1. hättest Du nach der Kündigung ein Hausverbot gegen Primagas und deren Erfüllungsgehilfen aussprechen sollen, damit die Absaugerei nicht passiert.
2. geh zu Deiner Bank und widerrrufe die Lastschriftabbuchungen soweit rückwirkend als möglich. Wenn Du heute zu Deiner Bank gehtst, dann kannst Du noch folgende Monatslastschriften zurückholen: Jan 11, Feb 11 + März 11. Kein Thema, auch wenn Dir Deine Bank was falsches sagt (6 Wochen, z.B. typischer Bankfehler, liegt an einer Verwechslung). Du kannst heute am 17.03.2011 noch sämtliche Lastschriften aus 2011 zurückholen.
3. Wenn Du von Primagas das Abholformular erhälst, BITTE nicht unterschreiben. Die sagen zwar, dass sie diesen Zettel brauchen, damit mit der Termininierung der Abbholung alles Rund läuft. Lüge! Die wollen nur durch weitere Unterschriften von Dir eben auf diesem Abholauftrag, Dir Kosten für Tankabholung, Absaugung aufbürden, was sie mit Eurem ursprünglichen Vertrag nicht wirklich können.
4. Die Gasuhr kannst Du von einem Installateur abschrauben lassen. Von denen kriegst Du auch günstig eine gebrauchte Gasuhr oder einen Abschlußstopfen für die Uhranbaustelle. Uhr wegmachen lassen, auf Rechnung mit Datum der Aktion, denn sonst könnte Primagas später mal behaupten, Du hast die Uhr schon vor der Kündigung entfernen lassen, Energiediebstahl.
5. Wie Vorredner schon gesagt hat, im Garten Gasleitung von Gastank trennen lassen und an die Leitung lange Propangasflasche anschließen lassen (Druckminderer, löten, flexibler Schlauch ca. 100€). Ist zwar noch teurer, das Flaschengas als Primagas. Aber zumindest für Warmwasser ...
6. fordere Primagas auf, deren Gerümpel sofort (nach Terminabsprache mit Dir) abzuholen. Seit Kündigung bis zur entgültigen Abholung stellst Du denen monatlich 200€ (kannst auch mehr nehmen. Lagerkosten sind HOCH) für die Lagerung von Tank, Druckminderer und Uhr in Rechnung. Dies schreibst Du denen in Deiner Abholungsaufforderung.
7. Nichts bezahlen. Weiss ja nicht, warum Du mit denen in Streit gerietst. Wenn wegen deren unzulässiger Preisgleitklausel oder der Unbilligkeit der Preisanhebungen, dann würde ich deren Klage der RAe Sonnenschein gelassen entgegensehen.
Das mal fürs Erste.
Helfe gerne weiter
Primagas-Kunde (ex!)