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Autor Thema: EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize  (Gelesen 100625 mal)

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Offline RR-E-ft

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #180 am: 14. Juli 2011, 15:07:11 »
Irgendwer hatte hier in die Diskussion eingebracht, Eigenverbrauch sei eine tolle Sache, weil dadurch die EEG- Belastung sinke.
Die Studie im Auftrag von Greenpace Energy setzt sich jedoch gerade mit der Frage der Eigenverbrauchs- Förderung nach EEG auseinander.

Bei \"vermiedenen Netzkosten\" fällt mir immer ein, dass die Netzkosten so lange unverändert da sind wie das Netz selbst.
Dadurch dass das Netz weniger genutzt wird, sinken nicht die Kosten des Netzes, sondern die gleichen Kosten werden auf weniger Nutzer, also mit erhöhten Netzentgelten umgelegt.

Wenn Wasser aus dem Netz gespart wird, weil die Leute ihren Verbrauch einschränken oder mehr selbst gesammeltes Regenwasser verbrauchen (Eigenverbrauch), dann bleiben im besten Falle die durch den  Netzbetrieb anfallenden Kosten gleich hoch. In der Regel können sie erheblich steigen. Auch wenn die Kosten gleich bleiben würden, verteilen sich sich auf eine geringere Liefermenge mit der Folge, dass die Wasserpreise steigen. Wenn dann die Leute, die mehr Eigenverbrauch an Regenwasser haben, auch noch \"vermiedene Netzkosten\" ausbezahlt bekommen wollten, dürfte es wohl kritisch werden....

Beim Stromnetz führt der Eigenverbrauch auch dazu, dass die Kosten des Netzbetriebs auf weniger Netznutzer umgelegt werden, weshalb dann die Netzentgelte steigen.

Der Förderaufwand bei PV ist bereits ein Selbstläufer. Und was für einer....
Die drastisch gestiegene EEG- Umlage führt angeblich zum frühen Erreichen der \"Netzparität\".  
Nur wirtschaftlich und wettbewerbsfähig wird es damit noch lange nicht, so SCHOTT Solar.

Offline superhaase

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #181 am: 14. Juli 2011, 15:38:33 »
Der Vergleich mit dem Wassernetz humpelt.
Ein Teil der Netzkosten beruht auf den Leitungs- und Umwandlungsverlusten. Die auf dem Weg in Wärme umgewandelte Energie muss in Kraftwerken erzeugt werden, was der Netzbetreiber leistet (oder einkauft) und in die Netzkosten einkalkuliert.

Eigenverbrauch beim Wasser reduziert i.A. nicht die Netzverluste, selbst wenn das Wassernetz Lecks aufweisen sollte.

Ferner sollen vermiedene Netzentgelte ja für den eingespeisten Strom vergütet werden, nicht für den Eigenverbrauch. Der im Niederspannungsnetz eingespeiste Strom verdrängt den aus dem Höchstspannungsnetz zufließenden Strom und verrigert somit die Netzverluste.
Insofern humpelt der Vergleich nicht mehr, sondern ist schon umgefallen. ;)

Ob die derzeitige Eigenverbrauchsförderung im EEG sinnvoll ist, und ob sie gesamtwirtschftlich Kosten spart, ist wohl diskussionswürdig.
Ich kann hier die Bedenken der zitierten Studie oft nicht teilen.
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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« Antwort #182 am: 14. Juli 2011, 15:43:52 »
Der Eigenverbrauch von Elektrizität senkt die Absatzmenge und damit die Liefermenge, in deren Preise Netzentgelte eingerechnet sind. Und diese Netzentgelt- Umsatzerlöse, die wegfallen, bestehen lediglich zu einem (möglicherweise verschwindenden) Bruchteil aus den Kosten der Verlustenergie... Wesentlicher sind die Kapitalkosten und die Eigenkapitalverzinung. Und deshalb steigen die Netzentgelte bei steigendem Eigenverbrauch auch beim Strom.

