Original von Netznutzer
Auf einmal. Schauen Sie mal hier in die Jahre 2005 und 2006. Vollmundig wurde jedem zugerufen: Kürzen bis auf Null, keine 2 % Inflationsausgleich verschenken, risikolos, jederzeit während eines Verfahrens kann man den Preis akzeptieren, nur der Versorgter hat ein Risiko, so wurde es jedem aufgetischt. SYuchen Sie nach Standards von \"Cremer: Absolut risikolos, kein Versorger wird klagem, die haben Schiss, ihre Kalkulation zu veröffentlichen. Das wird keiner machen, daher kein Klagerisiko\".
Natürlich weiss jeder, dass dies Kalkül war. Die Anwälte besorgten sich so feine Einnahmequellen, und der Verband erschuf eine Urteilssammlung. Jedes Urteil gg. einen Versorger wurde mit Hurra aufgenommen, jede Niederlage mit \"das ist Pech, aber diese Niederlage bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist nicht anderweitig anwendbar\" abgetan, auch beliebt \" nder unfähige Richter vom Amtsgericht\". Alles schon vergessen?
Na, Sie sind ja gut drauf. :rolleyes:
Zwischen 2005 und 2010 ist ja wohl einiges an Zeit vergangen, da darf man auch neue Erkenntnisse sammeln. Und dazu gehört, dass man sich schon darüber im klaren sein muss, dass einem auch mal Wind ins Gesicht blasen kann.
Es ist erstaunlich, wie viele Verbraucher zwar \"mal eben\" einen Widerspruch zu schreiben bereit sind, aber dann völlig konfus und ungläubig sind, wenn denn mal einer von ihnen gemahnt oder gar verklagt wird. Und dieses, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass dieses gelegentlich vorkommt und auch in Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile die Masse der Klagen zumindest im Sondervertragsbereich zugunsten der Verbraucher entschieden wird, wenn man sich ordentlich vertreten lässt.
Und sagen Sie jetzt nicht, dass früher behauptet wurde, das NIE geklagt wird. Wenn man sich den Prozentsatz der Klagen im Verhältnis zu den Verweigerern anschaut, so ist dieses sicherlich auch sehr gering. Aber irgendwie muss ja jede Seite sehen, wie sie ihre Forderungen durchgesetzt bekommt. Und wenn wir gekürzt haben und der Versorger so Zahlungsausfälle hatte, so war doch wohl zu vermuten, dass er versuchen wird, sich dieses Geld widerzuholen. Und wenn gute Worte nicht helfen, auch über andere Wege. Zu dieser Erkenntnis brauche ich keinen höheren Bildungsabschluss sondern nur gesunden Menschenverstand.
Es ist nicht die Schuld \"der Rechtsanwaltsbranche\", dass da in den Verfahren meist sehr viel Wert auf\'s formale gelegt wird. Wenn man das nicht berherrscht, muss man sich halt Hilfe holen. Das ist überall so; wenn ich nicht fliegen kann, muss ich mir nen Piloten suchen. Ein Vorgehen nach dem Try and Error-Prinzip bedeutet meistens einen Absturz.
Das man in den Anfangsjahren der Bewegung, insbesondere als es noch keine gefestigte Rechtsprechung gab, auch Durchhalteparolen gab ist doch wohl verständlich. Erst die Masse hat dazu geführt, dass unterschiedliche Sachverhalte beurteilt wurden und nun in vielen Bereichen Erfahrungen bis in die höchste Rechtsprechung vorliegen, auf die man schauen kann.
Und da leistet diese Forum hervorragendes. Eine Gebrauchspflicht gibt es meines Wissens noch nicht.
Für manche widersprechenden Verbraucher ist schon EIN negatives Urteil fast ein Scheitern der gesamten Initiative. Da werden oft die positiven Aspekte übersehen. Da ist es auch schon mal nötig, ein solches negatives Urteil zu relativieren. Und wenn man sich heute Urteile anschaut, die über die Verfahrensleiter gegangen sind und die in der ersten Stufe für die Verbraucher negativ beschieden wurden, so sind diese doch zu einem hohen Prozentsatz später revidiert worden. Und bei einer hohen Anzahl solcher Verfahren spielte die Kompetenz der Richter in den unteren Ebenen eine nicht unwichtige Rolle. Da kennen einige selbst die passenden Gesetze und die höchstrichterliche Rechtssprechung zum behandelten Themengebiet nicht geschweige denn wird sauber gearbeitet. Das ist wohlgemerkt nicht bei allen so, kann aber durchaus vorkommen. Und nichts anderes wird mit solchen Bekundungen wie der von Ihnen monierten zum Ausdruck gebracht.
Übrigens sind wir mit der Protestbewegung beileibe noch nicht dahin gekommen, wo man hin will, nämlich zu gerechten, angemessenen Preisen, wie sie wohl auch der Gesetzgeber mit dem § 1 EnWG vorgeben wollte.
Die derzeitige positive Welle ist ja lediglich auf die formalen Fehler der Versorger bei ihren Verträgen zurückzuführen, zumindest im Sondervertragsbereich. Es wird ja bisher nur sehr selten über die Angemessenheit der Preise im Rahmen des Unbilligkeitseinwandes entschieden. Da ist noch einiges zu tun bzw. zu entscheiden.
Ich glaube allerdings mittlerweile, dass dieses ohne Regulierung und Vorgaben (Preiskontrolle) nicht funktionieren wird. Der Markt, auch wenn es angeblich ein freier ist, ist (leider) zu trickreich, als dass man ihm mit den normalen Marktregulierungsmechanismen zu Leibe rücken könnte.
Das sieht man wenn man sich die Preisentwicklungen auf verbraucherseite einierseits und die entsprechende Entwicklung auf der Zuliefererseite beobachtet. Selbst unter Beachtung der Tatsache, dass es auch noch andere preisbildende Faktoren gibt, ist eine Verbindung dieser beiden Ebenen oft nicht zu erkennen.
Wenn man mal dahinter schaut, ist es doch einfach ein Oligopol, was sich in aller Ruhe die Gelder einstreicht. Die großen vier sind auf allen Ebenen vertreten (direkt oder indirekt) und GEWINNEN IMMER. Wenn man dass nicht deutlicher entkoppelt bekommt, wird das Ziel der angemessenen Preise wohl eine Vision bleiben.
Aber mit der \"Kopf in den Sand steckt\" Mentalität kommt man ebensowenig zum Ziel wie mit \"ewigem Wehklagen\".