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Autor Thema: Servicepauschale trotz Einzugsermächtigung !!!  (Gelesen 7730 mal)

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Offline bianca

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Servicepauschale trotz Einzugsermächtigung !!!
« am: 27. Januar 2019, 14:09:25 »
Hallo ,

Villeicht hat hier der ein oder andere einen Rat für mich . Ich habe bei Mainova gekündigt via Sonderkündigung zum 31.12.2018 soweit so gut , nachdem die diese Kündigung erst mal gekonnt ignoriert haben und unsere neuer Versorger uns dann angemeldet hat kam eine absage zum 1.1.19 klar weil die liebe Mainova unsere Kündigung ignoriert hat und durch den neuen Versorger dann einen Lieferantenwechsel angestupst wurde.

Ich habe ihnen aufgrund der Sonderkündigung zum 31.12 die Einzugsermächtigung entzogen. Mainova hat natürlich normal weiter abgebucht was ich dann natürlich hab zurück buchen lassen da ich es ja untersagt hatte.

So nun kam endlich nach langem hin und her die Schlussrechnung wo natürlich unverschämter weise Mahnkosten drin sind das ist mal das erste die haben sie mir nun rausgenommen hätte ich auch nicht gezahlt immerhin war es alleine Mainovas Schuld das ganze Theater.

Nun wird uns da für Gas und Strom jeweils 10 Euro Servicepauschale in Rechnung gestellt  :( was meines erachtens gar nicht geht da sie ja bis zur Kündigung eine Einzugsermächtigung hatten und auch jeden Monat abgebucht hatten.

Hat jemand Ahnung klar werde ich Montag heute ist ja niemand anrufen ahnung ob ich das zahlen muss ? Würde ich nämlich nicht so einsehen

Vielen dank und einen schönen Sonntag euch

Offline jaz

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Re: Servicepauschale trotz Einzugsermächtigung !!!
« Antwort #1 am: 30. Januar 2019, 18:43:17 »
Ich kenne zwar nicht die AGB der Mainova, aber wie hat man diese Servicepauschale denn in Rechnung gestellt:

1. Rechnung enthielt Mahnkosten, die wurden reklamiert und dann kam 2. Rechnung ohne Mahnkosten, dafür mit Servicepauschale? Sollte sich Mainova da nicht einsichtig zeigen und das korrigieren, den Restbetrag (sofern Forderung) abzüglich der Servicepauschale zahlen. Und für den Fall dass es ein Guthaben ist, dieses abzüglich der Servicepauschale anfordern.
Ihr geschriebenes lässt da ja keine Zweifel offen, wer hier Schuld trägt.

Offline bolli

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Re: Servicepauschale trotz Einzugsermächtigung !!!
« Antwort #2 am: 31. Januar 2019, 08:24:14 »
Ihr Versorger muss ja eine Begründung für die Servicepauschale benennen können und nachweisen a) auf welcher Basis sie fusst (also eine Art Gebührenverzeichnis oder eine Regelung in den AGB) und b) die Begründung für Anwendung auf Ihren Fall liefern. Kann er das nicht, entweder bei Überzahlung den entsprechend gekürzten Betrag überweisen oder bei Guthaben die Auszahlung durch den Versorger beantragen. Bei Nichtzahlen die Schlichtungsstelle einschalten. Setz Sie den Versorger direkt eine FRIST (ca. 3 Wochen, da die SSt eh vier Wochen für die Stellungnahme des Versorgers ansetzt).

 

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