@masterflok
Wenn mir 2 Fälle der unautorisierten Abbuchungen durch die FirstCon bekannt sind kann das wohl kaum Verleumdung sein, es fehlt einfach an der Unwahrheit.
Wenn jemand unautorisiert auf das Bankkonto einer alten Dame zugreift ist das nach meinem Rechtsempfinden das gleiche, als ob derjenige das Geld aus deren Handtasche zieht, nämlich eine kriminelle Handlung.
WEn Sie eine NAchfrage nach evtl. ähnlich gelagerten Fällen als Hexenjagd bezeichnen ist das schon eine recht eigenwillige Auslegung dieses Begriffes.
Wenn Beschäftigte einen Vertrag unterschreiben und von Ihrem Dienstherrn vor der Unterschrift ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass die für diese Unterschriften keine Vollmacht haben, sind diese Unterschriften nicht rechtmässig sondern vorsätzlich unrechtmässig. Darauf folgert dann die persönliche Haftung ohne das eine evtl. abgeschlossene Haftpflichtversicherung eintritt.