatten doch unter Ihrem Klarnamen Jürgen Röttges versprochen, in diesem Jahr nicht mehr zu posten. Nun  tun Sie es doch unter Ihrem anderen Pseudonym Neu-Genosse - da haben die guten Vorsätze ja nicht sehr lange gehalten.

Ganz schön viel Text fürs "Reinwaschen", ändert nur nichts an den Fakten selbst. Glauben Sie wirklich, wenn Sie die Historie der Entstehung Ihrer Fehleinschätzungen beschreiben, dass Sie das aus der Haftung bringt???

Ihr tiefer Hass auf Fc mag ja erklären, dass Sie hier eine "Generalabrechnung" mit diesem Unternehmen versuchen, aber es bleibt bei "off-topic". Und mit den 4 Grundrechenarten hapert es bei Ihnen wohl auch recht stark. 0,5 ct./kWh sind nicht 50 Euro/MWh, sondern 5 Euro/MWh. Damit zerfällt der Versuch Ihrer "Bilanzanalyse" auch wieder....

Wenn Sie sich hier schon um den Faktor 10 verrechnen, dann ist kein Wunder, dass die Zahlen der EGNW heute so aussehen. Aber - wie gesagt: off-topic!

Offline jroettges

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #52 am: 03. Januar 2013, 13:29:38 »
@Energiefachmann, welche Person oder Truppe sich immer dahinter zu verstecken sucht:

Im Gegensatz zu Ihnen benutze ich keine Pseudonyme, sondern trete unter meinem Namen auf.

Ich bin ganz bestimmt nicht @Neu-Genosse, habe also auch nichts mit seinen Berechnungen am Hut!

Da Sie sich aber garnicht mehr gegen meine Zielansprache auf Ihre Person zur Wehr setzen, schätze ich mal, der Schuss war ein Treffer!  :)

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #53 am: 03. Januar 2013, 13:43:52 »
ja, ja schon klar! Deshalb auch die ganzen Detailskenntnisse zu allen Abläufen, die natürlich alle Genossen haben könnten... ::)
Verstehe  8)

Offline jroettges

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #54 am: 03. Januar 2013, 14:03:08 »
Nun aber wirklich zum letzten Mal:

@Energiefachmann

Ich bin nicht @Neu-Genosse und stecke auch nicht hinter seinen Beiträgen!

Im Gegensatz zu Ihnen nehme ich es mit der Wahrheit ziemlich genau.
Das, was ich in meinen Beiträgen geschrieben habe, kann ich jederzeit beweisen.

Der "Energiefachmann" hat in den Hannoverschen Verfahren schriftlich kundgetan, er selbst hätte als Aufsichtsratsvorsitzender der EGNW deren Satzung nie vollständig gelesen. Hat ihm niemand abgenommen. Soviel zur Wahrheitsliebe von "Energiefachfrauen und -männern"!

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #55 am: 03. Januar 2013, 14:11:52 »
immerhin ist die "gespaltene Persönlichkeit" jroettges und Neu-Genosse sehr einig in ihren Feindbildern und immer hübsch neben der Spur, eben off-topic. Jetzt auch mal wieder  ::)

Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #56 am: 03. Januar 2013, 14:36:33 »
Neu-Genosse und jroettges sind ganz sicher nicht ein und die selbe Person, Sie haben mal wieder schlecht rechechiert.

Erstaunlich ist übrigens, dass bereits wenige Minuten nachdem Herr Petersen Sie auf das fehlerhafte Impressum von KlarEnergie hingewiesen hat, dieses korregiert wurde. Von Ihnen? Oder haben Sie umgehend Ihren Geschäftspartner informiert?  ;)

Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #57 am: 03. Januar 2013, 14:49:02 »
@masterflok

Oh, eine Blitzmerkerin! Alles schon besprochen (s. vorige Seite)....  ::) zu diesem off-topic-Ablenkungsmanöver!

Offline Hans Hans

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #58 am: 03. Januar 2013, 14:55:40 »
@ Energiefachmann


Ihr Eingangs - Drehbuch eines Dramas mit Folgen liest sich -genauer betrachtet - wie ein Kriminalfall.
Ihre Rolle in dem Fall könnte  „wichtiger Zeuge“ und/oder „Beschuldigter“ sein, der bestimmte Personen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt – nämlich gegen das Genossenschaftsgesetz §§ 33, 34 GenoG (Mitteilungspflicht/Sorgfaltspflicht-Verantwortlichkeit - strafbewährt mit Freiheits- oder Geldstrafe) verstoßen zu haben.

Stimmen die Zahlen so, wie angegeben, was anzuzweifeln jedermanns Recht ist, auch in der Folgediskussion und weiterer GV, bleibt dennoch die Verantwortlichkeit jenes Vorstandes 279 000,- Euro bis 30.5. und zusätzlich bis 15.6. weitere 41 000,- Euro in wenigen Tagen, also 320 Tausend Euro in den Sand gesetzt zu haben, also der Untreue am Genossenschaftsvermögen verdächtig – ebenfalls eine Straftat (§ 266 StGB) - hierbei geht es nicht um „Haftung“ für  Verbindlichkeiten mit dem Genossenschaftsvermögen.

