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Autor Thema: Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!  (Gelesen 18798 mal)

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Offline Jagni

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #15 am: 04. Oktober 2010, 14:57:05 »
@T.Schlagowski

Es ist ziemlich egal, ob es ein „Er“ oder eine „Sie“ ist. Sein/ihr zukünftig fehlender \"Beitrags-Rücken\" wird ein Loch reißen.

Gruß
Jagni

Offline RR-E-ft

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #16 am: 04. Oktober 2010, 21:21:33 »
Zitat
Original von nub
Ein Anwalt hat es geregelt, weil ich unter dieser TOLLEN Adresse (Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE, siehe oben) bis HEUTE keine Reaktion, keine Antwort bekommen habe. Aus dem BdE trete ich jedenfalls aus.

Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von Dreipunkt Engergie Strom.

Tia, ich weiß nicht genau, ob mein Zähler ein \"alter\" oder ein \"neuer\" ist....?
Außen am Haus ist es jedenfalls nicht.


\"Dokumentationsstelle Energieunrecht\" falsch verstanden?

Eine Dokumenationsstelle dokumentiert den Fall lediglich.

Wegen unrechtmäßig verweigerter Grund- und Ersatzversorgung durch den Grundversorger  kann man sich an die Bundesnetzagentur sowie die Landeskartellbehörde wenden oder muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.

Offline userD0010

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #17 am: 05. Oktober 2010, 09:57:28 »
Zitat
Tja, ich weiß nicht ob mein Zähler ein alter oder neuer ist. Außen am Haus ist er jedenfalls nicht

Oh wie schwierig ist es doch, dies festzustellen! Besonders, wenn man durch den BdE in Stich gelassen worden sein soll !

Hatten wir nicht früher bereits solch verworrene Geschichten ?

Binnen Stunden neuer Stromlieferant, Zählerstandort unbekannt und als i-Tüpfelchen auch noch durch den BdE alleingelassen auf breitester Front.

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #18 am: 05. Oktober 2010, 21:18:10 »
Erschreckend, welch ein Niveau hier! Brr.

Zitat
muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.
Da ich rechtschutzversichert bin, habe ich genau das getan, und genau das ist passiert.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :-)
Zitat
Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.

Ich habe den Namen meines neuen Stromanbieters gelöscht, damit Sie glücklich sind. Ich muss hier keine Werbung machen.  Jemanden zu diffamieren war nicht meine Absicht.
NUR: da ich seit vielen Jahren zahlendes Mitglied im BdV bin, hätte ich eine klitzekleine Reaktion erwartet, AUCH wenn es nur eine Dokumentationsstelle ist.

Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Zeit, Geld und Nerven gekostet.  
Am besten: einfach bei Preiserhöhung den Anbieter wechseln. Das geht wirklich schnell und problemlos.


Vielen Dank an alle, die mir weiterhelfen wollten.

Offline bolli

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #19 am: 06. Oktober 2010, 08:08:39 »
Zitat
Original von nub
Ich weiß nur eins: Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Nerven, Zeit und Geld gekostet.  
Man darf halt nicht der irrigen Meinung sein, dass das alles ganz klar und einfach sei. Man hat es hier mit einigen dicken Brettern zu tun, die gebohrt werden wollen. Formaljuristisch sauberes Handeln (für den ggf. später stattfindenden Gerichtsprozess), große Energiekonzerne, die \"dickes Geld\" verdienen wollen, Anwälte von Versorgern, die ebensolches auch gerne hätten. Wenn man sich mit denen einlässt, sollte man nicht mit nem Handbohrer anfangen und damit selbst Hand anlegen sondern muss profimäßiges Werkzeug haben.

Dazu muss man sich dann mal informieren, wie man sich profimäßig verhält. Und wenn man an einer bestimmten Stelle angekommen ist, muss man sich ggf. auch Profis mit an die Seite holen, sonst ist der mögliche Erfolg tatsächlich in Gefahr. An dieser Stelle zu sparen, bedeutet meist, an der falschen Stelle gespart zu haben.

Falls man keine Rechtsschutzversicherung hat, bietet die BdEV Mitgliedschaft UND die jährliche Einzahlung in den Prozesskostenfond auch eine gewisse Beruhigung bei den möglicherweis anfallenden Kosten.
Aber dann muss man sich natürlich an die dort gegebenen Hionweise und Tipps halten.

Offline Netznutzer

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #20 am: 06. Oktober 2010, 20:10:41 »
Zitat
Man darf halt nicht der irrigen Meinung sein, dass das alles ganz klar und einfach sei. Man hat es hier mit einigen dicken Brettern zu tun, die gebohrt werden wollen. Formaljuristisch sauberes Handeln (für den ggf. später stattfindenden Gerichtsprozess), große Energiekonzerne, die \"dickes Geld\" verdienen wollen, Anwälte von Versorgern, die ebensolches auch gerne hätten. Wenn man sich mit denen einlässt, sollte man nicht mit nem Handbohrer anfangen und damit selbst Hand anlegen sondern muss profimäßiges Werkzeug haben.

Auf einmal. Schauen Sie mal hier in die Jahre 2005 und 2006. Vollmundig wurde jedem zugerufen: Kürzen bis auf Null, keine 2 % Inflationsausgleich verschenken, risikolos, jederzeit während eines Verfahrens kann man den Preis akzeptieren, nur der Versorgter hat ein Risiko, so wurde es jedem aufgetischt. SYuchen Sie nach Standards von \"Cremer: Absolut risikolos, kein Versorger wird klagem, die haben Schiss, ihre Kalkulation zu veröffentlichen. Das wird keiner machen, daher kein Klagerisiko\".

Natürlich weiss jeder, dass dies Kalkül war. Die Anwälte besorgten sich so feine Einnahmequellen, und der Verband erschuf eine Urteilssammlung. Jedes Urteil gg. einen Versorger wurde mit Hurra aufgenommen, jede Niederlage mit \"das ist Pech, aber diese Niederlage bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist nicht anderweitig anwendbar\" abgetan, auch beliebt \" nder unfähige Richter vom Amtsgericht\". Alles schon vergessen?

Neulich hat hier jemand ein ähnliches Leid nach einer Niederlage verlauten lassen, wozu hat man ihm hier geraten: Weitermachen, obwohl nutzlos, weitermachen!! Gehörklage einreichen o.ä.

Man sollte mal drüber nachdenken, warum einem hier immer diese Durchhalteparolen zugerufen werden, unjd wer letztendlich davon profitiert.

Schön wie einig sich alle sind, wenn mal jemand kritisch hinterfragt.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2010, 20:41:13 »
Mancher erinnert sich vielleicht noch daran, dass 2005/ 2006 zuweilen versorgerseitig nachdrücklich behauptet wurde, der Kunde habe gar kein Recht zum Widerspruch und kein Recht, Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen, es bestünde jedenfalls ein Preisänderungsrecht und die Preisänderungen seien jedenfalls wirksam, insbesondere eine Billigkeitskontrolle derselben erfolge nicht, der Versorger brauche die Billigkeit nicht nachweisen.  Unbilligkeit könne nicht vorliegen, weil die Kartellbehörde keine Beanstandungen geltend gemacht hätte, auf die Kosten und deren Entwicklung käme es nicht an, jedenfalls könne mit einer vorgelegten Wirtschaftsprüferbscheinigung die Billigkeit bewiesen werden...

Über all diese Argumente ist nach durchaus zähem Ringen vor den Schranken der Justiz die Zeit hinweggegangen, auch wenn sie heute noch zuweilen gebracht werden, dann jedoch eher peinlich erscheinen.    

Der Verein bietet nicht \"erst seit gestern\" eine ziemlich umfangreiche Darstellung zu den einzelnen Problemstellungen und offeriert die vielfältigsten Angebote zur Unterstützung betroffener Kunden. Es findet sich der deutliche Hinweis darauf, dass man sich darüber frühzeitig und umfassend informieren und ggf. auch Rechtsberatung im konkreten Einzelfall in Anspruch nehmen sollte. Wann betroffene Kunden je zuvor die Möglichkeit hatten, sich umfassender darüber zu informieren, ist nicht ersichtlich.

Und ein jährlich 2%iger \"Inflationsaufschlag\" ist bei nicht wirksam einbezogener oder unwirksamer Preisänderungsklausel tatsächlich ebenso unsinig wie bei unbilliger einseitiger Leistungsbestimmung im Sinne von  § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.

Der Verein ermöglicht nicht nur die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, sondern auch die fachlich qualifizierte und sachliche Kommentierung der selben. Soweit ersichtlich nutzt so mancher Netznutzer regelmäßig  die vielfältigen Informationsangebote des Vereins im Netz, was wohl seinen Grund haben mag.

