Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach dem Jahreswechsel  (Gelesen 46252 mal)

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Offline userD0003

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #60 am: 18. Januar 2012, 12:48:43 »
@PLUS, ich wollte auf die Besorgnis von ein_bayer antworten und ebenfalls nicht streiten!

Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von ein_bayer
Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.

Es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit: GENO EQUITY stellt Risikokapital im Form Stiller Beteiligungen zur Verfügung. Zusammen mit der beschlossenen Aufstockung der Geschäftsanteile soll damit das Negativkapital/die Überschuldung ausgeglichen werden. Erst dann kann z.B. mit Bankkrediten die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt und die Geschäftstätigkeit fortgesetz werden.

Wenn man unbedingt will (und Beiträge nicht im Zusammenhang liest) kann man immer missverstehen ...  :evil:

Offline userD0003

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #61 am: 18. Januar 2012, 13:11:25 »
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
@Energietourist, gute Frage! Der Vorgang ist eigentlich nicht nachvollziehbar.

Der Vorgang ist schon nachvollziehbar: Dem Ex-Finanzvorstand und den anderen Verantwortlichen der EnS ist mit dem \"Vergessen\" der EEG-Umlage ein eklatanter Fehler bei der Strompreiskalkulation unterlaufen!

Offline PLUS

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #62 am: 18. Januar 2012, 13:27:38 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
@Energietourist, gute Frage! Der Vorgang ist eigentlich nicht nachvollziehbar.
Der Vorgang ist schon nachvollziehbar: Dem Ex-Finanzvorstand und den anderen Verantwortlichen der EnS ist mit dem \"Vergessen\" der EEG-Umlage ein eklatanter Fehler bei der Strompreiskalkulation unterlaufen!
    @h\'berger, aber ja, so kann man alles nachvollziehen. Offensichtlich neben der Sache doch zum Streit aufgelegt.  ;)

\"Auf die Zahlung der EEGUmlage sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu entrichten.\"

Das hat man dann jeden Monat auch vergessen oder/und nur nicht im Preis einkalkuliert.  Aber ja, man kann ja alles nachvollziehen.  :tongue:[/list]

Offline userD0003

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #63 am: 18. Januar 2012, 13:51:31 »
@PLUS, wieso \"zum Streit aufgelegt\" ??? - was unterstellen Sie mir ständig ?  X(  X(  X(

Der Kalkulationsfehler ist Fakt und war vor dem 01.01.2012 wg. des festgelegten Strompreises und der Lieferverpflichtungen nicht korrigierbar.

Und ob dann die Zahlung der monatliche Abschläge auf die EEGUmlage und andere Zahlungsverpflichtungen auch vergessen oder aufgrund unzureichender Liquidität möglicherweise unterblieben sind, ist eine Folge der Fehlkalkulation.

Offline Netznutzer

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #64 am: 18. Januar 2012, 13:53:47 »
@ energietourist

Der ÜNB schickt jeden Monat an jeden Vertrieb einen Beleg mit dem er die anteilige EEG-Umlage einfordert. Grundlage ist das EEG-Testat eines Vertriebs/Prognosemeldung. Man kann EEG-Zahlungen unterjährig nicht bei sauberer Rechnungsverbuchung vergessen, da es monatliche Belege gibt. Man kann sie nur bei der Preiskalkulation vergessen.
Strom kauft man von einem Lieferanten/Händler, der das beste Angebot macht.
Strom wird ohne Abgaben eingekauft.
Zitat
Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Treffer, versenkt.
Bei Ihrem Beispiel wurden jeden Monat pro verkaufter kWh 2,53 ct/kWh allein für EEG dazugelegt. Der Saldo auf dem Giro müsste es anzeigen, sofern die Rechnungen der NB, ÜNB und des Stromlieferanten beglichen wurden. Vielleicht hat geholfen, dass die Genossen am Monatsanfang ihre Abschäge begleichen mussten, die \"Gläubiger\" ihre Rechnungen erst am Monatsende stellen.
Nur spekulativ, evtl. wurden, sofern EGS auch Gas liefert, die Abschläge nicht so sauber verbucht, so dass hohe Kundengasabschläge niedrige Gasbezugskosten beim Lieferanten überkompensierten, denn der Gaslieferant rechnet mit EGS nur die temperaturbereinigte Gasmenge ab, die in den Bilanzkreis gestellt wurde. Das wäre natürlich fatal nach der Jahresendabrechnung.

Gruß

NN

Offline Energietourist

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #65 am: 18. Januar 2012, 14:49:55 »
@Netznutzer
danke, das war schon aufschlussreich.

Offline userD0003

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #66 am: 18. Januar 2012, 16:35:15 »
Zitat
Original von Netznutzer
@ energietourist
Zitat
Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Treffer, versenkt. NN
Ist das so ?

Südwest Presse am 18.11.2011 - Zitat: „Im ersten Quartal 2011 sei die Preisunterdeckung offensichtlich geworden, sagte Heinz S.“ (der Ex-Finanzvorstand EnS)

Wenn die \"Preisunterdeckung\" im 1. Quartal offensichtlich geworden ist (spätestens mit der ersten Einforderung der EEG-Umlage musste das auch erkannt werden), warum wurden die Vertreterversammlung erst am 16.11.2011 informiert ?