Offline superhaase

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« Antwort #183 am: 14. Juli 2011, 15:50:50 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Eigenverbrauch von Elektrizität senkt die Absatzmenge und damit die Liefermenge, in deren Preise Netzentgelte eingerechnet sind. Und diese Netzentgelt- Umsatzerlöse, die wegfallen, bestehen lediglich zu einem (möglicherweise verschwindenden) Bruchteil aus den Kosten der Verlustenergie... Und deshalb steigen die Netzentgelte bei stiegendem Eigenverbrauch auch beim Strom.
Das bestreite ich gar nicht.
Aber es geht bezüglich vermiedener Netzentgelte jetzt nicht um den Eigenverbrauch.
Steigende Netzentgelte stehen nämlich nicht der Tatsache entgegen, dass in der Niederspannungsebene eingespeister Strom (um den es ja bei der Betrachtung der kleinen PV-Anlagen in der obigen Studie geht) Netzkosten vermeidet und diese vergütet bekommen soll. Dass es dabei eher um Bruchteile von ct/kWh geht, ist anzunehmen. Fraglich war von meiner Seite der in der Studie angenommene Preis für den eingspeisten Strom ohne PV-Förderung in der Zukunft nach der Netzparität (also zwischen 2014 und 2019, was der in der Studie betrachtete Zeitraum für die \"selbsttragenden\" PV-Anlagen ist). Ich denke, dass da die 5-7 ct/kWh eher zu tief gegriffen sind.
Steigende Netzentgelte spielen in dieser Frage keine Rolle.

Dass die Netzentgelte durch die Umstellung auf erneuerbare Energie wohl steigen und nicht sinken werden, ist auch klar.
Ferner ist es vielleicht denkbar, die Netzentgelte in Zukunft verstärkt an der Anschlussleistung und weniger am Verbrauch zu orientieren. Also mehr in die monatliche Grundgebühr einkalkulieren, statt in den Arbeitspreis.
Dass könnte alle \"Gerechtigkeitsbedenken\" bzgl. der bösen, bösen unsolidarischen Selbsterzeuger zerstreuen.
Auch über die anderen sozialen Abgaben auf den Strom lässt sich reden.
Ob diese auch weiterhin (selbst wenn es bisher vielleicht als gerecht und sinnvoll erachtet wurde) über den Strom eingetrieben werden sollen, darf man fragen.
Anderes ist möglich und womöglich sogar besser.

Jedenfalls können solche Überlegungen nicht dazu führen, dass man PV-Anlagen in Privathänden oder den Eigenverbrauch verbietet oder die ganze Energiewende in Frage stellt.

Keiner käme auf die Idee, spritsparende Autos mit einer höheren Kfz-Steuer zu belegen, nur weil der Besitzer weniger über die Benzinsteuer in die Staatsklasse zahlt und somit unsolidarisch wäre.
Auch stromsparende Haushaltsgeräte hat deshalb noch keiner als verwerflich erachtet.

Die Diskussion nimmt hier schon manchmal abstruse Richtungen an.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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« Antwort #184 am: 14. Juli 2011, 15:56:30 »
Bei Lichte betrachtet:

Bis auf Kosten für Verlustenergie werden durch die Einspeisung keine Netzkosten vermieden.
Die Netzkosten werden durch das Netz selbst bestimmt.
Das Netz selbst kostet Geld, egal wie groß die darüber zu transportierenden Strommengen sind.

Und komischerweise benutzt der Einspeiser dieses mit Kostenaufwand  verbundene Netz, um seinen erzeugten Strom überhaupt erst per Einspeisung irgendwohin abzutransportieren.

Ohne dieses Netz müsste er den selbst erzeugten Strom so gut wie möglich selbst verbrauchen oder aber per Erdschluss ableiten.
Für eine Win- Win- Situation könnte er jedoch zu seinem Nachbarn auch eine eigene Strippe ziehen, um diesen autark direkt zu versorgen.

Der Einspeiser nutzt die wirtschaftlichen Vorteile des vorhandenen Stromnetzes und beansprucht dann dafür auch noch Geld....
Der Einspeiser könnte ohne das vorhandene Stromnetz gar kein Einspeiser sein.
Sein ganzes Geschäftsmodell beruht darauf, dass er in ein vorhandenes Stromnetz einspeisen kann.

Für den Kunden ist es gehoppst wie gesprungen, ob die steigenden Netzentgelte in die Gundgebühr oder in den Arbeitspreis eingehen.
Bei steigender Grundgebühr hilft ihm dann jedenfalls auch keine Einschränkung seines Stromverbrauchs als Kostenvermeidungsstrategie mehr.

Offline superhaase

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« Antwort #185 am: 14. Juli 2011, 16:10:23 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Einspeiser nutzt die wirtschaftlichen Vorteile des vorhandenen Stromnetzes und beansprucht dann dafür auch noch Geld....
Der Einspeiser könnte ohne das vorhandene Stromnetz gar kein Einspeiser sein. Sein Geschäftsmodell beruht darauf, dass er in ein vorhandenes Stromnetz einspeisen kann.
Und wo ist da jetzt der Unterschied zum Kohlekraftwerksbetreiber?  :rolleyes:

Die vermiedenen Netzentgelte waren nur ein von mir nebenbei erwähnter und als gering bezeichneter Nebeneffekt bzgl. Einspeisevergütung. Diese vermiedenen Netzentgelte werden auch derzeit in Statistiken zur Stromwirtschaft und zu den EE angeführt.
Eine weitere Diskussion hierzu halte ich für nicht zielführend.

