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Autor Thema: Widerspruch per Einwurf-Einschreiben  (Gelesen 23403 mal)

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Offline Kampfzwerg

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Widerspruch per Einwurf-Einschreiben
« Antwort #15 am: 29. Oktober 2005, 14:27:41 »
Den ersten Widerspruch habe ich per Einschreiben/Rückschein und zuzüglich per Email verschickt.

Der komplette weitere Briefwechsel fand nur noch über Email statt. Da ich immer eine Antwort unter Hinzufügung meiner Mail bekam und damit dann logischerweise auch eine Zugangsbestätigung, halte ich das immer noch für den kostengünstigsten Weg.

Mein letztes Einschreiben/Rückschein an ein Amt hatte die Post nämlich verschlampt. Das war gar nicht lustig.

 

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