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Autor Thema: GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh  (Gelesen 41906 mal)

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Offline msw

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« am: 15. September 2005, 23:25:43 »
[ 7-U-140-04 15-02-2005 ; 20-O-450-04 14-06-2005 ab Seite 2 dieses Threads]


Steigende Nachfrage nach Energie hält an – Preise weiter auf hohem Niveau - Preisanpassung zum 1. Oktober 2005 um 0,50 Cent/kWh - GASAG erneuert Fixpreisangebot

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsförderung (ZEW), Mannheim, erwartet in seinem jüngsten Energiebarometer mittelfristig ein hohes Energiepreisniveau. Rohöl, Benzin und Heizöl erreichen seit 2004 Spitzenpreise, sie sind um mehr als 50 Prozent gegenüber Juni 2004 gestiegen.

 

Hauptursache für die steigenden Preise ist der weltweit rasant zunehmende Primärenergiebedarf, wobei insbesondere Länder wie Indien und China für das Wachstum verantwortlich zeichnen. Der globale Wettbewerb um Energie wird sich weiter verschärfen. Denn die Schwellenländer sind noch weit von den Bedarfsmengen in Westeuropa oder den USA entfernt. Auch der Einfluss von politischen Instabilitäten und Naturkatastrophen wirkt sich unmittelbar auf den Weltenergiemärkten aus.

 

Aufgrund der großen Nachfrage und der Tatsache, dass Deutschland bei

Energie weitgehend importabhängig ist, ist die Bundesrepublik vom weltweiten Wettbewerb in besonderem Maße betroffen. Das spiegelt sich auch in den deutschen Importpreisen für Erdgas wider. Der Importpreis für Erdgas ist seit Juni 2004 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Er ist heute auf dem höchsten Stand seit 14 Jahren. Auch in vielen anderen europäischen Ländern, wie z. B. in Großbritannien, stiegen seit 2004 die Erdgaspreise um mehr als 50 Prozent, wobei dort monatliche Ausschläge bis zu 105 Prozent registriert wurden.

 

Trotz umfangreicher interner Kostensenkungsprogramme, wettbewerbsorientierter Einkaufspolitik und dem Einsatz des Berliner Erdgasspeichers erfordern die steigenden Gasbezugskosten, die die GASAG an ihre Vorlieferanten zahlen muss, eine teilweise Weitergabe dieser Kosten an ihre Kunden.

 

Deshalb wird das Unternehmen zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung des Tarifs und der veröffentlichten Sondergaspreise um 0,50 Cent/kWh (ohne MwSt.) vornehmen. Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr rund 20.000 kWh. Die monatliche Mehrbelastung beträgt nach der Preisanpassung für diesen Fall ca.10 Euro.

 

Die GASAG-Kunden haben die Möglichkeit ihren Zählerstand zum 30.09.2005 dem Unternehmen entweder schriftlich und neuerdings auch im Internet (www.service.gasag.de) oder telefonisch unter 0180 1 427242 mitzuteilen.

 

Außerdem wird die GASAG ihr Fixpreisangebot an ihre Berliner Kunden erneuern. Seit 2001 haben die Kunden in Berlin die Möglichkeit für ein Jahr einen Fixpreis zu wählen, der unabhängig von möglichen Preisbewegungen konstant bleibt. Der neue Fixpreis liegt 0,1 Cent/kWh über dem Normalpreis und bietet den GASAG-Kunden für ein Jahr Planungssicherheit.

 

Die Erdgaspreise der GASAG gehören heute zu den günstigen in Deutschland. Das haben unabhängige Untersuchungen z.B. der Stiftung Warentest und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erst kürzlich wieder bestätigt. Die bisherige Praxis der Preisgestaltung hat in Berlin dazu geführt, dass sich die Erdgaspreise heute in etwa auf dem Niveau des Jahres 2000 befinden.

 

Der Erdgaspreis für Haushalte ist jedoch erheblich durch Steuern und Abgaben belastet. Nahezu 30 Prozent des Erdgaspreises gehen als Steuern oder Abgaben an den Staat. Dazu gehört die Erdgassteuer (Mineralöl- und Ökosteuer), Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Mehrwertsteuer. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh sind das über 300 Euro im Jahr.

