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Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 108593 mal)

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Offline khh

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Re: Endgültige Insolvenz EnerGen Süd
« Antwort #165 am: 09. November 2012, 01:41:09 »
@ uwes,
    was wollen Sie uns mit Ihrem vorstehenden Beitrag sagen ?
   :-\


@ EGNW-Mitglieder,
    zur Erinnerung hab ich mal zusammengetragen, was Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW selbst noch Ende 2011 verbreitet haben:

1. Vorstands-Schreiben vom 08.11.2011 an die Stromkunden (Preiserhöhungsmitteilung)
Zitat
Auszug: "... Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. ... Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. ..."
Anmerkung: EGNW teilt eine Strompreiserhöhung mit, obwohl zu dem Zeitpunkt die EnS der Vertragspartner der Kunden gewesen sein soll ?

2. Vorstands-Email am 13.12.2012 an die "Strombezieher der EGNW" (!)
Zitat
Auszug: "... Die Energiegenossenschaft Nordwest eG hat sich zum 31.12.2011 von dem bisherigen Stromlieferanten EnerGen Süd getrennt, um ihre Kunden ab jetzt selber zu beliefern. Ab dem 01.01.2011 (?) erhalten Sie also ihren Strom DIREKT von uns. ..."
Anmerkung: Also doch Kunden der EGNW und Strom bis 31.12.2011 INDIREKT von der EGNW  -  EnS folglich "nur" Dienstleister !

3. "Mitgliederbrief des Ausichtsrates der EGNW" am 18.12.2011 per Email
Zitat
Auszug: "... im Sinne der von der Generalversammlung am 28.08.2011 beschlossenen Selbständigkeit der Genossenschaft - neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig zu organisieren - hat der Aufsichtsrat der EGNW in einer Sitzung am 21.10.2011 weit reichende Beschlüsse gefasst. ..."
Anmerkung: Also waren die EGNW-Mitglieder "(Kauf)vertrags-Kunde" der EGNW und die EnS hat 'nur' den Einkauf organisiert !

4. Beitrag des ehem. VS-Vors. der EGNW H. Redeker am 21.12.2011 im EGNW-Unterforum "Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012"
Zitat
Auszug: "... Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt. ... Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.9.2011 gekündigt. ..."
Anmerkung: Sowohl die EnS als auch die EGNW kündigen dem Partner (und nicht den Kunden!) das "Lieferverhältnis", was ebenfalls für eine im "Handschlagvertrag" (daran hat H. Redeker direkt mitgewirkt!) vereinbarte Dienstleister-Funktion der EnS spricht !  -  Die heute behauptete Version
"EnS Vertragspartner der EGNW-Mitglieder" scheint den Beteiligten erst im Zusammenhang mit der EnS-Insolvenz und den sich abzeichnenden Folgen eingefallen zu sein.  ???
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 02:13:43 von khh »
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Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #166 am: 09. November 2012, 08:22:31 »
Sehr geehrter khh,
zum x-ten Mal stellen Sie Ihre Version der Vertragsbeziehungen zu EnS bzw. EGNW hier ins Forum.
Die EGNW-Mitglieder kennen diese und für Außenstehende ist es nur insoweit interessant, weil man gewisse Parallelen zum eigenen „Fall“ ziehen kann.

Ich komme nunmehr zu der Auffassung, dass Sie den günstigen Strom von EnS gern bezogen haben, aber nun, da diese insolvent sind, sehen Sie Ihre Guthaben den „Bach hinunter gehen“. Menschlich verständlich und das erst recht, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Sie suchen nun nach Möglichkeiten, die Rechtsbeziehungen in Zweifel zu ziehen. Diese mögen zugegebenermaßen diffus und auch rechtlich nicht einwandfrei sein, aber davon müssen Sie doch nicht die hier mitlesenden EGNW-Mitglieder überzeugen – sie sind es ohnehon oder auch nicht -, sondern die Schlichtungsstelle Energie oder eben ein Gericht.

In diesem Zusammenhang muss ich nochmals auf die Zusammenarbeit ProEnergie – Energen Süd verweisen: Mit der ProEnergie hatte ich einen Vertrag, den sogen. „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und PE hatte als Dienstleister die EnergenSüd mit der Stromlieferung beauftragt. EnS hatte den Einkauf, die Lieferung und die Abrechnung in eigenem Namen durchgeführt und das alles dem Kunden gegenüber mit Liefervertrag bestätigt. Das lief alles völlig problemlos, bis PE den Vertrag mit EnS zum 31.12.11 kündigte und die FirstCon nun ins Geschäft kam.

Rechtliche Angriffspunkte im Vergleich wären demnach aus Kundensicht nur die nicht vorhandenen Aspekte: zum einen der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und zum anderen die Vollmacht zur Besorgung eines günstigen Stromlieferanten.
Dem steht allerdings gegenüber, dass Strom geliefert wurde und dies auch mehr oder weniger stillschweigend hingenommen wurde. Um die rechtliche Seite hat sich niemand gekümmert bis, ja bis es „krachte“.

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #167 am: 09. November 2012, 10:22:47 »
Nachdem der Insolvenzverwalter bisher die Strom-und Gasabrechnungen getrennt vorgenommen hat (z.B. Verbindlichkeiten beim Strom werden eingefordert, Guthaben beim Gas sollen (ohne Aussicht auf Erfolg) als Forderung angemeldet werden), liegt mir nun eine Abrechnung des IV vor, in der die Verbindlichkeiten beim Strom mit dem Guthaben beim Gas aufgerechnet werden. Nur die Differenz soll bezahlt werden. Was ist denn  nun korrekt ? Wie sehen die Abrechnungen bei Anderen aus ?
Diese Aufrechnung habe ich am selben Tag erhalten, an dem auch die Endabrechnungen kamen. Und selbstverständlich ist die Aufrechnung das einzig Richtige, sofern es sich um den selben Vertragspartner handelt.

Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #168 am: 09. November 2012, 11:23:46 »
@uwes
jetzt habe sie sich ja doppelt ins Knie geschossen!
1. Was haben die Kunden der EGNW mit Ersatzversorgung zu tun??????
2. In den von ihnen beschriebenen Fall musste der Mieter eben nicht zahlen!!
Dieser Fall betraf das Dreiecksverhältnis Vermieter, Mieter und Versorgungsunternehmen, also schon mal gänzlich anders
als unsere Fälle. Aber bitte schön, klären wir auf. Der Vermieter sagte zum Mieter er möge sich doch selbst um seine Energie kümmern, der Mieter hatte auch einen eigenen Zähler. Das tat der Mieter aber nicht und als er nach gewisser Zeit auszog, hatte er jede Menge Energie verbraucht aber nichts bezahlt. Wen denn jetzt verklagen, fragte sich das Versorgungsunternehmen, den Mieter oder den Vermieter, mit dem schon ein Vertrag bestand. Ende der Geschichte:
es konnte eben nicht der Mieter rangezogen werden, so nach dem Motto, ich haben ihnen Strom in die Wohnung geliefert und den haben sie verbraucht.

Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der Energen Süd
« Antwort #169 am: 09. November 2012, 11:43:00 »
Das Vertrags-Tohuwabohu ist schon, wie man nachlesen kann, im letzten Jahr in extenso diskutiert worden. Das Gewusel in dem hier geschehenen Umfang erneut auf den Tisch zu bringen, bedeutet doch so viel, wie abgestandenen kalten Kaffee aufzubrühen. Zum wievielten Mal denn noch?
Und die neuerlichen oben stehenden Einlassungen von @ uwes sind schon gar nicht nachvollziehbar. Alles überflüssig wie ein Kropf!

Dem steht allerdings gegenüber, dass Strom geliefert wurde und dies auch mehr oder weniger stillschweigend hingenommen wurde. Um die rechtliche Seite hat sich niemand gekümmert bis, ja bis es „krachte“.

