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Autor Thema: Völlig überhöhte Abschlagsforderungen  (Gelesen 32559 mal)

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Offline Didakt

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Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #15 am: 18. März 2012, 17:08:51 »
Regina***

Ein persönlicher Tipp für die Auswahl eines Versorgers ist schwerlich abzugeben. Die Tarifangebote unterscheiden sich in der Regel nach Lage des Wohnortes. Die Vorstellungen über Vertragslaufzeiten, Kündigungszeiten und Preisgarantien sind individuell höchst unterschiedlich. Persönlich tendiere ich zu einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten verbunden mit einer Preisgarantie von 6 bis 12 Monaten. Die Vergleichsportale bieten genügend Auswahlmöglichkeiten. Über die Reputation der Anbieter kann man sich hier im Forum bzw. durch googeln schlau machen.

MfG

Offline Regina***

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Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #16 am: 27. März 2012, 10:56:06 »
Hallo,

nochmal ein dickes Dankeschön an die Leute, die mir geantwortet haben.
Auf mein Schreiben hin hat Mainova jetzt die Abschlagszahlung herabgesetzt.

Bin aber trotzdem auf der Suche nach einem anderen Strom- und Gasanbieter.

Viele Grüße
Regina

Offline Didakt

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Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #17 am: 27. März 2012, 11:19:41 »
Regina***

Na also, geht doch! ;) Man muss die Dinge grundsätzlich selbst steuern.

MfG

Offline Heinz1977

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Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #18 am: 18. Mai 2012, 14:01:38 »
@Didakt: Ihre Berechnung ist zwar richtig, aber nicht in allen Fällen anwendbar. Um wirklich alles zu berücksichtigen müssen Sie noch die Anzahl der Verbrauchstage berücksichtigen. Es gibt Versorger die wenn z. B. nur 340 Tage abgerechnet werden, den Verbrauch auf 365 Tage hochrechnen und dann den Abschlag ermitteln. Genauso in die andere Richtung, also von 380 auf 365 Tage runter rechnen. Es gibt auch Versorger die nicht rolierend abrechnen. So kann es durchaus sein, dass die erste Abrechnung bereits nach kurzer Versorgung erstellt wird. Hier wird der Unterschied dann noch höher sein.

 

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