 

Angesichts weltweit steigender Energiepreise ist die Aufklärung über einen sparsamen und effizienten Energieeinsatz von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zur ständigen Energieberatung in ihrem Kundenzentrum in der Friedrichstrasse hat die GASAG dort unter der Schirmherrschaft der Senatorin für Verbraucherschutz, Heidi Knake-Werner und gemeinsam mit vielen Partnern, im August 2005 eine Energiesparwoche organisiert.

 

Die Besucher können sich im GASAG-Kundenzentrum an sechs Tagen in der Woche umfassend über Möglichkeiten des Energiesparens und des Einsatzes moderner Energietechnik informieren. Es ist z.B. viel zu wenig bekannt, dass schon durch geringfügige Veränderungen im Verbraucherverhalten große Einsparerfolge erzielt werden können. So reduziert beispielsweise eine Absenkung der Raumtemperatur um nur 1° C den Wärmebedarf um 6%. Auch in den noch weit verbreiteten alten Heizkesseln stecken erhebliche Einsparpotenziale, wie die von GASAG und dem Land Berlin Anfang des Jahres durchgeführte Aktion „Kessel-Casting“ gezeigt hat. Die Heizung in Verbindung mit der Warmwasserbereitung ist mit ca. 90 % der mit Abstand größte Energieverbraucher im Haus. Mit dem Austausch alter Anlagen durch eine moderne Erdgasheizung mit Brennwerttechnik kann die Heizkostenrechnung um über 30% gesenkt werden.

 

Trotz der verständlichen Diskussion über steigende Energiepreise bleibt Erdgas eine Erfolgsgeschichte: 47 Prozent der deutschen Wohnungen werden mit Erdgas beheizt. Tendenz steigend. 75 Prozent der zum Bau genehmigten neuen Wohnungen erhalten eine Erdgasheizung. Auch im Verkehrsbereich sind Erdgasfahrzeuge auf dem Vormarsch. Allein in Berlin erhöhte sich der Fahrzeugbestand 2004 um 68 Prozent. Bundesweit sind rund 30 000 Erdgasfahrzeuge unterwegs. Das Tankstellennetz wird permanent erweitert. Über 600 Zapfsäulen stehen zur Verfügung. Bis 2007 werden es über 1000 Tankstellen sein.

 

 

Wir sind für Sie da.

 

24-h-Hotline: 0180 1 427242 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

 

Alle Services im Internet: www.gasag.de, Fragen per E-Mail unter service@gasag.de.

Offline msw

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #1 am: 15. September 2005, 23:32:39 »
mein derzeiger Tarif Vario kostet 4,2 ct/kwh - eine Erhöhung um 0,5 ct/kwh (netto natürlich, also plus 16 Mwst sind es dann schon +0,58 ct/kwh) das sind mal schlapp über 10 %.

Weiss jemand ob die Verbraucherzentrale Berlin da ähnliches anstrebt, wie die Verbraucherzentrale in Hamburg heute gegen Eon-Hanse?

Grüsse aus Berlin. msw

Offline Monaco

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #2 am: 16. September 2005, 06:35:20 »
\"Trotz umfangreicher interner Kostensenkungsprogramme, wettbewerbsorientierter Einkaufspolitik und dem Einsatz des Berliner Erdgasspeichers erfordern die steigenden Gasbezugskosten, die die GASAG an ihre Vorlieferanten zahlen muss, eine teilweise Weitergabe dieser Kosten an ihre Kunden\".

Wenn man die gestiegenen Preise nur teilweise weitergeben möchte, wird die GASAG früher oder später Konkurs anmelden müssen. Schließlich arbeitet man nicht mehr kostendeckend. Es sein denn, die bisherigen Preise waren zu hoch angesetzt ...

Monaco

Offline RR-E-ft

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #3 am: 16. September 2005, 11:57:20 »
Bevor ein Gasversorger Konkurs anmeldet, würden wir wohl erst einmal von Gewinnwarnungen hören..... Unwahrscheinlich.


Die Berliner VZ soll den Berlinern immer noch ernsthaft empfehlen, unter Vorbehalt zu zahlen. Irgendwer scheint da die Zeichen der Zeit (noch) nicht erkannt zu haben.

