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Autor Thema: Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem  (Gelesen 24930 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #15 am: 19. Juni 2012, 14:40:32 »
Zitat
Original von superhaase
An das Verursacherprinzip denken die Herren im Bundesrat offenbar gar nicht.

Das angeführte Rechtsgutachten sieht m.E. nicht die Netzbetreiber sondern den Bund in der Pflicht, da er die \"Oberaufsicht\" über die Normierungen hat und den Fehler in der Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 zugelassen/nicht verhindert hat.

Zitat
Rechtsgutachten
  • 5. Der Staat muss für den seinerzeitigen Fehler der – als Sachverständige in staatliche Entscheidungen über die Normverweisung der §§ 7 Abs. 2 EEG, 49 Abs. 1 EnWG einbezogenen – VDE-Normungsgremien einstehen, welche nicht rechtzeitig erkannt haben, dass das nunmehr für regelungsbedürftig erachtete Problem mit der Netzstabilität besteht.
  • 6. Daneben bestehen Bedenken, ob die Neuregelung – wie offenbar geplant – im Wege einer bloßen Verordnung gemäß § 12 Abs. 3a EnWG (anstelle eines Parlamentsgesetzes) verabschiedet werden darf.
(...) III. „Staatliches“ Tun oder Unterlassen im Falle der Beteiligung von Normungsgremien
Im Sinne des Gesagten ist nun zu klären, ob die für die PV-Anlagenbetreiber belastende Neuregelung auf ein „staatliches“ Tun (oder ggf. auch ein pflichtwidriges staatliches Unterlassen) zurückgeht. Dieses Merkmal wirft vorliegend das Problem auf, dass die Neuregelung im Kern durch ein – nach den einleitenden Tatsachendarlegungen – erkennbar nicht sachgemäßes Arbeiten von Normungsgremien, hier im Rahmen des VDE, zurückzuführen ist. Die Frage staatlicher Haftung für eine fehlerhafte Arbeit von Normungsgremien steht damit im Raum.25 Denn das Problem für die PV-Anlagenbetreiber resultiert ja nicht einfach aus der geplanten Neuregelung, sondern erst daraus, dass vorher eine andere (VDE-)Regelung bestand und die Divergenz jener beiden Regelungen nunmehr eine Solaranlagen-Nachrüstung erforderlich macht.

Die VDE-Normungsgremien als solche sind keine staatliche Einrichtung, sondern vielmehr ein privates Gremium der Normsetzung. Freilich ist die Bezeichnung als „privat“ im Falle von Normungsgremien sehr oft irreführend. Dies gilt nicht nur deshalb, weil de facto die Bürger im Wirtschaftsverkehr meist faktisch keine freie Wahl darüber haben, ob sie sich jenen technischen Normierungen beugen. Mehr noch: Häufig nehmen staatliche Gesetze explizit auf private technische Normierungen Bezug und machen diesen privaten Sachverstand damit explizit oder zumindest weitgehend allgemeinverbindlich. Dann aber liegt eben doch ein staatliches Handeln vor, und zwar in Gestalt der Bezugnahme auf Sachverständigenwissen. Genau so liegen die Dinge im vorliegenden Fall.
Dass die Anlagenbetreiber keine Möglichkeit hatten, die von den VDERichtlinien geforderte 50,2-Hz-Abschalteinrichtung wegzulassen, ergibt sich nämlich aus rechtlichen respektive staatlichen Vorgaben: Nach §§ 7 Abs. 2 EEG, 49 Abs. 1 S. 1 EnWG sind PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, für die technische Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Dabei gibt § 49 Abs. 1 S. 2 EnWG einen Bezug auf – wie vorliegend einschlägig – VDE-Richtlinien vor26, womit der Gesetzgeber sich deren Vorgaben (für den Regelfall) zu eigen macht. Also ist im vorliegend zu begutachtenden Fall ein staatliches Handeln gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Netznutzer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #16 am: 19. Juni 2012, 14:46:46 »
Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #17 am: 19. Juni 2012, 15:03:58 »
Zitat
Original von Netznutzer
Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.

Gruß

NN

Wenn hier tatsächlich Mittel über den Anlagenbetreiber fließen, dann heben sich Ertrag und Aufwand auf. Es entsteht insgesamt dadurch kein Gewinn für den Anlagenbetreiber, wie hier dem oberflächlichen Leser weisgemacht werden soll. Zahlt der Netzbeteiber direkt den ausführenden Fachbetrieb, so gibt es keine Einnahmen und Ausgaben beim Anlagenbetreiber.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Wolfgang_AW

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #18 am: 19. Juni 2012, 15:16:30 »
Zitat
Original von Netznutzer
Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.