Eine nicht ordentliche und nicht gewissenhafte Geschäftsführung bis 15.6.  wurde meines Wissens durch einen unabhängigen Prüfer unmissverständlich formuliert.
Auf Grund Ihres Detailwissens, sind Sie im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen ein wichtiger Zeuge und /oder Beschuldigter.
Ihre Identität wird im Zuge der Strafverfolgung festgestellt werden.

Als Zeuge müssen Sie die Wahrheit sagen und können die Aussage nur verweigern, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.
Als ggf. Beschuldigter können Sie die Unwahrheit sagen oder die Aussage verweigern.
Sie haben also die Qual der Wahl und müssen auch andere Zeugenaussagen (Wahrheiten) zu diesem Fall über sich und Ihre „Wahrheiten“ ergehen lassen und zur Kenntnis nehmen.

Übrigens, bei festgestellter nicht gewissenhafter Vorstandsarbeit bis 15.6.2012,  ist die Beweispflicht bei denjenigen, die meinen, dass dem nicht so ist.
Ihre recht „konstruierte“ aber doch schlichte Darstellung des Haftungsrechts – nämlich: „einfache“ Weitergabe der Haftung von einem Vorstand zum nachfolgenden -  sollten Sie nun aber doch „mehr- fach-lich“  ganz „einfach“ überdenken.

Der bisher mit Ihnen gegen EGNW sympathisierende  „Rechtsexperte für alle Fälle“ - khh - kann Ihnen sicher dabei helfen und auch uns alle besser aufklären.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 15:10:29 von Hans Hans »

Offline Neu-Genosse

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #59 am: 03. Januar 2013, 16:04:59 »
@ Energiefachmann
Ich bin garantiert nicht Herr Röttges, selbst bis ich sein Alter erreicht habe dauert es noch ein ganzes Weilchen. Aber für die Prügel, die er von Ihnen für mich einstecken muss werde ich ihn bei nächster Gelegenheit zu einem Pils einladen, das ist ja dann spätestens zur nächsten GV.

In einem Punkt hätte ich gern noch ihre Hilfe. In welchen Bereichen waren meine Ausführungen nicht für alle Mitglieder der EGNW zugänglich bzw. öffentlich zugänglich sondern könnten nur von Herrn Röttges stammen?

Vielen Dank für den Hinweis auf den "kleinen" Rechenfehler, dann sind es natürlich nur 52.500 €. Da wird es dann auch verständlicher, dass der Hunger auf das Vermögen der EGNW früh geweckt wurde. Bahamas waren da gegessen, es reichte nur noch für ein Niedersachsen-Ticket der Deutschen Bahn.

Allerdings gibt dieser Hinweis auch für mich Aufschluss über die wahre Identität unseres Fachmann, die Kaufmänner hätten das nie gemerkt.  ???

Zitat
Oh, eine Blitzmerkerin! Alles schon besprochen (s. vorige Seite)....  ::) zu diesem off-topic-Ablenkungsmanöver!

masterflok ist eine Frau? Solte zur Entlarvung mal wieder ein Blick in die Mitgliederunterlagen der EGNW erfolgt sein? Oder woher haben sie diese Info?

Zitat
das Protokoll dieser GV, das ja auch unvorschriftsmäßig lange hat auf sich warten lassen (was musste da wohl noch alles "getunt" werden  ;)

Immerhin unterstellen sie hier der Protokollführerin und dem Versammlungsleiter öffentlich mindestens die Mitwirkung an einer Urkundenfälschung. Der Versammlungsleiter ist Jurist in einer leitenden Position. Ob der über so eine Rufschädigung begeistert ist? Sie werden bestimmt noch Anwalts Liebling.

Zitat
Dass der Thread mit großem Interesse auch von anderen Genossen verfolgt wird, hoffe ich nämlich sehr. Schließlich ist ein wesentlicher genossenschaftlicher Gedanke ja, in der Gemeinschaft stark zu sein. Und diese starke Gemeinschaft sollten wir auch sein, wenn wir die erlittenen Verluste aus dem Wertverfall der Anteile beim Aufsichtsrat und Vorstand geltend machen!

Wie ich unseren Vorstand kennengelernt habe, da habe ich gar keinen Zweifel! In der Regel wird ja bei einer gesamtschuldnerischen Haftung auf den zurückgegriffen, bei dem am leichtesten und am meissten zu holen ist. Das könnte interessant werde.

@ khh
Wenn sie auch an den GV teilgenommen haben können eigentlich keine Fragen vorhanden sein. Wenn sie mich hier auf einen Irrtum auf Grund einer Gedächtnislücke aufmerksam machen möchten, gerne. Ansonsten denke ich mein Erleben und meine Schlussfolgerungen ausreichend geschildert zu haben. Ich kann nur empfehlen ihr Informationsbedürfnis auf der kommenden GV zu stillen. Vielleicht sieht man sich ja dort.

« Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 16:48:04 von Neu-Genosse »
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