Die BNetzA verlautbart:
Die sog. EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Cent pro Kilowattstunde
Ob der Versorger deshalb den Strompreis entsprechend erhöht, bleibt offen.
Wenn er den Strompreis um diesen Nettobetrag erhöht, kommt die Mehrwertsteuer noch hinzu, so dass die Strompreiserhöhung 0,0738 Ct/ kWh betragen würde.
Der Bundesumweltminister verlautbart:
Für einen durchschnittlichen 4 Personen-Haushalt bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet dies lediglich Mehrkosten von weniger als 18 Cent pro Monat!
Das wären also 2,16 EUR Mehrkosten pro Jahr. Das deshalb die monatlichen Abschläge angepasst werden, steht eher nicht zu erwarten.
Herr Cremer verlautbart:
Original von Cremer
steigt unwesentlich?
Das sind bei mir 860 €.
Könnte sein. Das müsste dann wohl am hohen Verbrauch liegen:
86.000 Ct : 0,0738 Ct/ kWh = 1.165.312 kWh.
Ein Durchschnittshaushalt kommt mit 3.500 kWh im Jahr über die Runden, also mit dem 333ten Bruchteil.
Die EEG- Umlage, die im Oktober 2011 festgelegt wird, gilt für 2012.
Die EEG- Umlage, die im Oktober 2012 festgelegt wird, gilt für 2013.
Die EEG- Umlage steigt 2012 auf 3,592 Ct/ kWh, zzgl. Mehrwertsteuer können für den Verbraucher die Kosten auf 4,2745 Ct/ kWh steigen.
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich die Belastung dann auf 149,61 EUR im Jahr.
In Summe können sich diese Kosten dann auf 860 EUR im Jahr belaufen, wenn im Haushalt 20.119 kWh Strom im Jahr verbraucht werden.
Ein so hoher Verbrauch kann möglicherweise in einem 4- Personen- Haushalt dann auftreten, wenn alle Haushaltsmitglieder eine aufwendig pflegebedürftige Fönfrisur tragen.
Dann kann es sich möglicherweise lohnen, über einen anderen Haarschnitt nachzudenken.