Gruß

NN

Wo sehen Sie bei dem einzelnen PV-Anlagenbetreiber Einnahmen in Bezug auf das Nach-/Umrüsten der Wechselrichter?

Die Kosten laufen bei den Netzbetreibern auf und werden über die Netzentgelte bzw EEG-Umlage gedeckt.

Mit freundlcihen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #19 am: 19. Juni 2012, 16:23:44 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Das angeführte Rechtsgutachten sieht m.E. nicht die Netzbetreiber sondern den Bund in der Pflicht, da er die \"Oberaufsicht\" über die Normierungen hat und den Fehler in der Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 zugelassen/nicht verhindert hat.
Immerhin weist das Gutachten darauf hin, dass die Netzbetreiber den diskutierten Passus in der Norm durchgesetzt haben - trotz des wohl vorhandenen Fachwissens und der bekannten Planung, die PV-Leistung in Deutschland in Laufe der Jahre immer weiter zu erhöhen.

Ich sehe hier in erster Linie die Netzbetreiber in der Haftung, und erst in zweiter Linie den Staat als \"Oberaufsicht\" über die von den Netzbetreibern zu dem Fehler gedrängten Normungsgremien.
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Offline PLUS

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #20 am: 19. Juni 2012, 16:26:58 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW

Die Kosten laufen bei den Netzbetreibern auf und werden über die Netzentgelte bzw EEG-Umlage gedeckt.
    Ja, so läuft das in aller Regel in unserer sonnigen Lobbyistenrepublik. Wenn da schon mal was läuft, dann sind es  die Kosten und Schäden dieser Energiepolitik die immer bei den Verbrauchern auflaufen.

    Es gibt leider nur wenige Verbrauchervertreter, die hier die Interessen der Verbraucher erkennbar und nachhaltig vertreten.

    Hier ein Beispiel aus dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 68. Sitzung, 21. März 2012 (zum unmittelbaren Thema siehe letzter Abschnitt):

Zitat
SV Dr. Holger Krawinkel (vzbv): Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Die Sitzungen im Umweltausschuss zu dem Thema haben inzwischen Tradition. Ich habe vor, folgende Punkte noch einmal mündlich vorzutragen. Einmal möchte ich gerne erinnern, die Frau Bundeskanzlerin hat im vergangenen Jahr vor dem Bundestag sozusagen ein Versprechen abgegeben, dass die EEG-Umlage nicht über 3,5 Cent pro kWh steigt. Wir sind dieses Jahr schon leicht darüber und ich denke, dass das, was sie jetzt hier vorgeschlagen haben, seitens der Bundesregierung, zumindest dem Ziel ein Stück weit näher kommt, das wird nicht ganz erreicht werden. Aber dennoch geht es in die richtige Richtung. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder deutlich stärkere Absenkungen der PV-Vergütungen gefordert, als dann tatsächlich hinterher umgesetzt wurden. Wir fürchten, dass es diesmal auch so sein wird. Wir hatten vorgeschlagen: 10 Cent für größere Anlagen, 15 Cent für kleinere Anlagen. Wenn ich das ganze Paket zusammennehme, dann werden wir zumindest Ende des Jahres fast in der Nähe dieser Forderung für Aufdachanlagen sein - für die Großflächenanlagen nicht ganz. Aber ich denke, das würde sich noch in dem Rahmen bewegen, der auch was die Verbaucherbelastung betrifft, einigermaßen verträglich wäre.

Ich habe in den letzten Wochen sehr intensiv, auch mit einigen Anwesenden, Vertretern der Solarwirtschaft, gesprochen. Interessanterweise sind wir in unseren Gesprächen praktisch bei fast allen Punkten einer Meinung gewesen und finden das Paket insgesamt übereinstimmend, durchaus tragbar, sodass es nicht zu dem Ende der Solarenergie führen wird. Nur in einem Punkt, da können wir gleich im weiteren Verlauf noch einmal darauf eingehen, bei den Freiflächen, haben wir keinen Konsens erzielt. Aber ich habe gerade gestern gelesen, dass die Modulpreise im Laufe des Jahres noch einmal etwa um 30 Prozent sinken sollen. Dann dürfte natürlich auch dieses Segment weiterhin auskömmliche Renditen abwerfen.