Zitat
Für den Kunden ist es gehoppst wie gesprungen, ob die stiegenden Netzentgelte in die Gundgebühr oder in den Arbeitspreis eingehen. Bei steigendnder Grundgebühr hilft ihm dann jedenfalls auch keine Einschränkung seines Stromverbrauchs als Kostenvermeidungsstrategie mehr.
Stop, stopp!
Wenn die Netzentgelte nicht mehr im Arbeitspreis enthalten sind, dann kann ein PV-Eigenverbraucher diese auch nicht mehr durch seinen Eigenverbrauch reduzieren.
Außer er koppelt sich ganz vom Netz ab und zahlt auch keine Grundgebühr mehr. Aber das ist dann auch nicht zu beanstanden.

Es ging ja bei den steigenden Netzentgelten darum, dass sie für andere vor allem deshalb steigen, weil die Eigennutzer (nicht nur PV, sondern z.B. auch BHKW) weniger zahlen.
Das ist mit einer anderen Strukturierung der Netzentgelte vermeidbar.

ciao,
sh
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #186 am: 14. Juli 2011, 16:17:02 »
Bekommt der konventionelle Stromerzeuger neben einer Vergütung für den eingespeisten Strom auch \"vermiedene\" Netzkosten?

Offline superhaase

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« Antwort #187 am: 14. Juli 2011, 16:26:37 »
Nein, weil der Kohlekraftwerksbetreiber ins verbraucherferne Höchstspannungsnetz einspeist und somit die gesamte Netzstruktur beansprucht wird (die der Verbraucher zahlt).
Für jede kWh, die der Großkraftwerksbetreiber einspeist fallen auf allen Netzebenen Transport und Umwandlungsverluste an.

Das ist bei ins Niederspannungsnetz eingespeistem Strom anders. Er verringert die ansonsten höheren Verluste. Außerdem werden dabei meines Wissens sogar (je nach Stromerzeugungsart bzw. Lastgang) vermiedene Netzinvestitionskosten in Betracht gezogen.

Der Netzbetreiber kassiert jedenfalls für den vom Nachbarn erzeugten Strom, der oft nur weniger Meter durch das Niederspannungsnetz fließt, bis er verbraucht wird, die vollen Netzentgelte, obwohl diese in dem Moment teilweise eben nicht anfallen.
Das mit der Vergütung der vermiedenen Netzentgelte hab ich mir ja nicht selbst ausgedacht. Das spielt bei der Festlegung der Vergütung von z.B. BHKW-Strom durchaus eine Rolle.

Ein Anspruch auf Zahlung vermiedener Netzkosten ergibt sich gemäß § 18 Stromnetzentgeltverordnung für alle dezentralen Anlagen, die nicht nach EEG vergütet werden und in deren Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 KWK-G keine vermiedenen Netzkosten enthalten sind.

Hier eine Erläuterung von EON zu den Entgelten für vermiedene Netzkosten:
Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte)
Die Vergütung für vermiedene Netzkosten ist hiernach doch beachtlich:
Für Anlagen ohne Lastgangmessung im Niederspannungsnetz werden als Arbeitspreis z.B. 1,07 ct/kWh gezahlt, wenn ich das richtig interpretiere.
Ich wusste gar nicht, dass das so viel ist.

ciao,
sh
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Offline Energiesparer51

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« Antwort #188 am: 14. Juli 2011, 20:28:54 »
Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #189 am: 14. Juli 2011, 20:54:43 »
Zitat
Original von Energiesparer51
Für die dezentral eingespeiste Energie zahlt der Verbraucher ein Entgelt, das die Nutzung des gesamten Transportnetes und mehrerer Spannungsebenen berücksichtigt. Ein Kunde am Mittelspannungsnetz zahlt weniger als ein Kunde am Niederspannungsnetz, weil er letzteres nicht mitnutzt. Wird der Strom dezentral eingespeist, entfällt die Nutzung der höheren Spannungsebenen. So wie der Mittelspannungskunde weniger zahlt, erhält der dezentrale Einspeiser einen Teil vom vollzahlenden Niederspannungskunden, weil ein Teil des Netzes nicht genutzt wird.

