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Autor Thema: Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)  (Gelesen 18036 mal)

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Offline nub

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« am: 01. Februar 2009, 09:25:13 »
Hallo, ich habe im letzten Jahr gegen die Erhöhung der Eprimostrompreise widersprochen (mit dem hier im Forum erhältlichen Vordruck)
zunächst flatterte erst die erste Mahnung von ca. 20 Euro ein und eine Mahnung mit Inkassogebühren.

\"Vorsoglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir beim AusbleibenIhrer Zahlung die Stromlieferung für Ihre Verbraucherstelle unterbrec hen lassen werden.\"

Was kann ich tun?
Ich bin übrigens Mitglied hier im Bund der Energieverbraucher.

Vielen Dank!

Offline Pedro

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #1 am: 01. Februar 2009, 11:39:37 »
Aus dem Katalog  \'\'Häufig gestellt Fragen\'\'

Der Versorger droht mit Versorgungseinstellung.

Zahlt man nach einem Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB nur den unbestrittenen Teil der Preisforderung, ist die Androhung einer Versorgungssperre nach § 19 Abs. 2 GasGVV nicht zulässig. § 19 GasGVV setzt eine fällige Forderung des Versorgungsunternehmens voraus, die im Falle des Unbilligkeitseinwandes und des fehlenden Nachweises der Billigkeit der Preisneubestimmung durch den Versorger nicht gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Versorgungssperre nach § 19 Abs. 2 GasGVV liegen somit nicht vor. Es besteht also kein Recht, die Versorgung einzustellen. Droht der Versorger eine Einstellung der Versorgung zu einem bestimmten Termin an, wenn eine Zahlungsfrist nicht beachtet wird, sollte man hiergegen mit rechtlichen Mitteln vorgehen. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes können Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, mit der dem Versorger verboten wird, die Einstellung der Versorgung weiterhin anzudrohen oder diese durchzuführen.
XXXX
Ansonsten: im Forum Suchwort \'\'Versorgungssperre oder Sperrandrohung\'\' eingeben. Das Thema wurde schon oft und tief diskutiert.
Viel Erfolg!!

Offline userD0009

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #2 am: 01. Februar 2009, 13:05:18 »
Eprimo ist meines Wissens kein Grundversorger, so dass die StromGVV für die mit Eprimo abgeschlossenen Verträge keine Anwendung findet.

Ein Preisänderungsrecht kann sich lediglich aus dem Vertrag selbst(inkl. AGB) ergeben, wenn die Preisänderungsklausel rechtswirksam ist.


Besteht kein Preisänderungsrecht für den Versorger, dann ist er zu einer solchen Preisänderung auch nicht berechtigt.

Sollte die Einstellung der Versorgung konkret angedroht werden, so kann eine einstw. Verfüfung auf Weiterbelieferung zu den vereinbarten Bedingungen beantragt werden.

Zu empfehlen ist immer die Einschaltung eines/er mit der Materie firmen Rechtsanwaltes/in.

Grüße
belkin

Offline Thomas S.

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #3 am: 01. Februar 2009, 14:02:29 »
Natürlich sollte man prüfen, ob der Versorger überhaupt erhöhen darf, ob er also seine eigenen AGB einhält. Aber das ist ja i.d.R. der Fall. Ob die Klausel rechtlich bindend ist, steht auf einem anderen Blatt und daß muß man als Kunde aktiv beweisen / einklagen.

Es macht eigentlich keinen Sinn, bei Sonderverträgen (insbesondere Strom Privathaushalte) einer Preiserhöhung zu widersprechen (unwirksame Klausel nach §307 BGB) und auf den Vertrag zu bestehen, da i.d.R. der Versorger laut seinen AGB selbst ein Kündigungsrecht hat und dieses dann auch wahrnimmt, eine Prüfung der Klausel dann also nicht mehr in Frage kommt da sie auch nicht zur Anwendung kommt.

Wesentlich einfacher ist es doch, bei Preiserhöhungen in Sonderverträgen vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und sich im gleichen Zug einen neuen, preiswerteren Versorger zu nehmen.

Viele Versorger geben ja einen Bonus für Neukunden, manchmal rechnet sich also ein jährliches \"Vagabundieren\" mit \"vorausschauender Planung\".  8)

Beim Aussprechen der Sonderkündigung wird eine Preiserhöhung nicht wirksam, der Vertrag also zum alten Preis abgerechnet und einfach beendet.