Zu der Frage der sogenannten Marktintegration haben wir folgende Position: Wir hätten uns natürlich lieber gewünscht, dass es eine einmalige Absenkung gibt, ohne ein weiteres Instrument. Aber ich denke, das hat durchaus auch Perspektiven. Man muss allerdings sehen, dass dadurch, dass für viele Verbrauchsgruppen die Einspeisevergütung jetzt unter den Bezugspreis sinkt, es natürlich sehr attraktiv ist, den Eigenanteil sehr stark zu erhöhen. Wir hatten, ich glaube, das war die Anhörung bei den Kollegen von der FDP-Fraktion, einen Vortrag gehört, der deutlich gemacht hat, dass alleine im mittleren Segment bei den gewerblichen Anlagen im Bereich von mehreren Hundert kW etwa 2 GW, möglicherweise sogar ohne jede Förderung laufen, weil der Eigenbedarf sozusagen die Anlagen wirtschaftlich trägt. Ich denke, das muss beobachtet werden. Ich sehe gewisse Probleme, was die Grid-Parity, die Netzparität, angeht. Das ist heute nicht Gegenstand des Verfahrens, aber ich möchte einmal darauf aufmerksam machen. Sie haben natürlich in einer gewissen Weise da so eine Art parasitäres System, weil Sie die Netzentgelte sozusagen sozialisieren - die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe beispielsweise. Ich bin einmal gespannt, wann es den kommunalen Spitzenverbänden und auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auffällt. Weil da wird es sicher irgendwelche Lösungen geben, die sozusagen das Steueraufkommen einigermaßen stabil halten.

Bei den Netzen ist klar, da werden wir sicher sehen, dass die Netzbetreiber über kurz oder lang ihre Netzentgelte auf leistungsbezogene Tarife umstellen. Was ja auch sinnvoll ist. Das heißt, meine Erwartung ist, dass wir mit dem, was jetzt hier vorgeschlagen ist, in wenigen Jahren sozusagen aus dem EEG rausgehen, was die Solarenergie angeht, aber andere Probleme sozusagen noch lösen müssen. Zu der Frage des berüchtigten § 64 h des Gesetzentwurfs, dieser Verordnungsermächtigung, da ist meines Erachtens sozusagen der Anlass falsch. Mir ging es weniger darum, sozusagen die Mängel hier zu steuern, sondern viel mehr Eingriffsmöglichkeiten zu haben, wenn die Modulpreise oder andere Kosten noch einmal deutlicher als bisher erwartet absinken, was in den letzten Jahren immer der Fall war, geradezu regelmäßig. Wir hatten ohnehin vorgeschlagen, zu überlegen, ob die Festlegung der Vergütung, aber nicht nur für Photovoltaik, sondern für alle erneuerbaren Energien, nicht besser bei einer Behörde, vergleichbar der Bundesnetzagentur, aufgehoben wäre, die dann im klaren Rahmen vorgegeben bekommt - einerseits die Menge, also 30, 40, 50 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien, aber andererseits auch einen Finanzrahmen, in dem sie sich dann bewegt. Und das ist dann eine Sache des Bundestages, das zu beschließen. Dann hat die Behörde wie die Bundesnetzagentur eine Feststellungskompetenz.

Ein letzter Punkt: Die Frage der 50,2 Hz-Problematik. Das sehe ich wie meine Vorrednerin, SV Dr. Maren Hille (BDEW), das sollte verursachergerecht geregelt werden und nicht zu Lasten Dritter. Ich finde, das ist meines Erachtens nicht für die anderen Verbraucher vertretbar, wenn hier die Kosten anteilig auf die Netzentgelte und auf die EEG Umlage verteilt werden, sondern das sollten dann doch bitte auch die Betreiber finanzieren. Ich denke, nach allem was wir wissen, sind die Renditen in der Vergangenheit mehr als auskömmlich gewesen, sodass eine solche Finanzierung durchaus zumutbar ist. Vielen Dank.
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Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #21 am: 19. Juni 2012, 16:34:44 »
Der Herr Krawinkel hat halt keine Ahnung vom 50,2Hz-Problem, sonst würde er nicht unterstellen, die PV-Betreiber wären hier die Verursacher.

Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren, obwohl jedem Fachmann klar war, dass das bei zunehmender PV-Leistung die Versorgungssicherheit gefährden wird.
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Offline Wolfgang_AW

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #22 am: 19. Juni 2012, 19:03:30 »
Was mir bislang fehlt ist ein Hinweis darauf, wie die anfallenden Kosten/der Preis der Umrüstung gefunden und kontrolliert werden. Der Gesetzgeber hat ja nur einen Plafond von 170 Mio eingezogen.