Anders gewendet:

Für dezentral erzeugten Strom fallen keine Netzentgelte für die Nutzung vorgelagerter Spannungs- bzw. Netzebenen an.

Klare Sache. Nun aber:

Obschon der dezentral erzeugte Strom nicht über alle Spannungsebenen kaskadierte, ist er gleichwohl genauso teuer, als sei er über alle Spannungsebenen geflossen, bei Lichte betrachtet wohl allein deshalb, weil die eigentliche Kostenersparnis bei den Netzentgelten der vorgelagerten Spannungs-und Netzebenen durch die Zahlung \"vermiedener\" Netzkosten an den Einspeiser vollständig aufgefressen wird.

Bitte Ursache und Wirkung beachten.

Zudem verhält es sich so ähnlich wie beim Eigenverbrauch.

Zwar werden die vorgelagerten Spannungs- bzw. Netzebenen nicht benutzt, aber die entsprechenden Netze stehen in der Landschaft, verursachen Kosten, die dann halt von weniger Nutzern aufgebracht werden müssen, was die Netznutzungentgelte dieser vorgelagerten Spannungsebenen steigen lässt.

Und siehe da:

Steigen aber die Netznutzungsentgelte der vorgelagerten Spannungsebenen, erhält der Einspeiser noch höhere \"vermiedene\" Netzkosten.

Das System erscheint nicht wirklich nachvollziehbar, sondern eher widersinnig.

Statt \"vermiedener\" Netzkosten, steigen überall die Kosten bzw. Netznutzungsentgelte. Und der Einspeiser kassiert dafür, dass er das teure Netz zur Einspeisung benutzt.

Offline berndh

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« Antwort #190 am: 14. Juli 2011, 21:10:14 »
Die vermiedenen Netznutzungskosten der vorgelagerten Netze werden ausgezahlt.
Also der Stromerzeuger erhält z.B. in Bochum 0,77 Ct/KW, als Strombezieher muss er aber wie jeder andere Bochum 4,3 Ct bezahlen.
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #191 am: 14. Juli 2011, 21:20:02 »
Vermieden werden nur Netzentgeltzahlungen des Netzbetreibers der Einspeiseebene an diesem vorgelagerte Netzbetreiber.
 
Die Kosten der vorgelagerten Netze ändern sich jedoch nicht wesentlich, müssen auf geringere Stromtransportmengen verteilt werden,  so dass die Netznutzungsentgelte dieser Spannungsebenen steigen.

Warum der Einspeiser \"vermiedene\" Netzkosten bekommen muss, ist nicht ersichtlich.

Schließlich könnte doch der dezentral erzeugte Strom durch die eingesparten Netznutzungsentgelte preiswerter an die angeschlossenen Stromkunden vermarktet werden.

Fast könnte man denken, dass sich die Betreiber konventioneller Großkraftwerke diese verquere Regelung ausgedacht haben, damit sie besser gegen dezentral erzeugten Strom vor Ort konkurrieren können.

Offline Energiesparer51

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« Antwort #192 am: 14. Juli 2011, 21:30:04 »
Es ist doch so, wie bei einer (Standard-)Bahnfahrkarte. Ich zahle für die benutzte Strecke. An den Kosten für den Bahnbetreiber ändert sich wenig, wenn ich aussteige und mein Platz über eine längere Strecke leerbleibt, statt eine lange Strecke zu fahren. Die Erfordernis höhere Kapazitäeten zu schaffen oder diese reduzieren zu können hängt nicht vom einzelnen Fahrgast ab, sondern von der Gesamtheit.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #193 am: 14. Juli 2011, 21:33:06 »
Angenommen, man hätte über Nacht 50 Prozent dezentrale Stromerzeugung auf der Niederspannungsbene. Wenn die vorgelagerten Netze bei gleichbleibenden Kosten unverändert in der Landschaft stehen, müssten deren Netzentgelte zur Erreichung der Kostendeckung verdoppelt werden. Die Kosten im System würden durch die dezentrale Erzeugung nicht sinken, sondern steigen.

Bei zunehmender dezentraler Erzeugung sollten die Kosten im System  mittel- bis langfristig eigentlich sinken, durch Rückbau der Kapazitäten der Übertragungsnetze.

Aber die Zahlung \"vermiedener\" Netzkosten an Einspeiser passt nicht dazu.