So ist es! Ein zutreffendes Fazit und Schlusswort unter dieses unleidliche Thema. ::)

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #170 am: 09. November 2012, 11:55:55 »
In diesem Zusammenhang muss ich nochmals auf die Zusammenarbeit ProEnergie – Energen Süd verweisen: Mit der ProEnergie hatte ich einen Vertrag, den sogen. „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und PE hatte als Dienstleister die EnergenSüd mit der Stromlieferung beauftragt. EnS hatte den Einkauf, die Lieferung und die Abrechnung in eigenem Namen durchgeführt und das alles dem Kunden gegenüber mit Liefervertrag bestätigt. Das lief alles völlig problemlos, bis PE den Vertrag mit EnS zum 31.12.11 kündigte und die FirstCon nun ins Geschäft kam.

Rechtliche Angriffspunkte im Vergleich (ProEnergie und EGNW) wären demnach aus Kundensicht nur die (bei der EGNW) nicht vorhandenen Aspekte: zum einen der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und zum anderen die Vollmacht zur Besorgung eines günstigen Stromlieferanten.
[Hervorhebung und Ergänzungen in (  ) durch khh]

@ Stromfraß, richtig, ob Ihr „Fall“ FirstCon allerdings einfacher gelagert ist, wie Sie schon mal schrieben, kann ich nicht beurteilen. Musste/konnte FirstCon wissen, was m.E. Voraussetzung ist für ein bestreiten des Zahlungsanspruch durch die Kunden, dass Geschäftsbesorgungsverträge Ende 2011 von den Kunden bereits gekündigt waren? Besteht für die Kunden womöglich ‚nur’ ein Schadensersatzanspruch gegenüber ProEnergie?

"Im Vergleich" dazu hatte sich die EGNW inhaltlich des Lieferauftrags (z.B. Ziff. 8.) und der AGB (z.B. Ziff. 2.3. und 10.1. ff) ‚nur’ vorbehalten, zur Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen (siehe dazu § 278 BGB) „Beauftragte“ bzw. „Erfüllungsgehilfen“ einzubeziehen. In Kenntnis der von EGNW verwendeten Lieferaufträge und AGBs musste die EnS wissen, dass EGNW nicht autorisiert war, Lieferverträge für Rechnung anderer Versorger quasi zu vermitteln. Die sich für die EGNW aus einer „Rückübertragung“ der Verträge ergebenden Probleme will ich hier mal ganz draußen vor lassen.

Manchmal hab ich den Eindruck, dass die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von der EGNW als eine Art Generalvollmacht angesehen wurde, im Namen der einzelnen Mitglieder bzgl. deren Verträge wirksam handeln zu können.  ::)

Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails. Und was ich suche oder wen ich überzeugen muss, das überlassen Sie doch bitte mir.

@ Didakt, wenn Sie noch einmal einen kurzen Blick auf die von mir erinnerten "Mitteilungen" der EGNW werfen, dann hatten die EGNW-Mitglieder bis zum "Krach" wenig Veranlassung, sich um die rechtliche Seite zu kümmern. Schließlich sind nicht alle mit der Fähigkeit gesegnet, weit voraus blicken zu können.  ;)

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Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #171 am: 09. November 2012, 12:11:09 »
Der Vermieter sagte zum Mieter er möge sich doch selbst um seine Energie kümmern, der Mieter hatte auch einen eigenen Zähler. Das tat der Mieter aber nicht und als er nach gewisser Zeit auszog, hatte er jede Menge Energie verbraucht aber nichts bezahlt. Wen denn jetzt verklagen, fragte sich das Versorgungsunternehmen, den Mieter oder den Vermieter, mit dem schon ein Vertrag bestand. Ende der Geschichte:
es konnte eben nicht der Mieter rangezogen werden, so nach dem Motto, ich haben ihnen Strom in die Wohnung geliefert und den haben sie verbraucht.
Als Vermieter hätte er den Mieter beim Netzbetreiber anmelden müssen. Hat er nicht getan, also selber Schuld!

Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails.
Über alle wichtigen Dinge wurde informiert. Wer die E-Mails ungelesen zur Seite legt, der braucht sich beim besten Willen nicht beschweren.
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 12:17:30 von masterflok »

Offline Netznutzer

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #172 am: 09. November 2012, 12:58:36 »
Zitat
Als Vermieter hätte er den Mieter beim Netzbetreiber anmelden müssen.

