Wer 2006 einen Diesel-PKW fuhr, der damals dem Stand der Technik und der Vorschriften entsprach, kommt heute evtl. trotzdem nicht in die grüne Umweltzone, weil der PKW es nicht hergibt. Da müssen auch nicht die Strassenmeistereien(=Netzbetreiber) oder Mineralölkonzerne (=Zwangseinzieher der EEG-Umlage) ran und für die armen PKW-Besitzer etwas unternehmen.
Aber PV ist ja immer gut, und deshalb wird das hier anders gehandhabt. Da soll mir noch mal so ein Schlaumeier erzählen, PV-Anlagenbetreiber hätten ein wirtschaftliches Risiko.
Erfolgsstory EEG, immer dran denken.
@Netznutzer
genau so sehe ich es auch.
Dass Superhase anscheinend aus der \"PV Anlagenbetreiberecke\" stammt ist sehr stark anzunehmen. Die Grenze von 50,2 Hz stammt sicher aus Zeiten einiger überschaubarer Einspeiseanlagen (BHKW etc.), die angepasst werden muß.
Das Rechtsgutachten des Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik kann und darf aus Sicht des Auftraggebers kein anderes Resultat liefern.
Wer bitte ist so blauäugig, das anzunehmen??? Der Dumme ist folglich wieder derjenige, der sich kein Gutachten leisten kann.
Eine Änderung dieser 50,2 Hz wäre vor 2 oder 3 Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch Wechselrichterhersteller über deren wirkungsvolle Lobbyarbeit abgeschmettert worden, da zu dem Zeitpunkt die Produktion auf Vollgas lief, und die damaligen Modelle nicht mehr zu verkaufen gewesen wären.
Meine persönliche Meinung ist, dass diese geschätzten Kosten von durchschnittlich 200-500 EUR/Anlage bei den doch überaus großzügigen Renditen dieser Art von Anlagen von den Anlagenbetreibern übernommen werden können. Eine Anlage mit einer Größe von 10 kW mit dem Vergütungssatz aus dem Jahr 2010 erzielt jährlich geschätzte 3.500 EUR. Bei größeren Anlagen steigt der Ertrag direkt proportional zur Anlagenleistung.
Die Umrüstkosten werden als Betriebsausgaben geltend gemacht und vermindern somit die Steuerlast des Betreibers. Ein Hartz 4 Empfänger wird sich ungleich schwerer tun, die zusätzlichen Ausgaben (und wenn es nur 20 EUR für ihn sind) aufzubringen. Die Kosten für EEG Umlage und Netznutzungsentgelte werden zudem jährlich immer wieder bezahlt.
Es kann nicht sein, dass die Gewinne dieser sehr einträglichen Anlagen privatisiert und wenn man so will die \"Verluste\" sozialisiert werden, wobei durch eine Umrüstung wahrscheinlich keine PV Anlage ein negatives Betriebsergebniss schreiben wird.
Eine Kostentragung durch den Netzbetreiber wird immer eine Kostenwälzung auf die Stromverbraucher nach sich ziehen.
Eine Kostentragung durch den Bund (=Allgemeinheit) hat wiederum nur die Verteilung der Kosten auf alle zur Folge. (steigende Steuerlast)
Das kann aus meiner Sicht nicht die Lösung sein.
Der ursprüngliche Gedanke dieses Themas war die Hoffnung auf die Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher, denn der einzelne Verbraucher ist hier den Lobbyisten hilflos ausgeliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian26