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Autor Thema: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012  (Gelesen 52936 mal)

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Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« am: 19. November 2011, 16:30:32 »
Hallo Zusammen,

aufgrund der vielen Berichte und einiger Preiserhöhungen der EnergenSüd eG zum 01.12.2011 bin ich mir ziemlich sicher, dass es für alle Mitglieder noch eine Preiserhöhung zum 01.01.2012 geben wird.

Hat denn Jemand schon einen Brief mit einer Preisanpassung erhalten?

Wenn der Brief mit der Preisanpassung erst kommende Woche eintrifft, ist es eigentlich schon zu spät, da die gesetzliche Vorgabe der Mitteilung bei 6 Wochen vor Inkraftreten der Preisanpassung ist.

Kann der Stromlieferant dann eigentlich behaupten, dass die Post zu langsam gewesen ist, oder muss wie z.B. bei Mitarbeiterkündigungen die Mitteilung wirklich rechtzeitig im Briefkasten sein.

Kann ich, sollte die Preisanpassung am Montag erst im Briefkasten sein, dieser widersprechen aber trotzdem sonderkündigen?

Ist die Preisanpassung dann überhaupt rechtens?

Sollte hier ein Anwalt mitlesen, würde ich mich über eine verbindliche Aussage freuen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Preisanpassung ausbleibt und mich meine Nase täuscht.

Fällt mir gerade noch etwas ein:

Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.

Offline Maverick1411

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #1 am: 19. November 2011, 18:10:10 »
Zitat
Original von sparfuchs
Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.

Wenn du von einen \"insolventen\" Energielieferanten, bei denen du einen Vertrag hast in die Grundversorgung eines neuen Lieferanten (bspw. die städtischen SW), dann wirst du wohl nochmals zahlen müssen. (so hatte ich das in Erinnerung)
Der Grundversorger haftet ja nicht für die Insolvenz deines Lieferanten.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

Offline tangocharly

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #2 am: 19. November 2011, 18:28:42 »
@ sparfuchs

AGB, Ziff. 5 lesen
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #3 am: 19. November 2011, 18:49:18 »
@ tangocharly

das mit AGB, Ziff. 5 ist schon klar. Danke für den Hinweis.

Aber was ist jetzt, wenn die Preisanpassung jetzt doch erst 5 Wochen und 3 Tage vorher im Briefkasten ist?

Je später der Lieferant die Preisanpassung mitteilt, desto schwieriger ist es ja auf Grund der Fristen ohne Grundversorgung zum übernächsten 1. seinen Stromlieferanten zu wechseln.

Zahlt mir dann der alte Stromlieferant die Mehrkosten für die Grundversorgung, weil er zuspät das Preisanpassungsschreiben zugestellt hat?

Wohl eher kaum.

Offline Stromkunde2012

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #4 am: 19. November 2011, 20:52:58 »
Habe heute, 19.11. die Preiserhöhung der EnergenSüd erhalten

Neuer Preis: bei 4500 kwH Stromverbrauch

22,5 ct/kwh brutto (bisher 15,99 Cent)
7,95 Grundpreis brutto/Monat

Das ist eine Preiserhöhung von 41%

wie reagiert Ihr

Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #5 am: 19. November 2011, 21:24:07 »
@ Stromkunde2012

musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?

Offline Stromkunde2012

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #6 am: 19. November 2011, 22:12:52 »
Sicherheitsleistung?

Stuttgarter Region

Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr

Offline bolli

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #7 am: 19. November 2011, 22:12:53 »
Zitat
Original von sparfuchs
@ Stromkunde2012
musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
AGB\'s ändern sich NUR, wenn BEIDE Seiten mit der Änderung einverstanden sind. Diese Einverständnis kann NICHT durch STILLSCHWEIGEN in einen Vertrag hineingedeutet werden. Auch die von den Versorgern gern benutzte Formulierung, dass man vom Einverständnis ausgeht, wenn man innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen hat, ändert daran nichts.

Und das mit der Sicherheitsleistung kenne ich gar nicht. Aber auch dafür bedarf es wohl einer vertraglichen Vereinbarung. Fehlt diese, hat diese Anforderung keine Grundlage.

Und zu der Möglichkeit der Preisanpassung hab ich hier auch schon mal was gesagt. AGB\'s anschauen und gelassen reagieren. Allerdings nicht wundern, wenn die EnS auch reagiert. Aber laut AGB\'s hat Sie dafür eine Frist von 3 (Drei) Monaten einzuhalten. Bis dahin kann man sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen ohne in die Grundversorgung zu wandern.   :D
Und das scheint ja derzeit die einzige Sorge zu sein.

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.

Offline Stromkunde2012

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #8 am: 19. November 2011, 22:29:04 »
Zitat
Original von bolli

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.

Guten Abend

lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.

Welche Vorgehnswise wäre also richtig?

Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #9 am: 19. November 2011, 22:56:09 »
Zitat
Original von Stromkunde2012
Zitat
Original von bolli

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.

Guten Abend

lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.

Welche Vorgehnswise wäre also richtig?

Die Preisanpassung 6 Wochen vor in Kraft treten ist noch korrekt (heute war der letzte Tag der Zustellung).

Allerdings ist das Sonderkündigungsrecht bis zwei Wochen vor Inkraftreten der Preisänderung und nicht nur bis 05.12.11 (steht irgenwo in den AGBs vom Dezember 2010)

Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #10 am: 20. November 2011, 08:12:59 »
Hat den außer Stromkunde2012 noch keiner eine Preisanpassung zum 01.12.2012 von der EnergenSüd eG erhalten?

Offline stephan57

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #11 am: 20. November 2011, 10:18:18 »
Hallo Sparfuchs
Habe um den 20.10.11 eine Mitteilung erhalten das eine Erhöhung von 15,99 ct auf 21,95ct zum 1.12.2011 erfolgt.Habe nun gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 1.1.12.

Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #12 am: 20. November 2011, 10:30:05 »
Sorry an Alle. Habe mich leider verschrieben :-(.

Die Preiserhöhungen für den 01.12.2011 sind ja schon lange versandt.

Hat denn schon jemand eine Preiserhöhung zum 01.01.2012 außer Stromkunde2012 erhalten?

Danke im Voraus für Eure Postings.

Offline Daniel

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #13 am: 20. November 2011, 11:03:22 »
Ich bin seit 07/2011 Kunde und habe seitdem noch kein Schreiben mit einer Preiserhöhung erhalten.

Offline Stromkunde2012

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #14 am: 20. November 2011, 12:40:39 »
Zitat
Original von stephan57
Hallo Sparfuchs
Habe um den 20.10.11 eine Mitteilung erhalten das eine Erhöhung von 15,99 ct auf 21,95ct zum 1.12.2011 erfolgt.Habe nun gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 1.1.12.

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