Gerade in Berlin haben doch besonders viele Haushalte Erdgas.

Aber Icke lässt sich doch nicht uff´n Arm nehmen von die Gaser, wa.
Nach umfangreichen Rechnungskürzungen dürfte auch der dortige Gasversorger ein Bild abgeben, wie Bolle uff´m Milchwagen.
Knorke.


Viellicht geht mal jemand hin, und weckt die VZ Berlin auf.

Die sollen sich mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, und Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung setzen.
Da ist man viel weiter.

Ansonsten haben Sie hier mit Graf Koks einen Berliner Rechtsanwalt im Forum.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #4 am: 16. September 2005, 12:46:08 »
Lieber Herr Fricke, bitte vergreifen Sie sich nicht an unserem Dialekt ...

Es ist i.Ü. jemand aufgewacht:

Verbraucherzentrale prüft Klage gegen die GASAG


Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, wonach Eon Hanse seine Gaspreis-Kalkulation offen legen muss. Erfreulich ist auch, dass das Gericht der Ölpreisbindung die rote Karte gezeigt hat.

Das Hamburger Beispiel hat die Verbraucherzentrale Berlin ermutigt, ebenfalls eine gemeinsame Prozessführung gegen die GASAG-Preiserhöhungen zu prüfen.

Schon jetzt können alle betroffenen GASAG-Kunden, die sich einer Rechtsgemeinschaft unter der Koordinierung und Unterstützung der Verbraucherzentrale anschließen wollen, Ihre Unterlagen (Rechnung, Preiserhöhungsankündigung, etc.) der Verbraucherzentrale einreichen. Eine solche Rechtsgemeinschaft hat den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko gemindert werden kann.

Entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirt-schaftsgesetzes sind die Erdgaspreise der GASAG weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und sind schon gar nicht „billig“ nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Es wird erwartet, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten bis Ende September abgeschlossen ist, damit die Teilnehmer umgehend benachrichtigt werden können.

Die Anschrift der Verbraucherzentrale Berlin e. V. lautet: Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin

Offline RR-E-ft

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #5 am: 16. September 2005, 18:33:22 »
GASAG- Kunden in der Fixpreis- Falle:

Gaspreiserhöhungen bis zu 21 Prozent, höher als angekündigt.

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11227





Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #6 am: 16. September 2005, 18:55:31 »
Der RBB sendet heute 19:30 einen Beitrag hierzu in der Abendschau. Meine Wenigkeit kommt hier zu Wort, leider führte das Interview eine Redakteurin der Sportredaktion, die von den Feinheiten der Thematik wenig Ahnung hatte und die entscheidenden Fragen gar nicht stellte.

Ich hatte daher kaum Gelegenheit, die entscheidenden Punkte anzusprechen. Daher hier einmal die wirklich entscheidenden Aussagen:

1. Der empfehlenswerte Tarif bei der GASAG heisst derzeit \"§ 315 BGB\" ; d.h. in der jeweiligen Tarifgruppe bleiben und die Unbilligkeit der Preise einwenden. Danach den bisherigen Preis zahlen. (Stand 11/2004)
Das gilt auch für diejenigen Kunden, deren Fixpreisangebot jetzt ausläuft.

Auf keinen Fall das Fixpreisangebot neu abschließen !

2. An den einmal gewählten Fixpreis- Tarif ist der Kunde nämlich ein Jahr lang gebunden !

3. Unbilligkeit einwenden alleine genügt nicht, es muss zur effektiven Umsetzung des Preispotestes auch die Rechnung bzw. die Abschläge gekürzt werden.



M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline ubu

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #7 am: 24. September 2005, 21:30:52 »
Hallo Graf Koks,

ich möchte gegen meinen neuen Gasag-Fixpreis-Tarif auch Widerspruch einlegen und verstehe nun nicht ganz, warum \"zur effektiven Umsetzung des Preisprotestes auch die Rechnung bzw. die Abschläge gekürzt werden\" sollen. Ich kann doch den neuen (höheren) Abschlag unter Vorbehalt zahlen und sichere mir dadurch die Ansprüche. Oder ist das zu kurz gedacht? Als ALG2-Mensch kann ich mir Prozesskosten im Fall des Verlierens nicht leisten.