Wenn man sich so durch die Problematik liest, stößt man u.a. auf einen Kostenrahmen von ~ 120,00 bis ~ 300,00 Euro für eine Umrüstung (Firmwareupdate/Kennlinienänderung etc nicht Wechselrichteraustausch).

Die Rede ist weiter von ~ 315.000 betroffenen Anlagen.

170.000.000 ./. 315.000 = ~ 550,00 Euro

Wie soll denn verhindert werden, dass einfach mal so die 550 Euronen abgezogen werden, obwohl diese möglw. gar nicht entstanden sind?


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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(Alfred Polgar)

Offline Cremer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #23 am: 19. Juni 2012, 21:25:39 »
@superhaase,

Sie haben ja überhaupt keine Ahnung und schwatzen nur dumm daher, siehe:

Zitat
Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren

und hier:
Zitat
...nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden...

und hier:
Zitat
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.

Einfach strukturierte Leute wie Sie kann man einfach nicht helfen. :]
Lesen Sie 3 mal langsam und laut den Beitrag \"Das 50,2 Hz Problem, Systemverhalten bei spontanem Leistungsungleichgewicht, von Eckhard Grebe, Berlin 19.1.2011, BMWI Gesprächsplattform \"Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit\" \", vielleicht verstehen Sie es dann. :]

hier der Link
http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/50-2-hz.aspx
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #24 am: 19. Juni 2012, 21:45:59 »
Zitat
Original von Cremer
@superhaase,

Sie haben ja überhaupt keine Ahnung und schwatzen nur dumm daher, siehe:

Zitat
Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren

und hier:
Zitat
...nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden...

und hier:
Zitat
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.

Einfach strukturierte Leute wie Sie kann man einfach nicht helfen. :]
Lesen Sie 3 mal langsam und laut den Beitrag \"Das 50,2 Hz Problem, Systemverhalten bei spontanem Leistungsungleichgewicht, von Eckhard Grebe, Berlin 19.1.2011, BMWI Gesprächsplattform \"Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit\" \", vielleicht verstehen Sie es dann. :]

hier der Link
http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/50-2-hz.aspx
@Cremer:

Halten Sie mal bitte den Ball flach!
Wenn hier jemand dumm und dreist daherschwatzt, dann sind das wohl Sie.  :P

Ich kenne das von Ihnen verlinkte Papier bereits seit längerem und auch die technischen Zusammenhänge des 50,2Hz-Problems sind mir bekannt.

Sie haben offenbar selbst das von Ihnen verlinkte Papier nicht gelesen, sonst hätten Sie erkannt, dass dessen Inhalt meinen (von Ihnen als dumm bezeichneten) Aussagen nicht entgegensteht.

Sagen Sie doch erst einmal mit klar verständlichen Worten, was genau an meinen Aussagen falsch sein soll.
Erst wenn Sie diese geistige Leistung hier vollbracht haben, kann man mit Ihnen hier wieder sachlich diskutieren.

Ihre bisherigen Beiträge sind nur dummdreiste Beleidigungen.

ciao,
sh
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Offline Netznutzer

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #25 am: 19. Juni 2012, 22:13:56 »
@ Wolfgang_AW

Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #26 am: 19. Juni 2012, 23:11:06 »
@Cremer/superhaase

Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.

@superhaase

Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!

Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.

Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage  auf deren  restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!

Diese notwendigen Kosten entstehen, um die Anlagen in das bestehende System sicher zu integrieren bzw. das bestehende System nicht zu gefährden.

Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst  nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen  Nutzen stiften.

Man kann den merit-order- Effekt ins Feld führen wie man will, wenn dadurch bewirkte geringere Börsenpreise sich wiederum nur durch steigende EEG- Umlage beim Verbraucher auswirken. Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl  zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.

Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst  keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.

Offline superhaase

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Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
« Antwort #27 am: 20. Juni 2012, 09:00:58 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Cremer/superhaase

Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.
Dann sollten Sie den Herrn Cremer mal ernsthaft verwarnen, es ist nicht das erste Mal, dass er andere ohne Veranlassung als \"einfach strukturiert\" herabwürdigt.
Ich hab seine Herabwürdigungen nur zurückgewiesen.

Zitat
@superhaase

Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!

Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.

Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage  auf deren  restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!
Da haben nun Sie nicht richtig gelesen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass diese unzweifelhaft notwendigen Nachrüstkosten den PV-Anlagenbetreibern wirtschatlich nicht zumutbar wären.

