Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!  (Gelesen 19837 mal)

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Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« am: 26. September 2010, 15:54:32 »
Hallo, ganz dringend.

Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.

Gestern kommt plötzlich ein Brief der EnRM, die mir mitteilen:

Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
Man, das sind ja nur noch drei Tage.

Ich habe mir jetzt hier aus dem Forum die Musterschreiben für den Grundversorger + Amtsgericht ausgedruckt, aber wieso mischt das jetzt die EnRM mit? Muss ich denen auch noch was schreiben?

Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.

Man, schaffe ich das jetzt noch alles?
Ich wohne im Kreis Groß-Gerau, wer kann mir ggf. schnellstens einen Anwalt emfpehlen, der morgen ggf. ein Schreiben aufsetzt?

Danke

Offline Gridpem

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #1 am: 26. September 2010, 17:15:13 »
@ nub,

was ist denn genau passiert ?

Da keine weiteren Hintergrundinfos vorliegen, ist schlecht einzuschätzen, ob das gerechtfertigt ist.

Grundsätzlich kann der Netzbetreiber, die EnRM, den Anschluss sit einer Vorlauffrist von 3 Tagen sperren. Da eprimo als Grundversorger die  Versorgung ablehnt, bleibt dem Netzbetreiber EnRM nichts Anderes übrig, da EnRM nicht beliefern kann und darf.

Die Frage ist doch: Warum lehnt denn eprimo die Versorgung als Grundversorger ab ? Was ist dort vorgefallen ?

Gruß aus Meck-Pomm

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #2 am: 26. September 2010, 17:42:52 »
Entschuldigung!

Ich habe vor einigen Jahren der Strompreiserhöhung mit einem Muster aus dem Forum widersprochen. Seitdem bekomme ich natürlich Mahnungen und Inkassoschreiben. Dieses Jahr versuchte ich mich friedlich mit dem Versorger zu einigen, aber keine Chance.
Im August dieses Jahres wollten Sie mit mir einen Termin zur Ablesung vereinbaren und dann kündigen, was ich mit Hausverbot ablehnte.

Siehe auch hier:  Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)

Jetzt bekam ich wie o. beschrieben eine Mitteilung der EnRM.

Offline jofri46

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #3 am: 26. September 2010, 19:19:35 »
Ein Termin zum Ablesen des Zählers und die Sperrung sind zwei verschiedene Sachverhalte.

Gem. § 9 StrGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) hat der Kunde die Ablesung des Zählers zu ermöglichen (Zutrittsrecht des Versorgers).

Gegen die Sperrung ist der Kunde gem. § 19 Abs. 2 StGVV geschützt, insbesondere wenn er überhöhte Forderungen plausibel begründet zurückweist.

Mölicherweise liegt also der Grund für die angedrohte Unterbrechung nicht im Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen und den dadurch aufgelaufenen Rückständen, sondern in der Verweigerung der Zählerablesung.

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #4 am: 26. September 2010, 19:36:14 »
Im Brief von Eprimo stand, dass sie mir kündigen werden und für die Endabrechnung den Zählerstand benötigen. Daraufhin sprach ich mit einer Anwältin per Telefon von Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Hilfe-fuer-Sie/Rat-durch-einen-Anwalt__2191/

Sie sagte mir, ich solle auf jeden Fall sofort Hausverbot erteilen, was ich auch tat.

Ich habe jetzt ein weiteres Fax geschickt mit der Bitte um Zählerablesung.

Wie soll ich mich gegenüber der EnRM verhalten? Sollte ich nicht auch ein Fax schicken mit der Bitte um Weiterführung der Energiezufuhr?

Groteskerweise beliefere ich die EnRM mit meiner PV-Analge....

Offline ESG-Rebell

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #5 am: 26. September 2010, 20:47:12 »
Zitat
BGH, B. v.29.09.09 EnVR 14/09 Grund- und Ersatzversorgung Gas
Immer dann, wenn Energie aus einer Abnahmestelle entnommen wird, die keinem anderen Lieferverhältnis zugeordnet ist, kommt ein Rechtsverhältnis mit dem Grundversorger zustande. [...] Kommt dabei kein Grundversorgungsvertrag konkludent zustande,
dann handelt es sich um Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
Der örtliche Grundversorger ist nach §38 EnWG verpflichtet, sie im Rahmen der Ersatzversorgung für längstens drei Monate weiter zu beliefern, wenn kein anderer Versorgungsvertrag existiert.

Der springende Punkt dabei ist, dass eben nicht erst ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommen muss, dem dieser zustimmen müsste. Endet ein Sondervertrag, ohne dass ein neuer Vertrag nahtlos anschliesst, ist die vorübergehende Weiterversorgung für drei Monate also gesichert. Das reicht allemal um einen neuen Stromlieferanten zu finden.