Außerdem verlängert sich der Fix-Tarif dieses Jahr automatisch, wenn ich nicht bis Ende September einen anderen wähle. Was meinst Du mit \"Auf keinen Fall das Fixpreisangebot neu abschließen !\" Soll ich den nun kündigen oder nicht? Der Vario-Tarif ist ja minimal billiger, aber auch da wird die nächste Preiserhöhung dank \"RITA\" recht bald kommen, denke ich. Ist das alles ätzend! Was tun? Dankeschön für Antworten! ubu

Offline Cremer

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #8 am: 24. September 2005, 22:59:10 »
@ ubu,

bei Fixtarifen können Sie keinen Widerspruch nach § 315 einlegen. Insofern sollte dieser gekündigt werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ubu

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #9 am: 24. September 2005, 23:27:59 »
Hallo nochmals,

jetzt hab ich zur Verdeutlichung unter \"Oft gestellte Fragen und Antworten (zu überhöhten Energiepreisen und BGB $ 315)\" doch noch das gefunden, worauf ich eigentlich hinaus wollte:


\"(44) Mein Gasversorger bietet mir an, Gas künftig zu einem Festpreis zu beziehen. Was ist davon zu halten?

Der Festpreis gilt nur für einen bestimmten Zeitraum von z.B. einem Jahr. Danach kann der Versorger den Preis nach Belieben hoch setzen. Und genau das wird auch getan!


Wer das Festpreisangebot annimmt, der kann sich auf die fehlende Billigkeit nach § 315 BGB nicht mehr berufen. Denn der Festpreis ist dann ein zwischen beiden Seiten vereinbarter Preis. § 315 gilt nur für einseitig festgesetzte Preise.

Zum dritten ist abzuwägen, ob der Festpreis im Vergleich mit den derzeitigen Preisen wirklich günstig ist.\"


Also kann ich mich auf den $ 315 gar nicht berufen, solange ich in dem Fixvertrag bin. Muss ich dann der Gasag bis Ende September mitteilen, dass ich in einen anderen Tarif wechseln möchte, damit ich überhaupt Widerspruch einlegen kann? Und dann, gegen welchen Vertrag, den neuen oder den alten? Diese Spitzfindigkeiten überfordern mich. Wer weiß Rat?

Grad kam die Antwort von Cremer. Nachfrage nun:  Wogegen sollte ich denn nun, mit neuem Tarif, widersprechen? Gegen den alten oder den neuen? Ich habe dann doch praktisch gar keine Erhöhung mitgemacht.

Außerdem war ich letzte Woche bei der Verbraucherzentrale Berlin, und dort wurde mir gesagt, dass dieser Unbilligkeitsparagraph auch bei Fixverträgen gilt. Wofür hab ich denn da nun 5 Euro bezahlt? Für eine verkehrte Auskunft? HILFE...

Viele Grüße ubu

Offline Graf Koks

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #10 am: 25. September 2005, 14:38:35 »
@ubu:

Die Fixgasverträge lohnen sich nur für den GVU, weil er hier nach Auskunft des Koll. Fricke eine niedrigere Konzessionsabgabe zahlt. Der günstigste Tarif heisst auch bei der GASAG § 315 BGB. Lassen Sie sich nach Auslaufen des Fix- Vertrages nach den allgemeinen Bedingungen weiterversorgen, wenden Sie die Unbilligkeit der Preisbestimmung ein und zahlen Sie nach Tarifstand 11/2004.

Dass § 315 BGB bei Fixgasverträgen anwendbar ist, halte ich in der Tat für eine Ente. Denn im Regelfall steht der Preis zur Zeit des Vertragsschlusses dann ja fest und Sie nehmen dieses Angebot ja ausdrücklich an. Anders, wenn Sie einfach faktisch die Leistung des GVU in Anspruch nehmen und er dann einen Preis festlegt. Das ist ein kleiner, aber gewichtiger Unterschied.

Nehmen Sie insbesondere Bezug auf die Entscheidung des OLG München in NJW- RR 1999, S. 421.



