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Autor Thema: Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem  (Gelesen 23170 mal)

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Offline Christian26

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« am: 18. Juni 2012, 20:56:45 »
Bei bestenden EEG Anlagen (z.B. PV Wechselrichtern) ist die Umrüstung der bisherigen 50,2 Hz Abschaltfrequenz geplant. Die Kosten für die über 300.000 PV Anlagen in Deutschland liegen nach Expertenmeinungen im dreistelligen Millionenbereich. Diese Kosten sollen wieder zum einen als Teil der EEG-Umlage und zum anderen Teil über die Netznutzungsentgelte auf den Strompreis umgelegt werden.

Im Klartext heißt dass, die Anlagenbetreiber kassieren die Vergütungen, die Unkosten für diese geplante Nachrüstung tragen die Stromverbraucher. Wo leben wir denn eigentlich?
Einerseits sind mit diesen Anlagen sehr hohe Renditen zu erzielen, die Unterhaltskosten dafür sollen andere übernehmen?

Was kommt als nächstes?
Defekte Wechselrichtern oder PV-Module bezahlt der Stromverbraucher über einen Solidaritätszuschlag für bedürftige PV Anlagenbetreiber. Wenn jemand eine gute Idee hat, gegen diesen Plan vorzugehen, bitte ich um Vorschläge.

Christian26

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #1 am: 18. Juni 2012, 21:30:06 »
Dass die Stromverbraucher das bezahlen sollen, ist eine Sauerei.

Allerdings sind diese kosten auch nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
Und zwar von den Netzbetreibern.

Diese Kosten sollten also allein die Netzbetreiber tragen und sollten sie nicht auf die Netzentgelte umlegen dürfen (das könnte die Netzagentur überwachen).

Das wäre die gerechte - die verursachergerechte Lösung in dieser Sache.

ciao,
sh
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Offline Cremer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #2 am: 18. Juni 2012, 22:09:52 »
@superhaase,

Zitat
....... denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
das ist mal wieder der größte Schwachsinn von Ihnen und zeugt davon, dass Sie von der gesamten Technik, was das 50,2 Hz-Problem betrifft, keine Ahnung haben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Netznutzer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #3 am: 18. Juni 2012, 22:15:00 »
Genau,

denn die Netzbetreiber betreiben die Wechselrichter, weil ja die Netzbetreiber die PV-Anlage errichtet haben.

Welch eine Logik, Pardon, das ist keine Logik, das ist schon Tragik.

NN

Offline RR-E-ft

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Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #5 am: 19. Juni 2012, 07:04:18 »
Zitat
Original von Cremer
@superhaase,

Zitat
....... denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
das ist mal wieder der größte Schwachsinn von Ihnen und zeugt davon, dass Sie von der gesamten Technik, was das 50,2 Hz-Problem betrifft, keine Ahnung haben.
Könnten Sie das bitte konkretisieren, statt hier nur rumzunölen?
Was genau ist falsch an meiner Darstellung?

@Netznutzer = Netzbetreiber:

Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.
Man muss schon sagen, das war eine für jeden unterdurchschnittlichen Fachmann leicht erkennbare Dummheit.
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Netznutzer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #6 am: 19. Juni 2012, 07:37:45 »
Zitat
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.

Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!

Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.

Also, pesten Sie los.

Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,

NN

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #7 am: 19. Juni 2012, 08:33:52 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.

Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!

Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.

Also, pesten Sie los.

Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,

NN
@Netzbetreiber:

Sie sind wohl sehr getroffen in dieser Sache und sich Ihrer Schuld als (Angestellter bei einem) Netzbeteiber bewusst?

