Original von PLUS
Werter Wolfgang_AW, erstens nehme ich insbesondere superhaase das Bedauern über die Überförderung nicht ab. Ich bin ja nicht erst seit gestern im Forum unterwegs. Das sind Krokodilstränen.
Was Sie anderen immer so alles unterstellen. :rolleyes:
Ich habe jedenfalls hier im Forum schon im Vorfeld von Senkungen der PV-Vergütungen mich dafür ausgesprochen und noch nicht gegen eine Senkung der PV-Vergütungen und eine Bekämpfung der Überförderung geschrieben.
Wenn Sie einen gegenteiligen Beitrag von mir zeigen können, dann gut.
Ansonsten gilt: Klappe halten bzgl. solcher Unterstellungen!
Außerdem bin ich nicht der Meinung, dass Fehler der Vergangenheit unabänderlich sind. Fehler können selbstverständlich korrigiert werden, das wäre sonst eine Bankrotterklärung.
Die Fehler der Vergangenheit (zu hohe Vergütungen bzw. zu unflexible Anpassung der Vergütungen an die Entwicklungen) wurden doch schon letztes Jahr mit einem neue EEG korrigiert.
Aktuell ist die Regierung wieder dabei.
Es ist ja nicht mehr so, dass man da untätig zusieht.
Dabei geht es nicht nur um technische Entwicklungen. Der millionenfache Schrott auf den Dächern ist leider Realität. Die zwanzig Jahre garantierte Förderung verhindert gerade die technisch mögliche Erneuerung. Teuere auch subventionierte Forschungsergebnisse bleiben so ohne praktischen Nutzen.
So ein Dummfug. :rolleyes:
Wo ist da Schrott?
Die installierten PV-Anlagen funktionieren doch und liefern länger als 20 Jahre Strom, warum sollte man sie vorzeitig ersetzen und wegwerfen. Wegen ein paar Prozenten mehr Stromertrag?
Sie haben von Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft offenbar keine Ahnung.
Der technische Fortschritt kommt doch laufend zum Einsatz, jedes Jahr auf weiteren oder neuen Dächern.
Korrekturen sind aber trotzdem möglich. Vielleicht sind sie sogar, wenn es um das Recht geht, zwingend. Wenn die \"Fehler\" rechtswidrig und unsozial sind und Dritte schädigen, dann gebietet das unser sozialer Rechtsstaat.
Sicher wäre auch eine Finanzierung des EEG über den Staatshaushalt möglich.
Beschweren Sie sich dann aber nicht, wenn dafür die Mehrwertsteuer angehoben wird. Gerechter wäre das m.E. nicht.
ciao,
sh