Ist ab diesem Zeitpunkt im 1. Quartal unverzüglich ALLES notwendige zur Schadensminimierung initiiert worden ? - z.B.: sofortige Strompreisanpassung für Neuzugänge (lt. einer Aussage in einem anderen EnS-Unterforum soll noch im Mai ein Vertrag zum alten Preis mit Garantie bis 31.12.2011 abgeschlossen worden sein!?).

Insgesamt ist wohl zu fragen, ob von der Vertreterversammlung Entlastung erteilt wird und ob jemand zur Rechenschaft zu ziehen ist (für ehrenamtlich tätige oder geringfügig bezahlte Vorstandsmitglieder sollte eine Energiegenossenschaft sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung o.ä. leisten können).

Offline Didakt

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #67 am: 18. Januar 2012, 20:38:49 »
@ PLUS

Ihre Beiträge nebst Ouellenangaben sind informativ, aufklärend und...lobenswert. Das muss mal gesagt werden. Danke, im Namen vieler Leser, erlaube ich mir nachzutragen.

Offline ein_bayer

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #68 am: 19. Januar 2012, 14:42:29 »
Ich möchte nicht länger herumraten, ob Zeitungsberichte oder Forumsbeiträge Tatsachen oder Spekulationen verbreiten. Aber ich möchte folgende Fragen vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat der EnS beantwortet haben. Eigentlich müssten doch fünf Tage (nach der Vertreterversammlung) ausreichen.

Frage 1
Wurde eine Satzungsänderung in § 2 beschlossen (TOP 7)? Wie lautet der neue Wortlaut? Auf der Website steht immer noch die Satzung vom 28.01.2011.

Frage 2
Ist die (kurz- und mittelfristige) Liquidität gesichert? Liegt die Zusage von Banken vor? Wurde die GENO EQUITY beteiligt? Natürlich erwarte ich nicht, dass diese Fragen im Forum beantwortet werden, aber als Genosse der EnS erwarte ich Auskunft in einem Brief an alle Genossinen und Genossen.

Mir ist klar, dass der Beitritt zu einer Genossenschaft eine unternehmerische Beteiligung ist. Aber ich sollte dann auch über wichtige Ereignisse informiert werden.
Vor allem sollten neu eintretende Genossen über die Lage informiert werden, bevor sie zum jetzigen Zeitpunkt Geschäftsanteile zeichnen (5 - 10 neue Kunden pro Tag wurden in der Presse erwähnt). Auch der Kauf zusätzlicher Geschäftsanteile wird auf der EnS-Website immer noch angeboten.

Offline SabbelMR

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Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #69 am: 21. Januar 2012, 00:49:34 »
Die Mär von der \"vergessenen\" EEG-Umlage glaubt doch kein Mensch..

EnS arbeitet mit den Stadtwerken Hall als Dienstleister für die Netzangelegenheiten und die Kundenbetreuung sowie mit der Südweststrom als Strom-Einkaufspool. Beides \"alte Hasen\" im Energiegeschäft.

Ferner kommen die Vorstände der EnS auch nicht gerade aus branchenfremden Berufen. Da \"übersieht\" man doch nicht mal eben einen elementaren Posten wie die EEG-Umlage oder etwaige Verfahrensänderungen diese betreffend..


EnS hatte meiner Erinnerung bis Ende 2010 einen Strompreis von 15,49 Cent mit Garantie bis 30.09.2011 ausgelobt. Anschließend bis Ende Juni oder Juli 17,49 Cent mit Garantie bis 31.12.2011, dann 19,99 (?) Cent mit Garantie bis 31.05.2012 (?) bis schließlich zu den gestaffelten Preisen seit 01.01.2012.

Man mag mich korrigieren, alle Angaben aus dem Gedächtnis, dürfte aber in etwa passen.

Die \"15,49 Cent\"-Kunden aus 2010 erhielten nicht etwa ab 01.10.2011, also zum Ablauf deren Preisgarantie, sondern erst zwei Monate später - zum 01.01.2012 - eine Preiserhöhung.


Wurde der Kalkulationsfehler also angeblich Anfang 2011 erkannt, wieso hat man dann noch bis Ende Juni oder Juli Verträge zu ebenfalls nicht kostendeckenden 17,49 Cent mit entsprechenden Preisgarantien gezeichnet?


Im Übrigen waren von den Preisgarantien bei EnS die Erhöhung von gesetzlichen Abgaben etc. immer ausgeschlossen. Insoweit hätte man bspw. gewisse Abgabenerhöhungen zum Jahresanfang 2011 an die Kunden, die 2010 oder früher gezeichnet hatten, weitergeben können. Davon hat EnS aber keinen Gebrauch gemacht.


