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Autor Thema: Kündigung durch e-on Thüringen  (Gelesen 22481 mal)

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Offline bolli

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #15 am: 06. Juli 2011, 08:42:58 »
@Herr A
Es gibt schon mehrere Urteile, wo Gerichte eine Kündigung bejaht haben, wenn für den Adressaten klar war, dass irgendein (Gas)Liefervertrag, der sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Vertragspartnern eindeutig erkennen ließ, gekündigt wurde. Wenn also nur ein Gasliefervertrag mit dem Versorger besteht, ist aus Sicht des Gerichtes klar, dass der Versorger nur diesen einen gemeint haben kann. Und diese Erkenntnis traut man auch Ihnen zu. Dabei spielte der genannte Name des Tarifs im Kündigungsschreiben keine Rolle.

Ihre damaligen Investitionen spielen für die Entscheidung der Kündigung keine Rolle, wenn sie nicht vertraglich als Kündigungshinderungsgrund vereinbart wurden. Der Versorger hätte Ihnen seinerzeit den Sondervertrag schon nach der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen können, dann hätte Ihre Kosten-/Nutzen-Situation noch bescheidener ausgesehen.
Aber wie RR-E-ft schon sagte, Sie sind ja nicht gehindert, durch diese Leitungen weiterhin Gas zu beziehen, egal ob über einen neu abgeschlossenen Sondervertrag oder mittels der Grundversorgung vom Grundversorger.

Offline bjo

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #16 am: 06. Juli 2011, 10:28:42 »
Hallo,
wenn Sie jetzt drauf bestehen das Sie Maxivat nie abgeschlossen haben!
könnte ich mir gut vorstellen das E.On dann wie einen Grundversorgungskunden betrachtet und versucht alls das Geld wiederzubekommen was nciht bereits verjährt ist.!

nutzen Sie die Vergleichsportale und tüss e.on

Offline bolli

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #17 am: 06. Juli 2011, 13:08:27 »
Zitat
Original von bjo
Hallo,
wenn Sie jetzt drauf bestehen das Sie Maxivat nie abgeschlossen haben!
könnte ich mir gut vorstellen das E.On dann wie einen Grundversorgungskunden betrachtet und versucht alls das Geld wiederzubekommen was nciht bereits verjährt ist.!
Es wird wohl darauf ankommen, welche Fakten für eine Grundversorgung und welche für einen Sondervertrag sprechen. Die Preise in den Abrechnungen sollten da eine klare Zuordnung zulassen, da Preise in Sonderverträgen zumindest ab einer bestimmten Abnahmemenge meist günstiger sind als in der Grundversorgung. Oft finden sich dort auch weitere Hinweise (Bezeichnung als Sonderabkommen, Konzessionsabgabe etc.). Von daher sollte sich rausfinden lassen, um welche Vertragsart es sich handelt.

Da unabhängig hiervon für die Zukunft ein anderer Anbieter wohl die bessere Wahl ist, wird von hier nicht bestritten.  ;)

Offline bjo

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #18 am: 06. Juli 2011, 13:54:56 »
Zitat
Original von bolli
ankommen, welche Fakten für eine Grundversorgung und welche für einen Sondervertrag sprechen. Die Preise in den Abrechnungen sollten da eine klare Zuordnung zulassen, da Preise in Sonderverträgen zumindest ab einer bestimmten Abnahmemenge meist günstiger sind als in der Grundversorgung. Oft finden sich dort auch weitere Hinweise (Bezeichnung als Sonderabkommen, Konzessionsabgabe etc.). Von daher sollte sich rausfinden lassen, um welche Vertragsart es sich handelt.

Da unabhängig hiervon für die Zukunft ein anderer Anbieter wohl die bessere Wahl ist, wird von hier nicht bestritten.  ;)

Wenn er darauf besteht das er eben NICHT diesen besagten Vertrag abgeschlossen hat, könnte E.ON argumentieren das er immer in der Grundversorgung war und nur falsch abgerechnet wurde. In einem Streitfall
müßte er dann der E.On anhand der von Ihnen genannten Dinge darlegen das er doch in dem verhaßten Vertrag war. Sonst könnte er Geld verlieren.

ANBIETER Wechseln und ruhe ist!

 

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