Das ist nicht ganz richtig, als Vermieter muss ich meinen Liefervertrag beenden, denn er kann überall sein. Dann ensteht ein Ersatzversorgungskonstrukt, dem ich als Vermieter zustimmen kann oder nicht. Wenn ein Mieter drin ist, natürlich nicht mit dem entspr. Hinweis an den Ersatzversorger. Der bekommt entweder seinen Vertrag oder kündigt beim Netzbetreiber. Liegt diesem dann keine Anmeldung eines Lieferanten vor, wird getrennt (neuerdings vom Messstellenbetreiber, ist ja alles liberalisiert), da kein Netzentgeltzahler vorhanden ist.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #173 am: 09. November 2012, 13:01:18 »
Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails.
Über alle wichtigen Dinge wurde informiert. Wer die E-Mails ungelesen zur Seite legt,
der braucht sich beim besten Willen nicht beschweren.

Längst nicht alle EGNW-Mitglieder dürften über einen Email-Anschluss verfügen!
Wurden die Mitglieder mit den zitierten Informationen womöglich vorsätzlich getäuscht?
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Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #174 am: 09. November 2012, 13:04:06 »
@ khh,

ich kommuniziere mit Ihnen bei adäquatem Stil und Niveau gewiss weiter.

Sie schrieben:
Zitat
...wenn Sie noch einmal einen kurzen Blick auf die von mir erinnerten "Mitteilungen" der EGNW werfen, dann hatten die EGNW-Mitglieder bis zum "Krach" wenig Veranlassung, sich um die rechtliche Seite zu kümmern. Schließlich sind nicht alle mit der Fähigkeit gesegnet, weit voraus blicken zu können. 


Ihre Beiträge verfolge ich stets sehr aufmerksam. Die genannten Mitteilungen kenne ich sehr gut, sie befinden sich in meiner Akte. Wenn Sie meine Beiträge aus der Zeit vor einem Jahr dazu nachlesen, wird Ihnen sicher nicht entgangen sein, wie kritisch ich bereits damals diese fragwürdig, um nicht zu sagen dümmlich formulierten Briefe begleitete. Da waren Leute am Werk, die von Nichts eine Ahnung hatten. Alles was die schriftlich niedergelegt haben, war der reinste Müll. Deshalb war mir klar, dass ich diesen „Müllmännern“ aus jener Zeit nicht eine Sekunde lang mein Vertrauen schenken konnte. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht noch weiter wiederholen. Es ist schon genug gesagt. Es dürfte die übrigen Leser sonst nur langweilen.
Eine Antwort hätte ich allerdings noch gerne von Ihnen: Wann haben Sie denn der Anstalt Ihre Gefolgschaft (Mitgliedschaft und Energielieferung) aufgekündigt?

Offline khh

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #175 am: 09. November 2012, 13:36:35 »
@ khh,
Eine Antwort hätte ich allerdings noch gerne von Ihnen: Wann haben Sie denn der Anstalt Ihre Gefolgschaft (Mitgliedschaft und Energielieferung) aufgekündigt?

Die Wechsel zu fähigen und seriösen Versorgern haben Mitte d. J. wie geplant geklappt. Das Geschäftsguthaben von vielleicht gerade (noch) 50 Euro hab ich längst abgeschrieben und bis eine Kündigung der Mitgliedschaft in 2012 sich auswirkt, dürfte alles zu spät sein.
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Offline Didakt

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Re: Erwartete Insolvenz der EGNW
« Antwort #176 am: 09. November 2012, 15:50:34 »
@ khh

Der Meinungsaustausch der letzten Tage in diesem Thread wäre an sich besser im Unterforum „EGNW“ platziert. Aber sei‘s drum. Ich hänge dennoch einen Beitrag an.

Ihre Aussage:
Zitat
Die Wechsel zu fähigen und seriösen Versorgern haben Mitte d. J. wie geplant geklappt…

Also auch zu spät und überdies sicher total frustbeladen durch die sträflichen Vorkommnisse mit der FirstCon.

