Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 62624 mal)

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Offline Kindertheater

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #90 am: 21. Juli 2012, 10:35:49 »
Ich habe mittlerweile auch eine Kündigungsbestätigung für alle Verträge zum 31.7. erhalten.
Wer also vermeiden will, dass der Liefervertrag möglicherweise noch bis zum Ende der Laufzeit gilt, sollte schnell ausserordentlich kündigen.
Unterschriebene Kündigung per Brief, Fax oder gescannt per Mail soll akzeptiert werden.

m

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #91 am: 21. Juli 2012, 13:58:45 »
Allerdings weiß ich noch nicht, ob ich die Abschlussrechnung von FirstCon zahlen soll oder eben nicht. Die rechtliche Grundlage ist mir gänzlich unbekannt  :-\

Die Rechtslage hatte @uwes vorstehend aufgezeigt (siehe Seite 4).

edit:
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
« Letzte Änderung: 21. Juli 2012, 14:09:13 von h'berger »

Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #92 am: 21. Juli 2012, 16:06:30 »
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
Damit werden Sie definitiv auf die Klappe fallen

a) ist der Fehler offensichtlich
b) wurde er umgehend korregiert

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #93 am: 21. Juli 2012, 16:25:06 »
Damit werden Sie definitiv auf die Klappe fallen
a) ist der Fehler offensichtlich b) wurde er umgehend korregiert

Rechtsgrundlage für "auf die 'Klappe' fallen" ? ...... und ...... Welche Korrektur ist zugegangen ?

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #94 am: 21. Juli 2012, 20:01:25 »
Guckst Du in Schreiben, wo mitgeteilt wird, dass keine Abbuchungen per Lastschrift erfolgen. Da wird Ihnen geholfen mit korrekter Preis-Info!

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #95 am: 21. Juli 2012, 21:08:45 »
Guckst Du in Schreiben, wo mitgeteilt wird, dass keine Abbuchungen per Lastschrift erfolgen. Da wird Ihnen geholfen mit korrekter Preis-Info!

1. Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt und 2. Meine Frage nach der Rechtsgrundlage ist noch unbeantwortet. 

Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #96 am: 21. Juli 2012, 22:08:28 »
Sind Sie so doof oder tun Sie nur so?  ::)

Die errechnete Abschlagszahlung war völlig korrekt, lediglich ein einziger Wert, nämlich der Arbeitspreis, wurde mit einer falschen Einheit ausgewiesen. Dieser Fehler hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Rechnung! Darüberhinaus gab es wenige Tage später eine Korrektur!

Sorry, aber solchen Leuten wie Ihnen wünsche ich es zu tiefst, dass sie gehörig auf die Schnautze fliegen  ::)


Rechtsgrundlage für "auf die Klappe fallen"? Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn alles nur um Rechtsgrundlagen, oder was soll die Frage?

Offline Kindertheater

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #97 am: 21. Juli 2012, 23:16:37 »
Irgendwie habe ich den Eindruck, nicht nur bei EGNW, Firstcon & Co. spielt man Kindertheater, sondern auch bei einigen Betroffenen. Auf allen Seiten wird locker vom Hocker Unsinn verbreitet. Bei einigen Beteiligten hat man das Gefühl, dass Sendungsbewusstsein und Wirklichkeit etwas auseinander liegen. Ich habe noch nie erlebt, dass so viele Amateure versucht haben Wirtschaft zu spielen.

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Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #98 am: 22. Juli 2012, 12:51:12 »
@masterflok,
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?

Ihren bisherigen Beiträgen ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass Sie die Vorgänge EGNW / FirstCon wirklich verstanden haben. Alle subjektiven Einschätzungen sind bedeutungslos. Allein Rechtsgrundlagen (gesetzliche Bestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung etc.) geben Aufschluss, ob und was wirksam ist.

An der Mitteilung von FirstCon ist NICHTS korrekt, angefangen mit deren Behauptung "im Auftrag der EGNW". Da ein Vertrags-/Lieferverhältnis wirksam nicht zustande gekommen ist, gibt es folglich auch keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Und woher wollen Sie wissen, ob mir wenige Tage später eine Korrektur zugegangen ist?

