Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch per Einwurf-Einschreiben  (Gelesen 20943 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« am: 20. Oktober 2005, 20:39:17 »
Mal eine Frage an die Experten:

Genügt es den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben (preisgünstig) oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu senden?

Danke für die Antwort.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2005, 20:56:47 »
@kamaraba

Wichtig ist nur, dass Sie den Zugang nachweisen können. In der Regel bekommt man ein Bestätigungsschreiben, eine Reaktion vom Versorger.

Der weitere Inhalt ist zumeist nichtssagend, wie wir hier immer wieder lesen können. Oft sind die Textbausteine veraltet und verweisen sogar auf Urteile, die bereits aufgehoben wurden (siehe EMB).



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline mAcg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2005, 20:57:06 »
du solltest auf jeden Fall Einschreiben mit Rückschein wählen, denn nur so kannst du im Zweifelsfall wirklich den Nachweis erbringen, dass dein Versorger den Widerspruch erhalten hat. Sich dafür die Kosten zu sparen kann ich nicht empfehlen.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2005, 21:03:45 »
danke für die schnellen Antworten.

Mein Versorger hat meinen Widerspruch per Einwurfeinschreiben im Frühjahr bestätigt, den letzten Einspruch vom September 2005 wurde aber nicht bestätigt, werde also nochmals per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2005, 06:40:02 »
@kamaraba

Warum wollen Sie denn unnötig Geld ausgeben?

Mahnen Sie doch Ihren Versorger zunächst nochmals mit normalem Brief. Sollte er wieder nicht antworten, rufen Sie dort an und fragen was mit ihrer Post geworden ist. Erst als \"letztes Mittel\" können Sie die Post etwas reicher machen (Einschreiben ...). Schließlich sind Sie doch nicht unbedingt an Fristen gebunden!

Mit freundlichen Grüßen

Monaco

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2005, 07:59:33 »
Danke,

auch ein gangbarer Weg.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 386
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2005, 08:25:10 »
@karamba


Hallo

ich habe mir das Porto ganz gespart - bin in der Stadt zur Filiale hingegangen und hab es mir dort \"quittieren\" lassen - auch auf der Kopie.....

Hat auch geklappt - die Antwort kam ja schon am nächsten Tag  LOL


Gruß Biene

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2005, 22:07:09 »
@karamba

Faxen mit Sendebericht geht auch und ist das Günstigste!

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #8 am: 21. Oktober 2005, 22:27:34 »
Hallo Herr Ahlers,

danke für die Antwort, probiere es mal per e-Mail, kostet noch weniger, nämlich nix.

Gruss aus Karlsruhe
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #9 am: 21. Oktober 2005, 22:35:34 »
@kamaraba

Sie brauchen einen Zugangsnachweis.
Denken Sie bitte daran.

Weisen Sie Ihren Versorger auf das Urteil des AG Karlsruhe hin.
Das wird ihn freuen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #10 am: 22. Oktober 2005, 19:12:50 »
@kamaraba

mailen würde ich nur machen, wenn Sie auch eine Lesebestätigung des Energieversorgers anfordern (kann man in \"Outlook\" einstellen).

Sonst haben Sie keine Zugangsbestätigung !

MfG

B. Ahlers

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2005, 20:55:32 »
Danke für die vielen Antworten.
Habe jetzt mal eine Mail an meinen Versorger geschickt und um schriftliche Bestätigung gebeten. Da ich keine Fristen zu beachten habe und die nächste Jahresabrechung erst im September 2006 ansteht, habe ich noch ein bisserl Zeit, werde es aber nicht auf die lange Bank schieben.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline im

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 44
  • Karma: +0/-0
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #12 am: 23. Oktober 2005, 23:50:29 »
Beim Einwurfeinschreiben ist von der Post doch eigentlich sichergestellt
das die Briefsendung entweder das Postfach oder den Briefkasten des Unternehmens erreicht hat.

Wer es noch nicht getan haben sollte:

http://www.deutschepost.de/briefstatus

Anhand dessen lässt sich nachvollziehen, wann die Sendung zugestellt wurde.

Fragen Sie mal den Versorger, wer zu diesem Zeitpunkt beim Unternehmen Postbevollmächtigter war.
(Zur Sicherheit übersenden Sie natürlich das Schreiben nochmals!)

Könnte es eventuell strafrechtlich relevant sein? Bei Zustellern die Briefsendungen unterschlagen ist dies wohl problematisch. Wie sieht es denn in den Unternehmen aus?

Was wäre, wenn Verträge von Transportnetzbetreibern oder Importeuren verlustig gingen?

Würde dann nicht evtl. die Zuverlässigkeit des Versorgers in Frage gestellt?

Auf jeden Fall ist es richtig, einen Zugangsnachweis zu haben !

Wir werden unseren Versorger jedoch mal fragen, ob das Schreiben im Unternehmen nicht eingegangen ist, da wir auch per Einwurfeinschreiben wiederholt reagiert haben. (mit der Bitte um Eingangsbestätigung)

Anmerkung: Vielleicht ist noch nie so viel Briefpost bei den Versorgern verlustig gegangen wie zu Zeit.

Vielleicht ist das Schreiben ja nur nicht in der zuständigen Abteilung angekommen, oder läuft als Irrläufer (gewollt?) jetzt im Unternehmen umher..


mfg
IM

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #13 am: 24. Oktober 2005, 14:17:59 »
.... hier nun die von allen vermutlich so nicht erwartete Antwort meines Versorgers:

\"Ihren erneuten Gaspreiswiderspruch haben wir erhalten,

sehr geehrter Herr .....,

und unseren Unterlagen hinzugefügt. Bereits im März 2005 haben wir Ihnen den Erhalt des ersten Widerspruchs bestätigt, dieser gilt auch für künftige Gaspreisanpassungen. Aus diesem Grund haben wir den Erhalt des zweiten Widerspruchs, der ebenfalls mit dem gleichen standardisierten Formular erfolgte, nicht explizit bestaetigt.

Mit freundlichem Gruß

....... .......
Leiterin Abteilung Abrechnung\"


......... na geht doch, da erspare ich mir zukünftig jeden Schriftverkehr (ha)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #14 am: 24. Oktober 2005, 14:22:20 »
@kamaraba

Weiterhin jeder neuen Preiserhöhung sicherheitshalber erneut widersprechen.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz