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Autor Thema: Kündigung durch e-on Thüringen  (Gelesen 22486 mal)

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Offline Herr A

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Kündigung durch e-on Thüringen
« am: 03. Juli 2011, 16:46:24 »
hallo,
habe mal eine Frage zur Kündigung meines Gasliefervertrages durch eon Thüringen.
Mir wurde mein angeblicher Vertrag maxivat zum 31.12.2010 gekündigt.
Diesen habe ich allerdings nie abgeschlossen.
Seit 2005 kürzte ich alle erhaltenen Rechnungen und bezog mich hierbei auf den Nachweis der Billigkeit. Ich zahlte fortan den für 2004 gültigen Gaspreis. Auf eventuelle Rückforderungen für vergangene Preiserhöhungen (vor 2005) habe ich hierbei allerdings nicht hingewiesen.
Nun erhob ich Einspruch zu dieser Kündigung mit einem Vordruck, welcher hier im Netz zu finden ist, der sich unter anderem auch auf die Rechtsgültigkeit wegen geleisteter
Unterschriften bezog. Text kann ich bei Interesse hier noch einfügen.
Am ... /2/2011 erhielt ich die Endabrechnung bis 31.12.2010 .
Diese bezahlte ich auch mit der entsprechenden bisher angewandten Berechnung.
Kurze Zeit später erhielt ich eine Vertragsbestätigung zur \"Grundversorgung Erdgas\",
welche ich nicht angefordert hatte.
Anschließend eine Stornorechnung zu der oben angeführten Endabrechnung . Hierin sollte ich den Stornobetrag bis zum nächsten Tag überweisen ? ?( ?(
Nun verstand ich gar nichts mehr. Ignorierte das Schreiben einfach.
Am  .../3/2011 erfolgte die erneute Kündigung durch eon zum 30.04.2011.
Zwei Wochen später erhielt ich eine \"Kundeninformation\" mit allen möglichen Entschuldigungen und Richtigstellungen, der durch die Medien verbreiteten Informationen . Bezog sich auch auf Urteile des Oberlandesgerichtes aus letzter Zeit.
(Wen es interessiert, anfordern! Scanne es dann ein.)
Im April bekam ich eine Kündigungsbestätigung, wofür weiß ich nicht, ich habe nichts gekündigt, was ich gekündigt haben soll, stand auch nicht in dem Schreiben.
Kurze Zeit später meldete sich die TEN Thüringer Energienetze GmbH und wies mich auf die Belieferung durch den Grundversorger eon, ab 01.05.11 hin.
Anfang Juni erhielt ich erneut eine Endabrechnung zum 30.04.11, unter Einbeziehung des Zeitraumes der letzen Rechnung und der Stornorechnung.
Meine Fragen:
Ist diese Verfahrensweise nun rechtmäßig ?
Muß ich nun den Versorger wechseln bzw. die Grundversorgung akzeptieren ?
Wo bleibt hier das Recht auf Billigkeit ?

Dank Euch für Eure Antworten
Grüße Herr A

Offline bjo

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #1 am: 03. Juli 2011, 23:38:03 »
Laut homepage
http://www.eon-thueringerenergie.com/Privatkunden/Erdgas/Angebote_und_Preise/ThueringenGas_maxivat.htm

müssen Sie eine Vertrag schriftlich abschließen um diesen Tarif zu bekommen!
Neuverträge seit 1 April 2009 nicht mehr möglich!

E-On weiss also garnicht in welchem Vertragsverhältnis Sie sich befinden!
ich würde wie folgt vorgehen

- ruhe bewaren und alles prüfen was kommt nach prüfung widersprechen
- Abschläge und wie bisher zahlen
- Alternativanbieter suchen
Grundversorgung ist immer der teuerste Tarif überhaupt!

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #2 am: 04. Juli 2011, 00:35:36 »
Ob und zu welchem Zeitpunkt der bisherige Vertrag durch ordnungsgemäße Kündigung wirksam beendet werden konnte, richtet sich nach diesem.

Was der abgeschlossene Sondervertrag (außerhalb der Grundversorgung) diesbezüglich vorsah, ist nicht ersichtlich.

Der konkludente Abschluss eines Grundversorgungsvertrages durch Energienetnahme am 01.05.11 war nur dann möglich, wenn das zuvor bestehende Sondervertragsverhältnis zum Ablauf des 30.04.11 form- und fristgemäß - wirksam - ordenungsgemäß gekündigt wurde, deshalb am 01.05.11 kein Vertragsverhältnis mehr bestand und man als Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG am 01.05.11 aus dem Netz Energie entnommen hatte, ohne zuvor anderweitig ein neues Vertragsverhältnis begründet zu haben.

Es ist weder ersichtlich, ob der bisherige Sondervertrag zum 30.04.11 wirksam ordnungsgemäß gekündigt werden konnte und wurde und ob die weiter genannten Voraussetzungen für den konkludenten Abschluss eines  Grundversorgungsvertrages  zum 01.05.11 vorlagen.

Wurden in den Sondervertrag keine oder keine wirksamen Preisänderungsklauseln einbezogen, galt grundsätzlich der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis - mangels Preisneuvereinbarung - bis zur Vertragsbeendigung fort und musste deshalb auch den Verbrauchsabrechnungen zu Grunde gelegt werden, ohne dass es dafür auf die Billigkeit überhaupt ankommen konnte und durfte (BGH VIII ZR 246/08 Rn. 57,59; VIII ZR 295/09 Rn. 42 ff.)

Offline Herr A

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #3 am: 04. Juli 2011, 00:40:37 »
Hallo,
kann denn diese Kündigung rechtens sein ?
Wenn garnicht ersichtlich ist, was denn eigentlich gekündigt wurde ?
Liefervertrag ist schon klar, nur zu welchen Bedingungen ? Kündigungsfristen etc. ?
 Muß ich doch so bestimmt nicht hinnehmen ? Oder ?

\"Grundversorgung ist immer der teuerste Tarif überhaupt!\"
schon klar, nur wie vereinbart sich dies mit der Billigkeit ?
 Wenn ich einen günstigeren Vertrag als die Grundversorgung anbieten kann (als Lieferant), entspricht wohl die Grundversorgung nicht der Billigkeit ? Oder ?

Wenn ich hier einen Denkfehler machen sollte, bitte ich um Aufklärung .

Grüße Herr A

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #4 am: 04. Juli 2011, 00:51:22 »
Ob, zu wann und wie der bisherige Sondervertrag ordnungsgemäß gekündigt werden konnte, richtet sich nach diesem.

Normalerweise hatte man am Abschluss eines solchen Sondervertrages durch seine - für den wirksamen Vertragsabschluss notwendige - übereinstimmende Willenserklärung mitgewirkt und muss deshalb auch wissen, was dabei zu Kündigungsrechten vereinbart wurde.

All diejenigen, die am konkreten Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hatten, nicht dabei waren,  sind diesbezüglich naturgemäß weniger auskunftsfähig.  

Grundversorgung ist regelmäßig teuerer als ein Sondervertrag, weil die Gas- Konzessionsabgabe höher ist und weil grundversorgungsspezifische Risiken bestehen (zB. Ersatzversorgungspflicht, keine Bonitätsprüfung der Kundschaft, Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gem. § 20 GVV).

Offline Herr A

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #5 am: 04. Juli 2011, 01:39:42 »
Hallo ,
@RR-E-ft
leuchtet mir schon alles ein. Gut erklärt.

Anscheinend weiß aber der Vertragspartner  , sprich eon, nicht was vereinbart wurde.

 Man kündigt mir zum 30.04.2011 den Tarif maxivat, welchen ich nie abgeschlossen habe.

Frage : Kann ich einen Vertrag kündigen, welcher nie Bestand ?

Bei der Eingangsbestätigung meiner angeblichen Kündigung, welche ich nie vollzogen habe,
wurde kein Vertragsverhältnis/-tarif namentlich benannt. Somit gehe ich davon aus, daß eon nicht weiß, welcher Vertrag mit mir besteht, bzw. Gültigkeit hat.

Kann ich einen Vertrag kündigen, dessen Vertragsinhalt ich selber nicht kenne ?

Ich denke mal , wohlghemerkt ich denke nur !!!!!, daß bei einem Zustande kommenden Prozeß, eine Klage des Versorgers scheitern würde, wenn er nicht einmal die Vertragsunterlagen vorlegen könnte.

Bin mir da aber bei den deutschen Gerichten nicht so sicher, deswegen \"denke ich nur mal \".

Andere Frage -Grundsatzfrage :
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?

Grüße Herr A

Offline Cremer

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #6 am: 04. Juli 2011, 07:49:32 »
@Harr A,

es wäre vielleicht ratsam zunächst vom Versorger eine Kopie des bestehenden (Sonder-)Vertrages anzufordern.

Sie können seit mehreren Jahren schon den Gasversorger frei wählen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
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Offline Herr A

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #7 am: 04. Juli 2011, 08:37:57 »
Guten Morgen,
@Cremer,
mir schon klar, daß ich den Anbieter wechseln kann.
Meine \"Grundsatzfrage\" war nicht ganz vollständig.
Ich bin damals ein Vertragsverhältnis eingegangen , welches mir Kosten verursacht hat,
kann mein Vertragspartner diesen Vertrag einfach so kündigen ?
Ist dies rechtlich gedeckt ?

Bei meinem Wiederspruch zur Kündigung werde ich selbstverständlich eine Vertragskopie anfordern.
Bis dahin erst mal vielen Dank.
Wenn jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat, bitte hier berichten.

Grüße Herr A

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #8 am: 04. Juli 2011, 09:32:43 »
Zitat
Original von Herr A
Hallo ,
@RR-E-ft
leuchtet mir schon alles ein. Gut erklärt.

Anscheinend weiß aber der Vertragspartner  , sprich eon, nicht was vereinbart wurde.

 Man kündigt mir zum 30.04.2011 den Tarif maxivat, welchen ich nie abgeschlossen habe.

Frage : Kann ich einen Vertrag kündigen, welcher nie Bestand ?

Bei der Eingangsbestätigung meiner angeblichen Kündigung, welche ich nie vollzogen habe,
wurde kein Vertragsverhältnis/-tarif namentlich benannt. Somit gehe ich davon aus, daß eon nicht weiß, welcher Vertrag mit mir besteht, bzw. Gültigkeit hat.

Kann ich einen Vertrag kündigen, dessen Vertragsinhalt ich selber nicht kenne ?

Ich denke mal , wohlghemerkt ich denke nur !!!!!, daß bei einem Zustande kommenden Prozeß, eine Klage des Versorgers scheitern würde, wenn er nicht einmal die Vertragsunterlagen vorlegen könnte.

Bin mir da aber bei den deutschen Gerichten nicht so sicher, deswegen \"denke ich nur mal \".

Andere Frage -Grundsatzfrage :
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?

Grüße Herr A

Wenn der Kunde nicht gekündigt hatte, kann nur der Versorger gekündigt haben undzwar nur denjenigen Vertrag, der bisher überhaupt bestand.

Welcher Vertrag bestand und ob, wie und unter Einhaltung welcher Frist dieser Vertrag vom Versorger ordnungsgemäß gekündigt werden konnte, richtet sich nach diesem Vertrag selbst (vgl. BGH B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08].

Den entsprechenden, maßgeblichen  Vertragsinhalt  muss der Kunde selbst kennen, der mit seiner übereinstimmenden Willenserklärung am Vertragsabschluss  mitgewirkt haben musste.

Unabhängig von der Kündigung eines Liefervertrages bleibt der Anschluss an das Niederdruck- Gasnetz ja grundsätzlich erhalten, so dass man entweder vom selben Lieferanten oder aber von einem anderen Lieferanten weiterhin leitungsgebunden Gas beziehen kann.

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #9 am: 04. Juli 2011, 09:32:54 »
Zitat
Original von Cremer

Sie können seit mehreren Jahren schon den Gasversorger frei wählen.

@Cremer

Woher wollen Sie das denn wissen?

Möglicherweise wurde bei Vertragsabschluss das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine bestimmte, noch nicht verstrichene Zeitspanne vertraglich ausgeschlossen (vgl. BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08].

Was bei Abschluss eines Sondervertrages tatsächlich vereinbart wurde, können nur der Versorger und der betroffene Kunde wissen.

Offline bolli

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #10 am: 04. Juli 2011, 14:08:19 »
Zitat
Original von Herr A
Ich bin damals ein Vertragsverhältnis eingegangen , welches mir Kosten verursacht hat,
kann mein Vertragspartner diesen Vertrag einfach so kündigen ?
Ist dies rechtlich gedeckt ?
Welcher Art Kosten sind Ihnen denn durch Eingehen des Vertragsverhältnisses entstanden ? Sie meinen sicher nicht den Einbau eines Gasbrenners, oder ?

Ich gehe mal davon aus, dass es hierum geht:

Zitat
Original von Herr A
Ich bin 1992 ein Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten (Erdgas) vertrauensvoll eingagangen. Dadurch entstanden mir einige Kosten bezüglich des Anschlusses.
Diese nahm ich in Kauf, um Erdgas beziehen zu können.
Nun bin ich abhängig von diesem Lieferanten, muß ich mir nun dessen willkürlichen Preisgestaltungen gefallen lassen ?

Dazu muss man sagen, dass Sie sich dessen Preisgestaltungen nicht gefallen lassen müssen, da Sie ja (wahrscheinlich) nicht an diesen Anbieter gebunden sind. Unter Einhaltung verabredeter Kündigungsfristen können auch SIE den Vertrag kündigen und sich einen anderen, günstigeren Anbieter für Ihre Gasversorgung suchen. Ihre damaligen Investitionen sollten daher auch dann noch zu verwenden sein. Aber auch wenn nicht, ist der Anbieter nicht für IHRE Investionen verantwortlich (außer es wurde was anderes vereinbart). Für welchen Brennstoff Sie sich entscheiden und welche Investitionen Sie dafür vornehmen müssen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Der Anbieter wird Ihnen bei Vertragsabschluß keine Preisgarantie für 20 Jahre für den Brennstoff gegeben haben.

Übrigens spielt die Billigkeit der Preise bei Sonderverträgen zu 99% überhaupt keine Rolle, da diese nur bei einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht zum tragen kommt, was in fast keinem Sondervertrag wirksam vereinbart wurde/ist. Viel häufiger ist die Frage relevant, ob ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde.

Offline Herr A

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #11 am: 05. Juli 2011, 17:46:23 »
Hallo,
@bolli
schließlich wurde die Leitung auf meinem Grundstück verlegt, welche auch mir Kosten verursacht haben. Maurer -und Pflasterarbeiten zum Beispiel.
Möchte deswegen ja jetzt auch nicht rumjammern.
Es geht ums Prinzip bzw. Recht.

Frage an den Moderator RR-E-ft :

Man kündigt mir den Tarif Maxivat , welchen ich nie abgeschlossen habe.

Kündigung ist doch somit absolut hinfällig oder ?
Was sagt der Rechtsgelehrte ? Ja oder Nein ?
(obige Ausführung habe ich zur Kenntnis genommen )

Grüße Herr A

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #12 am: 05. Juli 2011, 20:02:45 »
Es wurde wohl der bisherige Sondervertrag gekündigt, egal, ob der sich Fritz oder Klaus schimpfte.

Ob, in welcher Form und Frist dieser gekündigt werden kann, richtet sich nach dem bisherigen Vertrag, den wir nicht kennen, weil wir beim Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben und auch nicht Zeuge des Vertragsabschlusses wurden.

Nicht gekündigt wurde der mit dem Netzbetreiber bestehende Anschlussvertrag, so dass man sich entweder vom selben Lieferanten oder aber von einem anderen Lieferanten auf neuer vertraglicher Grundlage weiter beliefern lassen kann.

Offline Herr A

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« Antwort #13 am: 05. Juli 2011, 21:58:49 »
Hallo RR-E-ft ,
Sie weichen meiner Frage aus,

 Ja oder nein ? Maxivat gibt es bei mir nicht.

Netzbetreiberangelegenheit steht nicht zur Diskussion.

Bin kein Jurist, doch bilde ich mir ein, daß man etwas nicht kündigen kann, was nicht besteht bzw. vorhanden ist. Damit dürfte auch nicht die Kündigung eines anderen Vertrages in Verbindung gebracht werden können.
 
\"Ob und in welcher  Form .... \"  ist klar, wurde oben schon gesagt, brauchen wir nicht nochmal .

zum 3. mal : Vertrag Maxivat wurde gekündigt, Vertrag Maxivat existiert nicht.
                    Kündigung rechtens ?
                   Was sagt der Richter ? Ja oder Nein ?

Grüße Herr A

Offline RR-E-ft

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Kündigung durch e-on Thüringen
« Antwort #14 am: 06. Juli 2011, 01:47:44 »
Zitat
Original von Herr A


zum 3. mal : Vertrag Maxivat wurde gekündigt, Vertrag Maxivat existiert nicht.
                    Kündigung rechtens ?
                   Was sagt der Richter ? Ja oder Nein ?

Man kann doch den Richter ganz einfach fragen, indem man eine Feststellungsklage erhebt, etwa gerichtet darauf, festzustellen, dass das bisherige Vertragsverhältnis vom Versorger bisher nicht wirksam beendet wurde und deshalb unverändert fortbesteht. Dann wird man sehen, welchen Spruch er auswirft, ob er die vorgefasste Meinung teilt oder nicht.

 

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