Offline PLUS

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« Antwort #194 am: 14. Juli 2011, 21:39:04 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das fängt schon damit an, dass die meisten Leute mit PV- Anlage auf dem Dach - entgegen der Vermutung von PLUS - für den eigenen Broterwerb tagsüber trotzdem noch zur Arbeit müssen, ihr Eigenverbrauch an Strom im Haushalt deshalb in Zeiten anfällt, wo die PV- Anlage eben keinen Strom (mehr) produziert. Da kommt es dann eben auch auf Speicher an.
Und natürlich ist der selbst gedeckte Eigenverbrauch immer noch mit realen Stromerzeugungs- und ggf. Speicherkosten verbunden, die ihrerseits gedeckt werden müssen.
Kosten deckt man regelmäßig durch Einnahmen und nicht etwa durch die Einsparung an etwas anderem.
    Die vermutete Vermutung hatte ich zu keinem Zeitpunkt. Die Kostendeckung sollte mit echten Erlösen für den Gegenwert erzielt werden. Ein Kaufmann investiert nur, wenn er zusätzlich einen angemessenen Gewinn erzielt. Die Kostendeckung und Gewinnerzielung durch langfristige Subventionen zu Lasten Dritter hat noch nie so funktioniert, dass damit die angedachten Ziele erreicht wurden. Die deutsche langfristige und extreme PV-Förderung entwickelt sich gerade zum Musterbeispiel für Verschwendung und Misserfolg und der allgemein bekannten Ansteckungswirkung. Ohne böswillige oder eigennutzgefärbte Absicht kann man das nicht mehr übersehen.
Zitat
Original von RR-E-ft
Wer sich die Anschaffung einer Villa mit Pool und eines Ferrari spart, hat deshalb nicht notwendigerweise das dadurch ersparte Geld automatisch auf seinem Konto und zur Verfügung.
Den Optimismus, dass alsbald auf eine Förderung verzichtet werden kann, teilen also nicht viele.
    Die Rechtfertigung dieser extremen Förderung teilen immer weniger. Geld auf dem Konto oder nicht, Ferrari und Pool oder nicht, ist nicht relevant. Die profitgierigen Optimumfinanzierer finanzieren überwiegend fremd. Das bringt bei der großzügigen garantierten Förderung und den günstigen Modulen aus China erst die deutlich zweistelligen und so gut wie risikolosen Renditen. Die Banken machen da auch gerne mit. Das Geschäft ist Dank garantierter Förderung relativ risikolos und lukrativ. Daher sind sie bei der PV-Werbung nicht gerade uneigennützig gut vertreten. Der Dumme bei diesem Spiel ist bekanntlich der ganz normale Stromverbraucher:

    Warum sollte denn der Mieter oder Wohnungseigentümer in Frankfurt, München oder Köln die Kosten und diese Rendite indirekt über den Strompreis mit finanzieren? Er hat ganz sicher höhere Wohnkosten als der Eigenheimbesitzer im Bayerischen Wald und hat keine Veranlassung dessen Kleinsterzeugungsanlage immer so hoch zu subventionieren, dass sie profitabel zu betreiben ist. Das ist Verschwendung und Umverteilung zu Lasten Dritter. Das ist und bleibt rechtlich und ökonomisch eine zweifelhafte Sache. Der Strom, den z.B. der Kölner Mieter verbraucht, stammt sicher nicht aus dem Bayerischen Wald. Vielleicht aus dem Braunkohleheizkraftwerk Merkenich oder sonstwo aus der Nähe. Wer in Köln verkaufen möchte muss dort investieren und dort zuverlässig liefern. Eine Autohändler muss in Köln für Verkaufsflächen, Service und Autos sorgen wenn er dort verkaufen möchte. Der Kunde muss das nicht vorfinanzieren. Beim Trabant war das vielleicht alles mal anders. Aber wer will das so nochmal?

    Zur Netznutzungsentgeltdiskussion: Die Selbstversorger und potenziellen Einspeiser wollen ja garantiert Geld für den Übeschussstrom immer wenn er anfällt. Da ist man dann froh über jedes vorhandene Netz, sonst kann man ja nichts abliefern. Diese Infrastruktur soll aber selbstverständlich kostenlos für den Fall des Falles zur Verfügung stehen. Die umstrittene Konzessionsabgabe an die Gemeinde, für die angebliche Wegenutzung, zahlt man auch nicht. Die konstruierte Nutzung der Wege hat man halt nur in einer Richtung konstruiert.  ;) Solange man sich selbst versorgt, dürfen die normalen Stromverbraucher die Kosten für die Netze und die Wegemiete  alleine tragen.  
    @Energiesparer51, mit Ihrer Bahnfahrkarte subventionieren Sie aber nicht zwangsweise den selbstfahrenden Ferraribesitzer.

 

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