Original von egn
Insgesamt ist es Unsinn in jeder Art von Abgabe eine soziale Komponente zu integrieren. Dies führt nämlich zu völliger Intransparenz hinsichtlich der Kosten des Sozialstaates. Es reicht völlig wenn die Leistungsfähigkeit an einer Stelle, nämlich bei den Steuern, berücksichtigt wird.
So so, und daneben ist dann \"jede Art von Abgabe\" gerechtfertigt!?[/list]
Original von superhaase
Dieser Unsinn wird ja auch auf die Spitze getrieben von denjenigen, die einen Sozialtarif für Strom fordern.Da wirds dann völlig irrsinning.
Dann führen wir doch gleich ein umfassendes Preissystem abhängig von der Einkommensteuererklärung ein:
Ein Brot kostet dann nicht mehr 2,30 €, sondern 0,00257% vom zu versteuernden Jahreseinkommen.
Aber bitte nicht vergessen, beim Einkauf den Steuerbescheid mitzunehmen, sonst gibts an der Kasse wieder Stau.
Von \"Sozialtarifen\" sind wir weit entfernt, das Gegenteil ist der Fall. Mit die weltweit höchsten Strompreise und überteuerte Grundversorgungstarife und ein Tarifsystem das den höheren Verbrauch begünstigt ist die Realität. Ja, @superhaase, das Brotbeispiel treibt den Unsinn auf die Spitze. Es ist nicht zu fassen!
Die EEG-Umlage zahlen zu 100 % die Verbraucher! Entweder direkt über den Strompreis oder über andere Preise. Die EEG-Umlage ist Bestandteil der Preiskalkulation!
Was die EEG-Umlage eigentlich ist, ist eine gute Frage. Sie hat auf jeden Fall einen zweifelhaften Charakter. Ordentliche Abgaben wandern in öffentliche Haushalte! Es handelt sich angeblich ja um keine Abgabe und keine Steuer, sondern um eine Umlage die das Defizit im \"Fördertopf\" abdeckt. Das Defizit wird quasi über die verbrauchte kWh Strom abgerechnet mit den bekannten Ausnahmen (Industrie, Grünstromprivileg, Eigenverbrauchsregelung ..). Eine konkrete Gegenleistung ist damit nicht verbunden.
Ob das Konstrukt noch dem GG entspricht ist nachvollziehbar und ernsthaft zu bezweifeln,
was hier im Forum nachzulesen ist. Die Umlage dient der Deckung von unwirtschaftlichen Kosten und der Umverteilung an Investoren zur Sicherung zweistelliger zwanzig Jahre lang garantierter Renditen. Es ist keine Abgabe, es geht auch nicht um einen angemessenen Preis, der z. B. externe Kosten nach dem Verursacherprinzip internalisieren soll. Dazu ist die extreme PV-Förderung schon im Vergleich ein Widerspruch.
Der sogenannte Kohlepfennig diente der Förderung der deutschen Steinkohle. Die \"Ausgleichsabgabe\" mussten EVU und industrielle Eigenerzeuger zahlen. Die EVU konnten ide Abgabebelastung auf die Endverbraucher abwälzen.Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Belastung nicht. Es fehle an der Homogenität, da der Kreis der Stromverbraucher in dr Allgemeinheit der Steuerzahler aufgehe. Die Stromverbraucher treffe keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit. Das Interesse an einer Stromversorgung sei so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Das bloße Interesse an der Finanzierung einer Staatsaufgabe reicht zur Rechtfertigung einer Sonderabgabe nicht.
Der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans ist verletzt.
usw. usf.
.... und da soll diese \"EEG-Umlage\" verfassungskonform sein!?