Ich will gewiss niemand seine Meinung nehmen und es soll jeder, das glauben, was er glaubt.
Gerade weil ich nie bei der EGNW Mitglied war, noch Strom bezogen habe, kann ich in dieser Sache als Außenstehender meine Sicht der Dinge einbringen.
Es ist wohl so, dass sich khh an die Schiedsstelle Energie gewandt hat oder noch wenden wird.
Die Schiedsstelle erwartet zunächst, dass man sein Problem mit dem zuständigen Energieversorger, also hier mit der EnS oder der EGNW versucht hat zu klären. Wird man da abschlägig beschieden, befassen sie sich überhaupt erst mit einer Beschwerde. Diese wiederum muss eindeutig im Anliegen sein und es sind die notwendigen Beweise vorzulegen. Das habe ich alles schon durch und warte nunmehr schon seit über 3 Monaten auf das Ergebnis der Schlichtung.
Man darf aber hier nicht zuviel erwarten. Sie werden also keine Rechtsauskunft erteilen, befassen sich aufgrund der vorgelegten Unterlagen mit der Sache und verkünden einen Schiedsspruch. Nun liegt es an den Beteiligten, diesen anzunehmen oder auch nicht. Das kann man alles auf deren Homepage nachlesen. Im Falle eines Falles wird die Angelegenheit dann doch vor einem Ordentlichen Gericht landen.
Ich möchte hier keine Prognosen abgeben, wie der Schiedsspruch aussehen könnte.
Offensichtlich liegen die Beziehungen EGNW – EnS ein wenig anders als bei ProEnergie – EnS, aber es gibt doch gewisse Parallelen. Zunächst waren ProEnergie als auch EGNW nur Stromvermittler. Während es aber bei PE einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“ gab, war das bei EGNW offensichtlich nicht der Fall. Außerdem hatte man PE eine Vollmacht erteilt, einen „günstigen“ Stromlieferanten zu beauftragen..
Ich kenne weder die AGB, noch die Verträge bei EGNW. Es muss aber doch zwischen EGNW und der EnS einen internen Vertrag gegeben haben, schon wegen der Provision. Nach Auffassung der EGNW scheint das denen gereicht zu haben. EGNW war mit der Stromlieferung beauftragt und hat diese durch EnS vornehmen lassen. Warum aber sowohl die EGNW als auch die EnS ihre Kunden darüber im Unklaren gelassen hat, ist mir allerdings schleierhaft. Es hätte doch eine einfache Nachricht oder Lieferbestätigung gereicht! Wäre man damit nicht einverstanden, hätte man dagegen vorgehen können.
Andererseits: es ist mir auch unerklärlich, wie man über Monate hin oder gar länger als 1 Jahr nicht mitbekommt, dass der Strom nicht vom Lieferanten EGNW kommt, sondern von EnS, dem Lieferanten im Auftrag von EGNW (so deren Meinung). Auf jeder Lastschrift steht doch derjenige, der einzieht und erst recht auf der Jahresabrechnung. Und dass man Kunde sowohl bei EGNW als auch bei der EGNW ist, ist auch nicht unnormal. Bei EGNW bin ich Besteller und bei EnS Kunde, der beliefert wird. Außerdem bis ich ja noch Kunde beim örtlichen Netzbetreiber.
Offensichtlich hat man es deswegen auch nicht für nötig erachtet, seine Kunden zu informieren, dass ab 01.01.12 nun die EGNW selbst die Stromlieferung übernommen hat.
Ich bitte insbesondere khh das hier Geäußerte wirklich so aufzufassen wie es gemeint ist: meine persönliche Sicht.
Natürlich ist es unentschuldbar, wenn die amateurhafte oder gar dilettantische Herangehensweise der Verantwortlichen bei EGNW zu solch chaotischen Verhältnissen führt, aber ob da jemand rechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist? Oder anders ausgedrückt: findet sich ein Gericht, das tatsächlich die "Vertragsbeziehungen" als unwirksam beurteilt? Und wenn ja, wie würde es hinsichtlich der Kosten entscheiden?
Es waren übrigens auch bei der EnS keine Profis am Werk (um es vorsichtig auszudrücken). So hat z.B. der ehemalige Finansvorstand Sihler „vergessen“, die EEG-Umlage einzupreisen (was er allerdings bestreitet). Das hat die EnS Millionen Euro Verlust gebracht, die letztlich Ursache der Insolvent waren. Ich wüsste nicht, dass Herr Sihler dafür jemals zur Verantwortung gezogen wird. Ohnehin ist die materielle Haftung bei Genossenschaften sehr beschränkt.