Original von ein_bayer
Gerade habe ich auf der EnS-Website gelesen, dass die Abrechnungen erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens erfolgen.
(Zitat: Es steht bereits heute fest, dass die Erstellung der ca. 40.000 Schlussabrechnungen mit sehr hohen Kosten verbunden sein wird. Deshalb kann hierüber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.)
War doch klar. In einem anderen Thread schrieb ich schon, dass ich mich freue, wenn dann in eineinhalb bis zwei Jahren die Rechnung für Nachzahlung für 2011 kommt...
Jetzt kommen erstmals Zahlen ans Licht: 40000 Abrechnungen bei 27000 Genossen!
Die Fraage ist hier doch, wie viele Gaskunden und wie viele Stromkunden EnerGen hatte...
Vielleicht muss doch eine Strafanzeige erfolgen: Gegen alle (auch die entlassenen und zurückgetretenen) Vorstände und Aufsichtsräte, die diese Geschäfte veranlasst und gebilligt haben.
Frage an Juristen: Wer kann denn eine Strafanzeige stellen? Soll man die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten?
Muss es denn immer gleich der Volljurist sein?
Genügt nicht auch ein Staatsdiener mit Kenntnis des dt. Strafrechts?
Einen Strafantrag auf Insolvenzverschleppung kann prinzipiell jederzeit jedermann stellen. [Strafrecht!]
Die Strafanzeige muss nach § 15a InsO auf Nichtantragstellung auf Erföffnung des Insolvenzverfahrens lauten.
Aus meiner Sicht gibt es auch keinen Grund warum dies nicht unverzüglich geschehen sollte.
Da die StA von Amts wegen ermitteln muss, wäre es u. U. sogar relativ sinnvoll dies aus Gründen der Beweissicherung möglichst bald zu tun.
Wer weiß denn schon, ob es zwischen den Ulmer Schergen und Herrn RA Plutra (ist doch auch so ein geschäftstüchtiger Ulmer) nicht auch irgendwelche Kungeleien gibt.
Zuzutrauen wäre es den Herrschaften durchaus wenn man bedenkt, was uns diese alles schon kalt aufgetischt haben...