M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline ubu

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #11 am: 26. September 2005, 23:23:11 »
Hallo Graf Koks und Cremer,

schönen Dank für Ihre Antworten. Langsam blicke ich etwas mehr durch.

Allerdings liegt der Teufel im Detail, denn ich weiß noch nicht ganz, welchen Tarifstand 11/2004 ich im Widerspruch anführen soll, den des bisherigen Fix-Tarifs oder den des für mich entsprechenden Vario1-Tarif, in den ich Ende September wechseln würde. Der Arbeitspreis war bei beiden im November 2004 3,9 Cent netto.

Die Erhöhung zum 1.10.2005 bei dem Fix1-Tarif beträgt übrigens 23,1%, bei dem Vario1-Tarif (ohne Preisbindung) 11,9% und wenn ich unwidersprochen von Fix1 zu Vario1 wechseln würde, dürfte ich 20,5% mehr berappen.

DAS IST ALLES EINE BODENLOSE FRECHHEIT!!!

WAS MACHEN DENN ANDERE BERLINER???

Vielleicht bekomme ich ja noch eine (nette) Antwort.

Viele Grüße auch aus Berlin.

ubu

Offline Graf Koks

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #12 am: 26. September 2005, 23:55:26 »
@ubu:

Was die anderen Berliner machen weiss ich nicht. Ich jedenfalls bin auch im Vario1 und, ja, der Tarifstand für den Arbeitspreis 11/2004 ist 3,9 €ct netto. Und auf den fallen Sie denn auch zurück. Sie können nicht einseitig von der GASAG die Fortführung des befristeten Angebots verlangen.

Die Frage, ob nach dem Fixgasvertrag der Kunde in den alten Vertrag zurückfällt oder wie ein Neukunde nach den allgemeinen Bestimmungen versorgt wird, ist interessant, aber nicht so wichtig, weil Sie im jeden Fall der Bestimmungsmacht des GVU nicht entgehen, solange Sie nicht erneut ... aber das werden Sie ja nun sicherlich nicht tun. Also ist § 315 BGB auf den weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der FixGas- Periode anwendbar.

Schaun Sie doch mal nach, was die GASAG zur weiteren Entwicklung Ihres Vertragsverhältnisses schreibt.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline ubu

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #13 am: 27. September 2005, 00:11:14 »
Hallo Graf Koks,

nun noch eine kleine Frage: Sollte ich der Gasag meinen Widerspruch gleich mit dem Wechsel-Schreiben zu Ende September präsentieren oder erst ein paar Tage später? Bei diesen ganzen rechtlichen Windungen möchte ich keinen Fehler machen.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

ubu

Offline Cremer

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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #14 am: 27. September 2005, 22:13:09 »
@hagenk
@ubu

Bei den Stadtwerken Kreuznach kann man Mitglied im sogenannten Energieclub werden. Damit erhält man 10% Rabatt vor Steuerrn und Abgaben. Ebenso 10% Rabatt auf die Eintrittspreise in das Wellness Paradies (Verlust 2004 laut Haushaltspln der Stadt: 1,5 Mio €)
http://www.baederhaus-sauna.de

Einzige Bedingung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dies ist von der Grundtendenz vergleichbar mit Tarifen von der GASAG und anderen

Nun was passierte?
Einzugsermächtigung begrenzt nach Widerspruch. Da dies nicht \"handhabbar mit unserem Buchungsprogramm ist\", so die Stadtwerke, erfolgte fristloser, rückwirkender, daher vertragswidriger, Rauswurf aus dem Energieclub.

Ich betrachte mich aber weiterhin als Mitglied im Energieclub.
Meine Jahresrechnung wird erstellt unter zu Grundelegung von:
- Preise für Gas Basis September 2004
- Preise für Strom Basis Dezember 2004
- Abzug 10%Rabatt für den Energieclub
- Abzug der Abgaben für EEG und KWKG aus 2004, da kein Nachweis der Spitzenabrechnung,
- 10% Kürzung des Wasserpreises, da nach Haushaltsplan der Stadt die Stadtwerke in 2005 19,8% Gewinn für das Lebensmittel Wasser machen sollen.
- ggf. Abzug wegen falscher Brennwerte, Verfahren bei der Eichdirektion läuft
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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