Mit §315 zu argumentieren ist bei Sonderverträgen leider der völlig falsche Weg und verursacht beim Versorger die geschilderte Vorgehensweise (Mahnung, Inkasso). Denn Vertrag ist halt Vertrag, unpassende Schreiben des Kunden ändern daran nämlich nichts.

Ist die Frist für die Sonderkündigung verstrichen, bleibt halt nur, einen Anwalt zu nehmen und sich zu streiten (ungewisser Ausgang, Zusatzkosten) - oder zu zahlen und den nächsten Kündigungstermin wahrzunehmen.

Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, warum immer ein Anwalt empfohlen wird. Der Streitwert bei den Sonderverträgen Strom, zumindest für Privathaushalte, lohnt in der Regel doch gar nicht eine rechtliche Auseinandersetzung. Besser ist doch, den Markt auszunutzen, wie er sich im jeweiligen Moment darstellt, und die Versorger gegeneinander auszuspielen (z.B. Boni nutzen)... Immer schön flexibel bleiben!   :D

Offline eislud

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #4 am: 01. Februar 2009, 14:30:51 »
Eprimo ist Grundversorger für das ehemalige Netz der Überlandwerke Groß-Gerau. Grundversorgungstarif ist dort der eprimoBasis.
http://www.eprimo.de/weitere_informationen_privat.php?agent=&quelle=&pageid=56

Laut Angaben von nub hier ist er grundversorgt im eprimoBasis.

Gruss eislud

Offline Thomas S.

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #5 am: 01. Februar 2009, 14:56:54 »
Stimmt! Für PLZ 65428 ist Eprimo Grundversorger...

Na dann, nix wie raus aus dem teuren Vertrag EprimoBasis und mal bei VERIVOX gelugt:

Preisvergleich mit 5600 kWh

Ist das nix? Immerhin gibt es preiswertere Anbieter.

§315 wäre dann also doch passend, und sperren dürfen die dann auch nicht. Und ich würde auch nicht die Erhöhung ZAHLEN (habe ich bei meinem damaligen Grundversorger auch nicht gemacht).

Trotzdem meine Empfehlung: selbst den Wechsel herbeiführen, Eprimo kann den nicht verhindern, auch wenn die Rechnung nicht bezahlt ist. Bis jetzt ist das alles nur Säbelrasseln.

Sollte eine ECHTE Sperrandrohung kommen (mit Termin), dann gibt es auf dieser Seite HIER weitere Tipps (siehe \"Man droht Ihnen mit Einstellung der Versorgung?\").

Offline nub

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #6 am: 26. September 2010, 14:51:40 »
Hallo, ganz drigend.
Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.

Gestern kommt plötzlich ein Brief der EnRM, die mir mitteilen:

Ihr Stromlieferant  hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen

Man, das sind ja nur noch drei Tage.
Ich habe mir jetzt hier aus dem Forum die Musterschreiben für den Grundversorger + Amtsgericht ausgedruckt, aber wieso mischt das jetzt die EnRM mit? Muss ich denen auch noch was schreiben?

Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.

Man, schaffe ich das jetzt noch alles?
Ich wohne im Kreis Groß-Gerau, wer kann mir ggf. schnellstens einen Anwalt emfpehlen, der morgen ggf. ein Schreiben aufsetzt?

Danke

Offline bolli

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Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom)
« Antwort #7 am: 27. September 2010, 08:17:44 »
Zitat
Original von nub
Hallo, ganz drigend.
Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.
Wann kam die Sperrandrohung? Da sind Fristen zu beachten. Nur ein Hausverbot auszusprechen, obwohl auch eine Sperre angedroht war, war auch nicht besonders klug.

Wenn ich das richtig sehe, sind Sie auch nach Ihren seinerzeitigen Problemen weiterhin bei Eprimo geblieben. Ich vermute mal, dass Sie auch weiterhin in der Grundversorgung eingestuft waren oder haben Sie nach den Vorfällen im letzten Jahr bei Eprimo einen Sondervertrag abgeschlossen?

Falls Sie sich noch in der Grundversorgung befinden, ist eine Sperrung nur in sehr wenigen Fällen zulässig, die sich aus § 19 StromGVV ergeben. Sollten Sie den Preisen der Grundversorgung widersprochen haben und gleichzeitig gekürzte Abschläge gezahlt haben, dürfte eine Sperrung nicht zulässig sein. Kommt die Sperrandrohung trotzdem, sollten Sie den Vorgehensvorschlägen folgen die der BdEV für solche Fälle aufgeführt hat. Ein Link dahin findet sich in einem früheren Beitrag etwas weiter oben in diesem Thread.

 

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