Original von RR-E-ft
@superhaase
Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.
Das möchte ich postwendend zurückgeben.
Sie lassen nämlich das Verursacherprinzip völlig außer Acht.
Es waren nun mal die Netzbetreiber, die diese Sache \"verbockt\" haben.
Die Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.
Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.
Der Unterschied besteht darin, dass die Anlagenbetrieber keine Möglichkeit hatten, das Problem zu vermeiden, da sie gezwungen wurden, Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren.
Die Netzbetreiber hingegen haben mit ihrem Einfluss auf die Normungsgremien die Suppe eingebrockt.
Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.
Das spielt bei dieser Frage gar keine Rolle.
Die Anlagenbetreiber sind für die Misere nicht verantwortlich zu machen, daher stellt sich die Frage nach einer gleich starken Betroffenheit bzw. Lastenverteilung bei diesen gar nicht.
Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.
Wen juckts?
Wie diese dann untereinander die Verantwortlichkeit und somit die Kosten aufteilen, darf deren eigenes Problem sein, über das wir uns nicht die Köpfe zerbrechen müssen.
Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.
Es ist nicht zu erkennen, warum diese Kosten notwendig gewesen sein sollen. Sie wurden eindeutig durch nicht fachgerechte Normen hervorgerufen, für die vor allem die Netzbetreiber und die von ihnen dominierten Normungsgremien verantwortlich sind.
Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und nicht weiterwälzen dürfen.
Diesen Eingriff in deren Eigentumsrechte haben die Netzbeteiber nach dem Verursacherprinzip hinzunehmen.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir das Verursacherprinzip außer Acht lassen und aufgrund eines Fehlers eines Handelnden verursachte Kosten einem beliebigen Dritten (PV-Anlagenbetrieber, Stromverbraucher, Steuerzahler) auferlegen.
Das ist m.E. durch nichts zu rechtfertigen.
Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.
Es mutet vielmehr merkwürdig an, dass Sie fordern, die PV-Anlagenbetreiber sollen diese Kosten tragen, ohne diese auf die Verursacher abwälzen zu können.
Das erstaunt mich wirklich sehr.
Ihren letzten Satz abgewandelt möchte ich schließen:
Wenn die Kostentragung den Verursachern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen.
ciao,
sh