Hallo ,
@RR-E-ft
leuchtet mir schon alles ein. Gut erklärt.
Anscheinend weiß aber der Vertragspartner , sprich eon, nicht was vereinbart wurde.
Man kündigt mir zum 30.04.2011 den Tarif maxivat, welchen ich nie abgeschlossen habe.
Frage : Kann ich einen Vertrag kündigen, welcher nie Bestand ?
Bei der Eingangsbestätigung meiner angeblichen Kündigung, welche ich nie vollzogen habe,
wurde kein Vertragsverhältnis/-tarif namentlich benannt. Somit gehe ich davon aus, daß eon nicht weiß, welcher Vertrag mit mir besteht, bzw. Gültigkeit hat.
Kann ich einen Vertrag kündigen, dessen Vertragsinhalt ich selber nicht kenne ?
Ich denke mal , wohlghemerkt ich denke nur !!!!!, daß bei einem Zustande kommenden Prozeß, eine Klage des Versorgers scheitern würde, wenn er nicht einmal die Vertragsunterlagen vorlegen könnte.
Bin mir da aber bei den deutschen Gerichten nicht so sicher, deswegen \"denke ich nur mal \".
Andere Frage -Grundsatzfrage :
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?
Grüße Herr A