Langsam habe ich das Gefühl, man wollte evtl. den Mitgliederstamm über nicht kostendeckende Preise so weit anwachsen lassen wie möglich, um dann die Preiserhöhungs-Bombe auf den letzten Drücker platzen zu lassen und zu sehen, wie viele abspringen. Waren es tatsächlich nur 600 Kunden, die aufgrund der Erhöhung zum 01.01.2012 gekündigt haben, wäre die Rechnung angesichts des mutmaßlichen Zuwachses allein in 2011 für die EnS aufgegangen.

Das sind natürlich eigentlich Lockvogel-Methoden etlicher schwarzer Schafe auf dem regulären Energiemarkt, insoweit hoffe ich, ich täusche mich mit meiner Vermutung.

Vielleicht hatte EnS über die Südwest Strom ja auch zu große Energiemengen im Voraus eingekauft, die man dann notgedrungen verramschen musste. Wäre jedenfalls eine Erklärung, warum man irgendwann nachweislich sogar mit dilettantischen Vermittlern wie der Proenergie zusammengearbeitet und Mitglieder von Kooperationspartnern versorgt hat, die Ihrerseits keine Geschäftsanteile in die eigene Genossenschaft eingebracht hatten - und das auf Basis mündlicher Verträge, wie wir heute wissen!


Ich erwarte auf jeden Fall alsbald Auskünfte...

Offline ein_bayer

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« Antwort #70 am: 24. Januar 2012, 12:38:16 »
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)

Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?

Offline PLUS

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« Antwort #71 am: 24. Januar 2012, 13:45:05 »
Zitat
Original von ein_bayer
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)

Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?
    Vermutlich ist die Rechtswirkung gemeint. Das ist bei Satzungsänderungen so:
    § 16 Änderung der Satzung (6) Der Beschluss hat keine rechtliche Wirkung, bevor er in das Genossenschaftsregister des Sitzes der Genossenschaft eingetragen ist.

    Es musste auch erst der neue Vorstand eingetragen werden:
    Veränderung GnR 720022 - 10.01.2012
    EnerGen Süd eG, Ulm, (Tokajerweg 96, 89075 Ulm).
    Nicht mehr Vorstand: Claus, Harald, Elchingen, *31.03.1943.
    Bestellt als Vorstand: Wetzel, Armin, Bad Saulgau, *21.03.1966.
    Amtsgericht Ulm

    Nach Beantragung durch den Vorstand dürfte die Eintragung unverzüglich erfolgen. Eine vorherige Information nutzt dem einfachen Mitglied wenig. Bei einer Vertreterversammlung hat es keinen Einfluss mehr - siehe hier:

Das einfache Mitglied Leitsatz OLG Schleswig, Urteil vom 6.12.2007:

Zitat
Ein einfaches Mitglied einer eG, das nicht Mitglied der Vertreterversammlung ist, kann Beschlüsse der Vertreterversammlung nicht anfechten. Daran hat sich auch nach der Reform des Genossenschaftsrechts 2006 nichts geändert.
[/list]PS:
Vielleicht überlegen sich Mitglieder anderer Genossenschaften (EGNW ..) unter diesem Aspekt zweimal, ob sie für die Einführung einer Vertreterversammlung stimmen.

Offline SabbelMR

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« Antwort #72 am: 24. Januar 2012, 14:53:36 »
Auf der Internetpräsenz der EnS findet man jetzt folgenden, neuen Text auf der Startseite:

Zitat
....
 Der Energie-Markt in Deutschland wird nach wie vor von vier großen Konzernunternehmen beherrscht. Sich in einem solchen Umfeld zu behaupten ist kein Spaziergang. Die Ursprungsidee zu manifestieren und zukunftsfest zu machen, ist das vorrangige Ziel von Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und der aktiven Genossenschaftsmitglieder. Stellen Sie sich vor, dass der Strom aus Ihrer Steckdose nicht nur von \"Ihrem Unternehmen\" geliefert, sondern auch aus einem \"Kraftwerk\" kommt, welches Ihnen anteilig gehört! EnS strebt deshalb an, auch die Energieerzeugung in die eigene Hand zu nehmen. Das entlastet nicht nur Ihre Haushaltskasse, das macht Sie und jedes Mitglied unabhängiger von Oligopol-artigen Strukturen im Energiemarkt.
....
(Hervorhebung durch mich)


Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?

Offline PLUS

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« Antwort #73 am: 24. Januar 2012, 15:12:22 »
Zitat
Original von SabbelMR
Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?
    mit Solar ist wohl klar! Wieso? Weshalb? Warum? :

=15\']... und der Rente vom Dach...solarconsult Was denn sonst, bei diesem erfahrenen Fachmann[/list]Sonnige Aktivitäten, was bleibt da noch für die Versorger eG?

Offline SabbelMR

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« Antwort #74 am: 24. Januar 2012, 15:29:12 »
Ach deshalb Kraftwerk in Anführungsstrichen.

Naja, den Energiebedarf von ca. 30000 bundesweiten Kunden, darunter auch mittelständisches Gewerbe, mit Solar aus der eigenen Region zu decken - viel Spaß ;)..

 

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