Da Sie wie so oft nichts Sachliches vorzubringen haben, werden Sie persönlich beleidigend und schwurbeln dummes Zeug.
Weiter so, damit verbessern Sie Ihr Ansehen und Ihre Glaubwürdigkeit hier enorm.  :D

Gruß in die Netzbetreiber-Amtsstube,
sh
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Offline Wolfgang_AW

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #8 am: 19. Juni 2012, 11:44:03 »
Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik


Zitat
In der gesamten Zeit von 2005 bis April 2010 wurden in Deutschland PV-Anlagen mit dem entsprechenden technischen
Mangel installiert, weil die Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 einen Fehler aufwies. Alle PV-Anlagen mussten gemäß den technischen Normen seit 2005 mit einer Vorrichtung ausgestattet werden, die die PV-Anlage unverzüglich vom Stromnetz trennt, wenn die Frequenz des europäischen Verbundnetzes UCTE den Wert 50,2 Hertz überschreitet. Jene Installation ist dem Anliegen der Verteilnetzbetreiber (VNB) geschuldet, im Falle einer Ersatzversorgung mit Notstromaggregaten eine unkontrollierte Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen (DEA) zu verhindern.
(...)
Spätestens seit Mai 2009 ist die Problematik um die Gefährdung der Netzstabilität durch die massenweise Abschaltung von PV-Anlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz allgemein bekannt. Ein DKE-Schnellverfahren zur
Änderung der VDE 0126-1-1 (oder auch eine gesetzliche Klarstellung) wurde jedoch seinerzeit nicht eingeleitet. Unabhängig davon war auch vor 2009 die Problematik wohl bereits grundsätzlich erkennbar: Dass langfristig die erneuerbaren Energien den Großteil – oder sogar 100 % – der Stromversorgung übernehmen sollten und dementsprechend eine automatische Abschaltvorrichtung die Netzstabilität spätestens mittelfristig gefährden musste, erschloss sich bereits seit längerem dem objektiven Betrachter.
(...)
VI. Gesamtergebnis
Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. Würde der Gesetzgeber die Regelung trotzdem erlassen, wäre er im Wege des Primärrechtsschutzes einer Verwerfung seiner Regelung vor dem BVerfG ausgesetzt. Zu dieser muss es kommen, da andernfalls ein Amtshaftungsanspruch gegeben wäre bzw. die Grundsätze der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums greifen müssten. Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der
Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
Hervorh durch Wolfgang_AW

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline PLUS

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #9 am: 19. Juni 2012, 12:06:31 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik
Zitat
Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. .... Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
    So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn  die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #10 am: 19. Juni 2012, 12:13:37 »
Zitat
Original von PLUS
Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn  die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
Der Professor sag doch eindeutig:
Verursacherprinzip. Die Netzbetreiber sollen das tragen.
Es sagt mit keinem Wort, dass die Kosten am Ende wieder die Verbraucher bezahlen sollen.

Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.
Die Fakten bzgl. der von den Netzbetreibern durchgesetzten fehlerhaften Norm sind ja nun mal da und seit langem bekannt.
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Offline PLUS

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #11 am: 19. Juni 2012, 13:11:12 »
Zitat
Original von superhaase
Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.
    @supehaase, dass dieses Gutachten aus der Solaristenecke stammt ist bei diesem ideologisch gefärbten starken Tobak nicht zu übersehen - Auszug-:

Zitat
Zu  bedenken  ist  dabei  auch,  dass  eine  Regelung  zu  Lasten  der  PV-Anlagenbetreiber auch anderen (letztlich nämlich allen Menschen) schadet, indem solche Regelungen eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu untergraben drohen. Jene wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Markteinführung der erneuerbaren  Energien,  wie  bereits  Erwähnung  fand,  ist  nämlich  das Vertrauen auf künftiger Erneuerbare-Energien-Anlagenbauer in die Verlässlichkeit der finanziellen Anreize zum Bau solcher Anlagen.

Genau jenes Vertrauen wird durch Regelungen, die in ersichtlich unbilliger Weise den Anlagenbetreibern Kosten auferlegen, nachdrücklich erschüttert. In diesem Zusammenhang ist auch an die bereits gewonnene Erkenntnis zu erinnern, dass die Klima- und Energiewende nicht im Belieben der öffentlichen Gewalt steht, sondern angesichts der sonst drohenden drastischen Folgen für die Menschheit zu einer grundrechtlichen Verpflichtung verfestigt ist.
Was soll man da noch angreifen? Es geht doch um PV-Strom oder? Von Markt keine Spur, Kosten ohne Ende und wer bezahlt?! Es gibt auch noch ein Vertrauen der Verbraucher, das schon mehr als beschädigt ist. Gerade Verbrauchern werden in ersichtlich unbilliger Weise Kosten auferlegt, die das Vertrauen in diese Energiepolitik nachdrücklich erschüttert. Verbraucher sollten erkennen, es ist ein parteiisches Lobby-Gutachten, mehr nicht. [/list]

Offline Wolfgang_AW

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« Antwort #12 am: 19. Juni 2012, 13:15:58 »
Zitat
Original von PLUS
So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.

