Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Lastschriften durch die FirstCon  (Gelesen 10236 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Neu-Genosse

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 133
  • Karma: +0/-0
Lastschriften durch die FirstCon
« am: 28. Juli 2012, 20:06:10 »
Ich habe Kenntnis von mind. 2 Fällen. bei denen die FirstCon ohne vorliegende Vollmacht Abbuchungen von Konten für Energielieferungen veranlasst hat. Zudem ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, wie diese Firma an die Daten über die Bankverbindung gekommen ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht?
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #1 am: 30. Juli 2012, 09:01:37 »
Zudem ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, wie diese Firma an die Daten über die Bankverbindung gekommen ist.
Natürlich ist das den Betroffenen bekannt, die kommen von der EGNW. Deren ehemaliger Vorstand hat einen Liefervertrag mit der FirstCon unterzeichnet!

Das sind erst mal die Fakten, alles weitere muss juristisch geprüft werden!

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #2 am: 30. Juli 2012, 11:33:10 »
Zudem ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, wie diese Firma an die Daten über die Bankverbindung gekommen ist.
Natürlich ist das den Betroffenen bekannt, die kommen von der EGNW.

Mir ist das SO nicht bekannt. Jedenfalls hat der bis 15.06. im Amt befindliche VS das in der GV verneint. Alles andere sind Vermutungen.

Zitat
Deren ehemaliger Vorstand hat einen Liefervertrag mit der FirstCon unterzeichnet! Das sind erst mal die Fakten ...

Fakt ist: Ein Liefervertrag (für Strom) bestand mit FirstCon bereits mit Wirkung seit dem 01.01.2012 !
Anfang Juni 2012 wurde vom ehemaligen VS wohl etwas mehr als "nur" ein Liefervertrag unterzeichnet.

Richtig ist, dass alles weitere juristisch geprüft werden muss.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #3 am: 30. Juli 2012, 11:59:27 »
Mir ist das SO nicht bekannt. Jedenfalls hat der bis 15.06. im Amt befindliche VS das in der GV verneint. Alles andere sind Vermutungen.
Das die Kundendaten an FirstCon weitergegeben wurden? Ich kann mich nicht entsinnen, dass dieses ausdrücklich verneint wurde, ergibt ja auch keinen Sinn!


Fakt es: Wo die Daten herkommen ist klar. Das es einen Vertrag gibt auch (siehe letzte Generalversammlung)! Ob das letzten Endes alles rechtens war, hat ein Gericht zu prüfen! Hier jedoch nun eine Hexenjagt zu veranstalten halte ich für sehr unklug!

Zitat
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #4 am: 30. Juli 2012, 12:32:00 »
Mir ist das SO nicht bekannt. Jedenfalls hat der bis 15.06. im Amt befindliche VS das in der GV verneint. Alles andere sind Vermutungen.
Das die Kundendaten an FirstCon weitergegeben wurden? Ich kann mich nicht entsinnen, dass dieses ausdrücklich verneint wurde, ergibt ja auch keinen Sinn!

Siehe Protokoll der GV Seite 3 "Frau S..... aus der Versammlung bemängelt..." .

Zitat
Fakt es: Wo die Daten herkommen ist klar.

Womöglich § 164 StGB (falsche Verdächtigung) ? ...... Und WER veranstaltet eine "Hexenjagt" ?


Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #5 am: 30. Juli 2012, 12:45:42 »
Siehe Protokoll der GV Seite 3 "Frau S..... aus der Versammlung bemängelt..." .
Wären Sie bei der Versammlung persönlich anwesend gewesen, hätten Sie gewusst, in welchem Zusammenhang diese Frage geäußert wurde. Das bezog sich nämlich NICHT auf die FirstCon!  ::)

Womöglich § 164 StGB (falsche Verdächtigung) ? ...... Und WER veranstaltet eine "Hexenjagt" ?
Ich zitiere Herr Kreye
Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon
Und im Rahmen dieses Vertrages sind die Kundendaten übertragen worden, wie es auch bei EnergenSüd und der SchwäbischHall der Fall gewesen ist.

Die Hexenjagt veranstaltet "Neu-Genosse", denn sein Beitrag hat doch ausschließlich einen rufschädigenden Zweck! Halte ich für äußerst unklug zum aktuellen Zeitpunkt, denn noch ist überhaupt nicht geklärt wer im Recht ist!
« Letzte Änderung: 30. Juli 2012, 12:51:40 von masterflok »

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #6 am: 30. Juli 2012, 13:14:33 »
... Die Hexenjagt veranstaltet "Neu-Genosse", denn sein Beitrag hat doch ausschließlich einen rufschädigenden Zweck! ...

Was man natürlich hinsichtlich Ihrer niveauvollen Beiträge wie z.B. "Chaoshaufens" bzgl. EGNW gar nicht behaupten kann !?   ;D

Offline Neu-Genosse

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 133
  • Karma: +0/-0
Re: Lastschriften durch die FirstCon
« Antwort #7 am: 30. Juli 2012, 16:48:52 »
@masterflok
Wenn mir 2 Fälle der unautorisierten Abbuchungen durch die FirstCon bekannt sind kann das wohl kaum Verleumdung sein, es fehlt einfach an der Unwahrheit.

Wenn jemand unautorisiert auf das Bankkonto einer alten Dame zugreift ist das nach meinem Rechtsempfinden das gleiche, als ob derjenige das Geld aus deren Handtasche zieht, nämlich eine kriminelle Handlung.

WEn Sie eine NAchfrage nach evtl. ähnlich gelagerten Fällen als Hexenjagd bezeichnen ist das schon eine recht eigenwillige Auslegung dieses Begriffes.

Wenn Beschäftigte einen Vertrag unterschreiben und von Ihrem Dienstherrn vor der Unterschrift ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass die für diese Unterschriften keine Vollmacht haben, sind diese Unterschriften nicht rechtmässig sondern vorsätzlich unrechtmässig. Darauf folgert dann die persönliche Haftung ohne das eine evtl. abgeschlossene Haftpflichtversicherung eintritt.
Der Neu-Genosse

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz