Original von sparfuchs
@ Stromkunde2012
musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
AGB\'s ändern sich NUR, wenn BEIDE Seiten mit der Änderung einverstanden sind. Diese Einverständnis kann NICHT durch STILLSCHWEIGEN in einen Vertrag hineingedeutet werden. Auch die von den Versorgern gern benutzte Formulierung, dass man vom Einverständnis ausgeht, wenn man innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen hat, ändert daran nichts.
Und das mit der Sicherheitsleistung kenne ich gar nicht. Aber auch dafür bedarf es wohl einer vertraglichen Vereinbarung. Fehlt diese, hat diese Anforderung keine Grundlage.
Und zu der Möglichkeit der Preisanpassung hab ich
hier auch schon mal was gesagt. AGB\'s anschauen und gelassen reagieren. Allerdings nicht wundern, wenn die EnS auch reagiert. Aber laut AGB\'s hat Sie dafür eine Frist von 3 (Drei) Monaten einzuhalten. Bis dahin kann man sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen ohne in die Grundversorgung zu wandern.
Und das scheint ja derzeit die einzige Sorge zu sein.
Edit:
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.