Bei nub soll es so gewesen sein, dass der Versorger aus dm RWE- Konzern nach Widersprüchen und Rechnungskürzungen wohl kündigen wollte oder gekündigt hat, wobei eigentlich nur die ordentliche Kündigung eines Sondervertrages vorstellbar erscheint. Der Versorger soll die Netznutzung zum 30.09. beim Netzbetreiber abgemeldet und auch eine Grund- bzw. Ersatzversorgung ab 01.10. abgelehnt haben, der Netzbetreiber deshalb mit nur drei Tagen Vorlauf die Unterbrechung der Anschlussnutzung angekündigt haben. nub konnte sich nach eigenen Angaben schnell durch eine Rechtsanwältin aus der Anwaltsliste des Vereins (telefonisch) beraten lassen und konnte sich zudem Unterlagen von den Internetseiten des Vereins zum Thema gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Grundversorger wegen Versorgungssperre herunterladen, was auch erfolgte.

Ob nub zurecht gekürzt hat oder nicht, ist ebenso wenig ersichtlich, wie die Tatsache, ob die zurückbehaltenen Beträge noch weiter bei nub \"unter dem Kopfkissen\" liegen.  Davon, dass nub vom bisherigen Versorger wegen der erfolgten Zahlungkürzungen überhaupt und ggf. mit Erfolg verklagt worden sei, ist jedenfalls nichts bekannt geworden.

Ersichtlich geworden ist nur eine Verärgerung bei nub darüber, dass von der genannten Dokumentationsstelle des Vereins  keine schnelle Reaktion kam, obschon eine solche bei Lichte betrachtet wohl schon nicht zu erwarten stand. Zu erfahren war noch, dass die Belieferung ab 01.10. überraschend durch einen anderen Lieferanten erfolgt, obwohl der Lieferantenwechsel sonst längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Dienste eines Anwalts sollen insoweit weitergeholfen haben.

Offline bolli

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #22 am: 07. Oktober 2010, 09:06:22 »
Zitat
Original von Netznutzer
Auf einmal. Schauen Sie mal hier in die Jahre 2005 und 2006. Vollmundig wurde jedem zugerufen: Kürzen bis auf Null, keine 2 % Inflationsausgleich verschenken, risikolos, jederzeit während eines Verfahrens kann man den Preis akzeptieren, nur der Versorgter hat ein Risiko, so wurde es jedem aufgetischt. SYuchen Sie nach Standards von \"Cremer: Absolut risikolos, kein Versorger wird klagem, die haben Schiss, ihre Kalkulation zu veröffentlichen. Das wird keiner machen, daher kein Klagerisiko\".

Natürlich weiss jeder, dass dies Kalkül war. Die Anwälte besorgten sich so feine Einnahmequellen, und der Verband erschuf eine Urteilssammlung. Jedes Urteil gg. einen Versorger wurde mit Hurra aufgenommen, jede Niederlage mit \"das ist Pech, aber diese Niederlage bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist nicht anderweitig anwendbar\" abgetan, auch beliebt \" nder unfähige Richter vom Amtsgericht\". Alles schon vergessen?
Na, Sie sind ja gut drauf.  :rolleyes:

Zwischen 2005 und 2010 ist ja wohl einiges an Zeit vergangen, da darf man auch neue Erkenntnisse sammeln. Und dazu gehört, dass man sich schon darüber im klaren sein muss, dass einem auch mal Wind ins Gesicht blasen kann.
Es ist erstaunlich, wie viele Verbraucher zwar \"mal eben\" einen Widerspruch zu schreiben bereit sind, aber dann völlig konfus und ungläubig sind, wenn denn mal einer von ihnen gemahnt oder gar verklagt wird. Und dieses, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass dieses gelegentlich vorkommt und auch in Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile die Masse der Klagen zumindest im Sondervertragsbereich zugunsten der Verbraucher entschieden wird, wenn man sich ordentlich vertreten lässt.
Und sagen Sie jetzt nicht, dass früher behauptet wurde, das NIE geklagt wird. Wenn man sich den Prozentsatz der Klagen im Verhältnis zu den Verweigerern anschaut, so ist dieses sicherlich auch sehr gering. Aber irgendwie muss ja jede Seite sehen, wie sie ihre Forderungen durchgesetzt bekommt. Und wenn wir gekürzt haben und der Versorger so Zahlungsausfälle hatte, so war doch wohl zu vermuten, dass er versuchen wird, sich dieses Geld widerzuholen. Und wenn gute Worte nicht helfen, auch über andere Wege. Zu dieser Erkenntnis brauche ich keinen höheren Bildungsabschluss sondern nur gesunden Menschenverstand.