Geregelt wird das Problem nicht durch ein Rechtsgutachten, das zeigt nur die Problematik auf, sondern durch die Politik!

Wie man liest werden die Kosten der Nachrüstung, ausgenommen Kleinanlagenbetreiber < 10kwp, je zur Hälfte auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage überwälzt.

Ob diese Überwälzung rechtlich angreifbar ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Prüfung wäre ein Fall für die Verbraucherzentralen.
Nach meinem Dafürhalten müßte, auch nach dem Rechtsgutachten, der Bund die Kosten tragen.

Folgende Kosten werden in der Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012 veranschlagt:

Zitat
Die Kosten der Nachrüstung an den Wechselrichtern der entsprechenden Anlagen werden auf 170 Millionen Euro geschätzt zuzüglich administrativer Kosten bei den Betreibern von Verteilernetzen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro. Die Kosten werden je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEGUmlage
gewälzt. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte für die Dauer des Nachrüstungsprozesses (drei Jahre) um durchschnittlich 0,0065 Cent pro Kilowattstunde, die EEG-Umlage wird sich in dem gleichen Zeitraum um 0,008 Cent pro Kilowattstunde erhöhen; beide Erhöhungen werden von den Stromverbrauchern getragen. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung von PV-Anlagen ist mit einem unterschiedlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #13 am: 19. Juni 2012, 13:40:11 »
Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012

Zitat
Bei der Übernahme der Kosten gäbe es die Alternative, dass die Betreiber von PV-Anlagen selbst die Kosten für die Nachrüstung tragen. Nach dieser Lösung würde der Betreiber von PV-Anlagen zur Nachrüstung verpflichtet. Der oben beschriebene administrative Aufwand läge somit größtenteils ebenfalls bei den Betreibern von PV-Anlagen. Die Betreiber von Verteilernetzen wären dann lediglich verpflichtet, die Betreiber von PV-Anlagen zur Umrüstung aufzufordern und zu kontrollieren. Mit dieser Variante würde zwar eine zusätzliche Kostenbelastung für den einzelnen Stromkunden entfallen (keine Wälzung über Netzentgelte/EEG-Umlage), der Nachrüstungsprozess würde sich jedoch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entscheidend verzögern, da zahlreiche Betreiber von PV-Anlagen die Nachrüstung auf eigene Kosten zunächst verweigern würden. Da die Lösung des 50,2-Hertz-Problems, das inzwischen europäische Aufmerksamkeit erlangt hat, zur Gewährleistung der Systemstabilität schnellstmöglich geboten ist, ist eine Umsetzungsmöglichkeit erforderlich, die eine Nachrüstung ohne Verzögerung garantiert.

Da hat sich wohl jemand vor Klagen gefürchtet ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #14 am: 19. Juni 2012, 13:48:35 »
An das Verursacherprinzip denken die Herren im Bundesrat offenbar gar nicht.
Verursacher sind wohl die Netzbetreiber, die den maßgeblichen Einfluss auf die Normungsgremien hatten und haben.

Oder werden die Vorlagen im Bundesrat auch von den Energiekonzernen oder den Netzbetreibern geschrieben und dort nur abgenickt?
Sowas soll ja in Berlin schon vorgekommen sein - zumindest in anderen Gremien ...  :P

Die Netzbetreiber müssen m.E. die Kosten den PV-Betreibern erstatten und sollten sie nicht auf die Stromverbraucher abwälzen dürfen.
Das lässt sich mit dem Gutachten des Professors gut begründen.
Aber es liegt eigentlich auch so für jedes logisch denkende Wesen auf der Hand.

Es wäre nun an den Verbraucherverbänden, gegen diese Kostenwälzung der 50,2Hz-Nachrüstung über EEG und Netzentgelte vorzugehen. Zum Beispiel mit einer Klage?
Das oben verlinkte Gutachten des Professors wäre dafür schon mal eine erste Grundlage.
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