Wenn ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit bin, den in der am 04.07.2012 mitgeteilten Lieferumstellung benannten Arbeitspreis und Grundpreis zu bezahlen und Sie dazu behaupten "Damit werden Sie garantiert auf die Klappe fallen", dann würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Auffassung mit "Rechtsgrundlagen" begründen können. Andernfalls betrachte ich Ihre Behauptung als Blödsinn!

Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB. 


@Kindertheater,
Sie wissen, um was es hier geht? Wenn ja, dann klären Sie uns Amateure doch bitte mal auf, inwiefern hier "Auf allen Seiten locker vom Hocker Unsinn verbreitet wird" und wie die Wirklichkeit aussieht. Im Voraus vielen Dank.     
« Letzte Änderung: 22. Juli 2012, 13:05:47 von h'berger »

Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #99 am: 22. Juli 2012, 13:56:01 »
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?   
Ich würde eher sagen, ich sollte Ihnen mal etwas auf die Nase geben. Manchmal hilft soetwas wahre Wunder  :D
Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB.     
Seltsam, gestern hieß es noch
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
Leiden Sie an Alzheimer?  ;D

Und ja, sie werden mit dieser Art auf die Klappe fallen, und zwar gehörig! Das es beim Arbeitspreis "Euro/kWh" heißen muss, merkt man schon alleine an dessen Aufschlüsselung (EEG-Umlage usw.). Oder wie ist zu erklären, dass die Summe dieser Beträge ausgerechnet 1/100 des Arbeitspreises entspricht? Darüberhinaus lässt die ermittelte Abschlagszahlung nur "Euro/kWh" zu.

Aber da wären wir mal wieder beim Erbsenhirn. Wobei das nicht das einzige Defizit ist, an dem Sie leiden. Alleine schon die Ausdrucksweise lässt darauf schließen, dass Sie wohl nur sehr wenige Freunde haben werden, wenn überhaupt. Ich möchte zumindest privat mit solchen Spinnern wie Ihnen nichts zutun haben!  ;)


@ FirstCon:
Bitte legt es auf ein Verfahren mit diesem Spinner an. Wer nicht hören will, der muss bekanntlich fühlen ;)
« Letzte Änderung: 22. Juli 2012, 14:00:59 von masterflok »

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #100 am: 22. Juli 2012, 14:28:53 »
@masterflok,
wie schon vermutet: Sie haben NICHTS verstanden. Mit IHREN ersichtlichen "Defiziten" können sich gerne andere befassen.

Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 00:56:07 von h'berger »

Offline bolli

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #101 am: 23. Juli 2012, 08:26:16 »
@masterflok
In diesem Forum geht es um Informationen zu Energiefragen, die ausgetauscht werden sollen. Dabei sollten sämtliche persönlichen Emotionen, gegen wen auch immer, außen vor bleiben. Sollten Sie zu dieser Leistung nicht in der Lage sein, sollten Sie sich andere Diskussionsforen suchen. Es gibt auch welche, die sich Ihrer Sprache bedienen (zumindest die, die Sie in den letzten Beiträgen gegenüber h'berger an den Tag gelegt haben). Wenn Sie der Meinung sind, h'berger hätte keine Ahnung, können Sie den Sachverhalt einmal richtig stellen und falls er's dann immer noch anders sieht, ignorieren Sie's einfach.  ;)

@h'berger
Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)

Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #102 am: 23. Juli 2012, 08:56:16 »
Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !
Nicht nötig, Schlaubi!

Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)
Lassen Sie sich ihn doch zum Affen machen, solche engstirnigen Klugscheisser haben es nicht anders verdient!

Ob nun wirklich ein Vertragsverhältnis zwischen FirstCon und den Genossen besteht, darüber lässt sich streiten. Aber wenn man versucht, einen einzigen Fehler bei den Einheiten dazu zu nutzen den Arbeitspreis um 99% zu senken, dann wird man gehörig auf die Schnauze fliegen!

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #103 am: 23. Juli 2012, 10:28:51 »
Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen.

@bolli, danke für die Beantwortung meiner Frage, das wollte ich wissen. Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen, trotz fehlender rechtlicher Voraussetzung. Für den Betrag von weit unter 100 € lohnt sich keine rechtliche Auseinandersetzung.

Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #104 am: 23. Juli 2012, 11:47:13 »
Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen
Glückwunsch, auch Sie haben es endlich verstanden  ;D
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:56:09 von masterflok »

 

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