Mir stellt sich die Frage, wie viel Mitglieder der Anstalt überhaupt noch die Treue halten und bis zu welchem Zeitpunkt. Meine Mitgliedschaft endet am 31.12.2012. Schon ich rechne nicht mehr mit einer vollen Erstattung meines Geschäftsanteils in 2013. Mir ist das im Prinzip wurscht, weil mein neuer Versorger in der jetzt fälligen ersten Jahresverbrauchsabrechnung einen zugesagten Neukundenbonus von zusammen 130 € für Gas und Strom trotz sehr guter vereinbarter Preiskonditionen verrechnet.
 
Es ist davon auszugehen, dass bereits zum 31.12.2012 eine stattliche Anzahl von Aussteigern die Anstalt verlassen und den mal dahingestellten Kassenbestand schmälern wird. Wenn die sicherlich größere Zahl an Kündigern am Ende 2013 folgt, dann bedeutet dies sicherlich den Garaus der Genossenschaft, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Anstalt meines Wissens zur Zeit doch keine Einnahmen aus dem Energiegeschäft generiert. Und schließlich meine Prognose:
Die Genossenschaft geht vorher gezielt den Weg in die Pleite! Mir soll’s recht sein. Ich habe mir schon verziehen, den in diesen Schlamassel involvierten Schrotthändlern auf den Leim gegangen zu sein. Allerdings in einem vergleichsweise vertretbaren Ausmaß.
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 15:57:17 von Didakt »

Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #177 am: 09. November 2012, 21:33:41 »
Es macht wohl tatsächlich wenig Sinn, bereits x-mal genannte Argumente immer wieder auszutauschen.
Vielleicht ist es so, wie khh schreibt:
Zitat
Manchmal hab ich den Eindruck, dass die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von der EGNW als eine Art Generalvollmacht angesehen wurde, im Namen der einzelnen Mitglieder bzgl. deren Verträge wirksam handeln zu können.  ::)
Ich gehe sogar noch weiter: sie handelten in der Meinung, ihren Genossenschafts-Mitgliedern etwas Gutes zu tun. Unterstellen wir mal diese Absicht, dann war nur die Umsetzung dessen handwerklich ungenügend und vom Rechtlichen her wohl ohnehin.
Wenn so etwas Politikern passiert, dann bekommt so ein Gesetz u.U. schon nicht die Unterschrift des Bundespräsidenten oder wird evtl. vom Verfassungsgericht kassiert. Hatten wir alles schon.
Die entscheidende Frage ist doch aber die, sieht das, was khh hier schreibt auch die Schiedsstelle Energie so bzw. ein Ordentliches Gericht. Und selbst das muss noch nicht die absolute Wahrheit sein.
Ein weiteres Zitat:
Zitat
Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails. Und was ich suche oder wen ich überzeugen muss, das überlassen Sie doch bitte mir.
Dazu nur so viel: wer die genannten Mails nicht kennt, da er kein Internet hat, wird auch kaum Ihre Beiträge in diesem Forum lesen können.

Vielleicht doch noch ein paar Sätze zu Pro Energie:
Im Gegensatz zu EGNW, die wohl gute Absichten hatten und davon gehe ich aus, waren und sind bei ProEnergie Leute anderen Kalibers am Werk. Der jetzige Geschäftsführer hat schon bei Teldafax genügend Schaden angerichtet, auch wenn er da nicht allein am Werke war. Immerhin hatte er da aber genügend gelernt, um bei ProEnergie nicht die gleichen Fehler zu machen. Zunächst wurden den Kunden 100 Euro "Sicherheitsleistung" abverlangt, die eigentlich EnS bekommen sollte, dort aber nie ankamen. Die fehlen natürlich dort in der "Kriegskasse". Es wurden immerhin Zahlen kolportiert, dass es sich um ca. 5000 Kunden handeln könnte, macht eine halbe Mille. Eine Rückzahlung erfolgte ebenfalls nicht.
Nach der Kündigung der Verträge bei EnS wurden die Kunden zu FirstCon "übergeleitet".
Es spielte dabei KEINE Rolle, ob die Kunden das wollten oder nicht. Das Ganze war Anfang des Jahres mal Thema eines Fernsehbeitrags.
Auch bei mir war es so. Im November eingelegte Sonderkündigung wurde ignoriert. Mehrere Versuche bei FirstCon blieben ebenso erfolglos, selbst Kopien der Sonderkündigung wurden ignoriert. Erst als ich drohte, die Sache der Schiedsstelle Energie zu übergeben, wurde eingelenkt. Es "fand" sich sogar meine Sonderkündigung, alledings erst in 01/12, so dass der "Vertrag" erst Ende Februar aufgelöst wurde. Die Zahlungen sind momentan noch ungeklärt.