Es ist nicht die Schuld \"der Rechtsanwaltsbranche\", dass da in den Verfahren meist sehr viel Wert auf\'s formale gelegt wird. Wenn man das nicht berherrscht, muss man sich halt Hilfe holen. Das ist überall so; wenn ich nicht fliegen kann, muss ich  mir nen Piloten suchen. Ein Vorgehen nach dem Try and Error-Prinzip bedeutet meistens einen Absturz.

Das man in den Anfangsjahren der Bewegung, insbesondere als es noch keine gefestigte Rechtsprechung gab, auch Durchhalteparolen gab ist doch wohl verständlich. Erst die Masse hat dazu geführt, dass unterschiedliche Sachverhalte beurteilt wurden und nun in vielen Bereichen Erfahrungen bis in die höchste Rechtsprechung vorliegen, auf die man schauen kann. Und da leistet diese Forum hervorragendes. Eine Gebrauchspflicht gibt es meines Wissens noch nicht.  ;)

Für manche widersprechenden Verbraucher ist schon EIN negatives Urteil fast ein Scheitern der gesamten Initiative. Da werden oft die positiven Aspekte übersehen. Da ist es auch schon mal nötig, ein solches negatives Urteil zu relativieren. Und wenn man sich heute Urteile anschaut, die über die Verfahrensleiter gegangen sind und die in der ersten Stufe für die Verbraucher negativ beschieden wurden, so sind diese doch zu einem hohen Prozentsatz später revidiert worden. Und bei einer hohen Anzahl solcher Verfahren spielte die Kompetenz der Richter in den unteren Ebenen eine nicht unwichtige Rolle. Da kennen einige selbst die passenden Gesetze und die höchstrichterliche Rechtssprechung zum behandelten Themengebiet nicht geschweige denn wird sauber gearbeitet. Das ist wohlgemerkt nicht bei allen so, kann aber durchaus vorkommen. Und nichts anderes wird mit solchen Bekundungen wie der von Ihnen monierten zum Ausdruck gebracht.

Übrigens sind wir mit der Protestbewegung beileibe noch nicht dahin gekommen, wo man hin will, nämlich zu gerechten, angemessenen Preisen, wie sie wohl auch der Gesetzgeber mit dem § 1 EnWG vorgeben wollte.
Die derzeitige positive Welle ist ja lediglich auf die formalen Fehler der Versorger bei ihren Verträgen zurückzuführen, zumindest im Sondervertragsbereich. Es wird ja bisher  nur sehr selten über die Angemessenheit der Preise im Rahmen des Unbilligkeitseinwandes entschieden. Da ist noch einiges zu tun bzw. zu entscheiden.

Ich glaube allerdings mittlerweile, dass dieses ohne Regulierung und Vorgaben (Preiskontrolle) nicht funktionieren wird. Der Markt, auch wenn es angeblich ein freier ist, ist (leider) zu trickreich, als dass man ihm mit den normalen Marktregulierungsmechanismen zu Leibe rücken könnte.
Das sieht man wenn man sich die Preisentwicklungen auf verbraucherseite einierseits und die entsprechende Entwicklung auf der Zuliefererseite beobachtet. Selbst unter Beachtung der Tatsache, dass es auch noch andere preisbildende Faktoren gibt, ist eine Verbindung dieser beiden Ebenen oft nicht zu erkennen.
Wenn man mal dahinter schaut, ist es doch einfach ein Oligopol, was sich in aller Ruhe die Gelder einstreicht. Die großen vier sind auf allen Ebenen vertreten (direkt oder indirekt) und GEWINNEN IMMER. Wenn man dass nicht deutlicher entkoppelt bekommt, wird das Ziel der angemessenen Preise wohl eine Vision bleiben.

Aber mit der \"Kopf in den Sand steckt\" Mentalität kommt man ebensowenig zum Ziel wie mit \"ewigem Wehklagen\".

 

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