Zitat
Original von nub
Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
Bei dem letzten Satz des o.g. Zitats handelt es sich m.E. daher um eine krasse Fehlinformation. Nicht auszuschliessen, dass dem Absender des Schreibens selbst die Rechtslage nicht bekannt ist. Dies wäre schon skandalös. Wahrscheinlicher ist aber, dass Sie verschaukelt und schikaniert werden sollen. Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt.

Mir ist nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen ein Grundversorger eine Ersatzversorgung ablehnen kann. Vermutlich bedarf dies aber schon erheblicher Vergehen des Kunden wie etwa Manipulationen zwecks Umgehung von Zähleinrichtungen oder dergleichen.

Teilen Sie Ihrem Grundversorger eprimo mit, dass er nach § 38 EnWG zur Weiterbelieferung im Rahmen der Ersatzversorgung verpflichtet ist. Teilen Sie dies ebenfalls dem Netzbetreiber EnRM mit und natürlich, dass damit eine Sperre hinfällig ist.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #6 am: 28. September 2010, 19:45:12 »
das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
Die \"Damen\" der Hotline leiern ihr Programm runter und geben nocht nicht einmal den Namen des Vorgesetzen preis. Ja, es ist skandalös, aber das nutzt mir auch nichts, wenn ich mit einem Kleinkind in zwei Tagen ohne Strom dastehe.....

Ich habe heute einen Anwalt eingeschaltet, gottseidank bin ich rechtschutzversichert.....

Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.

Offline ESG-Rebell

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #7 am: 28. September 2010, 21:04:25 »
Zitat
Original von nub
das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
Dies könnte ein Fall für die Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE sein.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #8 am: 30. September 2010, 09:41:59 »
seit zwei Tagen keine Antwort, also keine gute Adresse. :(
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?

Offline hko

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #9 am: 30. September 2010, 10:09:40 »
Hallo nub,

Zitat
Original von nub
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?
das hängt davon ab, was für einen Zähler Sie haben. Bei den neuen intelligenten Zählern könnte die Abschaltung bereits mit einem Mausklick in der Zentrale der EnRM erfolgen. Bei den konventionellen Zählern erfolgt die Abschaltung am Hausanschlusskasten, der bei älteren Häusern meistens im Haus liegt, bei neueren Häusern aber auch außen am Haus sein kann.

Gruß hko

Offline userD0010

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2010, 09:44:34 »
@nub
Wir schreiben den 03. Okt. 2010. Was ist seit dem 30. Sept. geschehen?
Hat man abgesperrt ?

Offline nub

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #11 am: 03. Oktober 2010, 19:59:22 »
Ein Anwalt hat es geregelt, weil ich unter dieser TOLLEN Adresse (Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE, siehe oben) bis HEUTE keine Reaktion, keine Antwort bekommen habe. Aus dem BdE trete ich jedenfalls aus.

Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von xxxx Strom.

Tia, ich weiß nicht genau, ob mein Zähler ein \"alter\" oder ein \"neuer\" ist....?
Außen am Haus ist es jedenfalls nicht.

Offline bolli

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #12 am: 04. Oktober 2010, 09:07:23 »
Zitat
Original von nub  Datum 26.09.2010
Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.

Zitat
Original von nub  Datum 03.10.2010
Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von Dreipunkt Engergie Strom.
Jetzt wollen Sie hier aber ein paar Leute \"auf den Arm nehmen\". Wenn Sie tatsächlich erst Ende September einen Wechselantrag gestellt haben, werden Sie MIT SICHERHEIT nicht ab dem 01.10.2010 von einem neuen Anbieter beliefert. Da sind nämlich einige Formalien zu erfüllen, die zwar vielleicht (aber eher unwahrscheinlich) rückwirkend ERKLÄRT werden können, aber mit Sicherheit nicht in 2 Tagen erledigt sind.

Vielleicht äußert sich ja auch Herr Schlagowski noch mal wegen der Anschuldigung der Nichtreaktion der Dokumentationsseite Enrgieunrecht.

Offline Pedro

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #13 am: 04. Oktober 2010, 10:42:37 »
Bolli:
Zitat
Jetzt wollen Sie hier aber ein paar Leute \"auf den Arm nehmen\".

Nicht nur das ist ihm zeitweise gelungen, er konnte sogar eine Werbung unterbringen und dazu noch den Bund der Energieverbraucher diffamieren. Hoffentlich fällt niemand darauf herein !!!

Offline T. Schlagowski

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Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
« Antwort #14 am: 04. Oktober 2010, 12:04:06 »
\"ihm\"? Es ist, oder besser, es war eine \"sie\".  ;)

Danke und liebe Grüsse
T. Schlagowski  :)

 

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