Ich habe gesagt, dass der Herr Krawinkel unzutreffend behauptet, die PV-Anlangenbetreiber wären die Verursacher dieser Kosten.
Die Verursacher sind wohl zweifelsfrei die Netzbetreiber.
Und es soll das Verursacherprinzip gelten, also sollen die Netzbeteiber für diese Kosten aufkommen.

Oder wollen Sie nun behaupten, diese Nachrüstkosten wären den Netzbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar? ;)

Zitat
Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst  nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen  Nutzen stiften.
Eben genau deswegen habe ich kritisiert, dass diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen.

Zitat
Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl  zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.

Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst  keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.
Das ist wiederum ein anderes Thema, das wir auch schon in anderen Threads ergiebig diskutiert haben. Wir sollten diese Diskussion hier zu diesem Thema \"50,2Hz-Nachrüstkosten\" nicht noch einmal durchkauen, da gibts in vielen anderen Threads schon mehrfach die allseits bekannten Argumente für oder wider die PV-Förderung nachzulesen.

Zitat
Original von Netznutzer:
Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.
Diese Darstellung ist wohl nicht richtig.
Der Anlagenbetreiber bekommt keine ganzen ein oder zwei Wechselrichter bezahlt. Wie Wolfgang_AW oben dargelegt hat geht man aus von:

Zitat
Wenn man sich so durch die Problematik liest, stößt man u.a. auf einen Kostenrahmen von ~ 120,00 bis ~ 300,00 Euro für eine Umrüstung (Firmwareupdate/Kennlinienänderung etc nicht Wechselrichteraustausch).
Insofern hat der PV-Anlagenbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch die Nachrüstung, auch keinen indirekten über eine \"Verjüngung\" von Anlagenteilen, wie Sie offenbar glauben.

ciao,
sh
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #28 am: 20. Juni 2012, 09:57:04 »
@superhaase

Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.

Die  Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.

Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.

Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.

Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.

Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.

Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und  nicht weiterwälzen dürfen.

Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.

Wenn die Kostentragung den einzelnen Anlagenbetreibern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen, dass der Betrieb ihrer Anlagen die Versorgungssicherheit nicht gefährdet, wofür diese Nachrüstungen nun einmal erforderlich sind.

Es sind die Anlagen, deren Betrieb ohne notwendige Nachrüstung die Netzstabilität gefährden.

Offline superhaase

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« Antwort #29 am: 20. Juni 2012, 11:28:49 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@superhaase

Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.
Das möchte ich postwendend zurückgeben. ;)
Sie lassen nämlich das Verursacherprinzip völlig außer Acht.
Es waren nun mal die Netzbetreiber, die diese Sache \"verbockt\" haben.

Zitat
Die  Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.

Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.
Der Unterschied besteht darin, dass die Anlagenbetrieber keine Möglichkeit hatten, das Problem zu vermeiden, da sie gezwungen wurden, Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren.
Die Netzbetreiber hingegen haben mit ihrem Einfluss auf die Normungsgremien die Suppe eingebrockt.

Zitat
Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.
Das spielt bei dieser Frage gar keine Rolle.
Die Anlagenbetreiber sind für die Misere nicht verantwortlich zu machen, daher stellt sich die Frage nach einer gleich starken Betroffenheit bzw. Lastenverteilung bei diesen gar nicht.

Zitat
Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.
Wen juckts? ;)
Wie diese dann untereinander die Verantwortlichkeit und somit die Kosten aufteilen, darf deren eigenes Problem sein, über das wir uns nicht die Köpfe zerbrechen müssen.

Zitat
Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.
Es ist nicht zu erkennen, warum diese Kosten notwendig gewesen sein sollen. Sie wurden eindeutig durch nicht fachgerechte Normen hervorgerufen, für die vor allem die Netzbetreiber und die von ihnen dominierten Normungsgremien verantwortlich sind.

Zitat
Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und  nicht weiterwälzen dürfen.
Diesen Eingriff in deren Eigentumsrechte haben die Netzbeteiber nach dem Verursacherprinzip hinzunehmen.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir das Verursacherprinzip außer Acht lassen und aufgrund eines Fehlers eines Handelnden verursachte Kosten einem beliebigen Dritten (PV-Anlagenbetrieber, Stromverbraucher, Steuerzahler) auferlegen.
Das ist m.E. durch nichts zu rechtfertigen.

Zitat
Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.
Es mutet vielmehr merkwürdig an, dass Sie fordern, die PV-Anlagenbetreiber sollen diese Kosten tragen, ohne diese auf die Verursacher abwälzen zu können.
Das erstaunt mich wirklich sehr.

Ihren letzten Satz abgewandelt möchte ich schließen:
Wenn die Kostentragung den Verursachern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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