Ich schreibe das deshalb so ausführlich, um zu zeigen, dass man
1. für sein Recht kämpfen muss, auch wenn man es vielleicht nicht bekommt, aber
2. genau abwägen muss, ob es sich wirklich lohnt.
Das heißt, lohnt sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen und sind auch die Erfolgsaussichten wirklich realistisch.
Das wiederum muss jeder für sich selbst entscheiden und auch das wurde hier schon mehrfach geschrieben.

Offline khh

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Re: Endgültige Insolvenz Energen
« Antwort #178 am: 09. November 2012, 23:16:12 »
Zitat
Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails. ...
Dazu nur so viel: wer die genannten Mails nicht kennt, da er kein Internet hat, wird auch kaum Ihre Beiträge in diesem Forum lesen können.
Möglich, vielleicht verfügen einige aber doch über einen Internet-Anschluss und haben lediglich bei der EGNW keine Mail-Adresse hinterlegt?
Oder Andere erkennen womöglich für sich Ansatzpunkte und werden bestärkt, auch etwas zu unternehmen?

Zitat
Vielleicht doch noch ein paar Sätze zu Pro Energie: ......
Ich schreibe das deshalb so ausführlich, um zu zeigen, dass man
1. für sein Recht kämpfen muss, auch wenn man es vielleicht nicht bekommt, aber
2. genau abwägen muss, ob es sich wirklich lohnt.
Das heißt, lohnt sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen und sind auch die Erfolgsaussichten wirklich realistisch.
Das wiederum muss jeder für sich selbst entscheiden und auch das wurde hier schon mehrfach geschrieben.
So ist es und richtig, solche Binsenweisheiten wurden hier schon mehrfach zum Besten gegeben  ;)  -  auch von mir.  :-[ 

Ebenso ist den Beiträgen dieses Forums zu entnehmen, dass i.Sa. EGNW/EnS ebenfalls gekämpft wird und einige bereits aktiv sind.
Übrigens, ich wähle bei solchen "Streitigkeiten" möglichst einen Weg (wie hier z.B. auch @Energietourist oder @EGNW Geschädigter),
wo wg. (vermeintlicher) Ansprüche der Versorger auf dem Rechtsweg aktiv werden muss (Stichworte: Verjährung, Beweislast etc.) !

Nachtrag  -  Beispiele zum letzten Satz:  Zahlungen an den Versorger kürzen anstatt (halbherzig) unter Vorbehalt zahlen
oder speziell hier:  Überzahlungen bei der EnS mit Forderungen der EGNW verrechnen !
« Letzte Änderung: 10. November 2012, 02:37:30 von khh »
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Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #179 am: 10. November 2012, 08:04:19 »
Wenn die "Binsenweisheiten" dazu führen, dass entsprechend gehandelt wird, ist doch schon viel gewonnen!
khh schreibt:
Zitat
Übrigens, ich wähle bei solchen "Streitigkeiten" möglichst einen Weg (wie hier z.B. auch @Energietourist oder @EGNW Geschädigter), wo wg. (vermeintlicher) Ansprüche der Versorger auf dem Rechtsweg aktiv werden muss (Stichworte: Verjährung, Beweislast etc.) !
Wenn sich die hier Genannten (und andere) zusammen tun, um ein gemeinsames Ziel zu errechen, ist das eine Konsequenz.
Wenn dann noch ein Weg gewählt wird, der die Sache befördert, weil gehandelt wird und nicht nur geschrieben, dann ist auch Effektivität zu erwarten.
Auch wenn es höchst unsicher ist, wie die Sache letztlich ausgeht, es kann nur mit aktivem Tun etwas gewonnen werden!

 

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