@ PLUS
Auch von meiner Seite ein Dankeschön für Ihre fachkundigen Einwürfe!
@ Didakt
Daß hier im konkreten Fall des Anfragenden ein Austritt zum 31.12.2011 nicht zur Diskussion stand, hatte ich zur Kenntnis genommen. Es war eine grundsätzliche Frage. Meinetwegen können Sie sagen nicht in die Diskussion passend - ich finde aber vom Tenor her schon in gewisser Weise.
Grundsätzlich würde ich mich für die optimistische Prognose entscheiden;). Jedoch habe ich bisher weder meinen Austritt bei der EnS erklärt noch beabsichtige ich dies. Mit meinem Genossenschaftsanteil, und auch sollte er am Ende wertlos sein, habe ich eine gute Idee unterstützt und bin in Bester Hoffnung, daß die Genossenschaft sich in diesem Jahr erholt. Im unglücklichen Fall, daß dem nicht so sei: Der Genossenschaftsanteil ist längst durch die vormals konkurrenzlos günstigen Strompreise wieder \"eingefahren\" und grundsätzlich muß immer mit dem Fall X gerechnet werden.
Leid tun mir nur die ganzen Leute, denen ich und viele andere die EnS Anhand von Mundpropaganda weiterempfohlen habe. Auf die Frage betreffs des Genossenschaftsanteils habe ich dann stets gesagt: Der sei ja quasi nur eine Anlage, sollte man irgendwann austreten wollen, erhielte man den zurück. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz natürlich nicht - aber die EnS entwickele sich gerade prächtig und es sei wohl mit allem zu rechnen aber nicht damit.
Schlußendlich war dies auch das Bild in dem wir EnS Genossen gehalten wurden bis uns \"auf den letzten Drücker\" die Katastrophennachricht erreichte, während ehemalige Verantwortliche wie der Ex-Finanzvorstand Sihler ja wohl schon länger den Abgrund haben kommen sehen wollen. Ich glaube auch schlichtweg die Mär von der \"vergessenen EEG-Abgabe\" nicht. Sowas vergisst man nicht so einfach, insbesondere wenn die eigenen Geschäftspartner (Stadtwerke Hall als Dienstleister, Südweststrom als Energieeinkaufsgemeinschaft) \"alte Hasen\" im Geschäft sind, ferner die Vorstände auch nicht gerade aus branchenfernen Berufen kommen..
Gut, das ist ein anderes Thema..
Aber die Frage nach der Verfahrensweise betreffs der Auseinandersetzungsguthaben wird doch an dieser Stelle, da das Thema Austritt in den Raum geworfen wurde, erlaubt gewesen sein - hoffe ich.