16 Jahre Erfahrung im Bereich Flüssiggas. 14 Jahre viele Gespräche mit Kunden, mit Außendienstmitarbeitern, mit freien Händlern, mit Servicefirmen, 11 Jahre lesen hier im Forum......
In der Summe meiner Erfahrungen bleibt einfach ehrlicherweise der Rat zu einem eigenen Tank.
Verträge sind oft nur Makulatur und deren Inhalt nur mit Hilfe eines Anwaltes einzuforden. Die dort genannten Möglichkeiten, z.B. Kaufoption, Preisfindung, usw. sind die Tinte nicht wert, mit der sie geschrieben worden sind und dienen nur dazu, die Unterschrift des Kunden zu bekommen.
\"Hätte ich vor der Unterschrift gewußt dass, ...... \" so beginnen viele Gespräche von Menschen, die irgendwann einmal dachten, sie hätten mit ihrer Unterschrift etwas gutes für sich getan und dann doch zu einer anderen Erkenntnis gekommen sind. Dann ist es natürlich oft 5 nach 12 h.
Die Möglichkeiten, die Onklel Olli nennt, beinhalten eigentlich immer nur vermutetet Möglichkeiten. Z.B. die Möglichkeit, mit einem Vertragsanbieter verhandeln zu können. Wenn der nicht will, dann will er halt nicht. Er wird keinen Kunden verlieren, weil dieser nicht so einfach Tschüss sagen kann, sondern einen Ausstieg teuer bezahlen muss. Bei derartig einseitigen Verträgen gibt es nichts zu verhandeln. Dass Onkel Olli einen gnädigen Außendienstler efunden hat, ist die Ausnahme. Ich kenne fälle, wo die Hauptverwaltung die Angebote des Außendienstlers wieder zurückgezogen hat.
Die Realität und das, was Onkel Olli hier von sich gibt, unterscheiden sich doch gewaltig. Der Kaufmann Onkel Olli drückt auf die Tränendrüsen, wenn er davon spricht, welche Kosten doch ach diese Vertragsleute haben, wie teuer es ist einen LKW von A nach B zu schicken. Unterschreibt aus Mitleid Verträge, damit diesen ach so armen Vertragsanbietern geholfen werden kann.
Die LKW´s der freien Händler fahren mit Wasser und sind von der Maut befreit!?!?!?
Ich möchte auf jeden Fall keinem Menschen in die Augen schauen müssen, dem ich vorher zu einem Vertrag geraten habe und der mich dann aufsucht, um mir die Probleme zu klagen, die er mit seinem Vertragspartner hat.
H. Watzl